Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung


Klobürste von Esstisch

Empfohlene Beiträge

vor 39 Minuten schrieb CZM52:

Und du hast dann nen Voreintrag für .223 HK?   Und nen Mun Erwerb? Und der Händler hat dann .223 HK Munition?

Aus der Definition müsste hervorgehen, dass .223 HK aufwärtskompatibel zu .223 Rem. ist, also dass man daraus .223 Rem. verschießen darf. Ähnlich wie man aus 8 × 57 IS auch 8 × 57 I verschießen darf.

 

Wo wäre denn das Problem beim Voreintrag?

Bearbeitet von mwe
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dies ist ein Zitat aus einem Bericht über die Mannlicher-Schönauer-Repetierbüchse M72 im DWJ:

 

"Die Läufe der von der Firma Steyr gefertigten Waffen werden im Kalthämmerverfahren hergestellt. Mit dieser Maschine ist es möglich, die Lauf-Außenform und Laufbohrung in einem Arbeitsgang zu erzeugen. Durch das Hämmern wird die Materialstruktur an der Oberfläche um etwa 10% verdichtet. Der konisch gehämmerte Lauf braucht nicht mehr überdreht zu werden, wodurch die verdichtete Oberfläche erhalten bleibt. Die vorhandenen Hämmerspuren können daher als Gütezeichen betrachtet werden."

 

Die Büchse wurde nur in Österreich beschossen. :D

 

Mit freundlichem Gruß

Gerd12

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie bleibt der geschilderte Sachverhalt bei mir im Logikfilter hängen.

Sollte es um das Feldmaß gehen welches zu eng wäre,

könnte man die betroffenen Läufe problemlos nachhohnen.

Beim Zugmaß sieht es eher schlecht aus.

ich kann mir nur vorstellen dass es sich bei den betroffenen Läufen

um eine größere bereits endfertige Produktionscharge handelt und HK diese

ums Verrecken nicht aussondern will oder kann. 

Oder dass HK auf die Schnelle wieder eine Serie MR223 auf den Markt bringen

und dabei  aus Kostengründen ein gesperrtes Los an Läufen verbauen möchte.

 

Aber das ist von mir nur Kaffeesatzleserei als Erklärungsversuch für etwas was

mir eigentlich unerklärlich ist.

 

Falls  HK mit der Sache vor dem VG wirklich durchkommen sollte,

wäre damit das Beschusswesen komplett ausgehebelt.

Ist der Verschlussabstand zu größ oder zu kein, weicht das Laufprofil

von den CIP Maßtafeln ab - eigentlich wurscht.

 

Dann klagt man vor dem  Verwaltungsgericht und schon muss das BA

zähneknirschend den CIP Stempel draufkloppen.

 

Ich bin jedenfalls neugierig ob der tatsächliche Grund für das ganze Dilemma

jemals bekannt wird.

 

oswald 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein gehämmerter Lauf MUß NICHT konisch sein, er KANN es sein, es ist einzig und allein abhängig

von dem Dorn den ich benutze. Steyr wünscht das bei gewissen Kalibern.

Heym Läufe werden alle gehämmert, aber da ist nichts konisch....

 

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 55 Minuten schrieb Leo2:

@Domenicus: ein sich leicht verengender Mündungsinnendurchmesser soll der Präzision förderlich sein. Steyer nutzt diesen "Trick" auch.

Das nennt man Choke. Ist bei GK nicht stark verbreitet,

jedes anständige Match-Luftgewehr hat so einen Choke.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Was ich gerade mitbekommen habe, die Beschußämter scheinen z.Z. eh etwas hohlzudrehen und angeblich derzeit keine Ordonnanzwaffen mehr beschießen. Quelle: unser BüMa.

Manche Waffenhersteller werden ggf. demnächst Dependancen in CZ aufmachen, dort beschießen und sich in D am Arsch lecken lassen.

 

 

 

Bearbeitet von Iggy
Tippfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Selbst im Amiland, wo selbsterdachte Wildcatkaliber, ums Verrecken überladene Munition usw. klar gehen und CIP keine Rolle spielt, kann man das dann aber nicht als das genormte Nennkaliber verkaufen, sondern die Hersteller von solchem Zeug machen so deutlich wie nur möglich darauf aufmerksam, was sie da verkaufen, und dass es eben nicht der Norm entspricht. Wenn man wo z.B. .223 Remington draufschreibt, dann verspricht man, dass es dieser Spezifikation entspricht. Daher ja z.B. die .223 Wylde Beschriftung auf den Läufen, die darauf hinweist, dass es eben weder .223 noch 5.56 entspricht (wohl aber beide verschießen kann).

Du solltest aber auch darauf verweisen, dass sich hier die Hersteller an SAAMI Vorgaben halten und bei der hiesigen Produkthaftpflicht der Sinn  eines Beschusses doch fraglich ist.

 

Rock River Arms z.B. hat seine 9mm Carbines mit Laeufen nach SAAMI ausgestattet und die waren enger ausgefallen als CIP Abmessungen. Um die 9mm AR's nach Oesterreich  exportieren zu koennen, musste RRA erstmal neue Buttons fuer CIP Laeufe besorgen und brauchte dazu einen Auftrag des oesterreichischen Importeurs im sechsstelligen Bereich.

 

Wenn also RRA sich an die Spielregeln halten muss, sollte H&K das auch muessen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht gab es dort auch den Versuch, eine Verpflichtungserklärung (?) für Beamte einzusacken (ab Min 5:56) kann man sich ein Bild darüber machen, wie sich so etwas gestaltet:

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Iggy:

Die Causa zeigt allerdings tatsächlich den Irrsinn des Ganzen auf. 

Die Maße nicht eingehalten - das ist die eine Seite.

Identische Waffen sind sicher und zu Tausenden bei Polizei und Militär unterwegs - das ist die andere Seite.

Nicht nur da, wenn man zwischen den Zeilen liest, haben sie auch bei den zivilen Varianten schon immer mit der Präzisionsfördernden Mündungsverengung produziert. Da scheint es wohl einen Personalwechsel bei der Abfertigungsstelle des BA Ulm oder andere Verwerfungen mit demselben gegeben zu haben...

 

Bearbeitet von Andrè1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb CiscoDisco:

Vielleicht wird man auch in ein paar Monaten erfahren, dass der ein oder andere leitende Beamte vorher in den frühzeitigen Ruhestand versetzt wurde.

Schon heute:

 

Zitat

Frühere Mitarbeiter im Beschussamt hätten „zuvor in langjähriger Praxis die Abweichungen nie beanstandet, sondern akzeptiert“, heißt es auf Anfrage.

https://www.welt.de/wirtschaft/article206080993/Heckler-Koch-Waffen-TUEV-verweigert-Zivilgewehren-die-Zulassung.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach dem schwachsinnigen Eingangsposting dachte ich schon, der Thread ist an die digitale Jauchegrube verloren, bevor man drüber sprechen konnte. 

 

Der Welt Artikel ist tatsächlich recht interessant, vor allem zirka 1 Jahr nach dem das Problem zu existieren begann. 

Wie man so hört haben sich Personalien im Beschussamt Ulm verändert. Angeblich auch CIP Regularien. Aufgrund dieser beiden Faktoren sind jetzt plötzlich Probleme da, die es früher nicht gab, obwohl HK genauso fertigt wie seit Jahren. Diese Maße sind technisch als Feature zu betrachten.

HK hat weder ein Sicherheits- noch ein Qualitätsproblem. Die selben Läufe funktionieren seit x Jahren in Militärgewehren rund um den Globus hunderttausendfach. Weder platzen die Läufe am laufenden Band, noch haben sie ein Präzisionsproblem -- im Gegenteil. Man kann HK vieles an Misswirtschaft etc vorwerfen, aber sicher nicht, dass sie schlechte Kanonen bauen. 

 

Angeblich sollen Glock-Pistolen aus den selben Gründen nicht CIP-maßhaltig sein. Weiß da jemand was fundiertes zu? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 57 Minuten schrieb Famas:

HK hat weder ein Sicherheits- noch ein Qualitätsproblem.

Da widerspreche ich. Wenn die Läufe die CIP-Maße nicht einhalten, dann halte ich das sehr wohl für ein Qualitätsproblem. Der Kunde erwartet das Produkt so, wie es beworben wird. Und da steht im Zweifel .223 Remington drauf. Was passiert denn, wenn er da meinetwegen ein Gewinde für einen SD einziehen lässt und die Waffe bei einem ganz anderen Beschussamt zum Instandsetzungsbeschuss gibt und die dann die fehlende Maßhaltigkeit des Laufes feststellen?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.