Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Floppyk:

Da bin ich mal gespannt, ob das Bedürfnis nach § 8 u.a. "wirtschaftliches Interesse" anerkannt wird. 

 

Hallo Floppyk

 

Der Staat will mir was wegnehmen, was ich 

1. Legal besitze

und

2. Behalten möchte.

Mir zu sagen, dass ich

1. Es nicht behalten darf 

und

2. Keine Entschädigung für die Wegnahme meines Besitzes erhalte, kann in einem Rechtsstaat (Forumsspinner, halt dich da raus!) Nicht rechtens sein. 

 

Steven

Geschrieben

So wird es ja auch nicht laufen. Man wird Dir eine Frist setzen, bis wann Du es an einen Berechtigten überlassen musst. Dass Du keinen findest, ist dann Dein persönliches Versagen, und bevor Du rechtlich Ärger bekommst, wird die Behörde die Sachen gnädigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen.

Geschrieben

Bei den Salutbüchsen (u.a.) hat der Gesetzgeber ja gründlich dafür gesorgt, dass es praktisch keine Berechtigten gibt, an die man das Zeugs übergeben bzw. veräußern könnte....

 

Egal wie man es sich formal hindreht - real ist das ein enteignungsgleicher Eingriff. 

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 4
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb steven:

Jetzt rennt nicht rum, wie ein Hühnerhaufen, der vom Fuchs gejagt wird, sondern klagt!

Ich habe einige Magazine, die ich devinitiv 2019 gekauft habe. Die werde ich anmelden. Bei Befehl zur Vernichtung werde ich klagen.

Auch eine Salutbüchse nenne ich mein Eigen. Die hätte ich gerne auch angemeldet. Als Bedürfnis gebe ich "wirtschaftlich" an. Hat mich schließlich Geld gekostet. Auch da sehe ich dem Klageweg entgegen.

Aha ... klagen … und wogegen bzw. worauf? Entschädigung und Schadenersatz? Ich weiß nicht, ob Du das mitbekommen hast, aber bei den waffengesetzlichen Änderungen der letzten 20 Jahre wurden Vorschriften mehrfach verschärft. Da wurde auch fleißig geklagt mit dem Ergebnis, dass die Gerichte zum Schluss die Rechtsmeinung festgeklopft haben, dass Waffenbesitzer grundsätzlich mit dem Risiko leben müssen, dass sich das bestehende Waffenrecht zu ihren Ungunsten ändert. Nix mit Entschädigung oder Schadenersatz. Im Übrigen, das "wirtschaftlich" im Sinne von "die hat mal Geld gekostet" kein Bedürfnis ist, das haben Gerichte auch schon vor 10 Jahren entschieden im Zusammenhang mit den 4 mmM20-/LEP-Waffen.

Geschrieben
Am 19.2.2020 um 13:08 schrieb ASE:

 

Bin Mal gespannt, wann die ersten Türen eingetreten werden auf der Suche nach illegalen Magazinen!

Vermutlich bei jedem Besitzer einer SLB, der keine gemeldet oder abgegeben hat!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Flohbändiger:

Aha ... klagen … und wogegen bzw. worauf? Entschädigung und Schadenersatz? Ich weiß nicht, ob Du das mitbekommen hast, 

Hallo Flohbändiger

 

Man kann den Schwan einkneifen. Man kann auch kämpfen. Kämpfen werde ich. 

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Der Staat will mir was wegnehmen, was ich 

1. Legal besitze

und

2. Behalten möchte.

Mir zu sagen, dass ich

1. Es nicht behalten darf 

und

2. Keine Entschädigung für die Wegnahme meines Besitzes erhalte, kann in einem Rechtsstaat (Forumsspinner, halt dich da raus!) Nicht rechtens sein. 

 

Und wenn hier der Salutkracher gemeint ist, jahrzehntelang an alle über 18 verkauft werden durfte. 4mm Waffen können ja zumindest ohne Gefriemel noch richtig schießen, der Salutkracher nicht. Da hätte man schon einen Unterschied machen müssen zwischen denen, die nach deutschen Regeln umgebaut wurden, und denen, die man im Ausland zusammen gelötet hat. Wollte man nicht. Was da an schönen Sammlerstücken jetzt in den Schmelzofen wandern soll, treibt einem die Tränen ins Gesicht.

Geschrieben

Hallo

 

Wir können kuschen. 

Wir können klagen.

Hunderttausende von Frau Merkels Gästen klagen. Sie legen die Gerichte lahm.

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Steven

  • Gefällt mir 10
  • Wichtig 1
Geschrieben

Hallo

 

Meine 4M20 KWs wurden mir mit der Begründung "Witschaftliches Interesse" in die WBK eingetragen. Ich äußerte,  dass, wenn das nicht so durchgeführt wird, ich den Klageweg gehen werde.

 

Steven

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Meine 4M20 KWs wurden mir mit der Begründung "Witschaftliches Interesse" in die WBK eingetragen. Ich äußerte,  dass, wenn das nicht so durchgeführt wird, ich den Klageweg gehen werde.

Waren die mal nirgends eingetragen?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb grizzly45:

Waren die mal nirgends eingetragen?

Hallo grizzly45

 

Doch, waren die. Als dieses Schwachsinnsgesetz heran reifte, hatte ich mir vorher einen Schwung Voreinträge geben lassen. Und die Waffen gekauft. Habe ich immer noch.

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 12 Stunden schrieb Bautz:

Und hier der Kommentar des BdMP, der sich auch zu den fest verbauten Röhrenmagazinen gut äußert: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/news/V0/1_2020/Ansicht_Layout_V0_01_2020.pdf

Kommentar ist Kommentar, für mich sind DJV oder BdMP da nicht unqualifizierter als irgend ein anderer Autor.

Edit.: im verlinkten Dokument p.13.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

Wir können kuschen. 

Wir können klagen.

Hunderttausende von Frau Merkels Gästen klagen. Sie legen die Gerichte lahm.

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Steven

Hängt wohl eher damit zusammen, dass man solche Klagen selber bezahlen muß und (gute) Anwälte alles andere als preiswert sind.

 

Aber wenn Du die ganzen Klagen sponserst, finden sich bestimmt genug Deutsche, die dann gerne Dein Geld zum Anwalt tragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Klar. Ist weiter legal und die Preise steigen weiter.

Ein Verweis aufs WaffG versteht sich von selbst.

 

Die Frage ist eher, ob der Handel noch liefern kann.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nix mit Entschädigung oder Schadenersatz. Im Übrigen, das "wirtschaftlich" im Sinne von "die hat mal Geld gekostet" kein Bedürfnis ist, das haben Gerichte auch schon vor 10 Jahren entschieden im Zusammenhang mit den 4 mmM20-/LEP-Waffen.

Meine damalig noch Konvertierten 4mmM20 Waffen waren kein Problem.Die blieben einfach so in der WBK wie sie waren. Wurde wohl von unserer Behörde sehr locker gesehen. Mein Bruder hat heute noch eine PPK und eine CZ75 in 4mmM20

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb steven:

 

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Weil einen entweder die Rechtsschutzversicherungen irgendwann rauswerfen oder man den Kram, im Gegensatz zu denen, die nur mit dem Handy einreisen, selbst bezahlen muss.

vor 5 Stunden schrieb steven:

 

Meine 4M20 KWs wurden mir mit der Begründung "Witschaftliches Interesse" in die WBK eingetragen. Ich äußerte,  dass, wenn das nicht so durchgeführt wird, ich den Klageweg gehen werde.

 

 

Für die „F“ Plempen braucht man auch kein Bedürfnis. Die kann man sich kiloweise eintragen lassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb steven:

 

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Weil wir nicht einmal eine vernünftige Petition auf die Beine gestellt bekommen!

Quorum von 50.000 würde nur knapp gerissen, obwohl es ca. 2.000.000 LWB gibt.

Zum Vergleich:

Die Petition gegen das Verbot von bestimmten Pigmenten in Tätowierfarbe hat binnen Kürze 150.000 Unterstützer!

Kam sogar gestern in den Nachrichten!

 

Bearbeitet von Gast

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.