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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Fyodor

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vor 3 Stunden schrieb Floppyk:

Da bin ich mal gespannt, ob das Bedürfnis nach § 8 u.a. "wirtschaftliches Interesse" anerkannt wird. 

 

Hallo Floppyk

 

Der Staat will mir was wegnehmen, was ich 

1. Legal besitze

und

2. Behalten möchte.

Mir zu sagen, dass ich

1. Es nicht behalten darf 

und

2. Keine Entschädigung für die Wegnahme meines Besitzes erhalte, kann in einem Rechtsstaat (Forumsspinner, halt dich da raus!) Nicht rechtens sein. 

 

Steven

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So wird es ja auch nicht laufen. Man wird Dir eine Frist setzen, bis wann Du es an einen Berechtigten überlassen musst. Dass Du keinen findest, ist dann Dein persönliches Versagen, und bevor Du rechtlich Ärger bekommst, wird die Behörde die Sachen gnädigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen.

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vor 5 Stunden schrieb steven:

Jetzt rennt nicht rum, wie ein Hühnerhaufen, der vom Fuchs gejagt wird, sondern klagt!

Ich habe einige Magazine, die ich devinitiv 2019 gekauft habe. Die werde ich anmelden. Bei Befehl zur Vernichtung werde ich klagen.

Auch eine Salutbüchse nenne ich mein Eigen. Die hätte ich gerne auch angemeldet. Als Bedürfnis gebe ich "wirtschaftlich" an. Hat mich schließlich Geld gekostet. Auch da sehe ich dem Klageweg entgegen.

Aha ... klagen … und wogegen bzw. worauf? Entschädigung und Schadenersatz? Ich weiß nicht, ob Du das mitbekommen hast, aber bei den waffengesetzlichen Änderungen der letzten 20 Jahre wurden Vorschriften mehrfach verschärft. Da wurde auch fleißig geklagt mit dem Ergebnis, dass die Gerichte zum Schluss die Rechtsmeinung festgeklopft haben, dass Waffenbesitzer grundsätzlich mit dem Risiko leben müssen, dass sich das bestehende Waffenrecht zu ihren Ungunsten ändert. Nix mit Entschädigung oder Schadenersatz. Im Übrigen, das "wirtschaftlich" im Sinne von "die hat mal Geld gekostet" kein Bedürfnis ist, das haben Gerichte auch schon vor 10 Jahren entschieden im Zusammenhang mit den 4 mmM20-/LEP-Waffen.

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Am 19.2.2020 um 13:08 schrieb ASE:

 

Bin Mal gespannt, wann die ersten Türen eingetreten werden auf der Suche nach illegalen Magazinen!

Vermutlich bei jedem Besitzer einer SLB, der keine gemeldet oder abgegeben hat!

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vor 3 Stunden schrieb steven:

Der Staat will mir was wegnehmen, was ich 

1. Legal besitze

und

2. Behalten möchte.

Mir zu sagen, dass ich

1. Es nicht behalten darf 

und

2. Keine Entschädigung für die Wegnahme meines Besitzes erhalte, kann in einem Rechtsstaat (Forumsspinner, halt dich da raus!) Nicht rechtens sein. 

 

Und wenn hier der Salutkracher gemeint ist, jahrzehntelang an alle über 18 verkauft werden durfte. 4mm Waffen können ja zumindest ohne Gefriemel noch richtig schießen, der Salutkracher nicht. Da hätte man schon einen Unterschied machen müssen zwischen denen, die nach deutschen Regeln umgebaut wurden, und denen, die man im Ausland zusammen gelötet hat. Wollte man nicht. Was da an schönen Sammlerstücken jetzt in den Schmelzofen wandern soll, treibt einem die Tränen ins Gesicht.

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vor 12 Stunden schrieb Bautz:

Und hier der Kommentar des BdMP, der sich auch zu den fest verbauten Röhrenmagazinen gut äußert: https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/news/V0/1_2020/Ansicht_Layout_V0_01_2020.pdf

Kommentar ist Kommentar, für mich sind DJV oder BdMP da nicht unqualifizierter als irgend ein anderer Autor.

Edit.: im verlinkten Dokument p.13.

Bearbeitet von Josef Maier
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vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

Wir können kuschen. 

Wir können klagen.

Hunderttausende von Frau Merkels Gästen klagen. Sie legen die Gerichte lahm.

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Steven

Hängt wohl eher damit zusammen, dass man solche Klagen selber bezahlen muß und (gute) Anwälte alles andere als preiswert sind.

 

Aber wenn Du die ganzen Klagen sponserst, finden sich bestimmt genug Deutsche, die dann gerne Dein Geld zum Anwalt tragen.

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Klar. Ist weiter legal und die Preise steigen weiter.

Ein Verweis aufs WaffG versteht sich von selbst.

 

Die Frage ist eher, ob der Handel noch liefern kann.

Bearbeitet von Gast
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vor 7 Stunden schrieb Flohbändiger:

Nix mit Entschädigung oder Schadenersatz. Im Übrigen, das "wirtschaftlich" im Sinne von "die hat mal Geld gekostet" kein Bedürfnis ist, das haben Gerichte auch schon vor 10 Jahren entschieden im Zusammenhang mit den 4 mmM20-/LEP-Waffen.

Meine damalig noch Konvertierten 4mmM20 Waffen waren kein Problem.Die blieben einfach so in der WBK wie sie waren. Wurde wohl von unserer Behörde sehr locker gesehen. Mein Bruder hat heute noch eine PPK und eine CZ75 in 4mmM20

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vor 6 Stunden schrieb steven:

 

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Weil einen entweder die Rechtsschutzversicherungen irgendwann rauswerfen oder man den Kram, im Gegensatz zu denen, die nur mit dem Handy einreisen, selbst bezahlen muss.

vor 5 Stunden schrieb steven:

 

Meine 4M20 KWs wurden mir mit der Begründung "Witschaftliches Interesse" in die WBK eingetragen. Ich äußerte,  dass, wenn das nicht so durchgeführt wird, ich den Klageweg gehen werde.

 

 

Für die „F“ Plempen braucht man auch kein Bedürfnis. Die kann man sich kiloweise eintragen lassen.

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vor 14 Stunden schrieb steven:

 

Warum klagen wir nicht zu Hundertausenden? Sind wir Deutschen so feige?

 

Weil wir nicht einmal eine vernünftige Petition auf die Beine gestellt bekommen!

Quorum von 50.000 würde nur knapp gerissen, obwohl es ca. 2.000.000 LWB gibt.

Zum Vergleich:

Die Petition gegen das Verbot von bestimmten Pigmenten in Tätowierfarbe hat binnen Kürze 150.000 Unterstützer!

Kam sogar gestern in den Nachrichten!

 

Bearbeitet von Gast
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