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IGNORED

Bundestag verschärft Waffenrecht


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Quellen für diese mittlerweile oft zitierte Aussage. ?

Wurde im anderen Hauptthread dazu schon verlinkt, hier https://eu-diktat-nein.ch/uebernahme-der-eu-waffenrichtlinie-die-folgen-eines-ja-am-19-mai/

Zitat

Innert zehn Jahren: Entwaffnung


Ab 2020 entfaltet Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie seine Wirkung (bei diesem Artikel handelt es sich de facto um einen automatischen, alle fünf Jahre greifenden Verschärfungsmechanismus)


Die erste «Verschärfungsrunde» wird ca. 2022 erfolgen, die nächste ca. 2027


Sehr wahrscheinlich schon 2022, spätestens aber 2027 kommen u.a.– das absolute Halbautomatenverbot für Private– obligatorische psychologisch-medizinische Tests für alle Waffenbesitzer


In weniger als zehn Jahren müssten die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Sturmgewehre und Pistolen also dem Staat abgeben


Verbote für Revolver, Handrepetierer und Kippverschlusswaffen werden folgen

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Kanne81:

z.B. meine Person hat fast immer einen Leatherman dabei (Zange, Bit-Set, Messer)

Ja, ist auch o.k. und dafür braucht sich auch niemand zu rechtfertigen.

 

Nur, dass ich selbst in der Öffentlichkeit keine Wurst, Käse oder Brotzeit zurechtschneiden muss. Ich gehe dann lieber zum örtlichen Dönermann und kriege direkt alles mundgerecht serviert...

 

Was auf mich zutrifft muss aber auch nicht für alle anderen gelten. Jedem Tierchen sein Pläsierchen...

 

Jedoch sehe ich es in keiner Weise ein, mir von irgendwelchen Politversagern meinen Lebensstil diktieren zu lassen, in welchem Lebensbereich auch immer.

Das will und werde ich nicht mitmachen.

 

Auch wenn es nicht zum Thema dieses Forums gehört: Hätte ich nicht das Platzproblem der Unterstellung, würde ich mir heute am Tag einen HUMMER H2 kaufen.

Weniger als Fortbewegungsmittel sondern als statement und Ansage an das ganze Friday- und Extinction Rebellion-Pack, was ich von ihnen und ihrer Gesinnung halte.

Am liebsten noch Gretas häßliche Fratze über den Auspuff kleben... wenn die nicht so schäbig wäre... 🤮

Geschrieben

Man sollte aufhören alles vorzukauen. Die Leute müssen lernen ihre Antworten selbst zu bekommen.

Dazu sind die Quellen zu lesen.
Vorgebetetes wird sowieso ignoriert.

Wer nicht mitbekommenhat, dass HA schon diese Runde verboten werden sollten und dies nur nach hinten geschoben wurde, hat es auch nicht besser verdient.

Das untätige und unkundige Mitglied ist das Grundübel der aktuellen Misere.
Es wählt falsche Vertreter.

Es wählt die falschen Politiker und Parteien.
Es brint keine Initiative zu eigenen Interessen zu Stande.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb Wauwi:

Aber: Wozu muss ein "normaler Bürger" ein Messer mit sich führen ? Ausgenommen natürlich Leute, die es aus beruflichen Gründen brauchen (Handwerker, Rettungskräfte, Jäger, usw...)

Ich bin auch ein "Dorfkind" und mein erste Messer bekam ich sogar von meiner Mutter geschenkt. Ich kann mich schon gar nicht mehr erinnern, wie jung ich damals war...

 

Ich habe immer ein Messer dabei: Warum? Weil man es hin und wieder einfach braucht. Deswegen.

 

Zitat

Womit wir aber wieder beim Kernpunkt wären: Den Leuten, vor denen uns solche Waffengesetze im Sinne des Sicherheitsgedankens (angeblich) schützen sollen, ist eine solche Regelung   

ohnehin scheißegal.

Der Kernpunkt ist ein ganz anderer und der ist psychologisch (oder psychosomatisch? Vielleicht weiß @Mausebaer das besser ;)) : Für normal sozialisierte Leute ist ein Messer einfach nur ein Werkzeug. Ein Tool, das hilfreich ist, dann wenn man es braucht. Und wenn man es in diesem Moment zur Hand hat, dann entfalltet es seine Nützlichkeit. So wie für uns eine Schusswaffe ein Gegenstand ist, den wir öfter in der Hand halten, als andere Leute einen Schraubendreher.

 

Für andere Leute ist ein Messer oder eine Schusswaffe ein Tötungswerkzeug. Und daraus entsteht der Drang nach Verboten.

 

In unserer Sicht auf die Dinge sehen wir ein Messer oder eine Schusswaffe gerade nicht als eine Waffe im Sinne von "damit kann man nur Menschen töten". In deren Sicht ist es genau das.

Bearbeitet von knight
Geschrieben (bearbeitet)

 

1 hour ago, Wauwi said:

Aber: Wozu muss ein "normaler Bürger" ein Messer mit sich führen ?

Als ein sehr universelles Werkzeug - der Vorgänger heutiger Taschenmesser war das erste Werkzeug der Menschen? (Faustkeil und so...).

 

Ich hab kein Bock, dass ich andere Leute brauche (und im Falle von Service-Personal auch noch dafür bezahlen soll, siehe dein Beispiel der Dönerbude*), dass sie mir mit so Kleinigkeiten helfen. Und manchmal gibt es auch niemanden in der Nähe, der mir helfen könnte? Ein Messer als Universalwerkzeug macht mich in großem Maße unabhängiger, gerade in unvorhergesehenen Situationen mit Praxisbezug: Jedes Werkzeug erweitert meine Möglichkeiten zu Improvisieren ungemein? Weiteres Werkzeug oder Gaffa-Tape, etc. wären natürlich je nach zu erwartenden Problemen und Setting super Ergänzungen.

 

Ich hab meist mindestens 1 Messer an meiner Person und noch ein Multitool im Rucksack. Die sind für mich auch keine Verteidigungswerkzeuge (und Angriffswerkzeuge erst recht nicht): Auch wenn ich noch nie in einer solchen Notwehrsituation war, ist in meinem Kopf drin, dass ich versuchen will, solche Situationen zu vermeiden, und wenn als erstes eine Taschenlampe als Schlaginstrument zu missbrauchen. Ein Messer würde wohl immer eskalieren, im ersten Moment wenig bringen und hinterher rechtlich eher doof enden. Außerdem dürfte ich manche Messer dafür gar nicht tragen - die, für die es ein berechtigtes Interesse nach WaffG §42a braucht.

 

Noch eine Anmerkung zum §42a des WaffG: Wir dürfen heutzutage in DE feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge ohne Weiteres einfach so tragen - während wir für sog. Einhandmesser ein "berechtigtes Interesse", d.h. einen "sozial anerkannten Grund" brauchen und das Führen erst einmal verboten ist. D.h. ich darf ein 7cm Einhandklappmesser nicht führen/riskiere eine OWi nach WaffG, weil niemand vorher genau weiß, wie Polizist und Richter drauf reagieren, kann aber problemlos das 12cm fixed im Hosenbund mit schlanker Scheide tragen. Jetzt der Vergleich:

- das Einhandmesser ist im Alltag viel praktischer - man kann es dreckig wegpacken und später saubermachen; man kann es einhändig einklappen und ohne Hinschauen in die Tasche stecken - z.B. auf'ner Leiter oder mit was anderem in der andern Hand

- das Feststehende Messer wäre für einen Angriff viel besser geeignet (idR weit stabiler), ich kann es schneller ziehen, ähnlich verdeckt tragen - aber ich muss es vor dem Wegpacken sauber machen und muss beim Wegpacken hinschauen

- durch den 42a trage ich damit für den Alltag unpraktischere und dafür aber besser für eine Bestimmungsentfremdung** als Waffe geeignete Messer. der 42a ist (aus meiner Sicht) sooo für'n Arsch und ging bei mir nach hinten los...

 

Zuguterletzt kann ich auch noch hinzufügen, dass mir Messer einfach Freude bereiten und ich sie gern benutze und mich an der Benutzung einer sauscharfen Klinge einfach freue. :)  Warum und mit welcher Begründung will man mir das verbieten?

 

*: Ich kauf und ess trotzdem Döner. Aber nicht nur (Schokolade ist auch geil).

**: Die Mehrheit der Messer, die ich trage, habe ich selbst gebaut und das Ergebnis gefällt mir besser als meine Lieblingsmesser von Benchmade, ESEE-Knives, Sacha Thiel, Spyderco. Insofern kann ich auch sagen, dass meine Messer nicht als Waffe bestimmt sind und eine solche Verwendung dann Bestimmungsentfremdung wäre (Missbrauch in technischer Hinsicht vermutlich nicht; Missbrauch wäre bspw. unsachgemäßes Hebeln).

Bearbeitet von s_f
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Geschrieben
1 hour ago, Wauwi said:

Aber: Wozu muss ein "normaler Bürger" ein Messer mit sich führen ?

Ehrliche Antwort: es geht niemanden einen Schei**dreck an, was ein „normaler Bürger“ auf sich trägt, denn ein „normaler Bürger“ lebt für gewöhnlich innerhalb des rechtlichen Rahmens dieser unserer Gesellschaft.

 

Prinzipiell kommt mir das wie der Versuch vor, Messer aus den Händen bestimmter Personengruppen zu bekommen, ohne diese beim Namen zu nennen, weil politisch voll korrekt.

 

Da lob ich mir das Schweizer Waffengesetz, wo such mal Tacheles geredet wird

Quote

Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten:[4] Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. 

In Deutschland undenkbar.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Domenicus:

Ehrliche Antwort: es geht niemanden einen Schei**dreck an, was ein „normaler Bürger“ auf sich trägt, denn ein „normaler Bürger“ lebt für gewöhnlich innerhalb des rechtlichen Rahmens dieser unserer Gesellschaft.

100% Übereinstimmung...

 

Hätte ich bei Schusswaffen auch immer so gesehen.

 

Mit dem Thema "Messer" habe ich mich nie so wirklich beschäftigt.

So geht es aber dann aber auch den meisten "Normalos" , wenn man von Schusswaffen spricht. Das ist in unserer Gesellschaft eben (leider) nicht so normal wie in manch anderen Staaten...

Redet man dann doch mal mit vielen Leuten sachlich und ehrlich über dieses Thema, sieht es dann mit deren Einstellung dazu oftmals dann ganz anders aus.

Ausgenommen davon bleiben natürlich ideologisch völlig verblendete Zeitgenossen. Extremisten sind eben gegen Argumente vollkommen resistent...
 

vor 30 Minuten schrieb Domenicus:

In Deutschland undenkbar.

Und das auch zurecht...

So etwas fördert nur das übliche Schubladendenken und trägt zur weiteren Spaltung der Gesellschaft bei. 

Ich habe generell etwas gegen Asoziale, die sich nicht benehmen können, völlig unabhängig von Staatsangehörigkeit, Hautfarbe oder Religion.

Wer unsere Gesellschaftsform und Normen nicht akzeptiert, der soll dahin verschwinden, wo er herkommt, notfalls mit staatlichem Nachdruck... 

 

Ganzen Bevölkerungsgruppen jedoch elementare Bürgerrechte (Waffenbesitz zählt für mich zu solchen) nur aufgrund ihrer Herkunft vorzuenthalten, finde ich  

zutieftst verachtenswert...

 

Das ist genau das gleiche Niveau, auf welches man uns mittlerweile herabwürdigt (Terrrorist, gewaltbereit, rechtsextrem, Staatsfeind, etc...)

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Wauwi:

 

 

 

Ganzen Bevölkerungsgruppen jedoch elementare Bürgerrechte (Waffenbesitz zählt für mich zu solchen) nur aufgrund ihrer Herkunft vorzuenthalten, finde ich  

zutieftst verachtenswert...

 

 

Es hat schon seine berechtigten Gründe warum der Schweizer Staat gewisse Länder da vom legalen Waffenerwerb und Besitz ausschliesst. Einfach hier https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/aktuell/news/2014/ref_2014-02-12.html lesen. Zitat daraus:

Zitat

Es gibt drei zentrale Voraussetzungen für eine Aufnahme in die so genannte Länderliste: Erstens müssen sich zahlreiche Personen aus den entsprechenden Kriegs- oder Konfliktgebieten in der Schweiz aufhalten. Zweitens muss es in der Schweiz zu ethnisch oder politisch motivierten Auseinandersetzungen von Konfliktparteien aus diesen Gebieten gekommen sein (oder dafür ein hohes Risiko bestehen). Drittens müssen Waffen aus der Schweiz illegal in diese Konfliktgebiete gebracht worden sein.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Wauwi:

Ganzen Bevölkerungsgruppen jedoch elementare Bürgerrechte (Waffenbesitz zählt für mich zu solchen) nur aufgrund ihrer Herkunft vorzuenthalten, finde ich  

zutieftst verachtenswert...

Das ist genau das gleiche Niveau, auf welches man uns mittlerweile herabwürdigt (Terrrorist, gewaltbereit, rechtsextrem, Staatsfeind, etc...)

Nein.

Ausländer haben keine Bürgerrechte in einem Land in dem sie keine Bürger sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Du verwechselst Staatsvolk und Bevölkerung. Ein Ausländer, der sich hier befindet, hat natürlich Bürgerrechte, wie zum Beispiel Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit. Er hat aber keine staatsbürgerlichen Rechte, wie etwa das Wahlrecht.

 

Wir entfernen uns damit aber arg vom Topic...

 

Bearbeitet von knight
Geschrieben

Habe mich hier durchgelesen.....und bin zur Auffassung gekommen.....das ich meine Waffen innerhalb der nächsten 12 monate verkaufen werde(solange es noch geht)....DENN EINE EINHEITLICHE ZIELSETZUNG (stoppen der Waffenrechtlichen Verschärfungen und Verbote )BEKOMMEN WIR WAFFENBESITZER NICHT HIN.

Gründe?.....Vielfältig......Im Grossen Ganzen liegt nur an UNS.

Geschrieben

Hallo

 

machen wir uns nichts vor: Das Ziel der Ministerialbürokratie ist in greifbare Nähe gerückt. Dagegen war der hass Sluggys (Gott möge ihn strafen) nichts. Die Vorgehensweise der zuständigen Beamten ist subtiler. Sie lassen sich nicht von ihrem Weg abbringen, den Bürger die Waffen zu nehmen. Und dies über die "Kalte Enteignung". Also ohne dass es den Staat was kosten darf. Die derzeitige Verschärfung ist ein großer Schritt. Und schon denken einige darüber nach, wie sie die neuen Regeln (Magazine etc) beachten können.

In Zukunft wird die Schraube fester angezogen. Uns werden die HAs genommen, den Jägern wird ein Bedürfnis aufgedrückt. Natürlich sind die HAs von denen auch weg. Viele Jäger wird es freuen.

Und einige von uns, siehe German, ducken sich halt noch tiefer. Sie warnen, bloß nichts falsches zu schreiben, ja noch nicht mal zu denken, damit die Ministerialbürokratie nicht böse wird. Dies Bücken bringt nichts. Nur dagegenhalten ist die Devise. Oder glaubt hier jemand, dass einige Feiglinge die Verbieter mit devoten Haltungen beeindrucken? Nein, ihr ermutigt sie. Kämpft, klagt, oder gebt eure Waffen ab. Im Notfall kauft euch eine Flex. Aber kuscht nicht. Wenn euch die Gegenwehr nicht liegt (German!) dann seid wenigstens ruhig und lasst Männer kämpfen.

 

Steven

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Geschrieben (bearbeitet)

Jäger haben bereits ein BEdürfnis aufgedrückt Sammler auch.
Das BEdürfnis ist die Vorraussetuung für waffenbesitz.

 

Man kann auch endlöich mal die Mär vom Jäger als HA-Feind fallen lassen.

Gerade dort wiurde das Gegenteil bewiesen und ruckzuck eine Gesetzesänderung hervorgezaubert.

Was einzelne so von sich geben ist vollkommen belanglos.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb knight:

Er hat aber keine staatsbürgerlichen Rechte, wie etwa das Wahlrecht.

Sorry für weiteres OT, aber: Ist das der einzige Nutzen der Staatsbürgerschaft? Das mit dem winzigen Unterschied "muß" vs. "kann" im wAffenrecht wird ja alle 2 Jahre unbedeutender. Dafür wäre man aus der Wehrpflicht raus. Und bei Aufgabe des Wohnsitzes auch aus der Krankenversicherungspflicht. Nur mal als spielerischen Gedanken und Diskussionsfutter.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Wauwi:

Aber: Wozu muss ein "normaler Bürger" ein Messer mit sich führen ?

 

Um etwas an- oder abzuschneiden. Messer, zumal übliche Taschenmesser und Tools, sind praktische Alltagswerkzeuge. Punkt.

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Geschrieben

Nur nicht in Lethargie verfallen.Wir leben im "Hier und jetzt".

Wer weiß schon genau was in einem Jahr ist;denn genau so lang dauert die Umsetzung 

der Änderung des Waffengesetzes.Und bis dahin läuft noch viel Wasser den Berg runter.

 

Also was wurde beschlossen:

 Dem Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (19/13839) stimmten in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/15875). CDU/CSU und SPD zu. 

 

Habe mir ein Paar Zeilen durchgelesen,und bin der Meinung das dort jede Menge

Gestaltungsmöglichkeiten im "Guten wie im Schlechten" vorhanden sind.

Und seitlich vermerkt:

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

 

Hier sind etliche Punkte nicht berücksichtigt worden;z.B.:

 

6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist: 1. Kapazität des Magazins, 2. kleinste verwendbare Munition und 3. dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden; 7. Art und Gültigkeit der Erlaubnis, die zur Art des anzuzeigenden Sachverhalts berechtigt oder verpflichtet; 8. die Nummer der Erlaubnisurkunde und 9. die zuständige Behörde, die die Erlaubnisurkunde ausgestellt hat.

 

Wie verhält es sich denn mit einem Magazin,das als 10 Schuß-Mag.mit Begrenzer mit langem Magazinkörper gemeldet wird?

Darf es weiter verwendet werden?

 

Hier wird noch viel Feinjustierung erforderlich sein,bis die entgültige Verwaltungsverordnung 

durch ist.Ich denke,da ist noch Gestaltungsmöglichkeit.

Und genau da sind unsere Verbände gefragt.

 

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Geschrieben

Bei der derzeitigen Weltlage und auch der Entwicklung der EU

meine Gemütslage nur auf die Änderung des Waffengesetzes zu beschränken,

halte ich für pessimistisch. Das Eine hat mit dem Anderen zu tun.

Was morgen ist,(Brexit,INF-Vertrag,Einwanderungspolitik,die Entwicklung im Nahen Osten,...)

kann uns keiner sagen;aber soviel weiß ich,das sieht nicht gut aus.

Und das die Mehrheiten der Groko ( in den 80igern hätten sie über 80% gehabt)

futsch sind , ist keine Vorhersage sondern Fakt.

Also alles eine Frage der Zeit.

 

Geschrieben

Also, wenn ich das richtig verstanden habe sind Magazine für Langwaffen größer 10 Patronen für Randzünder (KK) weiterhin erlaubt, nur eben für Zentralfeuer verboten. Richtig?

Geschrieben

Laut der Homepage vom Bundestag (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-de-waffenrecht-659824) müsste doch 19/15875 die Version sein die nun beschlossen und weitergereicht wurde oder?

 

Auf Seite 26 steht:

1.2.7 halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen; bei Röhrenmagazinen ist das Kaliber der Waffe maßgeblich, das in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist;“

 

Weil irgendjemand sagte der Vorschlag wäre von der AFD und wurde abgelehnt? Dass man das Kaliber nimmt dass in der WBK eingetragen ist?

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