Steelworker Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Hallo Freunde! Habe mir einen Western Revolverkarabiner (Single Action) im Kaliber .357 gekauft. Wollte den gestern auf gelbe WBK eintragen lassen. Nach Angaben meines Sachbearbeiters in Nürnberg ist das in Bayern laut ministerieller Anordnung nicht mehr möglich. Begründung: zu schnelle Schussfolge. Bei einer Repetierwaffe müsse ein manueller Ladevorgang stattfinden. Muss das Stück nun wieder zum Händler tragen. Servus Emil. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
schopy Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 (edited) Ich dachte immer, dass Waffengesetz sei ein Bundesgesetz...wenn Du unbedingt soetwas haben möchtest, würde ich mir die Aussage rechtsverbindlich bescheinigen lassen. Schneller als ein UHR repetiert der nämlich auch nicht. Bin zwar weit entfernt von Bayern, aber ich vermute mal, der SB hat da irgendetwas auf die falsche Kette bekommen. Oder ist der Double-Action (einmal ab Abzug ziehen=repetieren und Schuss)? Edited September 7, 2019 by schopy 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Micha G. Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Das gleiche Problem hatten wir neulich mit einer Revolverflinte. Mehrere Sachbearbeiter (Raum Sachsen) haben erklärt die Flinte geht nur auf Grün. Leider hab ich im Moment nicht die Antwort in Schriftform vorliegen, aber die Begründung bezog sich weder auf eine schnelle Schussfolge noch Single-Doubleaction Ausführung. Ich schau mal, ob ich die Tage noch die Antwort der Behörde finde. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Ich zitiere mal einen Visier Artikel über das Janz DA-Revolvergewehr aus dem Kopf: Leider kann in Deutschland nicht auf gelbe WBK erworben werden da schlichtweg eine Diziplin fehlt. Über die Qualität der Aussage kann ich nichts sagen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
German Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 45 Minuten schrieb Steelworker: Bei einer Repetierwaffe müsse ein manueller Ladevorgang stattfinden. Das Waffengesetz sagt, dass ein Double Action Ladevorgang ein manueller Ladevorgang ist... ...da angelt man in Bayern wohl nur nach einer Begründung für ein vorher feststehendes "wollen wir nicht". Wie's mit den Disziplinen in den verschiedenen Verbänden aussieht, wäre eher zu klären, denn das kann wirklich ein Ausschlusskriterium sein, falls es da nichts passendes gäbe. 1 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor einer Stunde schrieb Steelworker: Habe mir einen Western Revolverkarabiner (SA) im Kaliber .357 gekauft. Wollte den gestern auf gelbe WBK eintragen lassen. Für welche Diziplin wolltest du ihn nutzen? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kanne81 Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 58 Minuten schrieb German: Das Waffengesetz sagt, dass ein Double Action Ladevorgang ein manueller Ladevorgang ist... Da muss ich jetzt mein Unwissen kund tun - bei Single Action bin ich bei dir. (Klar ist bei DA der Ladevorgang enthalten (2 Actions) - unbestritten, allerdings ist die 2. Action "Bumm") Zählt es lt. dt. Waffengestz als manuell wenn es zeitglich mit "Bumm" passiert? Wieder was gelernt. Paragraph? Danke schon vorab. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
schmitz75 Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 (edited) Das Waffengesetz sagt nur das Double Action Revolver keine halbautomatischen Waffen sind. Revolver sind keine Repetierwaffen. Edited September 7, 2019 by schmitz75 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Also, entweder oder. Entweder der Ladevorgang wird (halb)automatisch erledigt, dann ist er nicht manuell. Oder er wird nicht (halb)automatisch erledgt. Dann muss er wohl manuell erfolgen. Denn wie sonst sollte er erfolgen, was läge denn "dazwischen"....? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kanne81 Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 (edited) Also ist eine Gatling zum Kurbeln manuell.... - brauchts nur noch eine Disziplin Edited September 7, 2019 by Kanne81 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 (edited) Das ist kein Repetierer, sondern eine mehrschüssige Einzelladerlangwaffe für Patronenmunition. (Einem Bündelrevolver und auch einer Gatling nicht unähnlich.) Nach jedem Schuß muss eine neue Patrone manuell und einzeln ins Patronenlager geladen werden, dieses befindet sich - beim Revolver(-gewehr) konstruktionsbedingt - in der Trommel. In dieser Trommel befinden sich eben mehrere Patronenlager. ....doof mal wieder, dass unser tolles WaffG - in seiner ausufernden Detaillverliebtheit - auch diese "Sonder"-Konstruktion halt nicht direkt abbildet/benennt/berücksichtigt.... manchmal wäre EINFACH einfach einfacher...... Edited September 7, 2019 by alzi Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ch. aus S. Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 2 Stunden schrieb Steelworker: Hallo Freunde! Habe mir einen Western Revolverkarabiner (Single Action) im Kaliber .357 gekauft. Wollte den gestern auf gelbe WBK eintragen lassen. Nach Angaben meines Sachbearbeiters in Nürnberg ist das in Bayern laut ministerieller Anordnung nicht mehr möglich. Begründung: zu schnelle Schussfolge. Bei einer Repetierwaffe müsse ein manueller Ladevorgang stattfinden. Muss das Stück nun wieder zum Händler tragen. Servus Emil. Hm, hast du eine Rechtschutzversicherung, die auch Verwaltungsrecht abdeckt? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
grayson Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 12 Minuten schrieb alzi: Nach jedem Schuß muss eine neue Patrone manuell und einzeln ins Patronenlager geladen werden, dieses befindet sich - beim Revolver(-gewehr) konstruktionsbedingt - in der Trommel. In dieser Trommel befinden sich eben mehrere Patronenlager Leider spricht das WaffG nicht von "Patronenlager" sondern Zitat 2.4 Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden Dummerweise wird ein Revolvergewehr eben nicht vor "jedem Schuss aus demselben Lauf" sondern nur "vor jedem Schuss aus demselben Patronenlager" geladen. Womit Du mit der Kritik an unserem WaffG natürlich Recht hast. Meine Argumentation wäre eher die Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf. Aber die Frage nach der Disziplin bleibt, wenns auf "gelb" soll. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Liste B , wir hatten das Thema sportordnung für Revolvergewehre schon mal. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 24 Minuten schrieb grayson: Leider spricht das WaffG nicht von "Patronenlager" sondern Dummerweise wird ein Revolvergewehr eben nicht vor "jedem Schuss aus demselben Lauf" sondern nur "vor jedem Schuss aus demselben Patronenlager" geladen. Womit Du mit der Kritik an unserem WaffG natürlich Recht hast. Meine Argumentation wäre eher die Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf. Aber die Frage nach der Disziplin bleibt, wenns auf "gelb" soll. Der Revolver wird schon nach jedem Schuss neu geladen. Dafür wird das Patronenlager (Trommel) gedreht. Zitat Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus Zitat 2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. Dieser von Hand betätigte Mechanismus ist der Abzug. Das mus man von Anfang bis Ende nämlich selbst (mechanisch) tun. Das Patronenlager ist die unmittelbar vor dem Lauf sitzende Kammer. Der Rest der Trommel ist das Magazin welche dann die Munition immer neu (als dann Patronenlager) zur Verfügung stellt. Ein automatischer Nachladevorgang wird so beschrieben Zitat Das Nachladen bei automatischen Schusswaffen (z.B. die Zuführung einer Patrone aus einem Munitionsvorrat wie Magazin oder Gurt in das Patronenlager) erfolgt durch den Mechanismus der Waffe ohne weiteres Zutun des Schützen. Der nächste Schuss wird dann lediglich durch Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung ausgelöst. Disziplin Zitat „Liste B“ des Deutschen Schützenbundes Landesverband: Thüringer Schützenbund e.V. (TH) T 7.14 Truthahnschießen Landesverband: Thüringer Schützenbund e.V. (TH) T T 7.14 Truthahnschießen 1.1 Waffenart Langwaffe / Einzellader und Mehrlader; Zugelassen sind Unterhebelrepetiergewehre mit offener Visierung, westerntypische Einzelladerlangwaffen (z.B. Rolling Block und Sharps) und Revolvergewehre Zur Gatling sagt die WaffVwV auch etwas Zitat Von Hand betriebene Maschinenwaffen (Gatling-Typ) sind nicht unter die automatischen Schusswaffen einzuordnen, weil diese nicht selbsttätig erneut schussbereit werden. Demnach würde ich "Neugelb" als möglich interpretieren. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor einer Stunde schrieb Waffen Tony: Demnach würde ich "Neugelb" als möglich interpretieren. Und diese Vorarbeit sollte man als Erwerber vor dem Gang zur Behörde geleistet haben. Da hat man beim Nein des SBs zumindest eine Antwortgrundlage und kann nicht nur sagen ähm, öhhh müsste aber eigentlich. 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
schmitz75 Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 XWaffe ist da auch seltsam: (*20) Revolverbüchse Der Waffentyp nach Anlage 1 WaffG ist... (*7) kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm) WBK-Eintrag: "Kat.B Revolverbüchse" Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 (edited) vor 8 Stunden schrieb Steelworker: Western Revolverkarabiner (Single Action) Handelt es sich dabei um ein solches Konstrukt oder um einen langen SAA, sog. "Buntline"-Modell, mit abnehmbarem Anschlagschaft? CM Edited September 7, 2019 by cartridgemaster 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Muck Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Wer Zeit hat kann klagen. Revolvergewehre will man nicht (kein Sinn, kein Verstand, aber politischer Wille). Ausschlaggeben war glaube ich eine Revolverflinte. Hier hilft aber langfristig auch anders wählen. Geht vielleicht sogar schneller als die Klage. 3 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 vor 11 Stunden schrieb Steelworker: ... Nach Angaben meines Sachbearbeiters in Nürnberg ist das in Bayern laut ministerieller Anordnung nicht mehr möglich... Tatsächlich Nürnberg Stadt oder Nürnberg Land? Letzteres würde niemanden wundern, Ersteres schon. Grüße Iggy Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 7, 2019 Share Posted September 7, 2019 Hallo die Diskussion zwischen meinem SB und mir bzgl. eines "Revolvergewehres" habe ich vor etlichen Jahren, kurz nachdem die "neue Gelbe" raus kam, gehabt. Ich bat ihn, mir zu definieren, wieso ein "Revolvergewehr" ein HA ist. Schwupps, hatte ich die Büchse auf "neu Gelb". Steven 3 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted September 8, 2019 Share Posted September 8, 2019 OT Beiträge entfernt. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusches Posted September 8, 2019 Share Posted September 8, 2019 Darf ich fragen auch wenn es keine Disziplin zumindest beim DSB gibt wozu man dann so etwas haben möchte. Ich war ja selber lange Jahre in einem Verein vom DSB,und habe wenn Leute mit solchen außergewöhnlichen Wünschen zu mir kamen sie wieder weg geschickt also nicht genehmigt da es keine Disziplin dafür gibt. Was will man damit? Gruß Lusches Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted September 8, 2019 Share Posted September 8, 2019 vor 5 Minuten schrieb Lusches: Was will man damit? Was willst du denn mit deinen großen Augen? Hast dafür überhaupt einen Waffenschein? Ich finde z.b. Revolvergewehre klasse um Anfänger mit 38 Wadcutter ein Gefühl für Langwaffen bekommen zu lassen. Ich benutze dafür allerdings ein Rep in 357, weil UHR geht ja dafür nicht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunsmoke Joe Posted September 8, 2019 Share Posted September 8, 2019 (edited) vor 2 Stunden schrieb Lusches: Darf ich fragen auch wenn es keine Disziplin zumindest beim DSB gibt wozu man dann so etwas haben möchte. Ich war ja selber lange Jahre in einem Verein vom DSB,und habe wenn Leute mit solchen außergewöhnlichen Wünschen zu mir kamen sie wieder weg geschickt also nicht genehmigt da es keine Disziplin dafür gibt. Was will man damit? Gruß Lusches [Klugsch...Mode:on] Diese Frage stellt sich doch nur, wenn ein Revolvergewehr tatsächlich auf "grün" gehören würde. Bei "neu-gelb" genügt m. W. eine Disziplin bei einem zugelassenen Schießsportverband. [Klugsch...Mode: off] G-S-J Edited September 8, 2019 by Gunsmoke Joe 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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