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IGNORED

Führen eines Messers


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Geschrieben

Klar!

https://www.linder.de/de/artikel/Eickhorn-Messer/Sportmesser/825217/Eickhorn_DEFENDER

Ob der Name Defender jetzt eine Waffeigenschaft herbeiführt vertiefe ich hier mal nicht.

 

Warum gat der Gesetzgeber das ausgeführt?

Nun für den Gesetzgeber gibt es nicht nur den 42a:

Er klärt das ein 16 jähriger eine Machete kaufen darf und auch einen Hirschfänger.

Er klärt das eine Mache als nicht Waffe auf einem Markt verkauft werden kann.

Und er klärt das eine Machete in einem Kinosaal geführt werden darf (im Gegensatz zu einer SSW) und man keine Straftat begeht. (Den Paragraph bin ich jetzt zu faul zu suchen. )

Man begeht nur eine Ordnungswidrigkeit nach 42a (vll kann man die Machete im Film micheal Myers begründen^^ und verstößt sogar nicht gegen 42a)

 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Mittelalter:

Das hat das BKA schon entschieden.. 

 

http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

 

Findest du mit jeder Suchmaschine in 10 Sekunden zig Seiten zum Thema ... 

Jup, den Link kannte ich schon, seitdem, führe ich ja auch mein Charge TTi nicht mehr..

Ich hätte gedacht, das inzwischen die Vernunft eingezogen ist und das Führverbot für entsprechende Multitools, relativiert wurde..das war wohl ein Trugschluss..

mfG Long

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Longhair:

Ich hätte gedacht, das inzwischen die Vernunft eingezogen

Hallo Longhair

 

der war gut.

Ein Deutscher Beamter darf nichts annehmen!

Auch keine Vernunft.

 

Steven

Geschrieben
4 hours ago, micky123 said:

Es geht mir schlicht darum ob es in DE legal die Möglichkeit gibt ein Messer zu führen, das ich im extremfall aufsetzen kann.

Der Hauptschwerpunkt ist für mich das das Messer als Messer verwendungsfähig bleibt.

Wenn es

- aufgrund der Konstruktion des Messers alleine nicht zur Waffe wird (d.h. auch kein Bajonett ist) und

- KL <12 cm ist

waeren die Mindestvorraussetzungen ja schon mal gegeben.

 

Wenn du allerdings noch den 1-2 m langen Stab dabei hast, auf dem man es in Kuerze fixieren kann, wird vermutlich jedes Gericht auch nach dem Verwendungszweck einer solchen nicht alltaeglichen Kombi suchen (siehe die Verweise auf die Zweckbestimmung von Messern bei der Entscheidung, ob etwas Waffe oder Werkzeug ist). Dafuer waere dieser Thread vielleicht eher hinderlich - es sei denn du kannst die darueber richtenden Personen von deinem von @VP70Z vorgeschlagenen, sozial anerkannten Zweck ueberzeugen (ich stell's mir schwierig vor, wenn du nicht tatsaechlich regelmaessig auch sowas erntest).

Geschrieben

Also der Stab ist 2 m und ist auf allen Rucksack-Mehrtagestouren dabei.

Er ist das längste Teil eines 2,5 m Mittelstabes für ein Lavvuzelt.

 

Und das mit den Pilzen war auch eine gute Idee, Pilze sind eine begehrte Zutat in der Outdoorküche.

Irgendwie schon fast peinlich, aber ich habe mal FoWi gelernt, aber nie daran gedacht das man die auch essen kann.

Geschrieben

Warum so kompliziert?

Messer unter 12 cm, Griff hinten mit irgendetwas verschließen (was sich natürlich..nicht zu auffällig..entfernen lässt)

 

Und dem Kontrollierenden vielleicht nicht unbedingt darauf hinweisen, wie die 2 Teile zusammenpassen. 

 

Geschrieben

Junger Mann,

nehm es mir bitte nicht übel, aber es hat schon seine Gründe das ich mich auch in einem Forum wie diesem hier sehr offen äußern kann.

Ich werde mir hier in DE nicht einmal ansatzweise den Schuh anziehen irgendetwas zu haben das nicht rechtskonform sein könnte.

 

Allein schon mein Einkaufsservice setzt vorraus das ich unantastbar bin, ich gebe sogar alles bei der Steuer an. (Glatt wie ein Kinderpopo.)

 

Daher war auch meine Frage was rechtskonform geht, nicht was sonst so geht.

Das ist eben immer das Problem,sobalt du hier den Kopf aus dem Fenster streckst, solltest du unantastbar sein.

Selbst die Filzstifte im Büro erfüllen jede aktuelle Norm.

Geschrieben

@ micky123

deine wirklich hochwertige Ausbildung die du absolviert hast beeindruckt mich wirklich, da hast du bestimmt ganz oft mit Saufedern gegen böse Verbrecher im Wald gekämpft. Hier im Forum sind ja echt nur richtige Kampfmascheinen unterwegs, da komme ich mir total fehl am platze vor. Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen, aber wen man eine Frage stellt muss man halt man mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte. Da trifte ganz besonders dann zu, wenn man sich dann auch noch im deutschen Wald mit Waffen die nicht jedem zugänglich sind verteidigen muss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Ami:

Warum so kompliziert?

Messer unter 12 cm, Griff hinten mit irgendetwas verschließen (was sich natürlich..nicht zu auffällig..entfernen lässt)

 

Und dem Kontrollierenden vielleicht nicht unbedingt darauf hinweisen, wie die 2 Teile zusammenpassen. 

 

 

Und das Ganze soll dann, bitte, wozu dienen....? I

Dazu, in einem Ernstfall dann ggf. "blitzschnell" zum Pseudo-Spieß zusammengebastelt zu werden?

 

Ich glaube, jeder angespitzte bzw. mit Dorn (für besseren Bodenhalt) versehene Stock, oder der errwähnte Klapp-/Campingspaten am Rucksack, wäre besser...

Vor allem wäre er ausreichend schnell einsatzbereit.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Anna.Lena:

beliebtesten Strecken für Hundespaziergänge.

Da kannst du aber als Spaziergänger, Fahradfahrer oder Läufer auch nicht gerade "sorglos" sein. Mal von der Gefahr in irgendwas reinzutreten abgesehen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Quetschkopf:

@ micky123

deine wirklich hochwertige Ausbildung die du absolviert hast beeindruckt mich wirklich, da hast du bestimmt ganz oft mit Saufedern gegen böse Verbrecher im Wald gekämpft. Hier im Forum sind ja echt nur richtige Kampfmascheinen unterwegs, da komme ich mir total fehl am platze vor. Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen, aber wen man eine Frage stellt muss man halt man mit einer Antwort rechnen die man so vielleicht auch nicht unbedingt hören möchte. Da trifte ganz besonders dann zu, wenn man sich dann auch noch im deutschen Wald mit Waffen die nicht jedem zugänglich sind verteidigen muss.

@Quetschkopf

das ist der Vorteil des Anonyminats im Netz.

Leute wie du können große Töne spucken weil sie irgentwo sitzen.

 

Jetzt habe ich wirklich mal überlegt, habe ich wirklich schonmal Probleme im deutschen Wald gehabt ?

........................

Ich überlege immer noch...........

Jep.

Beim ersten mal war ich 16, da versuchten ein paar Punks mich (als ich mit dem Fahrrad auf dem Radweg durch den Wald fuhr) mit dem Auto zu überfahren.

Die knallten 2 Begrenzungspfähle weg und stoppten dann cirka 30 Meter vor mir,der Fahrer stieg aus ließ eine wirklich fette Kette baumeln und lief schreiend und die Kette übern Kopf schleudernt auf mich zu.

Was soll ich groß sagen, eine Waffe (Blankwaffe) die nicht jedem zugänglich war stoppte diesen doch rechtswidrigen Angriff sehr extrem.

Die StA kam zur Überzeugung das es sich um Notwehr gehandelt hatte.

 

Seitdem weiß ich das auch im Deutschen Wald nicht alles so sicher ist wie es scheint.

 

Beim zweitenmal waren es Jugoslawische "Freunde" die mir vermitteln wollten das es doch besser sei wenn ich mich im Rahmen eines Strafprozesses nicht mehr erinnern könne.

Auch hier war die StA der Meinung das es sich um Notwehr gehandelt hatte.

 

Aus irgendeinem Grunde waren in solchen Fällen nie Polizisten da, die einem helfen wollten, niemand wollte sein Gewaltmonopol wahrnehmen. Es waren auch nie freundliche Bürger in der Nähe (obwohl das so nicht richtig ist, im ersten Fall führ eine Autofahrerin gerade vorbei, der sich das ganze wohl sehr dramatisch darstellte und die dann die Polizei aus einer Telefonzelle rief)  

die deeskalierent hätten einschreiten können.

 

Also immer wenn ich privat in eine Notwehrsituation gekommen bin, mögen sie später auch teilweise Nachwirkungen der Arbeit gewesen sein, hat mir eigentlich immer der Umstand den Arsch gerettet das ich meine Umgebung gescannt hatte und bewaffnet war.

Und ja, ich bin froh eine doch sehr gute Ausbildung bekommen zu haben die es mir ermöglicht mich sehr effizient durchzusetzen.

 

Im wirklichen leben stellt man Leute wie dich doch sehr schnell ruhig.

Ich biete einfach an das ich deine Adresse mal als ladungsfähige Adresse angebe oder durchstechen lasse das du ein mänlicher Verwander von mir bist und weißt wo ich mich aufhalte.

 

Irgendwie ist das immer Mist, ich habe eine Frage rechtlicher Natur und es treten Leute auf , Leute die keine Ahnung davon haben was wirklich los ist und zerledern dann so ein Thema. 

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb micky123:

Wo ist dein Problem ?

Alles verändert sich und ist gerade im Fluss.

Ich z.b. bin sehr oft privat wie auch beruflich draußen unterwegs. Teilweise tagelang.

 

Selbst oben im schwedischen Fjäll verändert sich die Lage.Die Unbeschwertheit ist vorbei, (Leider) auch dort, am Arsch der Welt begegnen dir nette "Afganistan Boys".

Vor Jahren haben noch viele gelacht als ich meinte es wäre sinnvoller eine Waffe (legal) mitzunehmen.

 

In DE eher noch schlimmer,falscher Zeitpunkt am falschen Ort und du bist der "König der Nacht". Also ich mag Abstand.

Ich habe zum Beispiel immer einen 2m Langen Wanderstab mit dabei, ist zugleich ein Teil meines Mittelstabes fürs Zelt.

Was liegt da näher meinen Abstandshalter zu pimpen. Es ist lediglich die Frage was rechtlich machbar ist und was nicht.

 

Ich könnte jetzt auch ein erfundenes und völlig unrealistisches Horrorszenario an die Wand malen.

Stell dir vor du schläfst im Zelt und dann kommt da so am Arsch der Welt so ein "Mann" und zerschneidet dein Zelt mit einem Buschmesser/Säge

und vergewaltigt deine Freundin oder Tochter.

Und wenn du die Polizei rufst,lachen die und legen auf.

 

Ist natürlich nur Fantasie , so etwas würde einem in DE nie passieren, vor allem wäre der "Mann" kein Farbiger.

 

 

Nein!

DOCH!!!!

OOOOOOHHHHHHHH

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb steven:

Hallo kulli

 

falsch!

Es gibt ein Führverbot von Hieb und Stoßwaffen, wenn bei feststehenden Hieb und Stoßwaffen die Klinge über 12 cm,....

Es wird aber in der Verwaltungsvorschrift erwähnt, dass gerade die Macheten keine Hieb und Stoßwaffen sind. Also spielt die Klingenlänge keine rolle. Es sind Werkzeuge.

Anders wird es aussehen, wenn Frau Merkels Gäste mal ihr gebräuchliches Werkzeug für die Feldarbeit wiederentdecken und die ersten Kartoffelfresser liquidieren. Dann wird auch die Machete mit einem Führverbot belegt. Das hat bei den Messern prima geklappt. Oder kann sich irgendwer an eine Straftat mit dem Messer seit dem neuen Waffengesetz erinnern?

 

Steven

Lies doch § 42 a Abs. 1 Ziff. 3 WaffG durch, da steht "Messer" über 12 cm, eine Machete ist ein Haumesser!

Beidseitig geschliffene Messer sind Dolche und somit  = Waffe

Butterflys sind auch eigentlich Fischerwerkzeuge aber eben verbotene Gegenstände.

Ein normales Messer mit einem Stiel verlängert könnte als Speer gewertet werden!

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb 6/373:

Punks und Auto?

Ich schätze, er meint meint "Punk" im Eastwood'schen Sinne a'la "ungewaschener Harald" und nicht die Musikrichtung oder die gesellschaftliche Subkultur...

Bearbeitet von Andreas
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb steven:

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012

Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1

 

Steven

 

Macheten zählen (laut o.g. Verw.Vorschrift)  nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen, sondern sind Werkzeuge.. wusste ich bis gestern auch nicht..

 

 

mfG Long

Bearbeitet von Longhair
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Lies doch § 42 a Abs. 1 Ziff. 3 WaffG durch, da steht "Messer" über 12 cm, eine Machete ist ein Haumesser!

Beidseitig geschliffene Messer sind Dolche und somit  = Waffe

Butterflys sind auch eigentlich Fischerwerkzeuge aber eben verbotene Gegenstände.

Ein normales Messer mit einem Stiel verlängert könnte als Speer gewertet werden!

Und der Jurist stellt dann folgende Frage:

 

Wie lang darf ein Messergriff sein?

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 15 Stunden schrieb joker_ch:

 

image.png

 

Dann gibt es notfalls für alle, die daran rummäkeln, ausführlichsten Sachvortrag des Betroffenen (oder womöglich Beschuldigten oder Angeklagten) über Spatengang und Rangerei als Zweck des Mitführens.

Bearbeitet von Gast
Zitieren üben ...
Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb Longhair:

Macheten zählen (laut o.g. Verw.Vorschrift)  nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen, sondern sind Werkzeuge.. wusste ich bis gestern auch nicht..

 

 

mfG Long

Ob es sich um Hieb- Stosswaffen oder um Werkzeug handelt, ist beim 42a irrelevant.

Lest den Paragraph mal zu Ende und hört nicht nach 5 Worte auf. 

 

 

Bearbeitet von stefan17
Geschrieben

Naja, Ich interpretiere o.g.Verwaltungsvorschrift in Bezug auf 42a, so: Macheten sind laut Verw.Vorschrift, keine Hieb- und Stosswaffen, sondern Werkzeuge und unterliegen als solche nicht dem Fürverbot nach 42a.

Wäre nett, wenn Du Deine Sicht, etwas ausfürlicher schilderst, aus Deinem Beitrag, geht sie nicht hervor.

 

mfG Long

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