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IGNORED

Führen eines Messers


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vor 1 Minute schrieb Longhair:

Naja, Ich interpretiere o.g. Verwaltungsvorschrift in Bezug auf 42a, so: Macheten sind laut Verw.Vorschrift, keine Hieb- und Stosswaffen, sondern Werkzeuge und unterliegen als solche nicht dem Fürverbot nach 42a.

mfG Long

Sie sind keine Hieb- und Stuchwaffen. Richtig!!!!

Aber sofern sie über 12 cm Länge hat greift der 42a trotzdem. Eine entsprechende Machete unter 12 cm habe ich oben verlinkt.

Und nochmal die Verw Vorschrift regelt das ein 16 jähriger eine Machete kaufen kann und ohne Straftat damit in eine Kinovorstellung gehen kann. Eine owi nach 42a ist es trotzdem.

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vor 46 Minuten schrieb micky123:

Und der Jurist stellt dann folgende Frage:

Die Frage beantwortet ein Gutachter.

vor 46 Minuten schrieb micky123:

 

Wie lang darf ein Messergriff sein?

Wir reden hier nicht über die Länge eines Messergriffes, sondern über die nachträgliche Verlängerung eines Messers!

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vor 20 Stunden schrieb steven:

 Oder kann sich irgendwer an eine Straftat mit dem Messer seit dem neuen Waffengesetz erinnern?

 

Steven

Ich kann mich dran erinnern!

 

Schließlich stehen die tagtäglich in unserer Lage.

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vor 13 Minuten schrieb Longhair:

Naja, Ich interpretiere o.g.Verwaltungsvorschrift in Bezug auf 42a, so: Macheten sind laut Verw.Vorschrift, keine Hieb- und Stosswaffen, sondern Werkzeuge und unterliegen als solche nicht dem Fürverbot nach 42a.

Es sind Haumesser, wie ich schon erwähnte, sie zählen nicht unter Waffen aber eben zu den Messern, genau wie ein Dönermesser. Und ich kenne einige Fälle wo auch Dönermesser beschlagnahmt wurden, genau wie Baseballschläger, obwohl das eigentlich Sportgeräte sind, aber durch den Besitzer als Schutzwaffe selbst bestimmt wird, darum sollte er nicht sichtbar im Auto liegen, es sei denn die Sportausrüstung ist dabei.

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@Longhair

Lese doch einfach im Gesetz, dann musst du den Käse nicht nachplappern.

 

Deswegen wird sich dieser Bullshit halten, weil irgend jemand was von Werkzeug faselt.

Grade vor kurzem wieder bei einer Rechtskundeschulung erlebt...

Quelle war Wiki....

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Naja, meine Quelle, ist eine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, die sich ausdrücklich auf§42a (das Führverbot) bezieht.

Egal, ich will keine Machete führen, von daher ist für mich hier SENSE..

 

mfG Long

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vor 20 Minuten schrieb stefan17:

Lese doch einfach im Gesetz, dann musst du den Käse nicht nachplappern.

Hallo stefan17

 

wieder mal ein Gesetz, worüber die Klarheit nicht gegeben ist.

Meine Sicht:

In §42a wird das Führverbot manifestiert.

2. Hieb und Stoßwaffen. Die VwV stellt klar, dass eine Machete keine Hieb oder Stoßwaffe ist. Da gibt es keinen Diskussionsbedarf.

Jetzt steht unter 3. Messer mit einhändig......oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.

Die VwV benennt die Machete als Werkzeug.

Warum? Wenn es der VwV bzw. dem Gesetzgeber wollte, dass das Führen von Messer und Werkzeug unter das Führverbot fällt, hätte er die Machete einfach nicht in der VwV erwähnen sollen. So steht sie da und diese Erwähnung soll irgendeinen Zweck erfüllen.

Welchen, wenn nicht den, dass eine Machete vom Führverbot ausgenommen ist.

Jetzt deine Meinung dazu.

Ich finde die Ausnahme der Machete auch sehr praktisch. Ich habe einen großen Garten und arbeite öfter darin bzw auf dem angrenzenden Feldweg damit. Sollte ich da jedes mal gegen das Führverbot verstoßen?

 

Steven

 

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vor 3 Minuten schrieb steven:

Welchen, wenn nicht den, dass eine Machete vom Führverbot ausgenommen ist.

 

 

Ein Haumesser/eine Hippe/eine Machete ist doch letzlich vom Führverbot ausgenommen.

Soweit es bzw. sie als Arbeitswerkzeug dabei ist, um auf dem Gartengrundstück, im Wald etc. bestimmungsgemäß genutzt zu werden.

Die Nutzung des Haumessers ist dann nämlich sozialadäquat, ein im Sinne des § 42a anerkannter Zweck.

Posted

Nein, du verstößt in dem Fall nicht gegen 42a, weil du ein berechtigtes Interesse hast.

Hast du dieses nicht, Owi nach 42a.

 

Du kannst gerne weiterhin den Bullshit vom Werkzeug glauben, aber verbreite diesen Unsinn nicht weiter.

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vor 19 Minuten schrieb karlyman:

Wenn die Argumenation mit dem "Werkzeug" verfangen würde, dann wären z.B. auch Teppichmesser/Boxcutter niemals vom § 42a betroffen.

Leider ist es umgekehrt!

Was will jemand mitten in der Großstadt mit einem Buschmesser?

Die Kneipen und Discotheken sind nun mal am Eingang nicht wild bewachsen!

Ein Schraubendreher ist auch ein Werkzeug und wird in den Verbotszonen eingesammelt.

Posted (edited)

Teppichmesser sind, wie der Name schon sagt, Messer und daher in der Aufzählung vorhanden.

Bitte nichts durcheinanderwürfeln. Das hat nichts mit Werkzeug zu tun. Es ist eben ein Messer.

Die von der Verbotsnorm betroffenen Gegenstände sind aufgezählt.

Zitat
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Die Ausnahme berechtigtes Interesse trifft dann wiederum auf diese zu.

Gegenstände die nicht aufgeführt sind, unterliegen auch nicht dem Führverbot.

 

 

Brechen wir das auf die Machete runter:

1. nein.

2. nein.

3. ja

Nun ist zu prüfen ob Klingenlänge über 12cm.

Wenn ja entweder berechtigtes Interesse oder eben kein Führen (Behältnis).

Fertig.

Edited by Guest
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vor 36 Minuten schrieb steven:

Ich habe einen großen Garten und arbeite öfter darin bzw auf dem angrenzenden Feldweg damit. Sollte ich da jedes mal gegen das Führverbot verstoßen?

 

Steven

 

Ist doch der anerkannte Zweck und wenn du nicht mit den öff. Verkehrsmitteln zu dem Feldweg fährst ist doch alles o.k., und ich denke so wie und wo du wohnst wird das eh niemanden jucken.

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vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die von der Verbotsnorm betroffenen Gegenstände sind aufgezählt.

Gegenstände die nicht aufgeführt sind, unterliegen auch nicht dem Führverbot.

Warum werden dann Baseballschläger beschlagnahmt?

Weil sie durch den Besitzer als Waffe deklariert werden, sie wollen sich damit verteidigen.

Also so einfach ist das eben nicht.

Posted (edited)
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Warum werden dann Baseballschläger beschlagnahmt?

Weil sie durch den Besitzer als Waffe deklariert werden, sie wollen sich damit verteidigen.

Also so einfach ist das eben nicht.

Die werden entweder nicht wegen 42a einbehalten oder eben (m.M.n. fälschlich) als Hiebwaffe gewertet. Hiebwaffen sind in 2. aufgezählt. In der Regel wird man sie aber gefährliche Gegenstände betrachten und einen entsprechenden Zusammenhang herstellen. Ein Baseballschläger auf dem Weg zum Sportplatz wird i.d.R. nicht einbehalten.

Genauso wie man einem Hammer einbehalten kann, oder aber eben nicht. Definitiv keine Waffe

Da es eben schon eine entsprechende Norm gab, war 42a aus polizeilicher Sicht sowieso nicht notwendig.

Man konnte schon zuvor eingreifen und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr ziehen.

Der Bezug auf eine Gesetz kann immer nur anhand der darin genannten Normen vollzigen werden. Eigenständige Auslegungen sind nicht vorgesehen.

Edited by Guest
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Hallo Uwe

 

aber warum ist die Machete speziell in der VwV aufgezählt und als Werkzeug deklariert? Macht doch, wenn das Führverbot trotzdem gilt, keinen Sinn.

 

Steven

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vor 7 Minuten schrieb steven:

Hallo Uwe

 

aber warum ist die Machete speziell in der VwV aufgezählt und als Werkzeug deklariert? Macht doch, wenn das Führverbot trotzdem gilt, keinen Sinn.

 

Steven

Weil es nicht im Zusammenhang mit 42a geschieht. Es geschieht in den

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

Die Machete wird nicht als Waffe sondern als Werkzeug (Messer) definiert.

Das WaffG kümmert sich nicht nur ums Führen.

Somit ist es keine Waffe -das Führverbot benennt nicht nur Waffen, siehe 1.-3.- sondern ein Werkzeug.

Das betrifft dann weitere Regularien, welche das WaffG eben zu Hieb- und Stoßwaffen aufführt.

Von diesen ist die Machete nicht betroffen. Als Messer aber durch Punkt 3 vom Führverbot (Ausübung tatsächliche Gewalt) oder Ausnahme berechtigtes Interesse.

Edited by Guest
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vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

Leider ist es umgekehrt!

 

 

Nein, warum denn? Und eigentlich sind wir ja einer Meinung.

 

Das Teppichmesser bzw. der "Boxcutter" mit ihren Schiebeklingen sind Einhandmesser. Sie werden nicht dadurch, dass sie meist als Werkzeug benutzt werden, automatisch vom § 42a WaffG ausgenommen.

 

Werden sie aber handwerklich, im Zusammenhang mit entsprechenden Arbeiten benutzt, liegt ein sozialadäquater Gebrauch, bzw. anerkannter Nutzungszweck nach $ 42a vor, Sie fallen zwar unter besagte Vorschrift, diese entfaltet im genannten Fall aber nicht die Rechtswirkung eines Führverbotes.

 

Und so ist es auch mit feststehenden Klingen über 12 cm KL. 

 

Streiten kann man nur darüber, wie weit der "Zusammenhang" mit dem anerkannten Nutzungszweck (somit der Sozialadäquanz) räumlich und zeitlich reicht. 

 

Posted (edited)

Das einschließen im Kofferraum stellt dabei aber kein Führen dar, sodass man derlei Werkzeug ruhig transportieren kann.

Es bedarf keines Bedürfnisses oder im Zusammenhang damit ;)

Das Führverbot betrifft auch tatsächlich nur das Führen.

Edited by Guest
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vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:

Von diesen ist die Machete nicht betroffen. Als Messer aber durch Punkt 3 vom Führverbot (Ausübung tatsächliche Gewalt) oder Ausnahme berechtigtes Interesse.

Hallo Tony

 

der Knackpunkt, der mir zu denken gibt: warum ist die Machete in den VwV extra aufgeführt? Macht doch keinen Sinn, wenn sie dem Führverbot weiterhin unterleigt. Dann hätten sie die einfach nicht benennen sollen. Messer. Alles klar. Denn ein Messer ist ein Messer. Wird im 42a auch so benannt. In der VwV wird die Machete aber nicht als Messer sondern als Werkzeug benannt. Warum? Benötigten die einen Platzhalter oder schreiben die gerne viele Wörter?

 

Steven

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vor 1 Minute schrieb steven:

In der VwV wird die Machete aber nicht als Messer sondern als Werkzeug benannt. Warum? Benötigten die einen Platzhalter oder schreiben die gerne viele Wörter?

 

Steven

Was ist mit dem Erwerb von Macheten durch 16 jährige oder aber auf Wochenmärkten. Warum soll dieser Abschnitt nicht darauf abzielen?

Ist er wirklich nach 2008 in die Verwaltungsvorschrift aufgenommen worden oder gab es ohn schon in der vorherigen ?

Posted (edited)
vor 41 Minuten schrieb steven:

Hallo Tony

 

der Knackpunkt, der mir zu denken gibt: warum ist die Machete in den VwV extra aufgeführt? Macht doch keinen Sinn, wenn sie dem Führverbot weiterhin unterleigt. Dann hätten sie die einfach nicht benennen sollen. Messer. Alles klar. Denn ein Messer ist ein Messer. Wird im 42a auch so benannt. In der VwV wird die Machete aber nicht als Messer sondern als Werkzeug benannt. Warum? Benötigten die einen Platzhalter oder schreiben die gerne viele Wörter?

 

Steven

Hallo,

 

Wie ich schon schrieb, geschieht das ohne Bezug zu 42a. Dort wird lediglich geklärt, dass die Machete keine Hieb- und Stoßwaffe ist.

Damit wurde klargestellt, dass die Machete nicht von den §§ zu Hieb- und Stoßwaffen betroffen ist. Sie hat keine Waffeneigenschaften.

Deshalb ist sie in 42a auch nicht unter 2., sonder 3. subsummiert.

Das beginnt bereits in §1 WaffG und geht über §§ 35, 45, 52 und natürlich die Aufbewahrungsvorschriften oder Sorgfaltspflichten. Das sind Unterschiede für Waffen und Werkzeuge.

Hierfür wurde klargestellt, das sie nicht als Waffe (wenn auch orstüblich so in Gebrauch) eingestuft wird. Also wie unsere Sichel oder Sense. Allen fehlt die Widmung einer Waffe.

 

Edited by Guest
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Hallo Tony

 

langsam kommt es sogar bei mir.

Ich stelle fest, dass das Waffengesetz  unverständlich geschrieben ist. Ohne diese Verständlichkeit sollte doch ein Gesetz ungültig sein. Habe ich irgendwo mal im Grundgesetz gelesen.

Entweder die Gesetzesschreiber sind wirklich so unfähig, oder sie sind Böswillig. Egal, was zutrifft. Sie sollten aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.

 

Steven

Posted
vor 18 Stunden schrieb joker_ch:

Man kann auch aus einer Mücke einen Elefant machen, ich habe immer eine kleine Schaufel im Auto, falls ich irgendwo stecken bleibe.

 

 

image.png

 

 

Gabs schon im WK I im Grabenkampf, eine Seite angeschliffen.....

 

Lt. Blueberry 

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