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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben

@Mats:

Vielen Dank für die Einstellung der Antwort. So total negativ finde ich sie nun doch nicht. Ich darf einen Passus aus dem Brief des Abgeordneten Weber mal zitieren:

Zitat

Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht strebt das BMI eine "Eins-zu-Eins"­Umsetzung an, d.h., es wird keine Verschärfungen des Waffenrechts geben, die nicht durch zwingende Vorgaben der Richtlinie bestimmt sind. Wo die Richtlinie den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung belässt, sollen diese zugunsten der Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen sowie anderer Legalwaffenbesitzer weitestmöglich ausgenutzt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass weitreichende Altbesitzregelungen, etwa für künftig verbotene große Magazine (> 20 Schuss für Kurzwaffen bzw. > 10 Schuss für Langwaffen), geschaffen werden. Hierzu ist Folgendes vorgesehen: Personen, die vor dem 17. Juni 2017 (Stichtag des lnkrafttretens der Richtlinie) ein von den Beschränkungen betroffenes großes Magazin besessen haben, können diesen Besitz durch eine einfache Anzeige bei der Waffenbehörde "legalisieren" und diese Magazine weiterhin behalten und im Rahmen des sportlich bzw. jagdlich Zulässigen auch nutzen. 

Das wäre ja nun super! Das heißt, ich kann weiter mit > 20 Schuss fassenden Kurzwaffenmagazinen sportlich schießen und Langwaffenmagazine > 10 Schuss jagdlich nutzen (gefüllt mit max 3 Schuss, klar) und v.a. alte 20er / 30er Mags auf 10 Schuss blockieren, um auch diese sportlich nutzen zu können! Bekommen wir für die HA dann alle eine Kat. A-Zulassung? 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

@Mats:

Vielen Dank für die Einstellung der Antwort. So total negativ finde ich sie nun doch nicht.

Jo, den Inhalt nicht so verstanden..............

vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Das wäre ja nun super! Das heißt, ich kann weiter mit > 20 Schuss fassenden Kurzwaffenmagazinen sportlich schießen und Langwaffenmagazine > 10 Schuss jagdlich nutzen (gefüllt mit max 3 Schuss, klar) und v.a. alte 20er / 30er Mags auf 10 Schuss blockieren, um auch diese sportlich nutzen zu können!

Und was machen dann die sportlich oder jagdlichen Erben ?

 

Mann Mann Mann wie billig kann man dich denn einlullen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb schmitz75:

Du gehst von dem  jetzigen "sportlich bzw. jagdlich Zulässigen" aus, gemeint ist natürlich das zukünftig "sportlich bzw. jagdlich Zulässige" da ist nix mit Kat A.

Also wenn bisher Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss sportlich zulässig sind (z.B. IPSC Open und blockierte Langwaffenmagazine auch - und jagdlich sowieso); und die Sportordnungen, die vom BVA genehmigt sind, dies auch erlauben, wieso soll das dann plötzlich nicht mehr gehen? Wenn die CSU eine 1:1 Umsetzung mit eben diesen umfangreichen Altbesitzerregelungen verspricht, wäre es doch gut!

@ValdezFür die Erben ist es trotzdem blöd, klar. Aber: Bis dahin bleibt ja noch Zeit, die Verbotsfuhre zu drehen. Man muss als Lobby kapieren, dass erst durch Selbstschutzargumente (wenigstens in den eigenen 4 Wänden), der Verbotszug geändert werden kann, dann klappt es auch plötzlich wieder mit Lockerungen, siehe USA, Brasilien, Russland, wo jeweils unter (v.a.) dem Selbstschutzaspekt gelockert wurde...

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@Mats:

Vielen Dank für die Einstellung der Antwort. So total negativ finde ich sie nun doch nicht. Ich darf einen Passus aus dem Brief des Abgeordneten Weber mal zitieren:

Das wäre ja nun super! Das heißt, ich kann weiter mit > 20 Schuss fassenden Kurzwaffenmagazinen sportlich schießen und Langwaffenmagazine > 10 Schuss jagdlich nutzen (gefüllt mit max 3 Schuss, klar) und v.a. alte 20er / 30er Mags auf 10 Schuss blockieren, um auch diese sportlich nutzen zu können! Bekommen wir für die HA dann alle eine Kat. A-Zulassung? 

Das heisst eher, dass der Weber nur weiss, dass man Langwaffen angeblich nur mit 10 Schuss betreiben darf und bei Kurzwaffen nichts über 20 Schuss (eher 5) erlaubt wäre.

Es antworten Unkundige.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Valdez:

Mann Mann Mann wie billig kann man dich denn einlullen.

Der versucht auch regelmäßig mit Frankonia Geschäfte zu machen und findet Schwaben Arms toll.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es antworten Unkundige.

Der Brief von Weber sieht mir nach einem Standardbrief aus. Indiz: das handschriftlich eingetragene Datum.

Außerdem liest sich der Brief nicht wie der eines Unkundigen. Dazu geht er auf zu viele neuralgische Details zu genau ein! Der Verfasser weiß genau, um was es geht!

Solche "Musterantworten"/Serienantworten" sind im allgemeinen aber doch in der Fraktion, wenn nicht sogar mit den Behörden abgestimmt und besser recherchiert. Also, wenn darin zu lesen ist, sinngemäß: ihr dürft die großen Magazine nicht nur weiter besitzen, sondern ausdrücklich(!) auch weiter sportlich und jagdlich benutzen, dann wir es auch so sein. Ansonsten würde man uns ja massiv belügen. Das glaube ich jetzt irgendwie nicht.

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also, wenn darin zu lesen ist, sinngemäß: ihr dürft die großen Magazine nicht nur weiter besitzen, sondern ausdrücklich(!) auch weiter sportlich und jagdlich benutzen, dann wir es auch so sein. 

 

Ah ja. Ich kenne bislang nur die Version: Auf Antrag. Und nur Mag.-Altbestand, welcher vor Mitte 2017 erworben wurde (somit teilw. rückwirkendes Besitzverbot).

Und mit Geltung auch für alle "großen" Mag.-Körper (also selbst auf 10 Sch. begrenzte Mags im großen Körper erfasst). 

Und das muss womöglich noch mit Einzelbeleg nachgewiesen werden (wird in vielen Fällen schwierig werden).

 

Also, sehr viele Wenns und Abers - eine "zulässige Weiternutzung" sieht m.E. anders aus. 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ansonsten würde man uns ja massiv belügen. Das glaube ich jetzt irgendwie nicht.

Hallo Schwarzwälder

 

nach Auskunft vom BKA sind alle Schranken gefallen. Der Großangriff auf die LBW wird gestartet. Die Hoplophoben Gedanken der bestimmenden Beamten werden umgesetzt.

 

Steven

Geschrieben

@karlyman: Du hast Recht: Auf Antrag (wobei Weber/CSU von einer einfachen Meldung spricht) und wohl auch nur begrenzt auf Magazine, die vor dem besagten Stichtag 2017 erworben wurden. ABER: Bisher sind wir alle davon ausgegangen, dass diese Magazone dann nur behalten werden dürfen, aber eben nicht genutzt werden dürfen. Wenn Weber nun ausdrücklich von "Weiternutzen" spricht (auch wenn gem. Sportordnung bei LW dann nur im blockierten Zustand möglich, klar), ist das schon mal ein klarer Fortschritt. Und so detailliert, wie die CSU sich in dem Schreiben äußert, die ja zugleich das BMI innehat, kann ich nicht an eine faustdicke Lüge oder dumpfe Ahnungslosigkeit glauben. Beides wäre äußerst schwach.

 

@steven: Wer sind denn die "bestimmenden Beamten"? Die Referendare des BMI? Dann wäre ja Aufklärung und knallharte Lobbyarbeit sehr erfolgversprechend, wenn dieser Verschärfungsdrang nicht von der Politik selbst, sondern "nur" von einigen Referendaren her käme... Warum bindet man seitens unserer Lobby die Basis denn nicht ein, wenn es so schlimm steht? Wenn massenhaft Druck von der Basis käme, sind Verbotsgelüste einzelner Referendare doch schnell weggewischt?!?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wer sind denn die "bestimmenden Beamten"?

Hallo Schwarzwälder

 

ich kenne nur die Stimmen aus dem BKA. Die meinen zwar auch, dass es übertrieben ist (Magazine, Dekos, Salut) erklären aber auch, dass es durchgesetzt wird und man Klagen bis in höchste Gerichte gelassen sieht, da die Richter unisono das Ansinnen bzgl. Enteignung usw. ablehnen werden.

 

Steven

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb steven:

 

 

Die meinen zwar auch, dass es übertrieben ist (Magazine, Dekos, Salut) erklären aber auch, dass es durchgesetzt wird und man Klagen bis in höchste Gerichte gelassen sieht, da die Richter unisono das Ansinnen bzgl. Enteignung usw. ablehnen werden.

 

Steven

Ganz ehrlich, zweifelt irgendjemand noch daran, dass es der EU um die mittel bis längerfristige Totalentwaffnung der LWB's geht? Klar muss da Deutschland da als "vorbildliches EU-Land" an vorderster Front mitmachen. Mir persönlich macht Angst und Sorgen, falls 2020 oder 2022 evt. auch später, die EU ein Verbot aller halbautomatischen Waffen erlässt. Was dann? Somit wäre praktisch auch jede Pistole die kein Vorderlader oder Repetierer ist bzw. Einzelschuss hat, davon betroffen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mühli:

Ganz ehrlich, zweifelt irgendjemand noch daran, dass es der EU um die mittel bis längerfristige Totalentwaffnung der LWB's geht? Klar muss da Deutschland da als "vorbildliches EU-Land" an vorderster Front mitmachen. Mir persönlich macht Angst und Sorgen, falls 2020 oder 2022 evt. auch später, die EU ein Verbot aller halbautomatischen Waffen erlässt. Was dann? Somit wäre praktisch auch jede Pistole die kein Vorderlader oder Repetierer ist bzw. Einzelschuss hat, davon betroffen.

Hallo mühli

 

so traurig es ist: ich besorge mir schon mal genug HT-Rohre.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb mühli:

Ganz ehrlich, zweifelt irgendjemand noch daran, dass es der EU um die mittel bis längerfristige Totalentwaffnung der LWB's geht? Klar muss da Deutschland da als "vorbildliches EU-Land" an vorderster Front mitmachen. Mir persönlich macht Angst und Sorgen, falls 2020 oder 2022 evt. auch später, die EU ein Verbot aller halbautomatischen Waffen erlässt. Was dann? Somit wäre praktisch auch jede Pistole die kein Vorderlader oder Repetierer ist bzw. Einzelschuss hat, davon betroffen.

(color=Alufolie) größeres Ziel ist natürlich die Entwaffnung der schweizer Bevölkerung, um leichter mit der deutschen Kavallerie einfallen zu können, und Eure Banken auszuheben! (/color)

Bearbeitet von b_A
Geschrieben

Mir ist da noch was eingefallen. Könnten nicht ein paar WO-User oder so :rolleyes: bekannte Politiker usw. mittels Twitter bezüglich der geplanten Verschärfungen zum Waffenrecht durch die EU-Kommission in kurzer knapper Form mal anfragen, was sie davon halten? Vorteil dabei, meistens kriegt man rasch Antwort/en-vermute ich mal!

Geschrieben

Ich hatte für mein SD XR 41 vor vielen Jahren mal drei G3-20er-Magazine erworben; in gutem Zustand, aus der Pappkiste beim Händler, für 3 Euro das Stück. 

Kürzlich kramte ich, aus aktuellem Anlass, mal nach der damaligen Rechnung von dem Händler; handschriftlich ausgefüllt (war eine Verkaufsmesse).

Sie ist tatsächlich noch vorhanden. 

 

Bezüglich der Magazine steht drauf:  "3 Magazine"....

 

Ich weiß definitiv, dass das die G3-20er-Mags waren. Wird das dann ein Fall für eine eidesstattliche Versicherung....?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Wird das dann ein Fall für eine eidesstattliche Versicherung....?

Hallo karlyman

 

der Plan ist: "im Zweifel gegen den Angeklagten".

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

...

Ich weiß definitiv, dass das die G3-20er-Mags waren. Wird das dann ein Fall für eine eidesstattliche Versicherung....?

Ach Leute... irgendwann wird man erfahren wie die Altbestandregelung gehandhabt wird, also einfach mal abwarten was kommt und dann logisch handeln.

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