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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor einer Stunde schrieb Stefan Klein:

... bereits der Erwerb von Treibladungspulver einer Erlaubnis bedarf, das so in anderen EU Ländern (noch) nicht Standard ist...

 

Habe das mal korrigiert.

 

Unsere Regierung macht vor wie es geht... Wir haben ein Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten - einer muss ja bei den Veränderungen vorturnen... Wenn die anderen nicht mitziehen, dann ist das wirklich schade, ändert aber nix daran das wir in D weiterhin vorturnen (teilweise über Umweg EU, nach dem Motto - wir müssen halt diese EU Richtlinie umsetzen --> aber selber eingebracht ... Dummf... vom feinsten).

Und warum fragt man sich da? Naja, weil wir in D wie Deppenland so toll sind und ja aus irgendeinem Grund allen beweisen müssen was wir für ein tolles, liebenswertes und friedvolles Völkchen wir sind... Nicht das noch jemand böse ist auf D, dann wären wir ja Nahtcies.

 

Ach watt soll's!

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Die Stellungnahme des FWR ist in den veröffentlichten/mir zugänglichen Passagen wirklich ok. Wobei selbst Seitennummerierungen und Briefköpfe fehlen, also davon auszugehen ist, dass ggf. mehrere Seiten der Öffentlichkeit und den Fördermitgliedern vorenthalten werden. Manchmal werden die Änderungswünsche sehr vorsichtig formuliert ("man könnte..."), auch fehlen konkrete Formulierungsvorschläge für den Gesetzesentwurf wie z.T. von anderen Verbänden vorgelegt, aber es werden auch Punkte herausgegriffen, die andere Verbände noch nicht genannt haben.

 

Dabei sollte man auch z.B. bedenken, dass neue überbordende Markierungspflichten nicht nur eine Kostenbelastung für Hersteller und Handel sind, sondern diese Kosten natürlich auf den Endkunden überwälzt werden und Waffen wie Ersatzteile künftig deutlich teurer machen werden und den Import auch aus anderen EU-Ländern wie Italien, die die EU-Richtlinie bezüglich Markierungsvorschriften sehr locker umgesetzt haben, erschweren werden.

 

Was mir bei allen Stellungnahmen auffällt:

Wenn es um "große Magazine/Magazinkörper" geht, so wird meist gefordert, dass - wie in den EU-Gesetzestexten ermöglicht -  die Sportschützen und Sammler hier ganz allgemein Ausnahmegenehmigungen für Kat. A Waffen bekommen sollen.

Die Forderung denkt aber niemand zu Ende:

1. Die Jäger bleiben dann außen vor.

2. Die AWaffV gilt weiter, d.h. mit mehr als 10 Schuss (d.h. blockierten) Magazinen darf ohnehin nicht sportlich (in Langwaffen) geschossen werden.

3. Kat. A bedeutet riesen Probleme bei Auslandsevents.

4. Kat. A kann jährliche Aufbewahrungskontrollen durch das BKA  nach sich ziehen.

5. Kat A erfordert wohl immer Waffenschränke 0/I, alte B-Schränke oder gar A-Schränke werden dafür nicht reichen.

6. Wenn es blöd kommt, gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich Transport, Schiessen auf bestimmten Schiessstätten etc.

7. Solche Ausnahmegenehmigungen sind oft nur persönlich bezogen, d.h. Verkauf der Verleih dieser Waffen ist kaum mehr möglich, selbst einfache Büma-Reparaturen werden zum Problem (Büma braucht gesonderte Erlaubnis).

 

Der eindeutig bessere Weg ist:

  • Rausstreichen des "Magazinkörperverbots"
  • Einfache Anwendung der EU-Vorschrift, d.h. wenn das Magazin durch (egal welche) Blockiermaßnahmen nicht mehr als 10 Schuss fassen kann, bleibt es erlaubt und kann in B-Waffen benutzt werden.
  • Altbesitz kann durch jederzeitiges Blockieren nicht nur behalten, sondern auch weiter benutzt werden, d.h. echte Besitzstandswahrung und nicht nur eine Beruhigungspille!
  • Entscheidend für die Beurteilung der Magazinkapazität ist das Nennkaliber der Waffe (z.B. Kal. 12/89 und nicht kleinstmöglich 12/45) 

 

Abschließend sollte man auch bedenken, wie wahrscheinlich eine großzügige Ausnahmeregelung von "verbotenen Waffen" für alle Sportschützen des BDS, BDMP, DSU, div. LV des DSB etc. sein wird.

Da wird jeder Politiker von RRG seine Klauen ausfahren und noch schlimmer. Viel einfacher sind doch verhandlungstaktisch kleine effektive Änderungen an technischen Definitionen (wie z.B. "Magazinkörper")!

Ich verstehe nicht, warum die verhandlungstaktisch extrem erfahrenen FWR-Leute, hier Herr Göpper, nicht diesen viel einfacheren Weg gehen wollen.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Ich habe den veröffentlichten Text der FWR-Stellungnahme mal quergelesen.

Der generelle Eindruck ist gut; es wurde vieles Wichtige qualifiziert zur Sprache gebracht

 

Was für Gesetzgeber bzw. verfassendes Ministerium etwas peinlich ist, sind die getroffenen Hinweise auf diverse, festgestellte "handwerkliche Fehler" des Gesetzentwurfs.

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

 

 

Was für Gesetzgeber bzw. verfassendes Ministerium etwas peinlich ist, sind die getroffenen Hinweise auf diverse, festgestellte "handwerkliche Fehler" des Gesetzentwurfs.

Das jetzige Gesetz und seine Vorgänger enthält keine handwerklichen Fehler ?????

Weder dies noch irgendwelche Stellungnahmen von wem auch immer interessiert das BMI. Nehmt mal langsam eure Brille ab. Das Ding ist durch.

 

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Gerade eben schrieb chapmen:

 

Weder dies noch irgendwelche Stellungnahmen von wem auch immer interessiert das BMI.

 

 

Dass es sie durchweg nicht interessiert, glaube ich nicht. Das wird im Ministerium schon gelesen.

 

Die Frage ist allerdings, ob - und ggf. welche - Wirkung die Stellungnahmen haben...

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

 

 

Ich verstehe nicht, warum die verhandlungstaktisch extrem erfahrenen FWR-Leute, hier Herr Göpper, nicht diesen viel einfacheren Weg gehen wollen.

So langsam kommst du dahinter was läuft.....

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vor 17 Stunden schrieb rwlturtle:

691580-howtorule.jpg?itok=KFCr7ERO&times

1.000%

 

Wir sind so gespalten und passiv - es ist so einfach.............. vieeeeeel zu einfach!

 

 

Also, wie vereinigen?!

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jungs ich sage euch, selbst die Behörden und die Beamten lachen sich einen Ast ab wenn du auf Fehler hinweist mit Bezug auf die Gesetze der Bundesrepublik und das Grundgesetz. Ein Land welches sich immer noch Beamte auf Lebenszeit gönnt mit der Begründung die Umsetzung der Staatsraison wäre sonst in Gefahr und Zeitgleich sämtliche Register zieht um die Bevölkerung davon zu überzeugen das alles im Sinne derselbigen passiert ........geht klagen......klagen klagen klagen

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Beamten über einen Kamm zu scheren, ist wie Waffenbesitzer über einen Kamm zu scheren.

Schubladendenken vereinfacht das Leben, bildet es jedoch selten ab.

 

Sollte dein Kommentar neidgetrieben sein:

Am Anfang steht die Berufswahl...

 

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vor 3 Stunden schrieb Slotsipxes:

jungs ich sage euch, selbst die Behörden und die Beamten lachen sich einen Ast ab wenn du auf Fehler hinweist mit Bezug auf die Gesetze der Bundesrepublik und das Grundgesetz. Ein Land welches sich immer noch Beamte auf Lebenszeit gönnt mit der Begründung die Umsetzung der Staatsraison wäre sonst in Gefahr und Zeitgleich sämtliche Register zieht um die Bevölkerung davon zu überzeugen das alles im Sinne derselbigen passiert ........geht klagen......klagen klagen klagen

Du weisst aber schon, dass die Gesetze im Bundestag verabschiedet werden und lediglich Verwaltungsvorschriften und ggf. falls delegiert auch Verordnungen in den Ministerien erarbeitet werden. Mit den Beamten hat das genau gar nichts zu tun. Könnte ja auch ein Angestellter im öffentlichen Dienst sein.

Auch Beamte können Sportschützen sein und fallen unter die gleichen Regelungen.

Wenn einem was nicht passt muss man sich halt engagieren und nicht nur posten.

Ich für meinen Teil verändere im politischen Bereich. Nicht im Waffenrecht, sondern in einem anderen Sektor. Aber wenn man Änderung will, muss man dafür mit Gleichgesinnten die Ärmel hoch krempeln. Ja, das funktioniert.

Bearbeitet von Kai
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Am 26.2.2019 um 07:11 schrieb Schwarzwälder:

Ich will dort nicht nachfragen müssen. Transparenz sieht anders aus! Warum muss man eine Stellungnahme, die auch im Namen vieler Verbände und damit stellvertretend für über 1 Mio. Menschen in D abgegeben wurde, so geheim halten?

Warum darf sie nur der eine oder andere mit besonderen Connections erfahren (oder auch nicht), der dort anruft? Sollen jetzt 1 Mio. Leute dort anrufen??

Man hätte die Fördermitglieder auch mal fragen können, was sie sich denn gerne an Änderungen im WaffG wünschen. Ist aber wohl nicht so auf dem Radar...

 

Zu

Am 26.2.2019 um 15:16 schrieb steven:

morgen soll im Vorstand von FWR darüber gesprochen werden, ob die Stellungnahme veröffentlicht wird.

Und zu

Am 27.2.2019 um 06:56 schrieb chapmen:

Und nu denk mal drüber nach warum überhaupt darüber nachgedacht wird die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen.

Vor was hat der FWR Angst?

Was muss geheim geheim gehalten werden?

Wird die Stellungnahme im gegenüber dem BMI getätigten Wortlaut veröffentlicht?

Unabhängig davon, dass die Stellungnahme ja schon in Teilen veröffentlicht wurde: Es gibt einen Kabinettsbeschluss, dass ALLE Stellungnahmen von Interessenvertretungen zu Gesetzgebungsverfahren von der Regierung veröffentlicht werden. Spätestens mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist Schluss mit Geheimhaltung. Dann muss die Stellungnahme rausgerückt werden.

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vor einer Stunde schrieb knight:

... Spätestens mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist Schluss mit Geheimhaltung. Dann muss die Stellungnahme rausgerückt werden.

Die Idee hatte ich in einem Post weiter oben auch schon und da werde ich auch anfragen. Danke für Deine Bestätigung. Sowas müsste aber auch dem RA Goller bekannt sein, also wozu die Geheimhaltung.

 

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Zitat

....n für das Bedürfnis definiert, dass mindestens zwölfmal jährlich geschossen werden muss – nach Ansicht einiger Behörden sogar grundsätzlich mit jeder Waffe...........

 

.....Eine derartige Praxis würde von einem reinen Breitensportler ohne Wettkampfambitionen, wie ihn § 14 Abs. 3 als Besitzer des sog. „schießsportlichen Grundkontingentes“ von drei Langund zwei Kurzwaffen beschreibt, verlangen, mindestens sechzig Schießtermine nachzuweisen. Ein solches Trainingsmaß ist gerade von älteren Schützen, die oft das Rückgrat der Vereine bilden, kaum zu leisten....

 

Oh si tacuisses.....

 

Argumentativ schwimmen die schon auf der Wassersupp daher mit ihrem Strohmannkarate...

 

Kleiner Tipp: nur weil irgendwelche nicht näher genannten Behörden das dem Hörensagen nach so sehen, muss  diese fehlerhafte Ansicht nicht weiter als bis zum nächsten Verwaltungsgericht durchhalten.

 

Das Gegenteil ist übrigens der rechtliche status quo: Gerade der Breitensportler mit Waffenbesitz innerhalb des Grundkontingents muss regelmäßig mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe trainieren keinesfalls mit allen.  Siehe  Verwaltungsvorschrift:

 

Zitat

14.4 Die Formulierung des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 ist bei Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zu beachten. Es muss sich also um einen organisierten Sportschützen (im Sinne von § 14 Absatz 2 Satz 1) handeln, der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen)

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Am 3.3.2019 um 18:52 schrieb Alex:

Nö aber (...)

ach so

Ich finde meinen Beitrag nicht schwachsinnig.

Schwachsinnig ist es Deutschlandweit mit beiden Händen Beamte auf Lebenszeit zu verteilen (ohne nennenswerte Mehrleistung einzufordern, verglichen mit Harz VI Empfängern) die gleichzeitig zu Befehlsempfängern herabreduziert werden. Das ist Schwachsinnig 

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