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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb 444 marlin:

Hallo

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Da steht:

 

Begründung: Die Regelung zum Inkrafttreten ist anzupassen, da die Verordnung erst nach Inkrafttreten der im 3. Waffenrechtsänderungsgesetz enthaltenen Verordnungs-ermächtigungen (voraussichtlich zum 1. September 2020) ausgefertigt und verkündet werden kann.

 

Na dann wurde immerhin ein Teil der Fehler erkannt. § 15 Abs. 2 AWaffV und die Anlage dazu könnte man bei dieser Gelegenheit auch mal redaktionell berichtigen.

Geschrieben (bearbeitet)

Eigentlich §§1 und 36 WaffG. 13AWaffV ist dann das Schmuckbändchen

Am Bsp. Laser (Zielmarkierer) kann man das bis FB BKA lückenlos aufzeigen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
Am 4.2.2020 um 11:08 schrieb Waffen Tony:
Am 4.2.2020 um 10:21 schrieb Direwolf:

Darf man hoffen, dass die dann doch nicht erst in ein paar Jahren kommt?

Sonst wird ein Lauf halt 2cm kürzer und weiter nix.

Ich will einen 16" US AR15 Upper, den ich auch sportlich einsetzen kann. Insofern interessiert mich genau dieser Aspekt. 

Bearbeitet von Direwolf
Geschrieben
Am 6.2.2020 um 08:42 schrieb karlyman:

 

Und das größte Armutszeugnis der führenden CSU-Protagonisten war, vor Schützen und Jäger hinzutreten und zu behaupten bzw. zu versichern, die deutsche WaffG-Novelle/Umsetzung werde keine Verschärfungen über die der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus beinhalten....

Das ist schlichtweg die Unwahrheit, die Details kann ich mir hier ja ersparen.

Ich habe/hatte grundsätzlich ebenfalls (auch als Nicht-Bayer) CSU-Sympathien, aber die haben sie bei dem Thema echt verspielt. 

Wenn die auch bei anderen Themen derart unglaubwürdig sind...

Das läuft in Bayern unter "a Hund isser scho!" und wer solchermaßen als Hund betitelt wird, genießt allerhöchstes Ansehen, insbesondere in Verbindung mit "die hat er fei sauber über'n Tisch zog'n!"

Geschrieben
Am 4.2.2020 um 11:45 schrieb Gruger:

Vielleicht hätte ich "erleichterte Aufbewahrung" schreiben sollen, denn die aktuell geregelte Aufbewahrung ist die Ungünstigste.

Wo finde ich die Beschreibung der aktuell geregelten Aufbewahrung von erlaubten 10er und 20er Magazinen ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Stunden schrieb Waffen Tony:

Eigentlich §§1 und 36 WaffG. 13AWaffV ist dann das Schmuckbändchen

Am Bsp. Laser (Zielmarkierer) kann man das bis FB BKA lückenlos aufzeigen.

Tolle Quellenangabe. Also ich finde dort nix.

 

Dass keine speziellen Aufbewahrungsbestimmungen für Nachtsichtvorsatzgeräte bestehen, siehe auch folgender Link (zu 10.): http://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/189673/index.php

 

Vor 21 Stunden schrieb Gruger:

§13 AWaffV

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Zitat falsch verbunden
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist offensichtlich einiges nicht klar. Es ist auch nicht klar was von den Listen wohin geordnet wird und warum dann welche Vorschriften für was gelten.

Als Hilfe könnte tatsächlich die angegeben Quelle dienen. Sie benennt recht klar.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Airsoft wurde anscheinend wieder auf den Zustand vor der Novelle zurückgeschraubt.

 

die haben also noch gebastelt. Glaube weniger,dass dieUnterschrift diesen Monat kommt

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb gunvlog:

Airsoft wurde anscheinend wieder auf den Zustand vor der Novelle zurückgeschraubt.

 

die haben also noch gebastelt. Glaube weniger,dass dieUnterschrift diesen Monat kommt

Sagt wer?
Das Gesetz ist zunächst einmal verabschiedet. Der BuPräs kann eine formale Prüfung vornehmen, unterschreiben oder auch nicht, aber geändert wird da nichts.

Das kann nur der Bundestag.

 

Gruß

 

Stefan

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