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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Katechont:

der Schlag gegen Rechts ist längst zur Staatsräson aufgestiegen.

...und was "rechts" ist definieren die Leitmedien, die der Regierung schon lang nicht mehr kritisch gegenüber stehen, sondern ihr in den Hintern kriechen. Der Aufstieg der AfD ist zu einem erheblichen Teil auch dem Versagen der journalistischen "Elite" (oder was sich dafür hält) geschuldet.

 

Was man allerdings nicht aus den Augen verlieren sollte, ist die Tatsache, dass ein politisch oder religiös motivierter Anschlag mit legal beschafften Waffen für die LWB in Westeuropa einen Supergau bedeuten würde.

 

Im Idealfall müsste ein rechtschaffener Mensch keine Angst vor einer VS-Überprüfung haben, weil es tatsächlich nur potentielle Terroristen und Mörder betrifft. Da es aber heute schon reicht, mit einem AfD Bundestagsabgeordneten zum Essen zu gehen, um seinen Job zu verlieren, habe ich starke Zweifel ob dieser zusätzlichen Überwachung. Siehe oben.

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Geschrieben
Am 30.9.2019 um 09:13 schrieb Jack_Oneill:

Der Grüne von Notz, sagte es gehe hier natürlich nicht um die LWB`s wie Jäger und SpoSchü, sondern nur um Terroristen.

Aber lest selber. Mir wurde schlecht....

 

Am 30.9.2019 um 09:19 schrieb Katechont:

Wenn es weder um Sportschützen, noch um Jäger, noch um sonstige legale Waffenbesitzer ginge, dann müsste das nicht extra betont werden.

 

Nun die Frage:

- lügt er?

- hat er den Gesetzesentwurf nicht gelesen?

- hat er den Gesetzesentwurf zwar gelesen aber nicht verstanden?

 

Grüne Standartaussage ist eigentlich, dass jeglicher legale Waffenbesitz verboten sein sollte, davon weicht Herr von Notz hier ganz klar ab. Er spricht sogar von legitim und begründet, eigentlich gehen die Grünen davon aus, dass legaler Waffenbesitz nicht legitim sein kann und durch nichts begründet wird.   Außer Jägern wird eine kleine Anzahl an Schusswaffen zugestanden.

Geschrieben

Man versucht was sinnvolles zum Referenten Entwurf hier aus dem Thema rauszulesen und alles man hier steht ist

 

Geschrieben

Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz dient im wesentlichen dazu, daß die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um allen zig Verfassungsschutzbehörden den legalen Zugang zum NWR zu ermöglichen.

Das ist bisher meines Wissens nicht der Fall.

Geschrieben

Hm, das ist aber die umgekehrte Richtung. Jemand ist Waffenbesitzer oder will einer werden => Abfrage vom Ordnungsamt oder einer ähnlichen Behörde an den Verfassungsschutz. Anders herum wird die Sache nochmal brisanter!

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb shooter2015:

legaler Waffenbesitz nicht legitim sein kann

"legitim" ist ein anderes Wort für "legal." Etwas was legitim ist, ist rechtmäßig. Legaler Waffenbesitz ist immer legitim und legitimer Waffenbesitz ist immer legal.

 

Heutzutage, in Zeiten moralischer Überhöhung von linken Standpunkten, wird "legitim" allerdings zunehmend im Sinne des moralisch erlaubten verfremdet. Ziviler Ungehorsam führt zu bewussten Gesetzesübertretungen, die dann angeblich "legitim" sind, was sie definitionsgemäß niemals sein können. Außer man ändert halt die Definition, damit man sich auf eine andere Ebene der Rechtfertigung begeben kann. Moralische Überhöhung halt.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb weyland:

Das ist bisher meines Wissens nicht der Fall.

Ich habe es hier zwar schon ein Dutzend mal ausgeführt, aber für Dich gerne noch einmal:

Das Nationale Waffenregister (NWR) ist schon lange in Gänze im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespiegelt und damit jederzeit von jeder Verfassungsschutzbehörde einseh-/abrufbar.

Dies wurde zuletzt von Herrn Stephan Maier, parlamentarischer Staatssekretät im Bundesministerium des Inneren, anläßlich des Deutschen Schützentages am 25. April 2019 im Rahmen der dortigen DSB-Präsidiumssitzung so bestätigt.

Im Zweifelsfall wende Dich bitte unmittelbar an Herrn Maier:

Stephan Maier, BMI

 

CM

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Geschrieben

Das Plenarprotokoll ist draußen, die Abstimmung über die Armbrüste wurde wiederholt, siehe Seite 388:

Zitat

(Zuruf Hessen: Frau Präsidentin, ich möchte Sie bitten, die Abstimmung unter Tagesordnungspunkt 41 zu dem Landesantrag 363/2/19 zu wiederholen!)

 

Da der Tagesordnungspunkt schon abgestimmt war, kann nur wiederholt werden, wenn es keinen Widerspruch gibt. Ich frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, die Abstimmung zu wiederholen. – Es gibt keinen Widerspruch. Insofern können wir die Abstimmung wiederholen.

 

Tagesordnungspunkt 41, Landesantrag Drucksache 363/2/19!

Ich darf um das Handzeichen bitten, wer dafür stimmt. – Das ist die Mehrheit. Besten Dank.

 

Noch etwas! (Birgit Honé [Niedersachsen]: Wir würden in diesem Zusammenhang um nochmalige Abstimmung des Länderantrags 363/3/19 bitten! TOP 41!)

 

Ja, ich lasse gerne noch einmal abstimmen, wenn sich auch hier kein Widerspruch erhebt. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Inzwischen sind auch alle Länder wieder vertreten. 363/3/19! – Das ist eine Minderheit.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2019/Plenarprotokoll-980.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Hunter375:

Wenn jemand überall und ständig von Nahtsi labert könnte man schon auf die Idee kommen das er/sie/es irgendwas mit dem braunen Gesindel zu tun hat.. aber natürlich nur rein Theoretisch

Cool, danke, Du trägst dazu bei, dass ich vielleicht wirklich so eingestuft werde :bad_15:
Ich bin nicht links, rechts, oder gar Nazi!!! ICH BIN REALIST und ich kenne die Zeiten in der DDR. Ich bin auch kein Rassist. Heute wurde ich als Dolmetscher vereidigt, um bei der Trauung eines Freundes zu assistieren. Sie kommt leider nicht aus den Regierungs- und NGO genehmen Ländern. Ansonsten hätte er nicht mehrere tausend Euronen und 14 Monate Zeit investieren müssen.
Ich bin überzeugt, dass sie ihren Weg hier machen wird, allerdings nicht auf Art und Weise wie .... Ach lassen wir das. Mein Kommentar währe wieder voll Nathsi.
Mein Tipp für dich:
Adoptiere eine(n) 17 jährige(n) MUFL und hol die Familie nach ... auf eigene Kosten selbstverständlich. Du hast dann die höchste Anerkennung im System und keinerlei Probleme mit deinem Sport.
P.S. Bei dieser Hochzeit ist kein Korso geplant, bei dem die Polizei nur den Verkehr regeln kann!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Floppyk:

Die Grünen haben eine völlig andere Auffassung vom sportlichem Schießen!

Die Grünen haben eine realitätsfremde Auffassung vom leben....

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

Ich habe es hier zwar schon ein Dutzend mal ausgeführt, aber für Dich gerne noch einmal:

Das Nationale Waffenregister (NWR) ist schon lange in Gänze im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespiegelt und damit jederzeit von jeder Verfassungsschutzbehörde einseh-/abrufbar.

 

Drum wäre es viel sinnvoller, dass der Verfassungsschutz der Waffenbehörde (oder von mir aus auch über das BVA als Vermittlungsstelle) entsprechende Erkenntnisse meldet und diese dann prüft, ob die Zuverlässigkeit davon betroffen wird. Eine allgemeine Abfrage beim Verfassungsschutz ist und bleibt totaler Nonsens - was ja früher auch bereits schon so festgestellt worden ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der ZÜP der Piloten hat man es als Testballon eingeführt, sogar noch viel feiner fieser ausgearbeitet und alle Fluggesellschaften haben auch brav genickt. Statt sich vor ihre teuersten Mitarbeiter zu stellen. DAEC und AOPA übrigens auch. Und jetzt sind wir halt die Nächsten. Juckt es jemand?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Drum wäre es viel sinnvoller, dass der Verfassungsschutz der Waffenbehörde (oder von mir aus auch über das BVA als Vermittlungsstelle) entsprechende Erkenntnisse meldet und diese dann prüft, ob die Zuverlässigkeit davon betroffen wird. Eine allgemeine Abfrage beim Verfassungsschutz ist und bleibt totaler Nonsens - was ja früher auch bereits schon so festgestellt worden ist.

Eine Ordnungsbehörde sollte aber nicht über geheimdienstliche Tätigkeiten informiert sein.

Das gehört soherum und soherum einfach n icht zusammen.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Eine Ordnungsbehörde sollte aber nicht über geheimdienstliche Tätigkeiten informiert sein.

Ist doch echt clever, wenn jetzt ein echter Gefährder Probleme mit der Waffenbehörde bekommt ohne dass die Gründe nennen können weiß er, das er auf dem Schirm ist.

Wie praktisch...

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Josef Maier:

Bei der ZÜP der Piloten hat man es als Testballon eingeführt, sogar noch viel feiner fieser ausgearbeitet und alle Fluggesellschaften haben auch brav genickt.

Bei den Passagieren aber auch. Sogar Senator Ted Kennedy wurde ein Flug verwehrt, offenbar weil sich ein ähnlicher Name auf der Liste fand--und das bei einem Typen, der seit Jahrzehnten als Politiker und wegen ein paar Skandalen, aber jedenfalls nicht als Luftpirat, öffentlich bekannt war, und der als einer der mächtigsten Männer Amerikas eigentlich jeden subalternen Beamten zum Zittern gebracht hat.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb erstezw:

Ist doch echt clever, wenn jetzt ein echter Gefährder Probleme mit der Waffenbehörde bekommt ohne dass die Gründe nennen können weiß er, das er auf dem Schirm ist.

Wie praktisch...

Andersherum wird der VS auch keine Infos an die Waffenbehörde leiten, wenn er der Meinung ist, dies aus internen Gründen einfach nicht zu tun.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Sogar Senator Ted Kennedy wurde ein Flug verwehrt

Mein Interesse beschränkt sich auf die freiheitliche Demokratrie, welche mein Vaterland ist dem ich gedient habe. Und von dem ich geglaubt habe, so meine Restnutzungsdauer zu leben und dann abzukratzen wie ich aufgewachsen bin. Eine Flugreise in Gottes eigenes Land steht nicht mehr auf der Tagesordnung.

Geschrieben
21 minutes ago, Sachbearbeiter said:

Dürfte so sein, aber was macht die Waffenbehörde mit den nicht gerichtsverwertbaren Erkenntnissen ?

Bei anderen Vorschriften dann genauer hinschauen d.h. den dort u.U. gegebenen Ermessensspielraum einschränken bzw. Vorschriften schärfer auslegen und/oder aus leichten Verstößen die bei anderen zur Ermahnung führen, dann eine etwas größere Nummer machen. 

 

bj68

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

mit den nicht gerichtsverwertbaren Erkenntnissen

"wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen"

 

Im Gesetz steht doch schon drin, daß die Erlaubnisse verweigert oder entzogen werden können, wenn irgend etwas nicht völlig an den Haaren herbeigezogenes mit größtmöglicher Mißgunst irgendwie so verdreht werden kann, daß der Eindruck entsteht, derjenige könnte eventuell...

 

Eine Verurteilung oder wenigstens nachgewiesenes Fehlverhalten sind gar nicht nötig.

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