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Magazinbegrenzung SLB


Albert789

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei uns noch nichts beschlossen, hätte dennoch eine Frage hierzu. 

Da ich aktuell überlege mir eine Waffe auf AR-15 Basis zuzulegen und mir diese mit 10 Schuss Magazin von der Ästhetik gar nicht gefällt: was ist das Worst Case, wenn größere Magazine mit beispielsweise 30 Schuss bzw. Begrenzer von 20 auf 10 Schuss verboten werden? 

Bekommt man dann die Möglichkeit, die Magazine abzugeben oder wird man dann sozusagen über Nacht Krimineller, weil man die Dinger zu Hause rumliegen hat. 

 

Wie war das denn zuvor so wenn Waffen oder Zubehör im Nachhinein verboten wurden? 

 

Grüße 

 

Albert

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Da es noch keine deutsche Regelung zur EU-Richtlinie gibt, gibts logsicherweise auch noch keine Strafvorschriften dazu. Die Meinungen gehen von vorauseilender Panik zu Kopfindensandstecken.

 

In der Vergangenheit gabs für die meisten Neuerungen Bestandsschutz, nicht zuletzt wegen des Art 14 GG, wie ich annehme.

 

Wurde aber auch schon tausendfach diskutiert, mit dem Ergebnis: Es gibt noch kein zuverlässiges Ergebnis.

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Totaler Spekulatius, niemand weiß etwas. In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber vor Entschädigungen gedrückt, indem er angeordnet hat, die nunmehr verbotenen Gegenstände an einen Berechtigten zu überlassen. 

 

Es gibt verschiedene denkbare Ausgestaltungen nach der RL, hier die möglichen Varianzen

1. Was ist böse und verboten

- Jedes Magazin, das in die Waffe passt und mehr als 10 Schuss aufnehmen könnte. (Magazin-Körper ist größer)

- Magazine, die mehr als 10 Schuss aufnehmen können. (Blockierte Mags sind OK) Untervarianz: nicht mit herkömmlichen Mitteln zu beseitigen...

2. Was ist mit Zusatz- / Ausnahme-Genehmigungen

- Jeder, der "böse" Magazine hat, kriegt eine Ausnahmegenehmigung (voller Bestandsschutz)

- Jeder Schütze kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen, muss aber Bedingungen erfüllen (IPSC international schießen, EFw-Pass vorhanden für die Waffe..)

3. Wie wird Dual-Use geregelt

- Magazine, die in FFW und in Karabiner passen, dürfen bis zu 20 Schuss fassen oder nicht

4. Ist KK betroffen

- auch feste Magazine wären böse, bei KK gibt's ein paar Modelle, die dann komplett nach Kat."A" wechseln.

 

Da gibt es so viel Möglichkeiten, wie unsere Politikos das versauen können, das kann jetzt noch keiner voraussagen. Ich würde den HA kaufen und ausreichend viele Magazine von meiner Frau zu Weihnachten wünschen.

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Reden wir hier vom sportlichen Schießen?

Ist es nicht so, dass halbautomatische Langwaffen in Kombination mit Magazinen >10 Schuss dort ohnehin verboten sind?
 

Zitat

 

§6 AWaffV Abs.1 Nr.3

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

 

3.

halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

 

 

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vor 1 Minute schrieb GunsRus:

Ist es nicht so, dass halbautomatische Langwaffen in Kombination mit Magazinen >10 Schuss dort ohnehin verboten sind?

Nein, nur halbautomatische Langwaffen mit Magazin >10 Schuß sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen. Das ist kein Verbot, die Magazine besitzen zu dürfen, man darf sie sogar benutzen, nur eben nicht sportlich damit schießen.

 

Die EU-Richtlinie betrifft übrigens nicht nur Halbautomaten, sondern auch Repetierer. Und da habe ich mehrere mit fest verbautem >10-Schuß-Magazin...

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Es gibt einige Problemkonstellationen:

- Ich verwende blockierte 20er

- In ein 10er Mag in 6,8 SPC passen wohl 25 .223 Patronen

- Die Beretta 92 Magazine passen in meine CX4

 

Außerdem ist es grober Humbug, daß ich mir Verwaltungsrechtliche Konsequenzen einhandele, während mein nicht WBK Nachbar sein Beta-C Magazin besitzen darf. Alles wegen nicht regulierten Teilen.

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vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

Nein, nur halbautomatische Langwaffen mit Magazin >10 Schuß sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

Ja, deswegen die Frage nach dem sportlichen Zweck.

Denn dann macht es, unabhängig von zukünftigen Regelungen, für den TE schon jetzt keinen Sinn 30 Schuss Magazine für sein AR15 zu kaufen.

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vor 25 Minuten schrieb GunsRus:

... nach dem sportlichen Zweck.

Denn dann macht es, unabhängig von zukünftigen Regelungen, für den TE schon jetzt keinen Sinn 30 Schuss Magazine für sein AR15 zu kaufen.

Na ja, es gibt da zwei Gesichtspunkte:

1. Ein Magazin(gehäuse) > 10 bietet Handling-Vorteile im dynamischen Schießen. Du hast mehr zu greifen und mit gekoppelten Magazinen ein "Not-Zweibein".

2. In vielen Ländern sind Magazine >10 bei Wettkämpfen Standard. Wer sie bei Auslandswettkämpfen nicht nutzen kann hat einen wesentlichen sportlichen Nachteil.

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vor einer Stunde schrieb Tyr13:

ausreichend viele Magazine von meiner Frau zu Weihnachten wünschen

 

Besser:
"ausreichend viele Magazine Deiner Frau zu Weihnachten schenken"

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vor 58 Minuten schrieb GunsRus:

Ja, deswegen die Frage nach dem sportlichen Zweck.

Denn dann macht es, unabhängig von zukünftigen Regelungen, für den TE schon jetzt keinen Sinn 30 Schuss Magazine für sein AR15 zu kaufen.

Das gesamte Waffenrecht macht keinen Sinn.

Wenn jemand ein 30 Schuss Magazin will, dann soll er es kaufen und benutzen, egal ob es Sinn macht oder nicht. Ein Sportschütze muss außerdem nicht immer nur sportlich Schießen, er kann auch mal das Gewehr auf seine volle Funktion prüfen, er kann eine ZF einschießen, er kann Munitionstests durchführen ....

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Ok, danke schon mal für die vielen Antworten. Wenn es zu einem Verbot kommt und man die Magazine >10 nicht mehr besitzen darf, bekommt man dann ein Schreiben mit einer Frist wann man die Dinger abzugeben hat? 

War bis jetzt noch nicht in solch einer Situation und würde Konflikte mit meiner Behörde gerne vermeiden ;) 

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vor 3 Stunden schrieb Albert789:

ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie

War bis jetzt noch nicht in solch einer Situation und würde Konflikte mit meiner Behörde gerne vermeiden

Ich finde es immer noch sehr erstaunlich und eigentlich von Tag zu Tag in dieser herrlichen EU-Gemeinschaft von Insassen  zu lesen,
die so wenige, klize kleine Sörgchen in ihrem wohl geordneten Lebchen haben, die der Absolution von Dritten bedürfen.

 

Jaaa, solange die Gloze läuft und der Fraß weggeworfen werden muß, dass er nicht im Kühlschrank verwest, ist alles in bester Ordnung.

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vor einer Stunde schrieb Albert789:

Ok, danke schon mal für die vielen Antworten. Wenn es zu einem Verbot kommt und man die Magazine >10 nicht mehr besitzen darf, bekommt man dann ein Schreiben mit einer Frist wann man die Dinger abzugeben hat? 

War bis jetzt noch nicht in solch einer Situation und würde Konflikte mit meiner Behörde gerne vermeiden ;) 

Kauf dir einfach die hier.

Alternativ dazu (aber das ist jetzt ne echt absurde Idee): Frag deine Behörde welche Art von vorauseilendem Bücklingstum ihr am passendsten erscheint.

Bearbeitet von shruggman
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vor 4 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Ein Sportschütze muss außerdem nicht immer nur sportlich Schießen, er kann auch mal das Gewehr auf seine volle Funktion prüfen, er kann eine ZF einschießen, er kann Munitionstests durchführen

..Hört sich gut an, ist aber wenn ich mich recht entsinne schon einmal gerichtlich entschieden worden. Habe leider kein Az zur Hand, aber vielleicht erinnert sich jemand. Tenor war, ein Sportschütze schießt IMMER sportlich, und alle Funktionstests beziehen sich REIN auf dieses sportliche Schießen, unterliegen damit den selben Regularien. Das galt übrigens sinngemäß auch für Jäger mit dem 2- Schuß - Magazin.

Ich hoffe eher, das eine Regulierung wie in den USA möglich ist, wo die Magazine einfach auf 10 Schuß blockiert werden können. Ihr wisst ja - die Hoffnung stirbt zuletzt - Aber .. SIE STIRBT. ;)

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vor 2 Stunden schrieb shruggman:

Alternativ dazu (aber das ist jetzt ne echt absurde Idee): Frag deine Behörde welche Art von vorauseilendem Bücklingstum ihr am passendsten erscheint.

Dann aber die Mon Chéri nicht vergessen!

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Juristen beginnen immer mit einer Definition, die bei Strafvorschriften besonders gut sein sollte, um nicht dem Richter die Auslegung "unbestimmter Rechtsbegriffe" zuzumuten.

 

Bitte also die Vorfrage "was ist ein Magazin" nicht vergessen!

 

Beispiele für Fragen, die zu Grenzfällen führen

Ist ein geprägtes Blechteil mit Blumen drin eine Vase oder ein Magazin?

> Unterfall mit Feder und Follower oder ohne

Ist eine Sammlung loser, geprägte Blechteile und Federn in einer Tüte ein Magazin?

> Unterfälle: Teilzusammengebauter Zustand mit/ohne Feder drin

> Follower mit Holzstäben blockiert

 

 

Die Lösung des Problems wäre vielleicht ganz einfach, wenn man einfach die Strafe erst an einen Verstoß wie das "Unerlaubte Einsetzen oder Handhaben" knüpfen würde, der zweifelsfrei feststellbar wäre und dann die übliche waffenrechtliche Systematik abarbeitete. Das könnte vielleicht so oder ähnlich gehen:

 

1. typisches Erlaubniserfordernis schaffen

Wer ein funktionstaugliches Magazin mit einer Kapazität von mehr als 30/20/10 Patronen des Kalibers der dabei benutzten Waffe in eine Mehrladewaffe einsetzen oder eine Waffe, in die ein solches Magazin eingesetzt oder eingebaut ist, handhaben will, bedarf der Erlaubnis.

 

2. Voraussetzungen für die Erlaubnis regeln

- jäger, büma, sammler, Sportschütze unter Einhaltung der am Ort der Handlung geltenden Gesetze, insbes. Einhaltung genehmigter SpO, 

 

3. Strafe bei Verstoß gegen 1, wenn nicht Erlaubnis vorhanden

 

 

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vor 2 Stunden schrieb webnotar:

...

Die Lösung des Problems wäre vielleicht ganz einfach

...

2. Voraussetzungen für die Erlaubnis regeln

- jäger, büma, sammler, Sportschütze unter Einhaltung der am Ort der Handlung geltenden Gesetze, insbes. Einhaltung genehmigter SpO, 

 

3. Strafe bei Verstoß gegen 1, wenn nicht Erlaubnis vorhanden

 

 

Schön und Gut, nur will man mit den geplanten Vorschriften keine Erlaubnis für LWB schaffen sondern diesen den Besitz der betreffenden Gegenstände erschweren/verbieten.

 

Den Nicht-LWB unter den Waffenbesitzern/Benutzer interessiert es so oder so nicht ob man dafür eine Erlaubnis braucht oder nicht.. wer sich eine AK-47 inkl. Munition besorgen kann wird auch kein Problem damit haben ein 30-Schuß Magazin zu beschaffen.. wer damit ein Verbrechen begehen will wird sich auch keine Gedanken darüber machen das der Besitz von Waffe/Magazin/Munition ohne Erlaubnis verboten ist.  

 

Kurz gesagt, das ganze ist aus Sicht der Verberchensbekämpfung eine Lachnummer!

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vor 9 Stunden schrieb Albert789:

[...]Bekommt man dann die Möglichkeit, die Magazine abzugeben oder wird man dann sozusagen über Nacht Krimineller, weil man die Dinger zu Hause rumliegen hat. 

Wie war das denn zuvor so wenn Waffen oder Zubehör im Nachhinein verboten wurden? 

Bisher wurde nichts im Nachhinein verboten, sondern zu einem bestimmten Stichtag, an dem das neue Gesetz wirksam werden wird.

Darüber hast Du Dich selbst zu informieren (aber keine Sorge, solange Du hier angemeldet bist, wirst du das schon mitbekommen).

Aber wie schon mehrfach gesagt, wissen wir nicht, welche Grausamkeiten kommen werden.

Du wirst im schlimmsten Fall genug Zeit haben, die dann verbotenen Magazine bei der nächsten Moschee abzugeben.

Eine einfache, formlose Mitteilung an Deine zuständige Genehmigungsbehörde über den Vollzug reicht dann völlig aus.

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vor 2 Stunden schrieb webnotar:

Juristen beginnen immer mit ...

Leider werden unsere Gesetze nicht von Juristen, sondern von Möchtegernallwissenden (Beamten) verfasst und von Leuten abgesegnet, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben (und schon gar nicht von der Juristerei), da sie im normalen Leben nicht selten zu blöd waren, auch nur eine Duale Ausbildung nach § 66f BBiG erfolgreich abzuschließen.

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vor 10 Stunden schrieb Hunter375:

Kurz gesagt, das ganze ist aus Sicht der Verberchensbekämpfung eine Lachnummer!

Nein !

Doch.

Oohh !

 

vor 33 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Bei fest eingebauten Magazinen z.B. nach einer Tresorkontrolle.

Ja, genau. Bei der Tresorkontrolle von 1/2 h sollen bei allen Langwaffen mit festem Magazin Kapazitäts-Überprüfungen stattfinden. Dazu werden passende Dummy-Patronen in jedem möglichen Kaliber durch die Beamten mitgebracht. Ich möchte nämlich nicht, daß meine Waffen mit "echter" Munition zu Hause geladen werden, das widerspricht meinem Sicherheitsempfinden.

 

Das macht ja gerade die Lachnummer aus: Magazine mit "normaler" Größe sind bisher frei erhältlich und nicht registrierungspflichtig. Falls die Kombination "LW+normales Mag" angetroffen wird, dann verliert der WBK-Inhaber seine Erlaubnis. Aber der Sammler oder ein Unbeteiligter (Ehe-Partner) darf sie schadlos besitzen.

 

Ich stelle mir das so vor:

Kontrolleur: "Oh, da liegt ja ein ganzer Haufen von M16-Magazinen mit 30 Schuss Kapazität. Na da ham'se sich aber disqualifiziert, ich beabsichtige, Ihnen die Erlaubnis zum Besitz ihrer Waffen zu entziehen."

LWB: "Äh, das sind gar nicht meine, die gehören meiner Frau"

Kontrolleur: "Achso, na dann ist ja alles in Ordnung. Aber gehen Sie da nicht dran, Sie wissen ja, das ist jetzt verboten."

 

Eine dermaßen untaugliche Regelung mit einer doppelt vorgeschobenen Begründung:

- Zur Vereinfachung des Binnenhandels

- Eigentlich aber zur Terror-Abwehr

gerichtet gegen die unbeteiligten Personen ist eine Lachnummer.

 

Es ist so als ob der Ehemann seiner Frau das Fremdgehen verleiden will. Deshalb verbietet er den Nutten im Bordell seiner Stadt, sich Reizwäsche in Ihrer Größe zu kaufen.

 

Die Komission bringt das EU-Parlament dazu, eine Richtlinie zu beschließen. Damit sollen Terroristen davon abgehalten werden, Anschläge zu verüben. Deshalb verbietet man den LWB, normalgroße Magazine zu besitzen. 

 

Ist total logisch und wirksam, echt. NICHT. Und damit da überhaupt keine Unklarheit aufkommt: genau so ist das. (mMn)

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vor 21 Stunden schrieb Albert789:

Hallo zusammen, 

 

ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei uns noch nichts beschlossen

 

Mehr gibts da nicht zu sagen.....

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