Albert789 11 Posted January 4, 2019 Am 3.1.2019 um 17:22 schrieb Olga von der Wolga: Ich finde es immer noch sehr erstaunlich und eigentlich von Tag zu Tag in dieser herrlichen EU-Gemeinschaft von Insassen zu lesen, die so wenige, klize kleine Sörgchen in ihrem wohl geordneten Lebchen haben, die der Absolution von Dritten bedürfen. Jaaa, solange die Gloze läuft und der Fraß weggeworfen werden muß, dass er nicht im Kühlschrank verwest, ist alles in bester Ordnung. Ach komm schon, was hast du denn am Morgen gefrühstückt? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Valdez 16049 Posted January 5, 2019 vor 22 Stunden schrieb Tyr13: Die Komission bringt das EU-Parlament dazu, eine Richtlinie zu beschließen. Damit sollen Terroristen davon abgehalten werden, Anschläge zu verüben. Deshalb verbietet man den LWB, normalgroße Magazine zu besitzen. Ist total logisch und wirksam, echt. NICHT. Und damit da überhaupt keine Unklarheit aufkommt: genau so ist das. (mMn) Wir regen uns zu Recht über die Magazine auf, ABER: Die Stoßrichtung der Politiker, und NICHT nur der EU Granden (Eliten) war doch das Verbot von den Teilen in die die Magazine reinkommen. Ich glaube das wurde in der politischen Schnellvergesslichkeit der (dummen) Masse vergessen, nicht wahrgenommen, oder schlichtweg nicht verstanden. Das Magazinverbot ist halt das Anhängsel für die LWB. 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 34409 Posted January 5, 2019 Am 3.1.2019 um 21:26 schrieb webnotar: wenn man einfach die Strafe erst an einen Verstoß wie das "Unerlaubte Einsetzen oder Handhaben" knüpfen würde, Meinst du damit so etwas wie Raub, Mord, Totschlag, Bedrohung,...? Das wäre klasse, das StGB wäre völlig hinreichend und man könnte das WaffG lassen wie es ist (oder gar sinnvoll reformieren). Quote Share this post Link to post Share on other sites
FR8 667 Posted January 23, 2019 Am 3.1.2019 um 14:05 schrieb Albert789: Hallo zusammen, ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei uns noch nichts beschlossen, hätte dennoch eine Frage hierzu. Da ich aktuell überlege mir eine Waffe auf AR-15 Basis zuzulegen und mir diese mit 10 Schuss Magazin von der Ästhetik gar nicht gefällt: was ist das Worst Case, wenn größere Magazine mit beispielsweise 30 Schuss bzw. Begrenzer von 20 auf 10 Schuss verboten werden? Bekommt man dann die Möglichkeit, die Magazine abzugeben oder wird man dann sozusagen über Nacht Krimineller, weil man die Dinger zu Hause rumliegen hat. Wie war das denn zuvor so wenn Waffen oder Zubehör im Nachhinein verboten wurden? Grüße Albert Wenn es dir um die Ästhetik geht,kauf dir das hier. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Manue_ 157 Posted January 23, 2019 Am 03.01.2019 um 23:58 schrieb Sal-Peter: Leider werden unsere Gesetze nicht von Juristen, sondern von Möchtegernallwissenden (Beamten) verfasst nanana... vergiß nicht die Lobbyisten, die fertiggeschnürte Gesetzentwürfe an Abgeordnete/Ministerien liefern... Quote Share this post Link to post Share on other sites
FR8 667 Posted December 31, 2020 Nochmal zum Auffrischen. Ist ja schon 1 Jahr her. Die Mags über 10 Schuss sollen verboten werden. Auch die Begrenzung soll dann wegfallen. Was ist denn eigentlich mit Begrenzern von 10 auf 2 Schuss? Z.b. wenn ein Jäger sich ein 10 Schuss Magazin kauft und will es mit auf die Jagd nehmen. Denn 10er Mags kaufen ist ja nicht verboten. Also sollte es rechtlich möglich sein ein 10er auf 2 Schuss zu begrenzen. Ohne klein zu schneiden. Aber sollte ist natürlich nicht dürfen. So wie ich das sehe werden viele die größere Mags besitzen in die Illegalität getrieben. Denn viele können nicht nachweisen wann sie die gekauft haben, da viele keine Rechnung mehr haben. Das nützen die Ämter aus und verlangen dies aber. Nicht überall . Zumindest die 4-5 Ämter die ich kenne machen das. Es geht mir nicht darum ob man 2er Mags zu kaufen bekommt, sondern ob man begrenzen darf. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 2416 Posted December 31, 2020 Ein Jäger muss doch gar nicht begrenzen, er darf nur das 10er nicht mit mehr wie 3 befüllen. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
HogHunter 819 Posted December 31, 2020 in BW dürfen 5 Schuss auf der Jagd geladen werden Quote Share this post Link to post Share on other sites
FR8 667 Posted December 31, 2020 vor 6 Minuten schrieb Fussel_Dussel: Ein Jäger muss doch gar nicht begrenzen, er darf nur das 10er nicht mit mehr wie 3 befüllen. Ist das Bundeseinheitlich? Also in jedem Bundesland? Quote Share this post Link to post Share on other sites
JuppW 1383 Posted December 31, 2020 § 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c Bundesjagdgesetz Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 8440 Posted January 1 + Landesjagdgesetze. Es geht aber keins drunter. Eines erlaubt mehr. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites