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Albert789

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  1. Ach komm schon, was hast du denn am Morgen gefrühstückt?
  2. Ok, danke schon mal für die vielen Antworten. Wenn es zu einem Verbot kommt und man die Magazine >10 nicht mehr besitzen darf, bekommt man dann ein Schreiben mit einer Frist wann man die Dinger abzugeben hat? War bis jetzt noch nicht in solch einer Situation und würde Konflikte mit meiner Behörde gerne vermeiden
  3. Hallo zusammen, ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei uns noch nichts beschlossen, hätte dennoch eine Frage hierzu. Da ich aktuell überlege mir eine Waffe auf AR-15 Basis zuzulegen und mir diese mit 10 Schuss Magazin von der Ästhetik gar nicht gefällt: was ist das Worst Case, wenn größere Magazine mit beispielsweise 30 Schuss bzw. Begrenzer von 20 auf 10 Schuss verboten werden? Bekommt man dann die Möglichkeit, die Magazine abzugeben oder wird man dann sozusagen über Nacht Krimineller, weil man die Dinger zu Hause rumliegen hat. Wie war das denn zuvor so wenn Waffen oder Zubehör im Nachhinein verboten wurden? Grüße Albert
  4. Bin auch am überlegen mir die Haenel mit 14,5" Lauf zu holen..darf ich fragen wie viel Dukaten du denn so grob entbehren musstest?
  5. Ich war neulich in Memphis, Tennessee..da hat sich auch einer der Second Amendment Freunde, einen Tisch weiter neben mir mit 9mm an der Hüfte an den Tisch gesetzt. Nicht das ich Probleme mit Waffen zur SV hätte, aber etwas mulmig ist mir da schon, wenn jeder in der Öffentlichkeit mit ner Knarre rumläuft. Ansonsten halte ich natürlich weitere Einschränkungen auf die Benutzung von Halbautomaten für die Jagd auch für völlig schwachsinnig (nutze sie selber regelmäßig), zumal ja nun wirklich Vorfälle mit legalen Waffen in Deutschland gar nicht der Rede wert sind.
  6. Würde das dann heißen, dass bei den bei den halbautomatischen Flinten die Magazinsperre offiziell entfernt werden dürfte?!
  7. Bekommen wir dann morgen auch schon ein Update, was von den werten Herren besprochen wurde?
  8. Carcano kann dich nicht einer in den Bundestag setzen morgen. Meine Stimme hättest du
  9. "Seehofer erschüttert das Vertrauen in die Politik und fördert Politikverdrossenheit“..dass ist also die Erkenntnis des Hernn Fischers, der sich anscheinend nicht groß darum sorgt, dass uns als Jäger die neuen Reformen wahrscheinlich nur noch weiter massakrieren. Ich möchte meine eigene Munition kaufen und möchte nicht vom Staat zum Schiessstand Besuch gezwungen werden, den ich so oder so oft genug besuche. Wo kommen wir da eigentlich hin?! Die Tatsache, dass ich die Jagd gesetzeskonform ausübe und viel Zeit darin investiere, muss ja wohl Berechtigung genug sein, Jagdschein und WBK zu behalten.
  10. Die werten Herren wollen vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen, wie auch immer in dem Fall die Sommerpause definiert sein soll: https://www.jagdverband.de/content/koalition-einigt-sich-auf-neues-bundesjagdgesetz
  11. Servus, würde gerne wissen ob man Halbautomaten wie die Sig 516 nun aktuell noch auf Jagdschein bzw grüne WBK erwerben könnte oder nicht mehr. Wisst ihr da genaueres? Grüße Albert789
  12. Ich habe nun bereits meinen vorherigen Wohnsitz bei der Meldebehörde austragen lassen. Muss ich diesen wieder als Zweitwohnsitz eintragen lassen, da ich dort die Waffen aufbewahre?
  13. Servus, Gibt es irgendeine Art von waffenrechtlicher Verpflichtung die Behörden über den Umzug zu informieren, wenn man umgezogen ist und den neuen Wohnsitz als einzigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) eingetragen und den alten ausgetragen hat? Die Waffen befinden sich weiterhin in dauerhaft bewohnten Räumlichkeiten am alten Wohnsitz. Mir wurde von der Behörde empfohlen, den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz einzutragen, habe aber keinerlei Infos im Waffenrecht gefunden, nach denen dies verpflichtend ist? Grüße
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