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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb cartridgemaster:

 dann hat man den Betroffenen dieser grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahme zukünftig in Ruhe zu lassen, fertig.

btw: der Begriff "Nachschau" findet sich allein im § 38 WaffG und steht in keinem Zusammenhang mit der anlasslosen Kontrolle auf der Grundlage des § 36 (3) WaffG.

Das Betreten der Wohnräume ist gesetzlich explizit verwehrt. Da dürfte also keine Grundgestzwidrigkeit bestehen.

Die könnte sich erst aus folgenden Zwangslagen ergeben.

 

--------------------------------------

Zitat

Nichts anderes gilt bei Tresorkontrollen nach Prüfrythmus der Waffenbehörde, auch wenn die erste Kontrolle absolut mängelfrei war.

Eine Nachschau gibst bei der Aufbewahrungskontrolle nicht. Es gibt nur die Kontrolle.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb H.S.:

... Jetzt nehmen sie 139,- € für die jährliche Aufbewahrungskontrolle, 70,- € für eine Nachkontrolle und 50,- € für die 3-jährige Zuverlässigkeitsprüfung. ...

Unverschämtes Sozen-Pack

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Olt d.R.:

Und in welchem Dokument nochmal steht Deine Adresse drin?

 

In meinem Reisepaß nicht. Wenn der nicht so unhandlich wäre dann hätte ich mir die Gebühren für den Perser gespart (wobei die vor 9 Jahren noch ein Schnäppchen waren)

vor 6 Stunden schrieb Tauri:

äähem, *Klugscheißmodus an*: zu tranportierende Personen werden aus Sicherheitsgründen auf dem rechten Rücksitz platziert. *Klugscheißmodus aus*

Dann schau Dir den Platz gut an; wenn Deine Kleidung nachher kontaminierter ist als vorher dann kannst Du Dir sonst was holen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb H.S.:

Jetzt nehmen sie 139,- € für die jährliche Aufbewahrungskontrolle, 70,- € für eine Nachkontrolle und 50,- € für die 3-jährige Zuverlässigkeitsprüfung. 

 

Die Stuttgarter liegen im Schnitt noch höher mit ihren Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle.

Wobei man da fairerweise sagen muss, dass die bei weitem nicht "alljährlich" kommen; in der Praxis ist in der Schwabenmetropole wohl eher von "alle 5 J." auszugehen. 

 

Wie auch immer, es steht in solchen Städten klar die Vergrämungs-Taktik im Vordergrund. Waffenbesitz(er) belasten, wo immer es nur geht. Bestände durch entsprechenden Druck austrocknen.

 

Wäre ich LWB in Bremen, würde ich sämtliche legal möglichen Register ziehen, damit ich da jedenfalls nicht jedes Jahr "dran käme"... 

Nicht wegen der Kontrollen an sich, sondern schlicht wegen dieser unverschämten Gängelungs-Gebühren.

Geschrieben

Legale Waffenbesitzer müssen auch keine Ehrenämter ausüben, brauchen keine Reservisten mehr zu sein, und könnten das Steuerzahlen größtenteils einstellen.

Es steht ihnen auch das Recht zu sich völlig passiv gegenüber Polizisten und anderen Staatsbediensteten zu verhalten. Nur noch das was gemacht werden muß.

 

Geschrieben

Mal so ganz allgemein und grundsätzlich:

Ich lebe zum Glück in Bayern und die Kontrolle würde mir angekündigt, damit überhaupt jemand daheim ist.

In meinem Waffenschrank sind nur erwerbscheinpflichtige Waffen!

Nix Gasknarre, nix Vorderlader!

Munition wird GAAANZ woanders im Hause gelagert.

Eventuell ein Alibi-Schächtelchen im Innenfach.

Wenn nach diesen Dingen gefragt wird?

Habe ich nicht!

Das Recht, mir die Bude umzukrempeln, weil ich keine Munition und keine freien Waffen daheim habe, haben die Kontrolleure (noch) nicht!!!

Also macht's euch doch nicht selber Probleme! 

Wenn natürlich jemand meint, er müsse voller Stolz seine Munitionsvorräte vorführen...

Selber Schuld, wenn ein Haar in der Suppe gefunden wird!

Geschrieben (bearbeitet)

Würde der Ort der Aufbewahrung meiner Waffen permanent durch mehrere Videokameras gefilmt und würde das Material aufgezeichnet, muss ich dann die Kameras eigentlich bei einer Kontrolle abschalten?

Bearbeitet von chr
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb cartridgemaster:

Prima.

Die Bremer haben es ja bereits versucht, jährliche Kontrolle mit einem Gebührensatz von 100,00 € (ohne Beanstandungen), oder RLP mit einem Gebührensatz je überprüfter Waffe.

 

Jährliche Kontrollen sind natürlich total überzogen und meines Erachtens in keinster Weise zu rechtfertigen, denn solange kein Umzug erfolgt, bekommen die Tresore ja nicht einfach Beine... Es nur bei einer einmaligen Kontrolle zu belassen, wäre andererseits auch nicht ok, weil ein Waffenbesitzer jederzeit mit einer erneuten Überprüfung rechnen sollte, um auch dauerhaft rechtskonform zu verwahren. Was sich über Jahre hinweg ja durchaus ändern kann ist z.B. die Erforderlichkeit eines weiteren Tresores und in puncto geladene Verwahrung etc. ....

vor 17 Stunden schrieb cartridgemaster:

btw: der Begriff "Nachschau" findet sich allein im § 38 WaffG und steht in keinem Zusammenhang mit der anlasslosen Kontrolle auf der Grundlage des § 36 (3) WaffG.

 

 

 

Gemeint ist wohl § 39 WaffG und der beste Beweis, dass selbst dort konkret die Nachschau in der Überschrift aufgeführt ist. Selbige ist jederzeit möglich.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

... Es nur bei einer einmaligen Kontrolle zu belassen, wäre andererseits auch nicht ok, weil ein Waffenbesitzer jederzeit mit einer erneuten Überprüfung rechnen sollte, um auch dauerhaft rechtskonform zu verwahren. Was sich über Jahre hinweg ja durchaus ändern kann ist z.B. die Erforderlichkeit eines weiteren Tresores und in puncto geladene Verwahrung etc. ....

Der Sinn erschließt sich mir nicht. Wenn ein LWB (da ja bei nLWB rechtlich fragwürdig keine 36er-Kontrollen erfolgen) eine 36er-Kontrolle anstandslos überstanden hat und wissentlich im weiteren Zeitverlauf gegen die unveränderten Verwahrungsvorschriften verstößt, wird dieser eine unangemeldete Kontrolle sowohl zu verhindern wissen als auch bis zum vereinbarten Kontrolltermin einen rechtskonformen Zustand herstellen können. Lediglich nach einer relevanten Änderung der Verwahrvorschriften sähe ich einen potentiellen Sinn an einer erneuten materiell anlasslosen 36er-Kontrolle, um zu überprüfen, ob der LWB die Änderung mitbekommen und umgesetzt hat. Kontrollen aus materiellen Anlässen sind natürlich etwas anderes. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Würde mich ja Mal wirklich interessieren, wie das bei Berufskraftfahrer, Arbeitern auf Montage, Schichtarbeitern etc. abläuft.

Gibt's da Erfahrungen?

Bei mir z.B. ginge es nur am Sonntag! 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb götz:

Würde mich ja Mal wirklich interessieren, wie das bei Berufskraftfahrer, Arbeitern auf Montage, Schichtarbeitern etc. abläuft.

Gibt's da Erfahrungen?

Bei mir z.B. ginge es nur am Sonntag! 

Ja, sie sind wieder gefahren.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb chr:

... muss ich dann die Kameras eigentlich bei einer Kontrolle abschalten?

Laß den Schalter halt weg. Bestandteil Deines Sicherheitskonzepts, abschalten als Sabotage unmöglich genau so wie zeitlich aktuelles hochladen in eine cloud oder sonst externe Sicherung. Its a bug, not a feature.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb götz:

Würde mich ja Mal wirklich interessieren, wie das bei Berufskraftfahrer, Arbeitern auf Montage, Schichtarbeitern etc. abläuft.

Gibt's da Erfahrungen?

Bei mir z.B. ginge es nur am Sonntag! 

Wenn ein paar mal nicht angetroffen oder keine Kontrolle z.B. wegen akuter Übelkeit möglich war, gibt es ein Briefle mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren. Falls der Dienstherr Sonntagsarbeit genehmigt ... :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das mit der "Signalwirkung" jederzeit möglicher Kontrollen vor Ort hast Du aber schon mal mitbekommen, oder ?

Das wäre jedoch eher das Signal für sinnfreie Verschwendung öffentlicher Ressourcen. Auch öffentliche Verwaltungen dürfen sich über ihr "Signale" Gedanken machen, bevor sie die Compliance beim Bürger restlos ruinieren. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb erstezw:

Brauchst halt einen Hinweis "Videoüerwachter Bereich" (Aufkleber o.ä.).

Wir schalten die Videoüberwachung auch nicht ab wenn das Finanzamt kommt.

Ja, das ist selbstverständlich!

Schließlich sollen die Kontrollierenden ja wissen, das ich mir damit die Option offen halten die gesamte Kontrolle durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, sofern mir einzelne Elemente der Kontrolle missfallen.

vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Laß den Schalter halt weg. Bestandteil Deines Sicherheitskonzepts, abschalten als Sabotage unmöglich genau so wie zeitlich aktuelles hochladen in eine cloud oder sonst externe Sicherung. Its a bug, not a feature.

Guter Punkt. Its a Sicherheitskonzept. 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb chr:

Ja, das ist selbstverständlich!

Schließlich sollen die Kontrollierenden ja wissen, das ich mir damit die Option offen halten die gesamte Kontrolle durch einen Anwalt überprüfen zu lassen, sofern mir einzelne Elemente der Kontrolle missfallen.

Guter Punkt. Its a Sicherheitskonzept. 

Machst Du dann auch mit den Leuten einen Vertrag?

Was machst Du wenn Dir die Gagenforderung zu hoch ist, oder erwartest Du kostenlose Belustigung?

Müssen die dann auch in die Kamera lächeln?

Geschrieben

Sie dürfen sich so natürlich wie möglich verhalten.

 

Und dabei den vorbereiteten Text sprechen, ist ja schließlich scripted reality und nicht nur real reality.

Beamte lächeln nicht. Außer wenn sie an den Feierabend denken!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Gruger:

 

Beamte lächeln nicht. Außer wenn sie an den Feierabend denken!

Darf auch das bezahlte Quälen des Arbeitgebers(Stteuerzahlers) kein Anlass für ein Lächeln sein?

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