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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Bautz:

Kurze Nachfrage:

Um welche Art B-Fach handelt es sich hier? Ein Innenfach der Stufe B eines A/B-Schrankes,

Genauso!

Wie aber schon erwähnt hatte ich keinen "Bock" auf Diskussionen.

vor 10 Stunden schrieb Bautz:

Es ist zulässig in einen Innenfach der Stufe B eines A/B-Schrank bis zu 5 Kurzwaffen nebst zugehöriger Munition zu verwahren, soweit die Verwendung des A/B-Schrankes aufgrund der Altbestandsregelung zulässig ist. Die Waffe darf lediglich nicht geladen sein. Patronen im Magazin sind nicht relevant. Sollten die Kontrolleuere eigentlichen wissen.

War ja auch kein Magazin drin.

vor 10 Stunden schrieb Bautz:

Ansonsten kannst Du die Drohung mit OWi-Verfahren gelassen sehen und mit § 344 StGB Absatz 2 beantworten.

Darum habe ich meine Füße ja auch still gehalten und hätte nur auf schriftlichen Bescheid reagiert.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb erstezw:

"Am XX.XX.2020 gegen ...Uhr hat der Beschuldigte in seiner Wohnung gegenüber den Zeugen A und B angegeben, nicht genau zu wissen, wo die in seinem Besitz befindliche und zuletzt am 31.12.2019 in der Wohnung seines Sohnes xx geführte Schreckschusswaffe derzeit befindet. ..."

Beschuldigter im OWI Verfahren?

vor 13 Stunden schrieb erstezw:

Und du postest das auch noch im Netz. Vielleicht wäre es besser, einen Mod um Löschung zu bitten?

Ich muss den Verbleib einer SRS nicht nachweisen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Schwarzseher:

Der kleine Waffenschein ist völlig unabhängig vom Besitz einer entsprechenden SRS-Waffe und die Pflicht, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, betrifft auch nur den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition.

Richtig.

Das wollten die sich aber nicht erklären lassen.

 

Ich gehe auch von einem "Trick" aus um eine ev. falsche Aufbewahrung von SRS nachzuweisen.

Ich hatte vor längerer Zeit schon mal bezüglich SRS Waffen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von WBK pflichtigen Waffen hier gewarnt, von daher hatte ich sie auch aus diesem Schrank vor ca. 6 Jahren "verbannt" und irgendwo sicher weggeschlossen, mich auch nicht mehr um die SRS gekümmert.

Von daher sah ich auch keine Notwendigkeit Überlegungen anzustrengen welcher Schrank dies jetzt war.

 

Ich hatte den Ablauf hier nicht zur Belustigung eingestellt, sondern für alle als Anregung zum Nachdenken, da die Maßnahmen zur Kontrolle der Aufbewahrung offensichtlich intensiviert wurden.

 

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Ich muss den Verbleib einer SRS nicht nachweisen.

Richtig, aber nicht zu wissen wo sich eine Waffe die gegen Zugriff anderer gesichert sein soll könnte durchaus zu Problemen führen.

Geschrieben

Warum geht man überhaupt davon aus, dass jemand, der vor Jahren einen KWS beantragt und erhalten hat, aktuell (noch) eine SRS-Waffe hat?

Er kann trotz des Scheins nie eine erworben haben, oder er hatte mal eine und hat sie weiterverschenkt/veräußert.... Alles möglich und durchaus plausibel.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Warum geht man überhaupt davon aus, dass jemand, der vor Jahren einen KWS beantragt und erhalten hat, aktuell (noch) eine SRS-Waffe hat?

Du denkst immer noch, es ginge sachlich zu.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Darum habe ich meine Füße ja auch still gehalten und hätte nur auf schriftlichen Bescheid reagiert.

Eine Drohung mit OWi-Verfahren gelassen sehen zu können, bedeutet nicht man sollte nichts tun.

Die werden das Ergebnis des Besuchs festhalten und sie werden festhalten, dass ihrer Ansicht nach ein Verstoß vorlag, der bei richtiger Anwendung der zutreffenden Vorschriften tatsächlich nicht gegeben war. Deshalb sollte man schon mit der Behörde in Kontakt treten, Auskunft darüber verlangen, was in der Akte steht (Anspruch nach Art 15 DSGVO inkl. recht auf Kopien) und die Korrektur unzutrffender "Vorwürfe" verlangen. Das geht ganz freundlich am Telefon oder, wenn die Behörde unkooperativ ist, auch mit Nachdruck und mit gesetzlichem Anspruch.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

 

Ich hatte den Ablauf hier nicht zur Belustigung eingestellt, sondern für alle als Anregung zum Nachdenken, da die Maßnahmen zur Kontrolle der Aufbewahrung offensichtlich intensiviert wurden.

 

Das ist der Knackpunkt. Nur das zeigen und sagen was man muss!!!

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Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Bautz:

Eine Drohung mit OWi-Verfahren gelassen sehen zu können, bedeutet nicht man sollte nichts tun.

Ich wurde lediglich mündlich verwarnt und im Wiederholungsfall  eine Owi angedroht. Zur SRS wurde ich belehrt dass es bei einer mündlichen Verwarnung bleibt.

Das Protokoll ist mir vorgelegt worden, von daher bleibe ich gelassen.

Trotzdem danke.

Geschrieben
Am 27.1.2020 um 14:44 schrieb uwewittenburg:

Da zur WBK und zu einer Überprüfung auch der PA gehört fand ich das o.k., es hätte ja auch ein anderer die Tür öffnen können!😉

Klar, war auch nicht ernst gemeint. Das macht schon Sinn, vor allem wenn vor Ort mehrere Personen angetroffen werden.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

KWS zurückgeben, weil Du ihn dann gar nicht brauchst.

Der KWS wird nicht für eine bestimmte Waffe ausgestellt, sondern ganz allgemein für SRS-Waffen mit PTB-Zulassungseichen. Der Inhaber kann also jederzeit eine geliehene Waffe führen. An ständigen Waffenbesitz ist der KWS nicht geknüpft.

Geschrieben

Ich glaube er möchte uns damit sagen, dass diese Aussage der Kontrolleure rechtmäßig genau so viel aussagt, wie die Aussage, dass es gerade draußen regnet. Daher wäre eine Diskussion überflüssig da keine Relevanz.

 

Motto: Du hast Recht und ich meine Ruhe.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Raiden:

Warum lässt man sich verwarnen, wenn kein Grund vorliegt? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Weil es viele einfach nicht verstehen.

Eine mündliche, richtiger Verwarnung ohne Verwarnungsgeld mag für einen Falschparker wo die Sache danach vergessen ist problemlos sein, hier ist es aber auch noch die anerkannte Dokumentation einer OWI.

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Motto: Du hast Recht und ich meine Ruhe.

Akzeptierst Du eine Verwarnung, akzteptierst Du auch, dass der Tatbestand verwirklicht ist. Es wird lediglich auf die Möglichkeit der Sanktion verzichtet. Heißt auch, der Gesetzesverstoß im Waffenrecht wurde zugegeben und ist dokumentiert. Ich würde es mir nicht gefallen lassen.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Bautz:

Akzeptierst Du eine Verwarnung, akzteptierst Du auch, dass der Tatbestand verwirklicht ist. Es wird lediglich auf die Möglichkeit der Sanktion verzichtet. Heißt auch, der Gesetzesverstoß im Waffenrecht wurde zugegeben und ist dokumentiert. Ich würde es mir nicht gefallen lassen.

Genauso ist das.

Beim Falschparker egal, beim Waffenrecht kann das in der Zukunft Mal das Zünglein an der Waage sein.

 

TIPP: Geh zu einem Fachanwalt.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb chr:

Genauso ist das.

Beim Falschparker egal, beim Waffenrecht kann das in der Zukunft Mal das Zünglein an der Waage sein.

...

Genauso ist es, oder kann es kommen:

- Pkt. 1. Ordnungswidrigkeit im Waffenrecht 5 Jahre Verjährungsfrist bis sie gelöscht wird!

- Pkt. 2. Die Löschung erfolgt nicht tatsächlich, die OWi bleibt weiter in den Akten, entsprechende Behörden haben Einsicht in die Akten und können jegliche Einträge dieser Art jederzeit nachvollziehen.

 

Weißt du jetzt schon, was du die nächsten 5 Jahre vorhast?

Geschrieben

Wer nicht nachschaut, weiss auch nicht, was später noch aufgeschrieben wurde.

Das muss ja nicht im Protokoll stehen.
Sachverhaltsschilderung zu den Akten oder nur ein einfacher Vermerk zur Aufbewahrung.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Der KWS wird nicht für eine bestimmte Waffe ausgestellt, sondern ganz allgemein für SRS-Waffen mit PTB-Zulassungseichen. Der Inhaber kann also jederzeit eine geliehene Waffe führen. An ständigen Waffenbesitz ist der KWS nicht geknüpft.

Wenn man z.B. in Iserlohn (MK) einen KWS beantragt, dann wird schon schon im Antragsformular nach Fabrikat und Seriennummer der SRS gefragt. 🤣

Hab meinem Bekannten geraten, das einfach freizulassen, ist ja schließlich kein Voreintrag auf grüner WBK.

Passfoto wollen sie auch sehen... das finde ich schon bissi diskrimnierend... wo doch jeder Zugelaufene so ein Teil in der Jogginghose hat, natürlich ohne KWS.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb subjella:

Hab meinem Bekannten geraten, das einfach freizulassen, ist ja schließlich kein Voreintrag auf grüner WBK.

Eigentlich macht es ja Sinn,  präventiv einen Kinderwaffenschein austellen zu lassen.

Dann kann man ggf. Fundwaffen auch abgeben ohne dafür bestraft zu werden:

https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/ebersberg-bayern-mann-bringt-waffe-zu-polizei-und-wird-direkt-angezeigt-13071735.html

Geschrieben

Jetzt bin ich komplett verwirrt.

Dachte auch immer, dass im B-Innenfach des A-Schranks Kurzwaffen + Munition für LW und KW aufbewahrt werden dürfen.

Gerade habe ich das Dokument gefunden:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Dort steht in der Tabelle: "Überkreuz-Aufbewahrung: d.h. nicht zu einer Waffe gehörende Munition kann gemeinsam mit dieser aufbewahrt werden"

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