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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Paddy85

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vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Du willst doch wohl nicht sagen dass ein SEK erwünscht wäre?<_<

Weil Du das gerade ansprichst.

Wenn ich ein Waffenlicht- oder -Laser im Ausland bestelle, dann frage ich mich, ob der Zoll ggf bei meiner Behoerde, oder dem BKA (Aussteller der Genehmigung) nachfragt, ob ich dazu berechtigt bin.

Hier in ca 10km Entfernung kamen letzt morgens einige der Herren vorbei, da derjenige ein solches ohne Genehmigung im Ausland bestellt hatte.

Im NWR werden diese ja meines Wissens nach nicht eingetragen....

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vor 3 Minuten schrieb MichaSailor:

Wenn ich ein Waffenlicht- oder -Laser im Ausland bestelle, dann frage ich mich, ob der Zoll ggf bei meiner Behoerde, oder dem BKA (Aussteller der Genehmigung) nachfragt, ob ich dazu berechtigt bin.

Mit Sicherheit!

Der Erwerb wird über mehreren "Kanälen" gemeldet, vom Verkäufer, vom Nachbarn,  Zufallsfund im Netz (auch Behörden lesen mit) u.s.w.!

Legale Waffenkäufe in Ländern mit freien Erwerb werden auch den deutschen Waffenbehörden gemeldet, von daher ist es ratsam dies schnellstens seiner Behörde zu melden, bevor die tätig werden, denn nach meiner Erkenntnis reagieren die ziemlich schnell.

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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Du willst doch wohl nicht sagen dass ein SEK erwünscht wäre?<_<

Natürlich nicht, aber das ist dem SEK im Zweifel so was von egal ...

 

vor 4 Stunden schrieb MichaSailor:

Wenn ich ein Waffenlicht- oder -Laser im Ausland bestelle, dann frage ich mich, ob der Zoll ggf bei meiner Behoerde, oder dem BKA (Aussteller der Genehmigung) nachfragt, ob ich dazu berechtigt bin.

Das kommt, soweit ich weiß, durchaus vor.

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vor 9 Stunden schrieb uwewittenburg:

Legale Waffenkäufe in Ländern mit freien Erwerb werden auch den deutschen Waffenbehörden gemeldet, von daher ist es ratsam dies schnellstens seiner Behörde zu melden, bevor die tätig werden, denn nach meiner Erkenntnis reagieren die ziemlich schnell.

Wie soll das gehen?

Wenn ich als deutscher Jäger beispielsweise in Ferlach ein Jagdgewehr kaufen würde (meines Wissens dort frei), melde ich die Waffe doch direkt beim Zoll bzw. besorge mir schon vorher Einfuhrpapiere. Ich bringe die Waffe doch nicht illegal über die Grenze, um mir dann hier zu überlegen, wie ich die hier in eine WBK bekomme.

 

Bin diesbezüglich unwissend, kenne bisher nur den umgekehrten Fall (Waffe von D nach A verkauft), kennt jemand den Ablauf von A nach D?

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das ist sehr einfach

man meldet sich bei seiner Behörde, neantragt eine Einfuhrgenehmigung,

diese schickt man zum Verkäufer, der beantragt eine Ausfuhrgenehmigung,

sobald die Waffe da ist läßt man sie eintragen

 

ganz einfach ?

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vor 12 Stunden schrieb rwlturtle:

Wie soll das gehen?

Ganz einfach.

Z.B. ein LWB (oder auch normaler Touri) macht Urlaub und entdeckt im Laden interessante dort frei erwerbliche Waffe und kauft die, bringt die ohne entsprechende Verbringe Erlaubnis mit nach Hause, weil er ja denkt dass das bei der "Gelben" mit der nachträglichen Eintragung reichen würde.

Kenne davon mehrere tatsächliche Fälle.

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vor 22 Stunden schrieb MichaSailor:

Wenn ich ein Waffenlicht- oder -Laser im Ausland bestelle, dann frage ich mich, ob der Zoll ggf bei meiner Behoerde, oder dem BKA (Aussteller der Genehmigung) nachfragt, ob ich dazu berechtigt bin.

Der Zoll unterstellt erst einmal pauschal, dass die "Verbotene Waffe" ohne entsprechende Genehmigung eingeführt wird.

Daher sollte ein Besitzer einer solchen Genehmigung - so sie denn die Berechtigung zur Einfuhr überhaupt enthält, das tut nämlich nicht jede - bemüht darum sein, dass eine Kopie davon bei den Zollpapieren des Pakets zu finden ist, damit diese Frage beantwortet ist, bevor sie gestellt wird.

 

vor 23 Stunden schrieb MichaSailor:

Im NWR werden diese ja meines Wissens nach nicht eingetragen....

Das hat nichts miteinander zu tun. Korrekt.

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Dann ist's ja auch wieder "okay" (vom Zeit- und Kostenaufwand mal abgesehen), weil man dann ebenfalls seine Berechtigung nachweisen kann.

Für den Fall, dass jemand meint zu wissen, was er tut und die Papiere anschaut, hat man ebenfalls die Gelegenheit gehabt, die Berechtigung erkennbar zu machen (ob sie tatsächlich erkannt wird, steht dann wieder auf einem anderen Blatt).

 

Beides reduziert halt die Wahrscheinlichkeit von ungebetenem Besuch am frühen Morgen... :closedeyes:

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Bisher hatte ich noch keinen Besuch und hatte es auch so gemacht, dass ich denen bereits die Genehmigung als PDF zugemailt hatte und Sie bat, Diese dazuzulegen.

Klappt auch manchmal ?

Das letzte Paket (aus Slovenien) lag einfach vor meiner Haustuer.

 

Ich fasse das mal so zusammen:

-Kopie reinlegen

-Waffenbehoerde informieren

-Wenn man aufs Zollamt bestellt wird, ist die Kuh vom Eis

-Ansonsten, wenn es morgens klingelt, eine groessere Kanne Kaffee aufstellen ?

 

 

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Am 21.11.2018 um 06:36 schrieb uwewittenburg:

Hier lauern die Gefahren!

Vollzugsbeamte im Dienst kommen bei mir nur mit einem richterlichen Beschluß rein.

Wie geht das in Bundesländern in denen die Polizei auch Waffenbehörde ist?

 

PS; Komme aus Bayern, daher meine Frage nur aus reinem Interesse.

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das sind keine Vollzugsbeamten, nehmen aber manchmal welche mit.

ok, also gibts da im "Polizeipräsidium" oder wo auch immer eine eigene Abteilung mit den "Waffenrecht-Verwaltungs-Beamten" und die kontrollieren im Normalfall auch. Aber kann die Waffenbehörde (in dem Fall dann die Polizei) nicht einfach "normal" Vollzugsbeamte zum kontrollieren schicken und man muss das dann akzeptieren? Wohlgemerkt, natürlich nur in den Bundesländern in denen die Polizei für waffenrechtliche Genehmigungen, etc. zuständig ist, also nicht in Bayern. Hier in Bayern würde ich auch keine Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss (bzw. eine sehr gute Begründung) ins Haus lassen.

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vor einer Stunde schrieb HBM:

ok, also gibts da im "Polizeipräsidium" oder wo auch immer eine eigene Abteilung mit den "Waffenrecht-Verwaltungs-Angestellten" und die kontrollieren im Normalfall auch.

Ja.

vor einer Stunde schrieb HBM:

Aber kann die Waffenbehörde (in dem Fall dann die Polizei) nicht einfach "normal" Vollzugsbeamte zum kontrollieren schicken und man muss das dann akzeptieren?

Brandenburg schein das wohl so zu machen.

Wie ich aber schon sagte, ich würde es nicht akzeptieren.

Dazu gibt es verschiedene Wege.

vor einer Stunde schrieb HBM:

Wohlgemerkt, natürlich nur in den Bundesländern in denen die Polizei für waffenrechtliche Genehmigungen, etc. zuständig ist, also nicht in Bayern. Hier in Bayern würde ich auch keine Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss (bzw. eine sehr gute Begründung) ins Haus lassen.

In Bayern kennt man doch bestimmt seine Beamten und weiß mit wem man reden, oder auch sich einlassen kann. Da sind garantiert einige Jäger und Sportschützen mit Fachwissen dabei.

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

In Bayern kennt man doch bestimmt seine Beamten und weiß mit wem man reden, oder auch sich einlassen kann. Da sind garantiert einige Jäger und Sportschützen mit Fachwissen dabei.

ja, hier passt alles. Bei mir sind beide Sachbearbeiter (Waffen und Jagd) sehr lösungsorientiert und sehen sich als Dienstleister für den Bürger. Daher kann ich mich nicht beschweren.

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Am 16.11.2018 um 17:36 schrieb renado:

Sind die Behörden eigentlich alle verpflichtet solche unangekündigten Kontrollen bei jedem zu machen oder ist das einfach nur nach Gutdünken der jeweiligen Behörde?

Ich habe meiner Behörde bereits vor einigen Jahren Foto und Rechnung meiner Tresore geschickt und die waren zufrieden. Seit dem hat sich auch mein Waffenbestand nicht mehr verändert. Muss ich trotzdem mit einer Kontrolle rechnen? 

 

Die Waffenbehörden entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, in welcher Weise (Einholung schriftlicher Auskünfte oder Belege bzw. Vorortkontrolle) und wie oft sie die sichere Aufbewahrung überprüfen. Hierzu soll ein Konzept erstellt werden. Je nachdem, wie groß der regionale Druck aus Politik und übergeordneten Behörden ist, wird dann verfahren bis hin zu flächendeckenden Kontrollen.

 

In der Regel empfohlen werden unangekündigte Kontrollen vor Ort, da ein Waffenbesitzer jederzeit damit rechnen müssen soll. Diese müssen nach baden-württembergischen Landesgebührenrecht kostenfrei sein, weil sie im öffentlichen Interesse liegen. Nur bei Verdacht oder zusätzlichem Aufwand (z.B. Kontrolle wird verweigert, Nachbesserungen werden erst nach Verfügung gemacht) dürfen die Gebühren nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

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vor 19 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Diese müssen nach baden-württembergischen Landesgebührenrecht kostenfrei sein, weil sie im öffentlichen Interesse liegen. Nur bei Verdacht oder zusätzlichem Aufwand (z.B. Kontrolle wird verweigert, Nachbesserungen werden erst nach Verfügung gemacht) dürfen die Gebühren nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

Das erklärte mal bitte meinem Landratsamt, das erhebt nämlich immer Gebühren.

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

In der Regel empfohlen werden unangekündigte Kontrollen vor Ort, da ein Waffenbesitzer jederzeit damit rechnen müssen soll. Diese müssen nach baden-württembergischen Landesgebührenrecht kostenfrei sein, weil sie im öffentlichen Interesse liegen. Nur bei Verdacht oder zusätzlichem Aufwand (z.B. Kontrolle wird verweigert, Nachbesserungen werden erst nach Verfügung gemacht) dürfen die Gebühren nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

 

Schön. "Meine" Waffenbehörde bzw. mein Landratsamt verfährt bisher auch noch nach dieser Maxime.

Aber viele Waffenbehörden im Land (Ba.-Wü.) eben leider nicht mehr. Da werden seit mehreren Jahren ganz selbstverständlich Verwaltungsgebühren dafür erhoben.

Das Extrembeispiel, mit recht hoher Gebührenbelastung, ist sicherlich die Landeshauptstadt Stuttgart.  

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vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

Na, dann freu ich mich schon riesig, wenn ich der flotten Biene vom Amt verschlafen und in Feinripp-Unterhosen die Tür aufmache .....

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Quelle: Netzfund. Jean - Marc Reiser r.i.p.

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