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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Jamz:

Die Waffen sollen in einem Tresor verschlossen sein, damit unbefugte da nicht ran können

Das ist allerdings nur ein Grund... Dafür reicht ja normalerweise auch die abgeschlossene Haustür.

Geschrieben

An der Türe zu klingeln und zu denken jmd. öffnet geht an der Lebenswirklichkeit sehr vieler Menschen abseits einer Neubaureihenhaussiedling mit viel Kinderverkehr ganz klar vorbei. Wer soll da denn sein? Eine Schwedin im Bikini? Die Schlümpfe? Halte ich für nahezu ausgeschlossen! Also interessiert es mich nicht. 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb walthi:

Und wie schnell ist die Zuverlässigkeit futsch, wenn man bei einer unangekündigten Kontrolle plötzlich ganz schnell zu einem anderen Termin muss? Oder einfach ohne Begründung widerspricht und um eine Terminabsprache bittet? Ich denke, in manchen Bundesländern wird die Luft hier schon dünn...

Recht schnell wenn man den Aussagen mancher Foristen glauben schenken darf, belegbare Quellen könnte ich nicht finden.

 

Geschrieben

Bei einer unangekündigten Kontrolle ist das überhaupt kein Problem.

 

Aber wenn ein Termin vereinbart wurde, und man schickt sie wieder weg, werden sie irgendwann beleidigt. Und eingeschnappte Beamte sind was ganz schlechtes.

Geschrieben (bearbeitet)

Willkommen bei WO... dem Forum derer, die dem Staat (und jedem seiner Repräsentanten) misstrauen, (glauben) ihre Rechte und seine Auslegung besser zu kennen als jeder SB/Richter, und immer gerne Tipps geben wie man sich Ärger mit Behörden und ihren Vertretern einhandelt…

Ob ihr euch bei euren Behörde auch so aufplustert, oder seid ihr da alle Handzahm, weil ihr ja keinen Ärger riskieren wollt?

Aber zum Glück gibt es ja auch immer ein paar, die den Blick für die Realität noch nicht ganz verloren haben und zu Kooperation und Besonnenheit aufrufen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Spontane Kontrolle bei arbeitenden Menschen, tolle Sache :)

 

Ich bin zu den Zeiten, wo Amtleute Außendienst machen, NIE zuhause. Das weis mein Amtmann, drum kommt er immer angemeldet, der is ja nun auch nich doof.

Hier kommt der noch selber, keine Schergen.

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Die wollen doch nur die Schränke sehen.

Die Schlüssel sind einfach nicht zur Hand, die bewahrst du bei einem Schützenkamerad auf, welcher gerade auf Montage ist.

für was soll dieser tolle tip gut sein ? bettelst man so um ärger und  dauerhaftes unverständnis ???????

Bearbeitet von Handgunner
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb AWO425:

Spontane Kontrolle bei arbeitenden Menschen, tolle Sache :)

 

Ich bin zu den Zeiten, wo Amtleute Außendienst machen, NIE zuhause. Das weis mein Amtmann, drum kommt er immer angemeldet, der is ja nun auch nich doof.

Hier kommt der noch selber, keine Schergen.

 

So isses.

 

Bei meinen Vereinskollegen hatte das Ordnungsamt auch am Anfang unangemeldete Kontrollen versucht. Nachdem bei nahezu allen Versuchen der Berechtigte nicht anwesend war sind sie nach einiger Zeit dazu übergegangen nur noch angemeldete Kontrollen zu machen. Die haben ihre Zeit ja auch nicht gestohlen und wollen irgendwann mal alle Besuche erledigt haben.

 

Ich wohne in einer anderen Stadt, da war noch keine Kontrolle bei mir, daher weiß ich nicht wie das hier abläuft.

Aber kurz vor meinem Umzug war auch bei mir ein Schreiben der alten zuständigen Behörde im Briefkasten mit der Bitte um Kontaktaufnahme um einen Kontrolltermin zu vereinbaren.

Hatte sich durch den Umzug dann erledigt.

 

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Vielleicht lagern im Schrank auch persönliche Dinge die niemanden was angehen.

Ferkelhefte? Liebesbriefe? Ball-Gags?

Geschrieben

Ich hatte eine angekündigte Kontrolle, da ich durch die 2 Waffen pro Halbjahr Regel (Ich verstehe das als Pflichtoption...)

meinen SB ganz gut kenne habe ich ein Käffchen gekocht, wir haben ein bisschen gefachsimpelt, er hat meine Waffen mal 

kurz beguckt, sich die Rechnung vom letzten Tresor vor der Schwachsinnsregel zeigen lassen und alles war gut.

 

Warum in Gottes Namen soll ich den Mann schlecht behandeln? Der setzt doch nur geltendes, wenn auch schwachsinniges Recht um.

Nach meiner Regel, das man sich immer zweimal im Leben sieht wäre das die dämlichste aller Optionen......

 

Man kann natürlich auch den Weg des maximalen Widerstandes gehen - man zu, ich hab auch so genug um die Ohren.....

 

Ciao

 

Weissblau

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Ferkelhefte? Liebesbriefe? Ball-Gags?

Die gehören ins Schlafzimmer, nicht in den Waffenschrank... :tramp4:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb D.T.:

... zum Glück gibt es ja auch immer ein paar, die den Blick für die Realität noch nicht ganz verloren haben ...

Zu denen Du ganz offensichtlich nicht gehörst.

 

Wer glaubt, der Büttel habe sich mit dem § 36 WaffG eine Selbstermächtigung zum Aushebeln des Art. 13 (1) GG geschaffen, der geht fehl.

Der § 36 WaffG formuliert im Abs. 1 die dem Legalwaffenbesitzer auferlegte Verpflichtung zur sicheren Verwahrung.

Zitat

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Die Art dieser Vorkehrungen wird im § 13 AWaffV präzisiert, insbesondere die technische Ausführung der Maßnahmen, mit denen ein unbefugter Zugriff durch unberechtigte Dritte verhindert werden soll.

Der § 36 WaffG ermächtigt den Büttel ohne Anlass zu überprüfen, ob der Legalwaffenbesitzer die gesetzlichen Vorgaben einhält, was allerdings kein Freibrief ist, gegen den Willen des Besitzers in dessen Wohnräume einzudringen.

Wir erinnern uns an § 36 (3) WaffG:

Zitat

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

D.h. nur bei einem akuten Gefahrentatbestand, welcher verzugsloses Handeln zur Gefahrenabwehr erfordert, kann die Kontrollperson die Wohnräume des Wohnungsinhabers gegen dessen Willen betreten. Dazu muss die Kontrollperson diesen dringenden Gefahrentatbestand konkret benennen können.

Der vom OVG Münster formulierte allgemeine Gefahrentatbestand, der nach Ansicht der Richter bereits vom bloßen Besitz von Schusswaffen ausgeht, genügt dazu nicht!

Kann kein dringender Gefahrentatbestand konkret benannt werden und der Wohnungsinhaber verweigert den Zutritt, so ist die Erzwingung des Zutritts unter Androhung von Zwangsmaßnahmen mit Verweis auf § 5 WaffG rechtswidrig.

 

Der § 36 WaffG berechtigt die Kontrollperson ausschließlich zur Überprüfung, ob seitens des Legalwaffenbesitzers die erforderlichen Maßnahmen gegen Abhandenkommen und unberechtigten Zugriff getroffen wurden, insoweit ist die Kontrolle auf das Vorhandensein der gesetzlich vorgeschriebenen Verwahrgelasse zu beschränken.

Die im Absatz 2 der Ziff. 36.7 WaffVwV enthaltene Anweisung zu einem Abgleich der aktenkundigen Waffen-/Herstellungsnummern ist ebenso rechtswidrig, da die Kontrolle ausdrücklich nicht zu einem Abgleich der behördlichen Aktenlage genutzt werden darf.

 

Aber der deutsche Untertan beugt sich gern und willig gegenüber seiner Obrigkeit,

 

der_untertan3_red.jpg

 

schließlich will man es sich ja mit der Erlaubnisbehörde nicht "verscherzen".

 

CM

 

Bearbeitet von cartridgemaster
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Geschrieben (bearbeitet)

Wenigstens einer der es verstanden hat. Sehr gut.

 

 

Und der kann nicht im Schlafzimmer stehen? Gerade das Schlafzimmer ist ein sehr intimer Bereich und ich merke schon das ihr das nicht versteht, dass manche nicht wollen das diese Bereiche von fremden betreten werden. Man hat ja nichts zu verbergen. Der Partnerin gefällt das bestimmt auch.nicht.

 

 

Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben wie ich meine Waffen aufbewahren. Ich finde das sollte ausreichen wenn es keine Gründe gibt das anzuzweifeln.

Bearbeitet von Commerzgandalf
Geschrieben

Tja, @cartridgemaster, wenn deine Rechtsauffassung korrekt ist können sich ja alle hier daran orientieren, und ihre WBKs schon mal zur Abgabe vorbereiten... diejenigen, die sich nicht außerhalb der geltenden Rechtsordnung stellen wollen (und dazu gehört auch die WaffVwV) werden sich über die Schwemme günstiger Waffen freuen die zum Verkauf stehen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Commerzgandalf:

Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben wie ich meine Waffen aufbewahren. Ich finde das sollte ausreichen wenn es keine Gründe gibt das anzuzweifeln.

Spätestens wenn dein SB deine Texte hier mit deiner Person verknüpft... garantiert nicht mehr...

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb D.T.:

... dazu gehört auch die WaffVwV ...

Nein, da irrst Du.

Die Verwaltungsvorschrift zum WaffG ist das, was der Name sagt, eine Vorschrift für die Verwaltung.

Sie hat keinen Gesetzescharakter und entfaltet daher auch keinerlei bindende Wikung für den Legalwaffenbesitzer.

 

CM

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Geschrieben

Danke für Belehrung... da war mir doch glatt dein Prof. Dr. jur. in Staats- und Verfassungsrecht entgangen...

Geschrieben

@cartridgemaster

Wenn bei dir eine Kontrolle ansteht oder anstand, wie wirst oder wie hast du dich verhalten? Den Zutritt verweigert, da es dein Recht ist?

Oder gibst du nur anderen den Rat, es zu tun?

Die Leute, die immer auf energisch machen, besonders in Foren und am Stammtisch, machen dann im realen Leben doch ganz oft den Diederich.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Weil ich hier eines meiner Grundrechte ohne Notwendigkeit eingeschränkt sehe.

 

Das Thema ist hier schon tausendmal durchdiskutiert worden. Die Grundrechte werden, formal gesehen, nicht eingeschränkt. Allerdings wird über den "Hebel" des WaffG, also Verwattungsrechts, Druck zum freiwilligen, partiellen Verzicht ausgeübt.

 

Wenn man bei den Kontrollen unbedingt "wider den Stachel löcken" wollte, dann müsste man es smarter anstellen, als nur mit "Ätsch, die Schränke gehen nicht auf" oder gar "Du kommst hier nicht rein". 

 

Ich empfehle das aber überhaupt nicht. @MP% hat  eigentlich das wesentliche gesagt; freundliche (nicht kriecherische), sachliche Kooperation. 

Und, wie auch schon empfohlen:

Schlüssel unbedingt am Mann. Ggf. "Verfängliches"/Privates entfernen oder abdecken. Einlass der Kontrolleure nur nach positiver Identifikation.  

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb Jack Aubrey:

... wie wirst oder wie hast Du Dich verhalten?

Wenn ich hier die geltende Rechtslage darstelle, dann bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass ich gegenüber meiner zuständigen Erlaubnisbehörde auf Krawall gebürstet bin, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mich diese Behörde bereits seit 1976 mit ausgesuchter Höflichkeit und stets sehr kooperativ behandelt.

Nachdem ich mittlerweile seit 27 Jahren unkontrolliert mein gegenwärtiges Domizil bewohne, entschloss sich meine Behörde vor einigen Wochen, wohl der Vollständigkeit halber, auch bei mir eine Kontrolle gem. § 36 WaffG durchzuführen, ungeachtet der Tatsache, dass der Behörde schon seit Inkrafttreten des WaffG i.d.F. vom 21.10.2002 eine lückenlose Wort- u. Bilddokumentation meiner Aufbewahrungssituation aktenkundig und amtlich bestätigt vorliegt.

Ich vermute, dass meine Ankündigung eines anstehenden Wohnungswechsels meine Behörde dazu bewogen hat "... doch noch mal nach zu schauen" .

Natürlich erfolgte die Kontrolle nach vorangehender schriftlicher Ankündigung und der dazu erbetenen fernmündlichen Terminabsprache.

Die Kontrolle selbst beschränkte sich auf die Überprüfung der gesetzeskonformen Verwahrgelasse und war, einschließlich einer entspannten Konversation mit meiner zuständigen SB, nach ca. 5 Min. beendet.

 

Ich kann mich nicht entsinnen, hier irgendwo zur Rebellion gegen Verwaltungsbehörden aufgerufen zu haben.

Ich vertrete allerdings vehement den Standpunkt, dass man seine bürgerlichen Rechte wahrnehmen sollte und sie nicht durch devote Haltung preisgeben muss.

 

... just my 0,02 €

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb cartridgemaster:

Wenn ich hier die geltende Rechtslage darstelle, dann bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass ich gegenüber meiner zuständigen Erlaubnisbehörde auf Krawall gebürstet bin, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mich diese Behörde bereits seit 1976 mit ausgesuchter Höflichkeit und stets sehr kooperativ behandelt.

Nachdem ich mittlerweile seit 27 Jahren unkontrolliert ........

 

Das verstehe ich jetzt wieder nicht, rechtlich wähnst Du Dich auf sicherem Boden, deutest an das alle die sich widerstandslos an geltendes Recht halten, sie seien Kriecher - und dann lässt Du den Büttel herein, den Du auch noch freundlich behandelst.

Nennst Du Deinen SB auch Büttel?

vor 16 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ich vertrete allerdings vehement den Standpunkt, dass man seine bürgerlichen Rechte wahrnehmen sollte und sie ncht durch devote Haltung preisgeben muss.

 

 

Mir scheint hier viel Schall und wenig Rauch. 

 

Ciao

 

Weissblau

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Paddy85:

Mal ne langweilige Frage,

bei mir wurde ne Aufbewahrungskontrolle für morgen angekündigt.

 

Habe noch nen alten A/B Schrank mit Schlüssel und nen 0er Würfel mit Zahlenschloss daneben.

 

Habe 2 Langwaffen im A/B und 2 Kurzwaffen im 0er.

 

Im B Innenfach habe ich Muni für jede Waffe. Im 0er Würfel zusammen mit den Kurzen auch von jeder Munitionssorte etwas.

 

Die Schlüssel zum A/B hab ich im 0er hängen.

 

 

 

Ist doch, auch nach der Noelle, alles O.K so? Oder?

Da man nie weiß wer der Sachbearbeiter ist, pack alle Munition, falls nicht ohnehin so, in die Originalverpackung oder falls nicht möglich, mal eben in den Kleiderschrank :O.

 

Ansonsten ist das IMO so ok.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb zausel:

....oder falls nicht möglich, mal eben in den Kleiderschrank :O.

Das mit der orginal Verpackung kapier ich nicht. Den Vorschlag mit dem Kleiderschrank halte ich für kontraproduktiv. Es sei denn der Kleiderschrank ist aus Blech und hat ein Schwenkriegelschloss.

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