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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb gunnewcomer:

Ist irgendwie schon geklärt wie man nachweißt, dass der Schrank schon älter ist und somit unter den Bestandsschutz fällt? Weil meine Rechnung ist nicht mehr vorhanden........

Spätestens mit Verabschiedung des Gesetzes würde ich meine Behörde von den Behältnissen nachweislich in Kenntnis setzen. Sei es durch Fotos, Rechnungen oder vll auch durch amtliche Notizen bei bereits stattgefundenen Aufbewahrungskontrollen.

Wer seine Schränke seit dem Erwerb der ersten WBK nicht mehr erweitert hat, sollte einen entsprechenden Aufbewahrungsnachweis ja bereits bei Antragstellung erbracht haben.

Geschrieben (bearbeitet)

Schreiben an die Behörde, notfalls mit Foto und das alles mit garantierter Zustellung (Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen der den Inhalt kennt) sollte immer genügen

Bearbeitet von Gast
Briefkasten der Behörde, nicht der Post natürlich
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb gunnewcomer:

Ist irgendwie schon geklärt wie man nachweißt, dass der Schrank schon älter ist und somit unter den Bestandsschutz fällt? Weil meine Rechnung ist nicht mehr vorhanden........

 

Musstest du die Aufbewahrung nie nachweisen ?

 

Wer neue Schränke kauft aus Platzgründen meldet dies wie beim ersten Nachweis einfach der Behörde, dann haben die alles im Ordner und gut.

 

Geschrieben
Am 27.3.2017 um 12:31 schrieb Schwarzwälder:

[...]

Ausserdem sind jetzt der Sprung von VDMA A/B zur Euronorm 14450 S1/2 mit einem Nachteil von 20 Bis 30 Euro betroffen,  das war es. Dafür bekomme ich als Endkunde eine sicherere Schlosstechnik, eine Überwachung der Norm samt zerstörerischer Prüfung und damit Schutz vor schwarzen Schafen und last not least eine EU weit gültige Norm, sodass ich damit problemlos umziehen kann. ACH ja, höhere Versicherungswerte in der Hausrat sind mit S1/2 auch noch möglich.  Also 4 fette Vorteile für 20 Bis 30 € Mehrpreis und v.a . ohne Mehrgewicht . Was gibt es da zu diskutieren???? 

[...]

Habe ich da etwas übersehen? Ein simpler A-Schrank für 3 Langwaffen kostet mich im Fachhandel 200€, ein 0/1 Schrank für Langwaffen kostet 600€

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb salzstange:

Habe ich da etwas übersehen? Ein simpler A-Schrank für 3 Langwaffen kostet mich im Fachhandel 200€, ein 0/1 Schrank für Langwaffen kostet 600€

 

 

Ja, Schwarzwälder sprach von S1/2 und nicht von 0/1

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Shadow:

 

Ja, Schwarzwälder sprach von S1/2 und nicht von 0/1

Und er sprach davon, da S1/2 am ehesten als "Nachfolge-Norm" für "A" herhalten würden und 0/1 eben eine Verschärfung des Waffenrechts bzw. Erhöhung der Auflagen darstellt.

Geschrieben
Und er sprach davon, da S1/2 am ehesten als "Nachfolge-Norm" für "A" herhalten würden und 0/1 eben eine Verschärfung des Waffenrechts bzw. Erhöhung der Auflagen darstellt.


Der Gesetzgeber muss doch prüfen ob “ein milderes Mittel“ zur Verfügung steht.
Das ist mit der S1/S2 statt 0/1er Regelung gegeben.
Hoffe das dagegen geklagt wird.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Andreas181:

 

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
 

 

Gibt's von denen schon Smartphones? ;)

 

Hast recht. Bin mal gespannt was dagegen, auch in der Gesetzesbegründung vorgebracht wird.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Andreas181:

Der Gesetzgeber muss doch prüfen ob “ein milderes Mittel“ zur Verfügung steht.
Das ist mit der S1/S2 statt 0/1er Regelung gegeben.
Hoffe das dagegen geklagt wird.

 

 

vor 3 Minuten schrieb P22:

Hast recht. Bin mal gespannt was dagegen, auch in der Gesetzesbegründung vorgebracht wird.

 

Ich glaube mich zu erinnern, dass in der Begründung zum Entwurf etwas bzgl. "das Thema 0/1er Schrank" wurde schon länger beschlossen, aber noch nicht umgesetzt weil ..., aber sicher bin ich mir da jetzt nicht, evtl. war das auch nur in einer Diskussion mit einem Bundestagsabgeordneten.

Geschrieben

Ja das steht ja jetzt quasi schon im Gesetz, dass man 0/I nehmen muss. Letztlich würde nur die Gleichwertigkeitsklausel gestrichen. 

Trotzdem muss sich der Gesetzgeber immer wieder Gedanken machen, ob die Regelung verhältnismäßig ist.

 

Der Gesetzgeber hat eine Einschätzungsprärogative. Aber wenn mit der jetzt unzureichenden (aus Sicht der Politik) A/B Klasse keine nennenswerte Gefahr verbunden war, dann dürften die Anforderungen an O/I zu überspannt sein.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb P22:

Der Gesetzgeber hat eine Einschätzungsprärogative. Aber wenn mit der jetzt unzureichenden (aus Sicht der Politik) A/B Klasse keine nennenswerte Gefahr verbunden war, dann dürften die Anforderungen an O/I zu überspannt sein.

Das interessiert unsere Anscheinspolitiker einen feuchten Dreck, da das Ganze sowieso die Lösung eines nicht existenten Problems ist.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Das interessiert unsere Anscheinspolitiker einen feuchten Dreck, da das Ganze sowieso die Lösung eines nicht existenten Problems ist.

 

Eben.

 

Die Begründung für den gesamten Gesetzesvorschlag muß man sich mal reinziehen... ohne massiven Einsatz bewußtseinsverändernder Mittel ist das kaum nachzuvollziehen:

 

Das Gesetz ist gut, die Regeln haben sich bewährt, deshalb muß man sie massiv verschärfen. :gaga: 

Geschrieben
Am ‎10‎.‎05‎.‎2017 um 11:11 schrieb gunnewcomer:

Ist irgendwie schon geklärt wie man nachweißt, dass der Schrank schon älter ist und somit unter den Bestandsschutz fällt? Weil meine Rechnung ist nicht mehr vorhanden........

Ähm, Du weißt schon, dass Du nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG dazu verpflichtet bist, der Waffenbehörde Deine Verwahrungssituation darzulegen ? Wenn das bislang nicht geschehen ist und die Behörde zudem nie nachgefragt hat, wird's aber Zeit...

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Ähm, Du weißt schon, dass Du nach § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG dazu verpflichtet bist, der Waffenbehörde Deine Verwahrungssituation darzulegen ? Wenn das bislang nicht geschehen ist und die Behörde zudem nie nachgefragt hat, wird's aber Zeit...

Ist zwar jetzt OT, aber:

Bei der "Erstbeantragung" muß das nachgewiesen werden mit Foto, Rechnung etc., kennt ja jeder.  Aber wie sieht das eigentlich mit weiteren, später dazu gekommenen Schränken aus? Auch alle melden? Wir haben es getan, aber ist es "Pflicht"?

Gruß Niels

 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Waldsegler:

Aber wie sieht das eigentlich mit weiteren, später dazu gekommenen Schränken aus?

 

Im NWR werden auch Deine Waffenschränke erfaßt. Die Behörde weiß sehr genau, wie viele Waffen welcher Art Du gesetzeskonform aufbewahren kannst. Überschreitest Du diese Zahl, werden sie einen Nachweis einfordern. Zumindest haben sie das bei mir getan. Ich hatte schon einen B-Würfel gemeldet, dann aber eine Langwaffe erworben. Da sind die von alleine drauf gekommen daß das nicht paßt.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Waldsegler:

Bei der "Erstbeantragung" muß das nachgewiesen werden mit Foto, Rechnung etc., kennt ja jeder.  Aber wie sieht das eigentlich mit weiteren, später dazu gekommenen Schränken aus? Auch alle melden? Wir haben es getan, aber ist es "Pflicht"?

Viel interessanter dürfte sein, daß DU nachweisen kannst, daß Du ALLE Schränke der unteren Verwaltungsbehörde gemeldet hast.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Fyodor:

Im NWR werden auch Deine Waffenschränke erfaßt.

Kannst Du mir bitte mal einen solchen NWR-Auszug bildlich darstellen, aus dem ich das erkennen kann?

Als ich seinerzeit unaufgefordert meiner Behörde die sichere Verwahrung i.S.d. § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG  i.V.m. § 13 AWaffV sowie Ziff. 36.2.4 der WaffVwV nachgewiesen habe, gab es noch kein Nationales Waffenregister.

 

CM

 

Geschrieben

Steht doch im Waffengesetz:

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

 

Man muss also selbstständig mitteilen wenn man was auf andere Weise unterbringt.

Geschrieben

Kann ich natürlich nicht, weil ich keinen Zugriff darauf habe.

 

Aber ich habe die Benachrichtigung auf dem Bildschirm meines SB selbst gesehen (allerdings nicht bei der ersten Langwaffe, sondern bei der 6. Kurzwaffe, da kam eine ähnliche Meldung).

Geschrieben

Ich habe bisher jeden zusätzlichen Schrank, mit der Bitte um Bestätigung, gemeldet. So kommen auch keine Nachfragen, wenn eine Höchstmenge (z.B. über 10 LW im A-Schrank) überschritten wird.

Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werde ich zur Sicherheit nochmal alle Schränke für den Bestandsschutz auflisten und um Bestätigung bitten.

Geschrieben

Bei einer kürzlichen waffenrechtlichen Angelegenheit konnte der Sachbearbeiter die Frage nach der Aufbewarung noch im Gespräch, nach einem kurzen Blick auf seinen Bildschirm, selber beantworten.

Ergo ist mein erbrachter Nachweis dort gespeichert.

 

Wer es genau wissen möchte, was für Daten zu seiner/ihrer Person bei der Behörde gespeichert sind, der kann die entsprechende Behörde ja um Auskunft bitten.

Gern auch detaliert zu bestimmten Bereichen, z.B. Waffenrecht. Ansprechpartner ist der jewailige Datenschutzbeauftragte.

 

§ 19 BDSG oder  § 19 NWRG   hilft hier weiter.   

 

Es wird in der Regel jedoch nur die angeschriebene Behörde antworten, also z.B. die Kreispolizeibehörde des Heimatortes oder die Behörde die das NWRG führt.

Evtl. vorhandene Daten aus anderen Behörden, Landkreisen oder Bundesländern, die aber von der angeschiebenen Behörde einsehbar sind, werden oft nicht angegeben da sie ja nicht bei der auskunftserteilenden Behörde gespeichert sind.

 

Inst

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Waldsegler:

... Auch alle melden? Wir haben es getan, aber ist es "Pflicht"?

Gruß Niels

 

Ahnungslos? Einwaffenbesitzer? 

 

Spätestens wenn die zulässige Anzahl pro Schrank überschritten wird gilt es erneut nachzuweisen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb inst200:

Bei einer kürzlichen waffenrechtlichen Angelegenheit konnte der Sachbearbeiter die Frage nach der Aufbewarung noch im Gespräch, nach einem kurzen Blick auf seinen Bildschirm, selber beantworten.

Ergo ist mein erbrachter Nachweis dort gespeichert.

 

Wer es genau wissen möchte, was für Daten zu seiner/ihrer Person bei der Behörde gespeichert sind, der kann die entsprechende Behörde ja um Auskunft bitten.

Gern auch detaliert zu bestimmten Bereichen, z.B. Waffenrecht. Ansprechpartner ist der jewailige Datenschutzbeauftragte.

 

§ 19 BDSG oder  § 19 NWRG   hilft hier weiter.   

 

Es wird in der Regel jedoch nur die angeschriebene Behörde antworten, also z.B. die Kreispolizeibehörde des Heimatortes oder die Behörde die das NWRG führt.

Evtl. vorhandene Daten aus anderen Behörden, Landkreisen oder Bundesländern, die aber von der angeschiebenen Behörde einsehbar sind, werden oft nicht angegeben da sie ja nicht bei der auskunftserteilenden Behörde gespeichert sind.

 

Inst

 

 

Auf Datenschmutz.de bzw auf der Homepage des Bundesverwaltungsamt kann man sich Vordrucke erstellen, mit denen man einfach Selbstauskunft erhält zwecks NWR oder Polizei

Bearbeitet von maxeb

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