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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Elektronengehirn

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Ich habe wenig Befürchtung vor einer negativen Antwort der "Verfassungsschützer". Denn wenn auf deren Antwort eine negativer Bescheid ergeht, ist dieser rechtsmittelfähig, und im entsprechenden Klageverfahren muß die Behörde beweisen, aufgrund welcher Tatsachen man von Unzuverlässigkeit ausgeht. Allein zu behaupten, daß die "Verfassungsschützer" den Antragsteller als Risiko betrachten, reicht nicht.

 

 

Mich treibt eher die Frage um: Führt eine solche Anfrage nicht dazu, daß die Betreffenden nun auf Dauer im Fokus der Verfassungsschützer stehen? Denn eine solche Anfrage "wegen Waffen" ist ja etwas anderes wie etwa ein Antrag auf Verbeamtung oder ähnlich.

Ich muß gestehen, daß mir diese Materie unbekannt ist - bislang war die Verfassung für mich nur relevant, wenn ich Richtern "vorwerfen" mußte, wieder mal Grundrechte verletzt zu haben (was ja häufig genug geschieht, aber anscheinen keinen Politiker kümmert). Welche anderen Fallgruppen gibt es, in denen routinemäßig beim den "Verfassungsschützern" nachgefragt wird?

Bearbeitet von MarkF
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"Die Erkenntnisse des VfS wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht veröffentlicht."

MAn wirft also einfach etwas aus §5 vor und vorenthält die konkreten Beweise.

Dann bist du am Arsch. Dann must du erst vors BVerfG um dagegen anzugehen.Vorher keine Chance. Waffen sind dann schon ein paar Jahre weg.

Kommt in anderen Bereichen öfter vor als du glauben magst.

Bearbeitet von Gast
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@MarkF

  1. Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand. Wenn man sich nur einmal den "Sch...ß" anschaut, den Richter in den letzten Jahren im Waffenrecht verzapft haben ... :bad:
  2. Klagen kostet. Während die Behörde da finanziell weder Finanzierungsprobleme hat noch von irgendwelchen Wirtschaftslichkeitsabwähgungen tangiert wird, wird Dir gegenüber auch eine Rechtsschutzversicherung, die den Verwaltungsteil des Waffenrechts ausdrücklich abdeckt, mit Deckungszusagen laufend zurückhaltender. Zumindest solltest Du dann dringend woanders noch eine Rechtsschutzversicherung für Versicherungsvertragsrecht haben, die Dir dann die Klage gegen die erste Rechtsschutzversicherung finanziert. Denn Rechtsschutzversicherungen sind nicht dazu da, das Recht ihrer Versicherungsnehmer zu schützen, sondern um Profite zu erwirtschaften. Selbst bei den paar VvaG in der Branche wäre ich da schon vorsichtig. :closedeyes:
  3. Das BfVS ist ein Geheimdienst und unterliegt dem Opportunitätsprinzip. Die müssen nichts beweisen noch ihre Quellen offenlegen. Die dürfen ganz wie die wollen. Die können Dir auch ganz klar sagen: "Entweder arbeiten Sie jetzt für uns oder wir machen ihnen ihr Leben kaputt." :diablo:
  4. Natürlich wärst Du dann unter Dauerbeobachtung bei denen. Denn spätesten in 3 Jahren käme die Abfrage zur Regelüberprüfung. Das würde nichts mit Einmalabfrage. Das würde so, als wärst Du Geheimnisträger, der alle drei Jahre seinen Dienst wechselte. :fkr:

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 22 Minuten schrieb MarkF:

Ich habe wenig Befürchtung vor einer negativen Antwort der "Verfassungsschützer". Denn wenn auf deren Antwort eine negativer Bescheid ergeht, ist dieser rechtsmittelfähig, und im entsprechenden Klageverfahren muß die Behörde beweisen, aufgrund welcher Tatsachen man von Unzuverlässigkeit ausgeht.

Bweisen muss dir die Behörde garnichts. Es reicht alleine die Annahme, das irgendwelche Tatsachen vorliegen könnten.

 

Wenn beim Bundesamt für Verfassungschutz irgendwelche Tatsachen vorliegen, die aber aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben werden können (z.b. wg. Informantenschutz), dann kann das trotzdem als Tatsache angesehen werden (denn warum sollte die Behörde lügen?)

 

In der Realität aber glaube ich nicht, dass sowetwas sehr häufig vorkommen wird, denn das BfV ist ja keine Strafverfolgungsbehörde, sondern eher ein Informationsdienst, der kein grosses Interesse daran hat, vor Straf- oder Zivilgerichtengerichten ständig irgendwelche Verfahren anzustreben.

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vor 21 Minuten schrieb MarkF:

ich treibt eher die Frage um: Führt eine solche Anfrage nicht dazu, daß die Betreffenden nun auf Dauer im Fokus der Verfassungsschützer stehen?

 

 

Eine mehr als berechtigte Frage!

 

Vor allem NRW-IM Jäger war ja vor etwa 2 Jahren (wenn ich mich recht erinnere) damit aufgefallen, daß er "allen Rechtsextremen die Waffen abnehmen" wollte.

 

Da haben ihm die VGe ja auch ganz schön reingegrätscht.

 

Noch im März beklagte die ZEIT:

 

 

Zitat

Rechtsextremen werden nur in Ausnahmefällen ihre Schusswaffen entzogen – obwohl mehrere Landesämter für Verfassungsschutz die Waffenbehörden auf die Gefahr hingewiesen haben, die von Rechtsextremisten mit Pistolen oder Gewehren ausgeht. 

 

 

Auch, wenn mir jetzt eventuell Haarspalterei vorgeworfen wird: Aber der erste Satz muß wahrscheinlich heißen "Rechtsextremen können nur in Ausnhamefällen ihre Schusswaffen entzogen werden ..."

 

Denn wenn die Behörde schon von vorneherein weiß, daß es mit dem Entzug nichts wird und sie sicher vor dem VG verliert - eben weil Gesinnung nicht gerichtsmaßig ist - dann läßt sie es vernünftigerweise.

 

Und deswegen meine Vermutung, daß hinter dem jetzt inszenierten Medienrummel nicht viel steckt.

 

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Du weisst also nicht was ein Extremist ist und unterstellst deshalb, das etwas falsch sein muss? Also weil DU es nicht verstehst?

Eigentlich nicht verwunderlich, denn das ist ja deine Grundhaltung.

Die Tatsache ist, dass man die Grundlage bereits hat und nicht Millionen von unbescholtenen Bprgern einen Geheimdients auf den Hals hetzen muss.

Bei V-Leuten wird der VfS auch einem Megaextremisten nicht an die Behörden verpfeiffen.

Das ganze ist eine Nullnummer und zudem ohne jedwede Relevanz.

Man könnte anfangen tausende von Sexualdelikten aufzuklären. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme.

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vor 4 Stunden schrieb Winzi:

Mir ist es egal ob einer auf Polizisten schießt, weil er meint Reichsbürger zu sein oder ob er auf Polizisten schießt weil er meint eine Startbahn West dürfe nicht gebaut werden.

In beiden Fällen sollte der Täter für lange Zeit hinter Gitter landen. Die Motivation ist absolut zweitrangig.

 

vor 4 Stunden schrieb heletz:

Das ist ja auch unstreitig.

 

Aber für eine evtl. Änderung des WaffG (an die ich jetzt noch nicht ganz glaube) wird es wichtig sein.

 

Schon wegen der bereits ergangenen Urteile.

 

Denn die Waffen sollen ihnen ja genommen werden ohne daß sie geschossen haben.

 

Wobei die "Motivation" - ich schieße auf Polizisten weil eine Startbahn nicht gebaut werden soll - ja dann konsequenterweise auch dazu führen müsste, dass alle "Startbahngegnern" die legalen Waffen (so vorhanden) angenommen werden müssen auch ohne daß sie geschossen haben.

 

Daher lassen sich "Reichsbürger" und "Startbahngegner" schon vergleichen.

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Eventuell kommt der Hnweis ja von einem der eingesickerten Islamisten oder sonstigen Extremisten (oder Regierungsparteibuchinhaber). Heutzutage ist ja alles möglich.

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vor 9 Stunden schrieb schiiter:

"Die Erkenntnisse des VfS wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht veröffentlicht."

MAn wirft also einfach etwas aus §5 vor und vorenthält die konkreten Beweise.

Dann bist du am Arsch. Dann must du erst vors BVerfG um dagegen anzugehen.Vorher keine Chance. Waffen sind dann schon ein paar Jahre weg.

Kommt in anderen Bereichen öfter vor als du glauben magst.

 

Langsam. Wo steht das? Nenn mir bitte das Gesetz, aus dem hervorgeht, daß ein negatives Votum des Vfs hinsichtlich eines Antragstellers für eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht mit Tatsachen begründet werden müßte. Oder nenn mir Urteile, dies dies gebilligt hätten.

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Lustig wie ihr auf Nebenkriegsschauplätze ausweicht. Das ist sicher im Sinne der beabsichtigten Intention des Gesetzgebers.

 

Bei geplanten Waffenrechtsverschärfungen geht es seit Jahren ausschließlich nur noch darum den eisernen Grundsatz "Keine Waffen ins Volk!" umzusetzen.

 

"So wenig Waffen wie möglich" war übrigens gestern.

 

Wer das nicht sieht wird den Kampf verlieren, weil er der Salamitaktik der Herrscherkaste aufgesessen ist.

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Wenn die jetzt wirklich den Inlandsgeheimdienst VS auf alle 1.8 Millionen Legalwaffenbesitzer, zu 99,9% unbescholtene Rechtstreue Bürger hetzen wollen, und bei allen prüfen wollen ob man nicht irgendwo irgendwas findet um irgendwann mal die Zuverlässigkeit zu entziehen, bei allen schnüffelt was die inline so machen, mit wem die Telefonieren, sich Treffen etc... 

 

Dann ist das alles andere als legal, das ist dann eine Riesensauerei.

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vor 52 Minuten schrieb Marder:

Wenn die jetzt wirklich den Inlandsgeheimdienst VS auf alle 1.8 Millionen Legalwaffenbesitzer, zu 99,9% unbescholtene Rechtstreue Bürger hetzen wollen, und bei allen prüfen wollen ob man nicht irgendwo irgendwas findet um irgendwann mal die Zuverlässigkeit zu entziehen, bei allen schnüffelt was die inline so machen, mit wem die Telefonieren, sich Treffen etc... 

 

Dann ist das alles andere als legal, das ist dann eine Riesensauerei.

 

Nein, dann ist das ein wirksames Mittel, um den Legalwaffenbesitz in D unmöglich zu machen. Finden kann man ja schnell was. Ich bin z.B. neulich bei meiner Autofahrt in die Stadt gleich mehrfach rrrrrääääächts abgebogen und dann auf der AUTOBAHN gefahren!

 

Meine Prognose: in zehn Jahren gibt es für die Jäger i.w. Flinten und für einige wenige Priviligierte auch Büchsen. Sportschießen dann nur noch mit Luftpumpen und Laser"gewehr".

 

Wer eins und eins zusammenzählen kann wird zu derselben Schlussfolgerung kommen.

 

Anlass für eine dramatische Verschärfung wird ein terroristischer Anschlag sein. Ja, ich weiß, dass das hirnrissig ist, aber dafür wird man bis dahin einen Wohlfahrtausschuss haben, der das beschließt. Mögliche Zusammenhänge bei der Wortwahl zur frz. Revolution sind nicht zufällig. Heißt nicht dieses idiotische EU-Amt schon so, dass das Waffenrecht verschärfen will?

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Marder:

Wenn die jetzt wirklich den Inlandsgeheimdienst VS auf alle 1.8 Millionen Legalwaffenbesitzer, zu 99,9% unbescholtene Rechtstreue Bürger hetzen wollen ...

 

Du hast ein paar "9"-Nachkommastellen vergessen. 0,1% von 1,8 Mio sind 18.000. Wo sollen 18.000 "bescholtene" LWB herkommen? Zumal sie im "bescholtenen" Zustand keine LWB mehr sein werden bzw. wären. In Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann man getrost von 100%iger "Unbescholtenheit" der LWB ausgehen.

Bearbeitet von MarkF
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"Ein bißchen Spaß muß sein!", sang "ein wunderbarer Neger" einst.

 

Was einem vorkommen kann wie Satire, ist doch Ernst.

 

Einblick in die Denkweise eines dieser Reichsbürger gibt Carsten van Ryssen, der Reichskanzler Norbert Schittke interviewt.

 

Und: Nein, es ist keine Satire, auch wenn man das eigentlich nur in einer Satiresendung bringen konnte:

 

 

 

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vor 21 Stunden schrieb MarkF:

 

Du hast ein paar "9"-Nachkommastellen vergessen. 0,1% von 1,8 Mio sind 18.000. Wo sollen 18.000 "bescholtene" LWB herkommen? Zumal sie im "bescholtenen" Zustand keine LWB mehr sein werden bzw. wären. In Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann man getrost von 100%iger "Unbescholtenheit" der LWB ausgehen.

 

Oops ... iudex non calculat ... peinlich, peinlich, Herr Kommerzienrath, da muß ich mir die Rüge mit den Nachkommastellen doch gleich selbst erteilen. Nicht einmal die Uhrzeit kann ich zur Entschuldigung anführen ... 0,1% von 1,8 Mio sind natürlich 1.800. aber immer noch eine absurd hohe Zahl. Bei 1.800 Straftätern unter den LWb würde es mit Sicherheit so gut wie keine LWB mehr geben. 

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Er ist offenbar ein Querulant und niemand mag Querulanten ... gleichwohl etwas sonderbar. Das VG muß von sich aus den Sachverhalt und die relevanten Umstände ermitteln und darf diese Geschichte mit der vernichteten Jägerprüfung nicht einfach ignorieren ....

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vor 9 Minuten schrieb schmitz75:

Wieso verlangen die denn einen Nachweis der Jägerprüfung, das ist doch absurd, den Nachweis braucht man nur für den ersten Jagdschein.

Ich habe seltsamerweise auch schon mal für eine Verlängerung der Wiederladepappe nach 15 Jahren das Prüfungszeugnis noch mal vorlegen müssen. 

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Das ist doch was völlig anderes, das SprengG fordert für die Erteilung der Erlaubnis den Nachweis der Fachkunde.

Das BJagdG schreibt aber ausdrücklich, dass nur die Erteilung des ersten Jagdscheines die Jägerprüfung verlangt.

 

Zitat

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, 

 

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vor 37 Minuten schrieb schmitz75:

Das ist doch was völlig anderes, das SprengG fordert für die Erteilung der Erlaubnis den Nachweis der Fachkunde.

...

 

 

Wie sollte ich ohne Nachweis der Fachkunde je in den Besitz einer solchen Erlaubnis gekommen sein? Ich hab den Schein ja nicht verschlampt, der ist nur kurz vor seinem Ablauf gewesen.

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vor 12 Stunden schrieb heletz:

"Ein bißchen Spaß muß sein!", sang "ein wunderbarer Neger" einst.

 

Was einem vorkommen kann wie Satire, ist doch Ernst.

 

Einblick in die Denkweise eines dieser Reichsbürger gibt Carsten van Ryssen, der Reichskanzler Norbert Schittke interviewt.

 

Und: Nein, es ist keine Satire, auch wenn man das eigentlich nur in einer Satiresendung bringen konnte:

 

 

Daß dem geholfen wäre, wenn ein gütiges Familienmitglied ihn in eine gute Klapse verfrachten und ihn dort regelmäßig besuchen würde, ist schon klar. Andererseits aber: Ein Interview mit einem Homöpathen, der dazu noch "Dr. med." und "Arzt" ganz legal aufs Praxisschild schreiben und mit der Kasse abrechnen darf, wäre in vielen Fällen nicht weniger komisch. Per Definition liegt nun mal der durchschnittliche IQ bei 100 und die halbe Bevölkerung darunter, und gäbe es einen ähnlichen Index für Intensität von Wahnvorstellungen wäre das auch bei dem der Fall. 

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Gast
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