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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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vor 14 Stunden schrieb G-String-Jones:

Gerade auf der HP des Bundestages das hier entdeckt http://www.bundestag.de/blob/425318/40b37fe43e49c79d9790dea2186b0e03/wd-3-121-16-pdf-data.pdf

Wenn ich das richtig verstehe sieht der Ersteller kein Konflikt mit der Verfassung bei der Auslegung des Bjagdg nach Leipziger Art. 

 

Hatten wir hier schon ab 14.6. diskutiert und kritisiert. Bitte zurückblättern.

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Am ‎08‎.‎06‎.‎2016 um 16:36 schrieb Hunter375:

 

Genau so sieht die Sachlage aktuell aus.

Nein, eben nicht und hört auf mit dem vorauseilenbden Gehorsam und erst Recht mit dem "Mumpitz", es wird keiner handlungsunfähig. Wenn ich mit einem Rosagewehr mit grünen Plüschapplikationen nur an ungeraden Tagen bei Vollmond auf die Jag gehe, dann ist das mein gutes Recht und kein Pimpf wird es mir wegnehmen, ohne Gegenwehr von mir.

Ich benutze fast ausschließlich Halbautomaten. Jagdlich, sportlich, etc. Warum? Weil ich KANN und WILL.

 

Es gibt momentan noch keine Rechtsgrundlage aufgrund derer ich mich gehalten sehen würde meine HA in den Schrank zu stellen. Und selbst eine Anzeige ist noch kein Urteil. Ein solches ist vielleicht mit einem Münzwurf zu vergleichen, aber auf jeden Fall würde ich mich wehren. Warum? Weil ich Eier habe und weil ich die Schn.. voll habe von der Gängelung durch jeden dahergelaufenen.

 

Wenn wir ALLE zusammenhalten würden und damit meine ich alle DEUTSCHEN, wäre es denen da oben nicht so leicht. Gerade wird der Modellflug gekillt und weil es "nur" ein paar hunderttausende Menschen sind und weil Amazon den Himmel für sich haben möchte.

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Und n % des Volkes sind Pack, Mischpoke u.a.m. Und das Volk an sich ist das Problem eines Herrn Gauck. Müssen wir Steuermichel uns ja auch gefallen lassen und bekommen keine Alimentierung dafür. Das mimosenhafte Getue nervt.

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vor 1 Stunde schrieb Greg:

Ich bin strikt gegen das Urteil, wonach man sagen darf, alle Polizisten seien Bastarde. Allerdings ist es gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

In diesem Sinne: Alle Richter sind Bastarde.

 

Du glaubst aber wohl nur im Traum, daß die Gerichte dies auch für ihresgleichen erlauben würden? Z.B. mit dem Trick, den Anlaß dieser Äußerung - die beiden Urteile des BVerwG - heranzuzuziehen und damit dieses Unwerturteil entgegen des ausdrücklichen Wortlauts als insbesondere/speziell auf die Richter des 6. Senats bezogen anzusehen.

Überdies stimmt dies nicht. Man lernt auch Richter kennen, die ihren Job ernst nehmen, sich redlich Mühe geben, den Anforderungen gerecht zu werden, und - last but not least - "richtig" entscheiden.

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vor 35 Minuten schrieb fernando:

na schaun wir mal was die Urbevölkerung von Ihren Vertretern zu erwarten hat....... :-)

 

Da bin ich auch gespannt. Viel mehr wurm mich gerade, dass man sich von den dauernden Hurrameldungen des DJV langsam verarscht vorkommt.

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Sie sind auf Landesebene anderweitig beschäftigt!

 

"Minister schwören künftig nicht mehr auf das "deutsche Volk"

Geeinigt haben sich die fünf Fraktionen lediglich auf eine Reihe von kleineren Verfassungsänderungen. So wird die Eidesformel, die Mitglieder der Landesregierung sprechen müssen, geändert. Statt auf das "deutsche Volk"schwören künftige Minister auf das Wohl "des Landes Nordrhein-Westfalen". Die Minister schwören also, das Wohl aller Menschen in NRW zu berücksichtigen, nicht nur das der Menschen mit deutschem Pass."

Und kein aufhorchen der Masse.

http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/verfassungskommission-wahlalter-100.html

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vor 3 Minuten schrieb Baumax:

Hier in München hat die Behörde jetzt auf ihre ganz eigene Art reagiert und ein neues Formular zusammenimprovisiert.

Das steht wirklich so auf der Seite des KVR zum Download.

...

Das wäre doch mal etwas konkretes, mit dem sich das FWR beweisen könnte.

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Starker Tobak

 

in der "Visier" Juli 2016:

 

Dr jur Torsten Fischer, Rechtsanwalt mit Promotion im Zivilrecht in seinem Gutachten

vom 8. Juni:

 

"Das Urteil des BVerwG, welches unter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz ein im BJagdG

und WaffG nicht enthaltenes  gegenständliches Verbot ausspricht, ist als Rechtsbeugung zu bewerten."

 

bezogen hier auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07. März 2016

 

Definition  "Rechtsbeugung" wiki:

"Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter,

Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten der zum Nachteil einer Partei.

Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt. ... "

 

und weiter im Artikel:

 

".......so dass die Entscheidung wegen Rechtsbeugung nichtig ist".

 

Anmerkung: ich selbst stelle den Text hier nur zur Diskussion und gebe keine eigene Rechtsmeinung

oder Rechtsempfehlung weiter

 

Bearbeitet von Glückspieler
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vor 14 Minuten schrieb Baumax:

Hier in München hat die Behörde jetzt auf ihre ganz eigene Art reagiert und ein neues Formular zusammenimprovisiert.

Das steht wirklich so auf der Seite des KVR zum Download.

Screenshot_20160630-104857.png

 

 

....beginnt die Sommerpause nicht in wenigen Tagen - ich kann nur hoffen, dass zeitnah diese Auswüsche gestoppt werden. Nach der Sommerpause könnte sich diese unangenehme Situation nochmals weiter verfestigt haben.

 

 

 

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vor 35 Minuten schrieb Glückspieler:

Starker Tobak

"Das Urteil des BVerwG, welches unter Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz ein im BJagdG

und WaffG nicht enthaltenes  gegenständliches Verbot ausspricht, ist als Rechtsbeugung zu bewerten."

 

Eieiei, sich so aus dem Fenster zu lehnen, auch wenn das nur in einer Waffenzeitschrift ist ... erscheint mir etwas unklug. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist ja eigentlich nur der Vollständigkeit halber im StGB enthalten ..... wenn tatsächlich jeder Fall angeklagt und zu einem entsprechenden Urteil führen würde ... dann hätte die Justiz ein echtes Personalproblem. Aber zum Glück urteilen ja Richter über Richter ...  

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Eva Gottstein von den Freien Wähler Bayern (Stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses des Landtages) hat mir heute nochmals geantwortet zu aktuellen Vorgängen zur jagdlichen Halbautomatenproblematik.
 
Hier die Anfrage vom 30.06.2016 von Parteivorsitzenden Aiwanger an den Bayerischen Landtag:
 
Ein Dankeschön wäre angebracht:
buero@eva-gottstein.de
info@fw-landtag.de
 
 
 
Zitat

 

30.06.2016
 
Einsatz halbautomatischer Gewehre zur Jagd nach wie vor untersagt
 
Aiwanger: Jäger brauchen dreischüssige Halbautomaten zur Wildschweinjagd
 
München. Der Einsatz sogenannter halbautomatischer dreischüssiger Gewehre – vor allem zur Wildschweinjagd – war lange Zeit gängige Praxis, bis ein spitzfindiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März dieses Jahres den Einsatz untersagte. Für viele Jäger eine „kalte Dusche“, da sich diese Waffen als Standardausrüstung herausgebildet haben, um dem zunehmenden Schwarzwildproblem in der Landwirtschaft zu begegnen.
 
Der Vorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Hubert Aiwanger, selbst Jäger, fordert deshalb eine zügige Lösung des Problems auf Bundesebene: „Der Bundesgesetzgeber muss zeitnah den Gesetzestext so überarbeiten, dass der Einsatz dieser dreischüssigen Halbautomaten wieder erlaubt wird. Die Buchstaben des Gesetzes waren offensichtlich anders interpretierbar als es der Geist des Gesetzes meinte. Die Jäger brauchen angesichts der bevorstehenden Jagdsaison – ab Juli bei der Rapsernte – die positive Entscheidung, ihre Waffen wieder verwenden zu dürfen.“
 


 

 
 
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Was ein Quatsch Rapsernte.

Ich bräuchte das MR fast jeden Morgen am Rückwechsel Feld Wald.

 

Was für Schnarchnasen - Wenigstens kümmert er (Aiwanger) sich. Das ist schon mal positiv.

Aber vor der Sommerpause?

Das sind Minister u. Beamte hat da schon mal jrgendjemand mal was flott oder effektiv gesehen ?

Da fällt mir gerade der Witz vom arbeitslosen österreichischen Schneckenfänger ein

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vor einer Stunde schrieb Empty8sh:

... bis ein spitzfindiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März dieses Jahres den Einsatz untersagte.

Vielleicht sollte man den Herrschaften im bayerischen Landtag mal in aller Deutlichkeit klar machen, dass auch ein BVerwG keine Gesetze macht und auch keine Handlungs-/Nutzungsverbote aussprechen kann, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren.
Das Urteil vom 7. März ist was es ist, ein politisch beeinflusster Hirnfurz.

vor 6 Minuten schrieb südwest:

Da fällt mir gerade der Witz vom arbeitslosen österreichischen Schneckenfänger ein

Erzähl mal, kenne ich noch nicht.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler!
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Treffen sich zwei Österreiche. Der eine zum anderen:" Du siehst aber schlecht aus, was ist los?" 
"Ach, ich bin gerade arbeitslos geworden." 
"Wieso, was hast du denn gemacht?" 
"Ich war Schneckenfänger, aber ich habe meine Norm nicht geschafft. Immer wenn ich eine fangen wollte...husch...war sie weg!" 

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Was ist denn aus der Novellierung des BJagdG geworden? Der Minister hat ja versprochen das über diese Schiene zu regeln? Aber es gab hier ja schon im Vorfeld ernsthafte Zweifel daran, dass das aus "administrativen Gründen" (Schneckenfänger) überhaupt noch möglich ist. Ich befürchte auch, dass sich die Situation verfestigt, wenn weiter Zeit verstreicht. Was haben die Jagdverbände und die Hersteller in den letzten Wochen unternommen? Oder kraulen die sich am Gardasee auf meine Kosten den Sack?

 

Als Betroffener wüsste ich gerne wie meine Chancen stehen.

Bearbeitet von JasperBeardley
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vor 16 Minuten schrieb JasperBeardley:

Was ist denn aus der Novellierung des BJagdG geworden? Der Minister hat ja versprochen das über diese Schiene zu regeln?

 

Das wurde doch, auch hier in WO, schon kommuniziert.

 

Die Novelle des BJagdG liegt derzeit, nach dem Veto des Freistaates Bayern (das wir inhaltlich noch nicht ganz klar einordnen können) "auf Eis".

Allerdings gibt es die Nachricht, dass man im Wege einer "kleinen Novelle" zunächst (also zeitnäher) die 2-Schuss-HA-Thematik regeln wolle.

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