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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Änderungen für uns:

Magazine für Langwaffen nicht über 10 Schuss

Magazine für Kurzwaffen nicht über 20 Schuss

Von der Aufbewahrungspflicht habe ich auf die schnelle nicht gelesen.

Wie sieht es mit dem Anschein eines Halbautomaten in KK aus?

Das wurde gestrichen, und fällt einfach unter B?

 

Bearbeitet von gingko
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb gingko:

Magazine für Langwaffen nicht über 10 Schuss

Das ist bei der sportlichen Verwendung aber jetzt schon so. 20er Körper auf 10 begrenzt.

 

Trennung

 

Und das schönste an diesem Irrsinn: Sie sind dafür gar nicht zuständig.

Davon hört man auch nichts.

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/862474/neue-diskussion-um-vorwuerfe-gegen-schulz

 

Wenn ich mir die glasigen Augen so anschaue. Hatte mal einen Kollegen, der litt auch darunter.

sch.jpg

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben (bearbeitet)

Ist natürlich nicht sportlich, war aber nicht verboten.

So wie es jetzt aus sieht, ist der Besitz bei gleichzeitigem Besitz der passenden Waffe verboten

Bearbeitet von gingko
Geschrieben (bearbeitet)

@6/373

Nur, dass man ab demnächst die Erlaubnis widerrufen bekommt, wenn man sich im reinen Besitz eines "zu großen" Magazins befindet....

Und es gibt ja nicht nur Sportler.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Raiden:

@6/373

Nur, dass man ab demnächst die Erlaubnis widerrufen bekommt, wenn man sich im reinen Besitz eines "zu großen" Magazins befindet....

Und es gibt ja nicht nur Sportler.

Und wer weiss das ich die habe? Gehören nebenbei gesagt auch meiner Frau und meinen Kindern :-)

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb schmitz75:

Das ist total widersprüchlich.

Ein Repetierer mit > 10 Schuss Magazin ist Kategorie B, man braucht aber eine Kat A Erlaubnis um das Magazin zu besitzen?

 

Nein.

 

Es betrifft erstmal nur Halbautomaten, und diese werden erst dann zu "Kriegswaffen", wenn ein entsprechendes Magazin eingesetzt ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Es betrifft erstmal nur Halbautomaten

 

Zitat

Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B shall be withdrawn if the person who was granted that authorisation is found to be in possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb gingko:

Änderungen für uns:

Magazine für Langwaffen nicht über 10 Schuss

Magazine für Kurzwaffen nicht über 20 Schuss

Dann werde ich das AR15 Abbestellen! Macht dann keinen Spaß mehr.

Von der Aufbewahrungspflicht habe ich auf die schnelle nicht gelesen.

Wie sieht es mit dem Anschein eines Halbautomaten in KK aus?

Das wurde gestrichen, und fällt einfach unter B?

 

vor 1 Minute schrieb gingko:

Ist natürlich nicht sportlich, war aber nicht verboten.

 

Tja,

 

warum das AR15 jetzt keinen Spass mehr macht, wegen Magazinen nicht ueber 10 Schuss, erschliesst sich nicht. Denn dummerweise muss Dein "nicht verbotenes" Schiessen bereits jetzt von dem Beduerfnis umfassten Zweck abgedeckt sein.

Unter diesem Aspekt war und ist das Schiessen von mehr als 10 Schuss aus dem selben Magazin in Deutschland als Sportschuetze mit einer Sportwaffe (Selbstlader Langwaffe) knifflig bis problematisch bis verboten. Selbst wenn der Besitz der groesseren Tanks bisher voellig unproblematisch war.

 

Man kann sich natuerlich Krueckken wie "Dauer-Funktionstest" basteln, um  den fehlenden Bezug zu einer genehmigten Sportordnung zu kaschieren. Alles ziemlich auf der roten Linie, besonders wenn man dass auch noch offentlichkeitswirksam darstellt ("macht jetzt keinen Spass mehr"). 

 

Teilweise laesst es aber die auch einfach die Standordnung Deines Schiessstandes garnicht zu oder der Standeigentuemer schmeisst Dich wegen "des sinnlosen Geballers" mit Deinen Bananenmagazinen einfach vom Stand.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein.

 

Es betrifft erstmal nur Halbautomaten, und diese werden erst dann zu "Kriegswaffen", wenn ein entsprechendes Magazin eingesetzt ist.

 

Prima, dann können die Halbautomatenbesitzer einfach, wenn der nächste Krieg kommt, ein solches Magazin einstecken und die somit entstandene A7-Totenkopf-Kriegswaffe den wie gewohnt siegreichen Kräften der Armee Wenck zur Verbesserung der wie gewohnt mangelhaften Ausrüstungssituation spenden.

 

Einfach pfiffig, diese EU - also das muss man denen ja lassen!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bounty:

 

Tja,

 

warum das AR15 jetzt keinen Spass mehr macht, wegen Magazinen nicht ueber 10 Schuss, erschliesst sich nicht. Denn dummerweise muss Dein "nicht verbotenes" Schiessen bereits jetzt von dem Beduerfnis umfassten Zweck abgedeckt sein.

Unter diesem Aspekt war und ist das Schiessen von mehr als 10 Schuss aus dem selben Magazin in Deutschland als Sportschuetze mit einer Sportwaffe (Selbstlader Langwaffe) knifflig bis problematisch bis verboten. Selbst wenn der Besitz der groesseren Tanks bisher voellig unproblematisch war.

 

Man kann sich natuerlich Krueckken wie "Dauer-Funktionstest" basteln, um  den fehlenden Bezug zu einer genehmigten Sportordnung zu kaschieren. Alles ziemlich auf der roten Linie, besonders wenn man dass auch noch offentlichkeitswirksam darstellt ("macht jetzt keinen Spass mehr"). 

 

Teilweise laesst es aber die auch einfach die Standordnung Deines Schiessstandes garnicht zu oder der Standeigentuemer schmeisst Dich wegen "des sinnlosen Geballers" mit Deinen Bananenmagazinen einfach vom Stand.

Es gibt nicht nur Sportschützen und nicht alle Sportschützen schießen in Deutschland.

Auch besitzen einige Menschen einfach aus Lust bereits eine Anzahl an diversen größeren Magazinen.

All diesen Menschen sind dann kriminalisiert

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein.

 

Es betrifft erstmal nur Halbautomaten, und diese werden erst dann zu "Kriegswaffen", wenn ein entsprechendes Magazin eingesetzt ist.

So hab ich es auch verstanden, Besitz erlaubt, reinstecken verboten......hört sich komisch an..:rotfl2:

Geschrieben
Am 8.3.2017 um 08:47 schrieb Sarastro69:

Kein Mensch in Deutschland in Europa braucht Nationalstaatlichkeit oder Faschismus... was wir brauchen ist

Frieden und Verständigung. Und dafür war die EU bisher sehr gut.

 

Nein die EU ist der neue Faschismus! Das Konzept der Nationalstaaten mit seinen Grenzen hat sich bewährt! Währen in der Nachkriegszeit die EG als eine Basis der Verständigung eine gute Idee war ist die EU die wahre Gefahr! Nebenbei lösen sich unter den Fittichen der EU der Frieden und die Verständigung gerade in Wohlgefallen auf! Ein nach dem anderen Land und besonders deren Völker hoffen auf den Austritt! Schon der Zwangs-Beitritt der deutschen in das Konstrukt EU war weder von der Mehrheit des Volkes getragen noch in irgendeiner Form legal! Es wurde einfach gemacht! Das ist Faschismus!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Bounty:

 

Tja,

 

warum das AR15 jetzt keinen Spass mehr macht, wegen Magazinen nicht ueber 10 Schuss, erschliesst sich nicht. Denn dummerweise muss Dein "nicht verbotenes" Schiessen bereits jetzt von dem Beduerfnis umfassten Zweck abgedeckt sein.

Unter diesem Aspekt war und ist das Schiessen von mehr als 10 Schuss aus dem selben Magazin in Deutschland als Sportschuetze mit einer Sportwaffe (Selbstlader Langwaffe) knifflig bis problematisch bis verboten. Selbst wenn der Besitz der groesseren Tanks bisher voellig unproblematisch war.

 

Man kann sich natuerlich Krueckken wie "Dauer-Funktionstest" basteln, um  den fehlenden Bezug zu einer genehmigten Sportordnung zu kaschieren. Alles ziemlich auf der roten Linie, besonders wenn man dass auch noch offentlichkeitswirksam darstellt ("macht jetzt keinen Spass mehr"). 

 

Teilweise laesst es aber die auch einfach die Standordnung Deines Schiessstandes garnicht zu oder der Standeigentuemer schmeisst Dich wegen "des sinnlosen Geballers" mit Deinen Bananenmagazinen einfach vom Stand.

 

Wir haben aber nicht nur Sportler....und diese Nichtsportler werden jetzt defacto enteignet. Wohlgemerkt für den Besitz bisher nicht-regulierter Teile, die jedes Kind von seinem Taschengeld kaufen durfte.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Globus:

So hab ich es auch verstanden, Besitz erlaubt, reinstecken verboten......hört sich komisch an..:rotfl2:

Nein.

Falls Du im Besitz einer Kat B Waffe bist (B7~Ar-15) Und Du hast ein Magazin>10 (hier wäre ein blockiertes 20er eine interessante Sache: Was ist es ?), das in einen HA oder einen Rep. passt, verlierst Du Deine Besitzerlaubnis.

 

Ein Sportschütze, der im Ausland an IPSC Matches teilnimmt, könnte eine Ausnahmegenehmigung beantragen für die Besitzlizenz auf A7, dann wären die Magazine wieder OK.

 

Das ist aber alles nur die Grundlage. Es kommt auf die nationale Umsetzung an. Wir haben bisher schon ein Überwachungssystem für ärztliche Gutachten. Aber mit der EU-Richtlinie wäre jetzt ein deutsches WaffG denkbar, das turnusmäßig eine MPU (jedes Jahr ?) verlangt.

 

Wartet mal ab, was da umgesetzt wird, und wirkt auf Eure Abgeordneten ein.

Geschrieben

Wie wo anders mal gesagt, im BDS sind ja theoretisch 30er Magazinkörper erlaubt wenn die auf 10 begrenzt sind.

 

Die Frage wird halt sein wie das im deutschen WaffG ausgelegt wird, WAS genau nun verboten sein wird, also ob wieder zurückbaubar begrenzte gehen solange die Begrenzung drin ist, ob nurnoch "echte" 10er Magazine ok sind oder wie auch immer...

 

Ich hoffe ja auf Vernunft, dass wenigstens blockierte eingesetz werden können, denn der 10er Körper sieht einfach nach nix aus...

 

Grüße Kai

Geschrieben

Wahrscheinlich erst neue BT-Periode also unter Weiterso-Merkel oder Gerechtigkeits-St.Martin Schulz in allen Abwandlungen von GroKo über RRG zu Kenia. Die BR- Initiative Hessens/Bremens ist im Wesentlichen abgelehnt, der Kabinetts-Entwurf mit 0-er Schränken ist ja zurück in die Ausschüsse verwiesen, Falls das noch beschlossen wird vor der Wahl im Herbst rechne ich mit der Umsetzung von EU-RL in nationales Recht im Frühjahr 2018. Aber das ist Sterndeuterei.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb schiiter:

Es gibt nicht nur Sportschützen und nicht alle Sportschützen schießen in Deutschland.

Auch besitzen einige Menschen einfach aus Lust bereits eine Anzahl an diversen größeren Magazinen.

All diesen Menschen sind dann kriminalisiert

 

 

Schiiter,

 

weiss ich doch alles.

 

Ok, welcher private Waffenbesitzer (nicht Sportschuetze) darf denn in Deutschland groessere Magazine zum Schiessen nutzen? Der Jaeger, der Sammler, der Sachverstaendige? Waffenscheininhaber (haben wir davon so viele insbesondere fuer Langwaffen)?

 

Fuer die Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches des deutschen Waffengesetzes sah/sieht es in der Tat anders aus.

Und der Besitz "aus Lust" hatte bisher keine Konsequenzen.

 

Da wir uns ja darauf einstellen koennen, dass unsere Anscheins-Volksvertreter die EU Regelung bedingungslos in nationales Recht unsetzen werden liegt es nun ein ganzes Stueck weit bei den Schiessport-Verbaenden.

Ich denke hier insbesondere an den BDS mit seinen IPSC-Disziplinen, die bei Wettkaempfen im Ausland einfach groessere Magazine erfordern um konkurrenzfaehig zu sein (weil dort erlaubt und von allen anderen genutzt) und die direkt auf ein internationales Regelwerk aufbauen. Dann koenntest Du, wie bisher, deine groesseren Magazine fuer den Auslandssport weiter verwenden und auch beim Besitz dieser Magazine in DEU hast Du dann hoffentlich die entsprechende Ausnahmeregelung, die nicht zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis fuehrt weil Du sie ja theoretisch auch in DEU in eine Waffe einsetzen koenntest.

Bei den anderen Verbaenden ist es imho problematischer, weil dort in der Regel das internationale Regelwerk fehlt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Raiden:

 

Wir haben aber nicht nur Sportler....und diese Nichtsportler werden jetzt defacto enteignet. Wohlgemerkt für den Besitz bisher nicht-regulierter Teile, die jedes Kind von seinem Taschengeld kaufen durfte.

 

Ein berechtigter Punkt,

ein Waffenbesitzer (sofern er nicht unter die Ausnahme Auslandssport faellt) muss sich nun von seinem bisher voellig legal und ohne Erlaubnis zu erwerbenden Eigentum (Magazine groesser 10/20) trennen um nicht die Besitzerlaubnis fuer sein anderes Eigentum, die Schusswaffe die diese Magazine aufnehmen koennte, zu verlieren. 

Enteignung durch die kalte Kuechen...

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Jacko5000:

 

Klage beim EUGH wegen fehlender Zuständigkeit von IMCO?

 

vor 2 Stunden schrieb Gruger:

Wer soll da klagen? Wenn das EU Parlament das absegnet, ist doch an sich auch egal welcher unzuständige Ausschuß (hört hört!) das Elend eingebracht hat.

 

Zitat

Die Verfahrensarten

Das Recht, vor dem EuGH Klage zu erheben, haben alle Mitgliedstaaten, alle Organe der EU, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen sowie jede natürliche oder juristische Person.

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/modul_04/Einfuehrung/Doc/MODUL04-Recht.doc

 

Ich bin mit einem 3stelligen Bertag dabei! GRA anfragen?

 

Grrrus

SJ

Bearbeitet von speedjunky

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