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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

So wertvoll wie ne Petition. Begreifts, steht auf und zeigt denen den Mittelfinger.

Wählt euch aus der EU und beendet diesen Wahnsinn, statt weiter am permanent vorangetriebnen Tod mitzuarbeiten.

DIE hören niemals auf. Also wählt die Bande einfach ab.

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vor 2 Stunden schrieb Harry Callahan:

Aha - meine 30er Magazine sind nun illegal. Wenn ich sie aber meiner Tochter schenke, die keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hat, sind sie für sie legal. 

 

 

vor 6 Stunden schrieb Wauwi:

Dazu bedarf es aber einer Änderung des deutschen Waffengesetzes, welches entsprechende Magazine entweder a) als erlaubnispflichtig oder b) als wesentliche Waffenteile oder c) als verbotene Gegenstände einstuft. Wie will man denn Millionen im Umlauf befindliche Magazine kontrollieren ?

 

 

 

Letztlich werden Terroristen und Verbrecher dann wohl weiter legal Magazine für ihre illegalen Waffen kaufen dürfen  und für  uns LWB  ist der Besitz dieser Magazine verboten, es sei denn wir erhalten die Kategorie A Sondererlaubnis für diese Magazine.

Das heißt, erlaubnispflichtig sind sie dann nur für LWB.

 

Frau Ford hat damals ohne Not  den  Magazinvorschlag des EU Rates einfach so übernommen noch bevor es zur Trialogsverhandung kam. Das ist meiner Ansicht nach der größte Vorwurf, den man  ihr machen kann.   

 

Letztlich ist der Magazinkompromiss nur der 1. Schritt zum nächsten Versuch Halbautomaten europaweit zu verbieten.

 

Spätestens beim nächsten Terroranschlag mit illegalen Schusswaffen und  High Cap Magazinen wird es dann heißen:

 

"Wir müssen jetzt endlich diese Halbautomaten verbieten, denn das Magazinverbot hat doch nichts gebracht." 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 8 Minuten schrieb shooter2015:

Frau Ford hat damals ohne Not  den  Magazinvorschlag des EU Rates einfach so übernommen noch bevor es zur Trialogsverhandung kam. Das ist meiner Ansicht nach der größte Vorwurf, den man  ihr machen kann.   

 

Sie ist BRITIN. Die von der Rinderwahn-Insel sind für ihre hoplophoben Spleens bekannt, die ihrem Land eine vorher ungeahnte Quote an Feuerwaffenmorden beschert hat.

Bock = Gärtner.

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Naja, was durfte man  denn realistisch  erwarten?

 

Ich denke Frau Ford hat sich für einen (faulen) Kompromiss eingesetzt, aber zumindest hat sie sich dem EU Komissionsvorschlag  nicht einfach gefügt.

Ich glaube mit Hoplophobie hat  das wenig zu tun. Sie ist nun mal Berufspolitkerin und wollte sich ihre Karriere  nicht kaputt machen.

Ich hatte den Eindruck, dass sie nach dem Brexit gegenüber dem Rat und der Kommission ein Stück weit eingeknickt ist.

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb horidoman:

Protokoll der namentlichen Abstimmung: Als pdf

Braucht viel Platz, sorry, aber ich möchte dieser Information Asyl gewähren, bevor sie irgendwo verschwindet und damit sich jeder seine Stimme bei der letzten "Europawahl" betrachten kann.

 

 

Nicht vergessen, alle die nicht da waren und deshalb effektiv dafür gestimmt haben. In den württembergischen Landtagsprotokollen aus dem neunzehnten Jahrhundert steht bei jeder Sitzung am Anfang drin, wer abwesend war und welche Entschuldigung er dem Präsidium dafür vorgelegt hatte. Wann hat es sich denn eingebürgert, daß man als Sachwalter der Rechte der Bürger einfach fortbleiben darf weil man andere Dinge wichtiger findet?

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Ich habe mir das Machwerk noch mal zu Gemüte geführt.

Seite 42 der beschlossenen  EU Waffenrichtlinie sagt Folgendes:

 

"Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische

Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20

Patronen aufnehmen können, bzw.

für

Lang

-

Feuerwaffen, die mehr als zehn

Patronen aufnehmen können, darf

nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel

6

erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel

7 Absatz

4a bestätigt,

erneuert oder verlängert wurde."

 

 

 

Ich deute das jetzt so, dass keiner mehr Magazine über 10/ 20 Schuss erwerben  darf, egal ob LWB oder nicht.

Nur LWB mit den Sondergenehmigungen für Sportschützen (siehe Seite 39) dürften derartige Magazine dann noch unter Vorlage eines entsprechenden Dokuments beim Kauf erwerben.  

Da es in Deutschland ja bisher schon für Sportschützen ein Verbot der sportlichen Verwendung von LW Magazinen über 10 Schuss gibt, ist der Erwerb praktisch ausgeschlossen, es sei denn das  deutsche Waffengesetz wird an dieser Stelle geändert.

 

Jäger können den Erwerb dieser Magazine  komplett  vergessen, da es die Sondergenehmigungen  entsprechend der EU Waffenrechtslinie wenn überhaupt dann nur für Sportschützen geben wird.   

 

 

 

Bei  festgestelltem  Besitz der bis jetzt  bereits vorhandenen  und bisher noch frei verkäuflichen  High Cap Magazine ist dagegen der Verlust der WBK  für den LWB die  strafrechtliche Konsequenz ( siehe Seite 34/35 unter  3).

Nicht LWB dürfen dann einfach im ihrem späteren Leben keine WBK mehr beantragen, falls bei ihnen   ein High Cap Magazin gefunden wird, da sie einen Verstoß gegen das Waffenrecht begangen haben.  

 

 

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Wir sollten sie unterstützen, wenn sie zu ihrem Wort steht:

Zitat

Frau Charanzová,  Schattenberichterstatterin  :

....

Sollte die Schlacht im Europäischen Parlament verloren gehen, ist die Anfechtung der Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof der nächste Schritt – und ich würde einen solchen Schritt unterstützen.

....

 

Quelle: https://german-rifle-association.de/eugunban-wie-geht-es-weiter-3/

 

Auf unsere Verbände können wir wahrscheinlich nicht zählen.

Also hoffe ich, dass die GRA oder Firearms United aktiv wird. 

Sobald es dafür ein Konto gibt, geht von mir ein Hunni rüber!

 

Gruß

SJ

P.S. Falls erforderlich auch der Betrag im Wert eines HA, ich spare dann auf den nächsten.

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vor 11 Stunden schrieb mühli:

Sodele http://www.20min.ch/schweiz/news/story/EU-verschaerft-Waffenrecht---Schweiz-mitbetroffen-19709988 auch in meiner Heimat stehen die Zeichen auf Sturm und wenn es blöde kommt, kommt der Vereinszwang auch in meine Heimat! 

 

Ich will ja die Folgen für die deutschen Waffenbesitzer nicht kleinreden - aber gegen diese Veränderungen in einem diesbezüglich bisher ziemlich freien Land (CH), wo nun Vereins- und ggf. Bedürfniszwang kommen könnten, ist die Sache mit den Magazinen vergleichsweise ein "Huster".

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vor 13 Stunden schrieb GKBubi:

Wo ist da nochmals der Unterschied? Ich habe momentan da gewisse Schwierigkeiten ihn (den Unterschied) zu erkennen.

 

Die selbe Tätigkeit, nur entweder öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft. Ansonsten kein Unterschied.

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vor 1 Stunde schrieb shooter2015:

Ich habe mir das Machwerk noch mal zu Gemüte geführt.

Seite 42 der beschlossenen  EU Waffenrichtlinie sagt Folgendes:

 

"Der Erwerb von Ladevorrichtungen für halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, bzw. für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können, darf nur Personen gestattet werden, denen eine Genehmigung nach Artikel 6 erteilt wurde oder eine Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt, erneuert oder verlängert wurde."

 

 

 

Wieso spezifizieren die eigentlich nach Zentralfeuer-Munition + Halbauto bei allen Waffen außer LW (= soimit KW), und lassen diese Spezifikationen bei den LW weg (so dass es klingt, als seien bei diesen sowohl Repetierer als auch Randfeuermunition mitbetroffen)?

 

Ich meine, das EU-Feuerwaffenrichtlinien-"Amendment" ist ohnehin sinn- und zwecklos. Aber selbst ungeachtet dessen ist die o.g. Formulierung doch einfach nur grottenschlecht im Sinne von unsystematisch.

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vor einer Stunde schrieb detlef86:

Da steht doch aber "Erwerb" und nicht "Besitz".
Bedeutet das nun, dass ich nach Inkrafttreten keine dieser Magazine mehr kaufen, wohl aber meine alten weiterhin besitzen darf?

 

Nein.

 

Denn wer gleichzeitig im Besitz eines großen Magazins und einer passenden Waffe ist, verliert seine waffenrechtlichen Erlaubnisse.

 

Verkaufen darfst Du die Magazine aber natürlich auch nicht, der Erwerb ist schließlich verboten ohne Sondererlaubnis (die es in Deutschland niemals geben wird).

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Nicht vergessen, alle die nicht da waren und deshalb effektiv dafür gestimmt haben. In den württembergischen Landtagsprotokollen aus dem neunzehnten Jahrhundert steht bei jeder Sitzung am Anfang drin, wer abwesend war und welche Entschuldigung er dem Präsidium dafür vorgelegt hatte. Wann hat es sich denn eingebürgert, daß man als Sachwalter der Rechte der Bürger einfach fortbleiben darf weil man andere Dinge wichtiger findet?

 

Diese Leute kann man heutzutage "googeln" und danach anmailen. Habe ich schon gemacht. zB. bei Othmar Karas. Der hat am 05.09.2016 eine Abstimmung im Ausschuss geschwänzt, obwohl er vorher mächtig bei österreichischen Jägern angegeben hat. Aufgespürt hab ich Karas am selben Tag dann hier:

https://www.facebook.com/othmar.karas/photos/a.402608286500814.90998.395638503864459/1168887639872871/?type=3&comment_tracking={"tn"%3A"O"}

 

 

Zitat

 

Othmar Karas

· 5. September 2016 ·

Bevor es für mich heute Nacht nach Brüssel geht, bin ich eben noch zu Gast beim Montag-Club im Raiffeisen-Gebäude. Ich bin eingeladen, zur aktuellen Situation der EU zu referieren und diskutieren. Brennende Themen sind auch hier TTIP, CETA, Russland, Türkei und Brexit. "Europapolitik darf nicht nationalisiert werden! Innenpolitik muss europäisiert werden. Verantwortung wahrnehmen, statt Schuld zuweisen!"

 

Brauche ich wohl nicht zu erwähnen, dass auf meine E-mail nie eine Antwort gekommen ist.
Bearbeitet von horidoman
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vor 39 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein.

 

Denn wer gleichzeitig im Besitz eines großen Magazins und einer passenden Waffe ist, verliert seine waffenrechtlichen Erlaubnisse.

 

Verkaufen darfst Du die Magazine aber natürlich auch nicht, der Erwerb ist schließlich verboten ohne Sondererlaubnis (die es in Deutschland niemals geben wird).

Warum eigentlich nicht?

Bevor ich es an Motek übergebe werde ich erst mal einen Antrag stellen.

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Die Sache muss unbedingt vor Gericht. Ich würde mich in jedem Fall beteiligen. €€€ Wenn die EU mit dem Scheiß durchkommt haben wir durch die Hintertür ein EU Waffenrecht. Dann kommt in 1-2 Jahren die nächste EU Verschärfung. Dann wird solange weiter verschärft bis nichts mehr übrig ist.

Fakt: Die EU ist nicht zuständig! Das muss von einem Gericht festgestellt werden. Der ganze Schwachsinn gehört auf den Müll, so wie die EU insgesamt. Allerdings steht das auf einem anderen Blatt.

Bearbeitet von Bender
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