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Quo vadis Frankonia


Computerfritze

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Wenn die Dir die Kanone geben und nicht in der WBK eintragen, ist das eine Straftat.

 

Wenn Du einen Beleg (Rechnung) bekommst, zur Behörde gehst, die tragen das ein und Du holst dann mit dem Eintrag in der WBK los um Deinen Meuchelpuffer abzuholen, dann ist das legal. 

 

Frag ruhig nach. 

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Vor 12 Monaten eine Sig 226 LDC zur Ansicht bestellt, heute der Anruf " Ihre Waffe ist da".

Ich hab gefragt ob es bei Frankonia auch Kalendar gibt...

 

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vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

Wenn die Dir die Kanone geben und nicht in der WBK eintragen, ist das eine Straftat.

Da du bisweilen einen etwas eigenen Humor an den Tag legst: dein Ernst? Falls ja, warum?

 Ich kann ja auch ohne WBK, nur mit dem JJS einkaufen gehen. Ganz legal.

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vor 3 Stunden schrieb HBM:

 

vor 1 Minute schrieb erstezw:

Da du bisweilen einen etwas eigenen Humor an den Tag legst: dein Ernst? Falls ja, warum?

 Ich kann ja auch ohne WBK, nur mit dem JJS einkaufen gehen. Ganz legal.

Es geht um Verkauf durch Händler mit Erwerbsgrundlage Voreintrag, also z.B. Kurzwaffen für Jäger, Selbstlader/Kurzwaffen für Sportschützen, Schalldämpfer für Jäger, etc.. Es geht nicht um Langwaffen auf JJS für Jäger. Bzgl. Straftat bin ich mir nicht sicher, aber lies doch mal in oben verlinktem Gesetz nach, welchen Tatbestand ein Verstoß gegen §34 Ziff. 2 darstellt, dann bist Du und evtl. auch wir, wenn Du die Quelle verlinkst schlauer.

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Lustig ist auch die Sache Wechsellauf/Austauschlauf.

Das Gesetz und NWR sagt Wechsellauf mit W wie "Werkzeug benötigt",

Händler schreibt Wechsellauf zum selber hin und herwechseln...

Behörde sagt ich schreib ihnen Wechsellauf statt Austauschlauf rein, sonst kommt man nur durcheinander.

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vor 44 Minuten schrieb HBM:

. Bzgl. Straftat bin ich mir nicht sicher, aber lies doch mal in oben verlinktem Gesetz nach, welchen Tatbestand ein Verstoß gegen §34 Ziff. 2 darstellt, dann bist Du und evtl. auch wir, wenn Du die Quelle verlinkst schlauer.

 

Ein Verstoß gegen § 34 II 1 WaffG ist weder straf- noch bußgeldbewehrt.

Ein entsprechender Tatbestand in §§ 51-53 WaffG findet sich nicht. 

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vor 57 Minuten schrieb HBM:

 

Es geht um Verkauf durch Händler mit Erwerbsgrundlage Voreintrag, also z.B. Kurzwaffen für Jäger, Selbstlader/Kurzwaffen für Sportschützen, Schalldämpfer für Jäger, etc.. Es geht nicht um Langwaffen auf JJS für Jäger. Bzgl. Straftat bin ich mir nicht sicher, aber lies doch mal in oben verlinktem Gesetz nach, welchen Tatbestand ein Verstoß gegen §34 Ziff. 2 darstellt, dann bist Du und evtl. auch wir, wenn Du die Quelle verlinkst schlauer.

Zitat

§34 (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

 

Zitat

§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

5. entgegen ..., § 34 Absatz 2 Satz 1... eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet,

Hmmm, vom Eintragen steht da konkret nichts, ein Richter könnte das aber in "nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise " verpacken...

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vor 8 Minuten schrieb erstezw:

 

Hmmm, vom Eintragen steht da konkret nichts, ein Richter könnte das aber in "nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise " verpacken...

  WAS?  Lies mal den §34 NOCHMAL... da steht WÖRTLICH:

 

...dauerhaft einzutragen...

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vor einer Stunde schrieb erstezw:

 

Hmmm, vom Eintragen steht da konkret nichts, ein Richter könnte das aber in "nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise " verpacken...

Wir sind in diesem Fall im repressiven Bereich. Eine Analogie zu Lasten des Betroffenen ist unzulässig. Der Wortlaut ist eindeutig und bestimmt genug, indem nur auf die "Anzeige" und mit keinem Wort auf den Antrag abgestellt wird. Eine Auslegung nach deiner Interpretation ist daher nicht tragfähig. 

"Machen" kann der Richter am AG Hintertupfingen bei einem unverteidigten Betroffenen sicherlich viel....Eine Frage ob man es mit sich machen lässt - wie so oft.

Bearbeitet von P22
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Also zu Frankonia, für mich sind die im Niedergang.

 

Habe früher viel Muni dort gekauft, 92-98, da biste hin und hast 2 Kisten 308 DAG Surplus für 395 Märker gekauft, hättest aber auch 10 Kisten mitschleppen können, 9mm das Gleiche, 30000 null Problem, kurzer Anruf haben wir da, Drops gelutscht.

 

Heute gehste hin, ist nem Vereinskollegen  passiert, wollte Geco Semi Auto 22 lr, 2 Schachteln konnten Sie auf den Thresen packen, ich letztes Jahr telefonisch gefragt habt ihr 500 Magtech 95grs 9mm, haben wir , ich hin hatten Sie wollte aber dann doch Tausend, sorry, das warn die Letzten, wenn ich die Lieferzeiten auf der Webseite sehe schwillt mir der Kamm, was weiss ich 15 Sorten Neuner, lieferbar 2 ,der Rest 2 Wochen bis 8 Monate, beim Büxer um die Ecke krieg ich die 115er S&B fast immer und günstiger. Bei preisgünstigen Luftdruckwaffen das Gleiche, wollte zum plautzen das Mercury Chily, Lieferzeit 14 Tage für 79 Eus, nach 8 Wochen hab ich storniert, verarsc...en kann ich mich Alleine.

 

 

Am Rande, Frankonia Erfurt ist nicht prinzipiell schlecht, ist aber ein Verkäufer der es reisst in der Waffenabteilung, sachlich, ruhig und fachlich kompetent, , der Rest arrogant und stinkt vor Faulheit, wie irgendjemand schrieb, die Fummeln was auf dem Thresen und der Kunde wird ignoriert, die Alten damals warn echt bemüht, warn das Zeiten, aber der Liefermangel ist für mich ein Nogo.

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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Also, ich hab in den Neunziger Jahren selbst einen Fall erlebt, in dem ein Waffenhändler eine 22 Lfb Sportpistole versehentlich NICHT eingetragen hatte.

 

Wurde dann ein Riesenspass mit Bullerei, Durchsuchungen, Strafprozess.

 

Insofern .... hhhmmm

 

Warst du denn komplett in die Ermittlungen eingebunden und kanntest sämtliche Fakten?  Vielleicht ging es da nicht nur um die Eintragung, sondern um die Meldung oder vielleicht hatten sie den Händler schon mit anderen Sachen auf dem Kieker oderoderoder...

Es ist m.E. immer schwierig, das von Außen beurteilen zu können, wenn man nicht selbst Ermittler, Anwalt eines Beteiligten o.ä. ist.

 

Aber davon ab: nicht, dass die Händler in meiner Umgebung da blauäugig sind! Die kennen schlicht die SB in ihrer Region ganz genau und wissen wie die ticken. Ansonsten rufen die dann auch kurz durch. Es hier aber genauso, wie von Fyodor beschrieben. Die SB bevorzugen die eigene Eintragung, wohl weil einige Händler nach wie vor da teils kuriose Eintragungen vornehmen (wie manche SB natürlich auch...).

Bearbeitet von blackys
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Als Erwerber / Kunde bekommt man aber keine Probleme, wenn der Händler nichts einträgt und man es dann durch die Behörde vornehmen lassen möchte?

Beim Versandkauf sehe ich schließlich nicht, ob der Händler etwas einträgt - bis er die WBK wieder, mit der erworbenen Waffe, zugeschickt hat.

 

vor 5 Stunden schrieb tar:

Lustig ist auch die Sache Wechsellauf/Austauschlauf.

Das Gesetz und NWR sagt Wechsellauf mit W wie "Werkzeug benötigt",

Händler schreibt Wechsellauf zum selber hin und herwechseln...

Behörde sagt ich schreib ihnen Wechsellauf statt Austauschlauf rein, sonst kommt man nur durcheinander.

 

War bei mir auch so. Die SB kannte zwar die Definitionen, wollte mir aber nicht glauben, dass es im Falle der Glock definitiv ein Austauschlauf ist, weil er eben keine individuellen Anpassungsarbeiten o.ä. erfordert. Der Händler hatte nämlich 'Wechsellauf' in die Rechnung geschrieben und daher wollte sie ihn nur als solchen eintragen - "Jaja, das sagen SIE! Hier steht ..."

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vor 14 Minuten schrieb Schwarzseher:

Als Erwerber / Kunde bekommt man aber keine Probleme, wenn der Händler nichts einträgt und man es dann durch die Behörde vornehmen lassen möchte?

 

Weder der Händler noch der Kunde bekommt bei einem fehlenden Eintrag durch den Händler Probleme. 

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vor 14 Minuten schrieb P22:

Weder der Händler noch der Kunde bekommt bei einem fehlenden Eintrag durch den Händler Probleme. 

 

Und das weisst Du ganz sicher für 16 Bundesländern mit ca. 550 Waffenbehörden und dort jeweils jeden individuellen Sachbearbeiter? Respekt.

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Bei uns schreibt die Behörde einfach nur Lauf zu lfd. Nr3.

Nr3. ist dann der Eintrag Pistole 9mm. 

Aber unsere Behörde möchte selbst eintragen. Fast alle Händler in der Gegend haben von der Behörde dazu eine Mitteilung bekommen. 

Ergebnis sind dann in der WBK durch den Drucker verrutschte Zeilen, welche dann handschriftlich korrigiert werden und "amtlich geändert" gestempelt werden. Sieht natürlich Suuuuper aus. 

Aber die Behörde WILL das so! 

Im Norden von RLP. 

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Ich verstehe es so, dass zwar die Vorschrift im Gesetz steht, aber die zugehörige Strafvorschrift nicht bzw. nicht eindeutig festgelegt wurde.

Wenn es sich trotzdem noch um Gesetzesverstöße handelt, die zwar nicht strafbewehrt sind, könnten sie aber vielleicht eine waffenrechtliche Un-Zuverlässigkeit begründen, zumindest bei ständiger Wiederholung?

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vor einer Stunde schrieb German:

 

Und das weisst Du ganz sicher für 16 Bundesländern mit ca. 550 Waffenbehörden und dort jeweils jeden individuellen Sachbearbeiter? Respekt.

Ja, danke.

Weißt du warum ich das weiß? Weil ich das WaffG gelesen habe. Entsprechende Ausführungen finden sich weiter oben.

 

Wenn der Gesetzgeber die Norm bei deren Nichtbeachtung mit keiner Sanktion belegt, macht er deutlich, dass die Vorschriften eher Ordnungscharakter hat. Wichtig ist, dass die Behörde weiß, dass ein Wechsel des Besitzes stattgefunden hat und diese Anzeigepflicht wurde entsprechend sanktioniert. 

Wer die Eintragung letztlich vornimmt,  ist in diesem Fall aus Sicht des Gesetzgebers zweitrangig. Anderenfalls hätte er sich das ausklammern im Bußgeldtatbestand sparen können. 

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Ohje.

 

Wenn Du Dich nicht wirklich mit dem Thema auskennst und von der Praxis keine Ahnung hast, wäre es empfehlenswert, keine so pauschalen Aussagen mit Allgemeingültigkeitscharakter im Stile von...

 

vor 2 Stunden schrieb P22:

Weder der Händler noch der Kunde bekommt bei einem fehlenden Eintrag durch den Händler Probleme. 

 

...zu treffen.

 

Insbesondere dann, wenn sie so pauschal schlicht und einfach falsch sind und wenn dann nur für eine nicht näher definierte Teilmenge von Waffenbehörden zutreffen. :rolleyes:

 

Und noch ein kleiner Tipp, auch wenn ich den schon mehrfach gegeben habe:

 

Das Waffenrecht besteht aus mehr als dem reinen Gesetzestext des Waffengesetzes.

Neben untergeordneten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften und z.B. Feststellungsbescheiden besteht es auch aus der Verwaltungspraxis und der aktuellen Rechtssprechung, die beide nicht unbedingt in einem Gesetz wiederzufinden sind. Da hilft es durchaus auch, mal Rechtskommentare zu lesen. Und zwar die aktuellen. Es hat schon seinen Grund, dass die immer wieder mal aktualisiert werden.

 

Der reine Konsum des Waffengesetzes hilft nicht immer weiter. Auch wenn das hier einige nicht wahrhaben wollen.

Bearbeitet von German
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vor 14 Stunden schrieb RedWhine:

Wie waere es mal mit ON Topic? hier steht 90% Geschwafel über das Waffengesetz und vom Monika Thread sind nur Stücke übrig...

Deshalb will ich hier mal was zu Frankonia beitragen:

 

Am 12.5.2017 um 14:00 schrieb RedWhine:

Vor 12 Monaten eine Sig 226 LDC zur Ansicht bestellt, heute der Anruf " Ihre Waffe ist da".

...

Dann könnte ich auch noch ne Chance haben, die vor knapp 10 Jahren bei Frankonia bestellte Glock 19 zu bekommen? Bestellt war sie, eine konkrete Absage bekam ich nie... Naja, Frankonia hat so profane Geschäfte nicht mehr nötig.

 

Früher kaufte ich sehr viel bei Frankonia, Kleidung, Waffen, Munition, jagdliches Zubehör, etc.

Heute kaum noch - Sortiment und Ambiente sind leider nicht mehr attraktiv.

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