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IGNORED

Richterin im Labyrinth des Waffenrechts


Webley

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Die Frau Richterin sieht Waffen als "Männerdomäne", beim Waffenrecht sollte sie vielleicht Nachhilfe nehmen! :peinlich:

Die Überschrift "Waffennarr streitet’s ab" ist eine Frechheit! :pissed:

Richterin im Labyrinth des Waffenrechts

Während einer Kontrolle der Waffenbehörde des Landratsamts Waiblingen sind bei einem Man aus Korb sechs Pistolen und Revolver in dessen umfangreichen Arsenal gefunden worden, die nicht registriert waren. [editiert]

Bitte keine großflächigen Zitate urheberrechtlich geschützter Werke!

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-gegen-ehemaligen-sportschuetzen-richterin-im-labyrinth-des-waffenrechts.f9f562b2-1931-45a9-9743-fdb9c7d609ff.html



Illegaler Waffenbesitz? Waffennarr streitet’s ab

Sechs nicht angemeldete Schusswaffen haben die Kontrolleure des Landratsamts im Mai 2013 in einer Korber Wohnung beschlagnahmt. [editiert]

dito

http://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-illegaler-waffenbesitz-waffennarr-streitet-s-ab.f608e0b8-57b5-4532-8257-5f7a472f15c8.presentation.print.html

Edited by knight
Zitat auf einen Satz reduziert.
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Die Frau Richterin sieht Waffen als "Männerdomäne", beim Waffenrecht sollte sie vielleicht Nachhilfe nehmen! :peinlich:

Die Überschrift "Waffennarr streitet’s ab" ist eine Frechheit! :pissed:

Richterin im Labyrinth des Waffenrechts

Die heutige Chefin des zuständigen Amtes erklärte, sie könne über die Vorschriften vor 1973 keine verbindlichen Angaben machen. Nun soll jener Sachbearbeiter der Behörde, der nach diesem Datum die Waffenbesitzkarte des heute 73-Jährigen geführt hat, bei einem weiteren Prozesstermin als Zeuge zu den Vorschriften gehört werden.

In diesem Labyrinth befinden sich wohl alle der dort Beteiligten! :traurig_16:

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Der 73-jährige Besitzer spricht von einem Versäumnis der Behörden ... Er habe die Waffen legal erstanden, möglicherweise sei beim Landratsamt „eine Karteikarte unter den Tisch gefallen“.

Ja ne, is klar. Die Pflicht zur Anmeldung von Schusswaffen 1973 bzw. 1976 war ja auch eine Holschuld der Behörde und keine Bringschuld der Waffenbesitzer ... oder doch umgekehrt? :rolleyes:

Er habe die Waffen legal erstanden, möglicherweise sei beim Landratsamt „eine Karteikarte unter den Tisch gefallen“. Es handle sich bei den sichergestellten Waffen überdies um Sammlerstücke, die für den Gebrauch quasi ungeeignet seien, sagt der Rentner. Auch die halbautomatischen Pistolen seien im Vergleich zu modernen Exemplaren „harmlos“.

Dann müsste das Thema der dazugehörigen Sammler-WBK wohl so aussehen:

"Für den Gebrauch quasi ungeeignete Schusswaffen, deren Anmeldung bei der Einführung des WaffG 1973 und der Amnestie 1976 vergessen wurde sowie harmlose Pistolen"

Da muss ich doch morgen gleich mal zu meiner Waffenbehörde und nachfragen, ob das kulturhistorisch bedeutsam ist ... :rofl:

Edited by Flohbändiger
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Unabhängig von damaliger Hol- und Bringschuld:

Es ist doch recht erstaunlich, wie selbstverständlich vom Bürger stets der "Durchblick" in dem Rechtsgebiet gefordert wird -

wenn ihn Verwaltungsmitarbeiter dieses Fachgebietes, und eine damit befasste Richterin, offenbar auch nicht haben...

Edited by karlyman
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Es ist doch recht erstaunlich, wie selbstverständlich vom Bürger stets der "Durchblick" in dem Rechtsgebiet gefordert wird -

wenn ihn Verwaltungsmitarbeiter dieses Fachgebietes, und eine damit befasste Richterin, offenbar auch nicht haben...

Klar, es ist ja auch immer einfacher, die Schuld bei anderen zu suchen als bei sich selbst.

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Nein, es ging mir ausdrücklich nicht um die Schuld. Und wir wissen ja, wie das mit Unkenntnis und Strafe ist (meist).

Ich finde jedoch, es wirft ein bezeichnendes Licht auf unser Waffenrecht, dass selbst in dem Bereich tätige Verwaltungspraktiker und mit den Fällen befasste Juristen so sehr im Zweifel (bzw. momentaner Unkenntnis sind)... Vom betroffenen Bürger wird jedenfalls jederzeit umfassende Kenntnis der Normierung verlangt.

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@ Flohbändiger

Du machst es dir etwas einfach. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Bei der bei mir durchgeführten Kontrolle wollten die Kontrolleure Waffen sehen, die ich seit Jahrzehnten nicht mehr besitze. Ich hatte 1973 im Übereifer und der damaligen Unkenntnis des Waffenrechts allles angemeldet was sich nicht gewehrt hat - nämlich Druckluftwaffen und nach 1970 erworbene SSW (mit PTB). Dieser Unsinn, basierend auf meiner Anmeldung, ist anscheinend ins NWR eingeflossen. Eine WBK hatte ich damals nie erhalten. Diese Waffen wurden in der Zwischenzeit entweder verkauft oder verschrottet.

Am wem liegt jetzt der Fehler?

Manfred

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Also Waffenbesitzkarten gab es vor 1972 wohl nicht.

Das Reichswaffengesetz sah lediglich Waffenerwerbsscheine für Faustfeuerwaffen vor.

Ob später ebensolche überhaupt von Jagdscheininhabern oder legalen Waffenscheininhabern gefordert wurden, weiß ich nicht, in vielen BL anscheinend nicht, man lese diesen WO-Thread dazu.

http://forum.waffen-online.de/topic/324609-reichswaffengesetz-und-verordnung/

Wenn man über 70 Pistolen etc. hat und etliche korrekt angemeldet und korrekt aufbewahrt hat, aber das Amt aus Schlamperei einie waffen nicht auf die WBK übernommen hatte und der Inhaber das - auch aus Schlamperei oder vielleicht weil er dachte, er bräuchte dies nicht, weil er mit just den 6 KW ohnehin nie mehr trainiert/schiesst/transportiert, dann hat sich die Frage nach der Zuverlässigkeit doch weitgehend erledigt.

Aich wäre mal interessant, was für Kiruwaffen es waren - damals freie? Oder damals Langwaffen (in den 60ern galt noch: Langwaffe ab 45 cm, nicht wie heute ab 60 cm).

Auch verstehe ich nicht, warum ihm als Sportschütze die Muni weggenommen wird, insbesondere wenn er damit erfolgreich schiesst aus offenbar angemeldeten Sportwaffen.

Grüße

Schwarzwälder

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Auch verstehe ich nicht, warum ihm als Sportschütze die Muni weggenommen wird, insbesondere wenn er damit erfolgreich schiesst aus offenbar angemeldeten Sportwaffen.

So wie sich das aber gelesen hatte, WAR er Sportschütze und hatte die Munition halt einfach noch über, weswegen er einfach nur keine neue kaufen musste.

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Ich hatte 1973 im Übereifer und der damaligen Unkenntnis des Waffenrechts allles angemeldet was sich nicht gewehrt hat - nämlich Druckluftwaffen und nach 1970 erworbene SSW (mit PTB). Dieser Unsinn, basierend auf meiner Anmeldung, ist anscheinend ins NWR eingeflossen. Eine WBK hatte ich damals nie erhalten.

Wie jetzt, Du hast 1973 Waffen angemeldet und es hat Dich bis heute nicht gewundert, wo denn die WBK bleibt? Oder hast Du mal nachgefragt?

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Nicht doch, wieso sollte ein sachkundiger Sportschütze, der für 64 seiner 70 Waffen eine WBK hat, in über 40 Jahren auch argwöhnisch werden, dass sechs seiner Waffen nirgendwo in seinen Erlaubnissen auftauchen. Das kann dann natürlich nur ein Fehler der Behörde sein. Du kannst das ja gerne glauben, ich jedenfalls nicht.

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@ Flohbändiger

Du machst es dir etwas einfach. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Bei der bei mir durchgeführten Kontrolle wollten die Kontrolleure Waffen sehen, die ich seit Jahrzehnten nicht mehr besitze. Ich hatte 1973 im Übereifer und der damaligen Unkenntnis des Waffenrechts allles angemeldet was sich nicht gewehrt hat - nämlich Druckluftwaffen und nach 1970 erworbene SSW (mit PTB). Dieser Unsinn, basierend auf meiner Anmeldung, ist anscheinend ins NWR eingeflossen. Eine WBK hatte ich damals nie erhalten. Diese Waffen wurden in der Zwischenzeit entweder verkauft oder verschrottet.

Am wem liegt jetzt der Fehler?

Manfred

Dieses wird es wohl sehr oft geben.

Ich kenne da auch enen Fall bei dessen Frau nach dem Tod Ihres Vaters vor über zwanzig Jahren für dessen " Waffen" eine WBK ausgestellt wurde, in der sogar arabischer Dekoschrott und anderes nach Waffen aussehendes eingetragen wurde ohne diese Teile überhaupt gesehen zu haben.

Wenn die gute Frau dieses jetzt los werden wil, taucht bei meiner (auch für sie) zuständigen Behörde ein riesen Problem auf.

Für die Frau wohl auch.

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Flohbändiger hat mit seinem Beitrag-- 16 -- absolut recht was er da sagt.

Ich habe mir jetzt die beiden Links zu der Sache nochmals angesehen.

Ich sehe die Sache so : der Angeklagte hatte alle seine Waffen vor 72 rechtmäßig erworben und nach 72 auch bei der Behörde angemeldet

Der Besitz von Munition war ja auch bis zur Änderung des WAFFG. im Jahr 2003 frei, ich denke dieser Termin wurde -- eventuell aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit nicht wahrgenommen-- und bei der Waffenkontrolle wurde dann festgestellt-- Kein Mun EWB -- vorhanden. Muni beschlagnahmt fertig.

Zum Erwerb, auf Waffenschein vor 72 , kann ja sein , dass das damals funktioniert hat, aber meiner Meinung nach bedurfte es nach dem

Erwerb, auch damals um ein Dokument zum Besitznachweis.

Meiner Meinung nach hatte der Angeklagte wenn er 1972 alle seine Waffen angemeldet hat, jetzt runde 40 Jahre Zeit gehabt um mal

seinen Bestand auf Vollständigkeit zu überprüfen ob alles eingetragen ist, selbst wenn er im Besitz von 70 Waffen ist, kann man doch

erwarten, --- auch im eigenen Interesse --- dass man sich einfach mal die Zeit nimmt und alles nachprüft ob alles seine Richtigkeit hat.

---- spätestens nach Ankündigung der Kontrolle durch die Behörden, hätte ich da mal Inventur gemacht--- und wenn da Unstimmigkeiten

aufgetreten währen, hätte man immer noch Zeit gehabt um die Flucht nach vorne anzutreten und bei der Behörde nachzuhaken,dass

--- für bestimmte Waffen zzt. keine WBK ----- auffindbar ist ----- warum auch immer ?

dadurch dass man halt jetzt 40 Jahre den Kopf in den Sand gesteckt hat und sich einfach sagte-- was ich nicht wusste, interesiert mich

heute nicht, ich habe ja damals alles recht gemacht, mir kann man ja keine Schuld geben, wenn das Gesetz sich ändert, soll mich doch

meine Behörde anschreiben und sagen was sie von mir haben will.

Und jetzt steht der Arme Mann vor Gericht, wegen unerlaubtem Waffen und Munitionsbesitzes und alle sind ahnungslos incl. der Behörde.

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