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IGNORED

Richterin im Labyrinth des Waffenrechts


Webley

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Kann man sich wirklich ohne eigenes zutun, allein durch die Handlungen anderer, "schuldig" machen?

Dass man sich ohne eigenes Zutun der Verfolgung durch andere ausgesetzt sehen kann steht ausser Frage, aber das muss ja nichts mit "Schuld" im eigentlichen Sinne zu tun haben.

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Der damalige SB hat bei der damaligen Anmeldung ohne viel Federlesen auch Druckluftgewehre mit F in Raute aufgenommen.

Das lag aber mehr daran, dass der Sachbearbeiter (und nicht nur dieser) damals von den Neuregelungen hoffnungslos überfordert war. Er hätten dir sicher auch eine Mausefalle auf einer WBK eingetragen. Sie wussten es nicht besser und wollten einfach nichts falsch machen. Wäre das LG nicht angemeldet worden, wäre es auch (selbst nach heutigem Recht) gut gewesen.

Das idiotische ist doch - ein LG vor 1970 in den Verkehr gebracht und ohne "F" im Fünfeck kann die Leistung einer Panzerabwehrkanone haben und ist trotzdem frei.

Manfred

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Zum Erwerb, auf Waffenschein vor 72 , kann ja sein , dass das damals funktioniert hat, aber meiner Meinung nach bedurfte es nach dem

Erwerb, auch damals um ein Dokument zum Besitznachweis.

Wer so einen geschichtsträchtigen Künstlernamen wählt, sollte auch mal alte Gesetzestexte lesen, das bildet. Deine Meinung ist schlicht für´n Pöpes. Es war so, Punkt. Für die Meinung = den Glauben ist der Pfarrer zuständig, für den Rest die Bibliothek und der eigene Kopf.

Und soll der Bürger schuld sein, wenn die Behörde 40 Jahre über seiner Anmeldung brütet? War es vielleicht so? Wäre nicht der erste Vorgang, den ein Amt verschlampt der in Verstoß gerät. Ich habe manchmal den Eindruck, daß WN sich jetzt besonders an jedem Scheißdreck hochzieht, weil sie da mal bei einem Aufbewahrungsnachweis etwas großzügig gewesen sind?

Und auch ohne Besitzdokumente für Kurzwaffen ist die Welt ist damals nicht untergegangen.

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In der Zeit bis 1973 war vieles anders. Wer noch irgendwo einen alten Katalog von Frankonia oder anderen Waffenhäusern rumliegen hat, kann darin auch die damals gültigen waffenrechtlichen Bestimmungen nachlesen.

Aus meinem Gedächtnis (daher ohne Gewähr!):

Für Jagdscheininhaber war Erwerb, Besitz und Führen von Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt frei.

Für alle "Normalos" ab 18 Jahren - ohne Unterscheidung von Sportschützen als eigene "Gattung" - galt:

Erwerb und Besitz von Patronen-Langwaffen und Perkussionswaffen war frei (also auch VL-Revolver).

Der Besitz vorhandener Patronen-Kurzwaffen - egal welcher Herkunft - war frei.

Für den Erwerb von Patronen-Kurzwaffen wurde ein "Waffenschein" benötigt, der auch zum Führen außerhalb des eigenen Grundstückes oder Geschäftsräume berechtigte (jeder Taxifahrer, Firmeninhaber, etc. konnte ihn beantragen, und hat ihn i.d.Regel auch bekommen). Auch zum Führen von Langwaffen durch Nichtjäger wäre ein Waffenschein erforderlich gewesen, habe aber keine Ahnung, ob es solche Fälle gab.

Der Erwerb und Besitz von LW- und KW-Munition war frei.

Hoffe, das hilft weiter........

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Hallo VP 70 Z

danke , Herr Oberlehrer, für deine schlauen Worte, was ist Pöpes ? deinen Beitrag hättest du ruhig in der Feder lassen können.

Erstens war das damals vor meiner Zeit, da habe ich noch mit Matchbox Autos gespielt.

Zweitens ändert das auch nichts an der Tatsache , dass die Waffen nach 72 hätten angemeldet werden müssen, egal auf welche Art

sie erworben wurden, auf Jagdschein oder Waffenschein.

Drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass man damals kein Nachweis nach dem Erwerb mehr brauchte, aber wie gesagt ich habe diese

Zeit nicht erlebt.

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Drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass man damals kein Nachweis nach dem Erwerb mehr brauchte, aber wie gesagt ich habe diese

Zeit nicht erlebt.

War aber so. Du konntest sogar eine Kurzwaffe auch ohne Waffenschein ganz legal erwerben wenn du z.B. an einer Safari teilnehmen wolltest. Die Waffe wurde dir allerdings erst im Zielland übergeben. Ob das dann eine "Einbahnstraße" war, kann ich nicht sagen. Auch da gab es sicher Mittel und Wege.

Manfred

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Strafrechtlich ist uninteressant, was war.

Es gilt die heutige Rechtslage.

.......

Was anderes habe ich ja nicht behauptet. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, daß man aus dieser Zeit alle möglichen Waffen und Munition legal erworben haben konnte, weil hier ja manche auch einen möglichen illegalen Erwerb gesehen haben wollen. Die Pflicht zur Anmeldung zu versäumen, ist jetwas ganz anderes. Es gab dafür sogar mehrere Nachfristen, 1976 und später.....

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Strafrechtlich ist uninteressant, was war. Es gilt die heutige Rechtslage. Und er hat alle Fristen zur Anmeldung der Waffen bzw. Munition ungenutzt verstreichen lassen.

Wenn er sich der heutigen Rechtslage bewusst gewesen wäre, hätter er die Waffen wie es sich gehört im Nachtisch bzw. bei Langwaffen im Kleiderschrank aufbewahrt und ihm wäre nichts passiert. Aber so ist es für die Schergen natürlich Ideal, denn nun vererbt er auch seine legalen nicht.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Das sehe ich allerdings auch so. Wenn ich nur die beiden "quasi" GK-Verbände BDS und BDMP sehe... wie hoch ist der Frauenanteil? 5%? Dann aber nur mit Karteileichen.

Das ist bei uns nicht so. Wir haben jeder die Partnerin / den Partner mit dabei(nur aktive Schützen). Wir liegen damit FAST bei 50/50. Kommt einfach auf den Verein bzw. die SLG an.

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spätestens nach Ankündigung der Kontrolle durch die Behörden, hätte ich da mal Inventur gemacht--- und wenn da Unstimmigkeiten

aufgetreten währen, hätte man immer noch Zeit gehabt um die Flucht nach vorne anzutreten und bei der Behörde nachzuhaken,dass

--- für bestimmte Waffen zzt. keine WBK ----- auffindbar ist ----- warum auch immer ?

Dann ist die Lösung ja einfach: Das Max. was man ihm vorwerfen kann ist, dass er seine WBK verloren hat.

bye knight

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...Für die Frau wohl auch...NO, ich denke den Fehler hat das AMT gemacht! Spätestens bei Übernahme der Waffen Daten ins NWR MUSS denen doch aufgefallen sein dass da etwas seit über 20 Jahre NICHT STIMMT.

Praktisches Nein. Die Daten wurden automatisiert ohne voherige Überprüfung in die zentrale Komponente des BVA überspielt. Alles was im Programm mit aktuellem Besitz gekennzeichnet war, liegt nun im NWR. Ob richtig oder falsch..

Grundsätzlich ist der Fall aber gar nicht so selten. Nur durch Kontrollen kann man die falschen Daten bzw. die Unrichtigkeiten ausbessern .. und das sind verdammt viele. Aus der Praxis kann ich sagen, dass praktisch bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden ist. Sei es ein Zahlendreher in der Nummer, ein falsches Modell, ein fehlendes Kaliber, ein eingetragender Einzel- statt Mehrlader oder Munition bei Alt- oder Erbwaffen... Auf 6 Std Kontrolle kommen nochmal genauso viel Nacharbeiten.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Das bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden ist will ich nicht so hinnehmen. Es sei es ist ein W-Besitzer der sich ewig nicht mehr um seinen Kram gekümmert hat.

Bei einer Aufbewahrungskontrolle hat man auch seitens der Behörden meine Akte mitgebracht und meine W Daten mit ihren Listen abgeglichen.

Unbescheiden wie ich so bin will ich nicht verschweigen das sie eine vorbildliche Aufbewahrung vorfanden :king:

Jedoch ist sicher, dass eine riesige Anzahl an eingetragenen "Waffen" nicht in die Akten der Ämter gehören.

Die aber rauszu bekommen dürfte bei manchen Behörden ein mächtiger Akt werden.

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Aus der Praxis kann ich sagen, dass praktisch bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden ist. Sei es ein Zahlendreher in der Nummer, ein falsches Modell, ein fehlendes Kaliber, ein eingetragender Einzel- statt Mehrlader oder Munition bei Alt- oder Erbwaffen... Auf 6 Std Kontrolle kommen nochmal genauso viel Nacharbeiten.

Dann ist die Formulierung "bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden" aber unrichtig. Denn das weist ihm die Kausalität zu. Und das stimmt häufig eben nicht.

Falscheintragungen i.S.v. fehlenden Angaben, unrichtigen bzw. verkürzten Eintragungen etc. kommen nicht selten durch die aktenführende Behörde vor. Alles kein Beinbruch, alles korrigierbar.

Aber korrekt wäre somit: Bei praktisch jedem Datenbestand ist etwas zu beanstanden.

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Dann ist die Formulierung "bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden" aber unrichtig.

Wenn sich ein Waffenbesitzer dadurch "schuldig" machen kann, dass jemand anders ein Gesetz ändert, warum sollte er sich nicht auch dadurch "schuldig" machen können, dass eine Behörde eine Eintragung macht (oder halt nicht macht)?

Der Zusammenhang von Schuld und Kausalität (ganz zu schweigen davon, dass es für "Schuld" einen Geschädigten geben muss) ist doch eh schon ad absurdum geführt.

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Hier nun das Urteil:


Illegale Waffen: Bewährung für eifrigen Waffensammler

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro hat das Amtsgericht Waiblingen gegen einen 73-jährigen Mann aus Korb verhängt, bei dem sechs nicht registrierte Pistolen und Revolver gefunden worden waren.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.illegale-waffen-bewaehrung-fuer-eifrigen-waffensammler.76969e07-9f0d-4b99-80c5-04142526c06d.html



Pistolen nicht eingetragen: Strafe für einen eifrigen Waffensammler

„Als sie erfuhren, dass die Kontrolleure in einer Woche wiederkommen wollten, hatten Sie das Problem, wegen der Anzahl ihrer Waffen nicht mehr rechtzeitig herausfinden zu können, welche der Waffen nicht registriert waren“

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pistolen-nicht-eingetragen-strafe-fuer-einen-eifrigen-waffensammler.94542e0a-2384-44aa-8720-7cc32f473ee9.html

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„Als sie erfuhren, dass die Kontrolleure in einer Woche wiederkommen wollten, hatten Sie das Problem, wegen der Anzahl ihrer Waffen nicht mehr rechtzeitig herausfinden zu können, welche der Waffen nicht registriert waren“

so ein Schwachsinn! ..... für die registrierten hatte er doch ne WBK, da stehen die doch drin...... alles Andere ist nicht registriert....

da brauchts keine Woche für!

....aber manchen Leuten darf man ja mit Logik auch nicht kommen....

Bearbeitet von alzi
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