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IGNORED

Jetzt geht es den Jägern an den Kragen


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Jede Frau wird unendlich viele Argumente finden, wie Sie das Bedürfniss an 200 Paar Schuhen begründet.

Selbige Freiheit sollte auch für LWB gelten:

Ein Drilling passt nicht zum Felcktarn.

Ein SLB passt nicht zum Lodenmantel.

Ein Gewehr mit braunen Schaft passt eben nicht zu dem "Schneetarn", schon deshalb brauche ich ein weiterses Gewehr mit weissem Schaft.

Bitte Leute haltet zusammen, gebt unseren Gegnern nicht die Chance einen Keil zwischen uns zu treiben!!!!!!!

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Für diesen Jäger scheinen Waffen mehr zu sein als ein notwendiges Werkzeug, das man nur zur Jagd aus dem Schrank nimmt und danach wieder zurück stellt.......

Ich vermute, das er sich nicht "das Maul über andere LWB's" zerreisst und über die Sinnhaftigkeit von Waffenanzahl und Kalibern schwafelt.

In Berlin hat nach Winnenden der damalige Innensenator genau über dieses Thema sein Unwissen in der Politik verbreitet. Der Mann hat so viel Ahnung von der Jagd wie ich vom Stricken......nämlich keine.

Es ist wie überall im Leben.....Leute ohne Ahnung urteilen über Leute mit anderen Möglichkeiten, Rechten, Wissen etc.pp.

Ob der Grund dafürPolitik oder Neid ist.......ist mir persönlich egal. Beides ist schlecht.

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Letztendlich wieder eine Neiddebatte. Allerdings noch nicht mal mit dem Hintergrund "der darf und ich n licht".

Ich vermute mal, auch der A9/A10 auf dem Amt ist ebenso wie der Threadstarter unterbewusst drüber gestolpert: "der hat Kohle für 200 Kanonen + Behälter" (...und ich nicht...).

Bei mir ist das echt das limitierende Element, sonst würde ich längst anfangen, stapelweise VL zu ordern und mir ein Gutachten für ein Sammelthema zurechtzustricken, mit dem auch ein SB kein faktisches Problem haben könnte (so vorerst mit letztem Entwicklungsdatum 1890).

Gruß

Erik

PS: Bei mir hat schon mal ein SB gekocht, der gefragt hat ob ich denn das Gewehr (auf JJS) wirklich brauche (nicht das 197ste). Meine Antwort war "Ich habe ein echtes Bedürfnis verspürt, es zu kaufen". Der hatte aber schon mal beim VG meine Rechtsauffassung bestätigt bekommen, der war auch der Meinung ich hätte zuviele KW. Nicht klein bei geben und Spaß haben ist die Devise, dabei immer schön sauber bleiben!

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Es geht hier weniger darum irgendeinen Keil zwischen die Leute zu treiben, als viel mehr sachneutral gewisse Dinge zu werten - eben auch im Rahmen der Sinnhaftigkeit. Mag ja sein, das obiger Fall jemand war der wirklich viel lieber moderne Waffen sammeln wollte und diesen Weg dann über den Jagdschein machte. Es enthebt aber nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit und möglichen Nachwehen, zumal die Stimmung negativ ist. Gut bei 200 Langwaffen gehe ich mal von einem start der Sammlung aus, in einer Zeit in der Stimmung nicht so spürbar negativ war wie eben heute. Aber solche "Sammlungen" hallen halt in heutige Zeit nach. Das muss man einfach berücksichtigen, auch wenn es keinen direkten Schuldigen gibt, die Frage ergibt sich für die LWB eh nicht - sondern viel mehr die Sorge nach weiteren Beschränkungen. Bad media play...

grüße,

zykez

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[...] Wenn du dies als Gesetzeslücke bezeichnest, so wertest du dies dahingehend, daß du für eine Verschärfung bist, um diese von dir definierte Lücke zu schließen. [...]

Die Tatsache dass man etwas als Lücke erkennt und so bezeichnet, bedeutet nicht dass man diese Lücke auch geschlossen haben will.

Dein hier wiederholt vorgetragener Waffenwahn läßt mich aber ganz andere Gesetzeslücken empfinden, die ich auch gerne geschlossen wüsste.

In bestimmten technischen Bereichen genießt du meinen allergrößten Respekt aber waffenpolitisch hast du jede Bodenhaftung verloren und dein Wahn macht dich blind.

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....aber waffenpolitisch hast du jede Bodenhaftung verloren und dein Wahn macht dich blind.

"Wahnhafte" Aussagen sind das vor allem in Reaktion auf die in D so langsam grassierende Anti-Waffen-Hysterie. Mancher wird da eben so langsam dünnhäutig.

Und noch etwas - was hier als "Waffenwahn" bezeichnet wird, wäre in so manchem diesbezüglich liberaleren westlichen Land keiner Aufregung wert...

.

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Hmm, scheinen mir mehr als wacklig zu sein diese beiden VG-Urteile. Sehr dünnes Eis, wenn eine Waffenbehörde auf dieser Grundlage widerrufen möchte.

Beim JS-Inhaber wird doch im Gegensatz zum Sportschützen nicht mal Aktivität geprüft. Mit welcher Begründung soll man dann eine bestimmte Waffenzahl festlegen ?

Bei extrem hohem Bestand wie z.B. den fast 200 Waffen hier liegt allerdings der Schluss nahe, dass der Jäger nicht mehr seinem eigentlichen Bedürfnis nachgeht. Wenn er in sehr kurzen Zeiträumen ständig an- und verkauft, wird man gewerberechtliche Aspekte prüfen. Ist aber wohl nicht so einfach, wenn sich ein Jäger auf das sammeln "NICHT kulturhistorisch bedeutsamer Waffen" beschränkt.

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es ist genau wie Scott schreibt. Wer sich die zwei Schuss Eintragung gefallen lässt ist selber schuld. Meine mit jagdlichem Bedürfnis erworbenen Selbstlader haben keine in die WBK eingetragenen Einschränkungen.

Über die handwerkliche Unzulänglichkeit des Waffengesetzes war hier schon unendlich viel geschrieben worden. Das BJG verbietet nämlich keine Waffen, nur Handlungen. Ergo kann auch unter Berufung auf das BJG keine waffentechnische Einschränkung ziehen.

Aber weiters:

Das Waffengesetz erlaubt das Schießen dem Jäger in § 13 (6) wie folgt:

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier,

zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und

mit ihnen schießen.

Hier ist die Jagdausübung, zu der übrigens nicht nur der Schuss auf Wild gehört, nur ein Punkt. Wenn ich bei der Hundeausbildung zur Wesensfestigung eine lustige Treibjagd simulieren möchte, was hat das mit dem § 19 BJG zu tun?

Bei dem Urteil war entweder ein unfähiger Anwalt dem Kläger beigestanden oder der Richter hat es mangels juristischem Sachverstand nicht besser gewusst oder schlimmer, aus Voreingenommenheit das Recht gebeugt.

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Hier ist die Jagdausübung, zu der übrigens nicht nur der Schuss auf Wild gehört, nur ein Punkt. Wenn ich bei der Hundeausbildung zur Wesensfestigung eine lustige Treibjagd simulieren möchte, was hat das mit dem § 19 BJG zu tun?

Wohl genauso wenig wie z.B. auch das Schießen auf dem Stand.

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Die Tatsache dass man etwas als Lücke erkennt und so bezeichnet, bedeutet nicht dass man diese Lücke auch geschlossen haben will.

Der Einfachheit halber nehme ich mal Wiki zur Hand:

"Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der eine Konstellation beschreibt, in welcher der Gesetzgeber einen Fall nicht geregelt hat, den er erkennbar geregelt haben würde, wenn er die Regelungsbedürftigkeit erkannt hätte."

Dein hier wiederholt vorgetragener Waffenwahn läßt mich aber ganz andere Gesetzeslücken empfinden, die ich auch gerne geschlossen wüsste.

Was meinst du denn? Sprich dich aus. Ich bin gespannt.

In bestimmten technischen Bereichen genießt du meinen allergrößten Respekt ...

Danke für die Blumen.

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Aber darum geht es doch gerade. Auch wenn es keine Rechtsauffassung gibt, kann rechtlich argumentiert werden, das hier jemand statt dem Bedürfnis "Jagd" auch dem Bedürfnis "Sammeln" nachgeht, obwohl es hierfür ja separat eine Erlaubnisberechtigung in Form der Roten WBK vorliegen muss. Die Krux an der Sache ist ja, das gerade die Rote aber anfänglich nur auf kulturhistorische Waffentypen ausgestellt wird (gibt ja diese thematischen Begrenzungen). Hier kollidieren ggf. zwei unterschiedliche Interessen, wofür es ja schon zwei unterschiedliche Bedürfnisse gibt - auch wenn erstmal rechtlich die Langwaffenanzahl für Jäger nicht kontingiert ist. So schafft man sich halt in "negativen Zeiten" die eigenen Probleme. Da brauch ja nur einer ran, der sich vor Gericht gut verkaufen kann und schon steht es für alle Jäger mit vielen Waffen zur Tagesordnung. Man sollte also nicht unbedingt eine Sammlung anfangen, nur um die Rote mit ihren Beschränkungen auszuhebeln - kann zum Bumerang werden und alle leiden drunter.

grüße,

zykez

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Joa, wie gesagt Bedürfnisansprüche könnten kollidieren, weil die Rote eben vorsätzlich keine neumodischen Sammlung primär zuläßt. Solange du nachweisen kannst du alle Waffen brauchst und nutzt(!), kann dir prinzipiell niemand was. Hatte ende 2009 auch mal die Diskussion mit einem damaligen Jungjäger der mir erzählte das er nebenbei Bullpup-Waffen so sammeln wollte, aber eben mit dem jagdlichen Nutzeffekt.^^

Die Sammlung sollte halt nur nicht ausufern, damit man dir daraus nachträglich rechtlich-argumentiv nicht irgendwie ein Strick dreht. Die Zeiten sind net rosig und es sieht auch nicht nach großartiger Besserung aus, dann lieber bescheidener rangehen und sich selbst irgendwo ein nachvollziehbares Limit setzen oder mal ein Typ gegen ein anderes austauschen.

grüße,

zykez

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Solange du nachweisen kannst du alle Waffen brauchst und nutzt(!), kann dir prinzipiell niemand was.

Da werden tiefste Bücklinge fast schon zu Purzelbäume.

Ich kenne Leute die besitzen noch ihre ersten Fußballschuhe oder ihr erstes Mofa.

Die Sachen werden längst nicht mehr benutzt.

Ich kenne Jäger die besitzen noch ihr erstes KK oder ihre erste Flinte.

Die werden auch nicht mehr benutzt weil längst bessere Sachen da sind.

Und so kann in einem Jägerleben schon mal einiges zusammen kommen.

Müssen die jetzt alles verschrotten oder verramschen nur weil einige meinen das ist zu viel, das braucht keiner, wir müssen der Obrigkeit gegenüber unseren guten Willen zeigen und uns selbst kasteien??

Die Sachen sind auf Grund gültiger Gesetze erworben worden und Eigentum mit teils beträchtlichem Vermögenswert. Alles egal?

Aber so einfach ist das. Niedere menschliche Beweggründe wie Neid und Missgunst reichen völlig aus um LWB gegeneinander zu hetzen. Den Rest erledigt vorauseilender Gehorsam und Unterwürfigkeit.

Ich kann mir keine 200 Waffen leisten, leider.

Ich kann mir auch keine 10 Sportwagen leisten, leider.

Aber ich kann gönnen.

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Die Sachen sind auf Grund gültiger Gesetze erworben worden und Eigentum mit teils beträchtlichem Vermögenswert. Alles egal?

Ja, das ist alles egal. Diese Gegenstände durften nicht auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Vertragscharakter sondern auf Grund eines Privilegs, zugestanden durch den Letztentscheidungsinstanzmonopolisten, erworben werden. Dieses Privileg kann jederzeit aberkannt werden. Selbst wenn dies nicht geschieht, handelt es sich auf Grund des Bedürfnisprinzips um staatlich zuerkannte Leihgaben.

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Aber so einfach ist das. Niedere menschliche Beweggründe wie Neid und Missgunst reichen völlig aus um LWB gegeneinander zu hetzen. Den Rest erledigt vorauseilender Gehorsam und Unterwürfigkeit.

Ich kann mir keine 200 Waffen leisten, leider.

Ich kann mir auch keine 10 Sportwagen leisten, leider.

Aber ich kann gönnen.

Argumentierst viel zu emotional, verständlich, aber unnötig. Die Situation wird wertneutral betrachtet, zumindest von mir. Da gehts dann auch nicht ums Gönnen, sondern schlicht darum wie man sich vorsätzlich noch sicher wägen kann, bevor ein schlauer Mister-X kommt und meint rechtlich-argumentativ den Jägern auch noch diese Freiheit zu nehmen, in dem er besonders Jäger mit großen Arsenalen herauspickt - und schon entwickelt sich eine Debatte um eine Langwaffenlimitierung und schwupps trifft es ALLE. Einfach mal über den eigenen Horizont schauen und alles betrachten, die Pros und Contras. Eine persönliche sinnvolle Selbstbeschränkung kann da eben aushelfen, denn es gilt ja "rechtlich-argumentativ" die Prämisse: der Jäger soll jagen und nicht Sammeln, dafür gibt es ja eben die Rote WBK. So blöd dieser Umstand auch ist, die möglichen Nachwehen sind halt nicht ohne. Aber gut, ich wiederhole mich unnötig.^^

grüße,

zykez

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Naja, unsere Lage als LWB mag zwar wirklich nicht komfortabel sein,

aber ganz so "einfach" (s.o.) ist es dann auch nicht.

Ich sage, wir sollten uns dazu die ehemaligen Eigentümer funktionsfähiger Kurz-VRF, kleinkalibriger ZF-Kurzwaffen und Butterflymesser anhören. Meinst du nicht?

Manchmal kommt man sich mit Rest-LWB vor, als ob man mit ihnen im Zoo vor nem Gehege voller Löwen steht und alle um einem herum bestreiten, daß es in dem Gehege Löwen gibt.

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Ich sage, wir sollten uns dazu die ehemaligen Eigentümer funktionsfähiger Kurz-VRF, kleinkalibriger ZF-Kurzwaffen und Butterflymesser anhören.

Auch wenn's hart klingt, aber die Realität ist wohl, dass das einfach zu wenige - und zusammenaddiert noch zu "geringe" Vermögenswerte betraf, als dass ein politischer (und fundiert unterstützter juristischer) Kampf dagegen wirklich "kampagnenfähig" war.

Ein GK-KW- und HA-Verbot berührt ganz andere Größenordnungen. Das geht nicht sang- und klanglos ab.

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Das geht nicht sang- und klanglos ab.

Aber er geht ab - selbst wenn keine weiteren staatlichen Maßnahmen ergriffen werden. Wer kann schließlich bis kurz vor seinem Tod den Schießsport oder die Jagd ausführen, daß das Bedürfnis bestehen bleibt? Wer soll noch Waffen erben, die bereits vor dem Tod wegen Wegfall des Bedürfnisses veräußert oder unbrauchbar gemacht wurden? Und weg sind sie - die Privilegien.

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Diese beiden Urteile zeigen eines besonders deutlich, die beginnende Rechtsbeugung. Es gibt nirgendwo im WaffG oder sonstwo einen Verweis od. gar eine Beschränkung der Waffenzahl für Jäger. Demzufolge ist selbst bei theor. 500 Waffen rein formal kein Grund zur Bedürfnisprüfung der Waffen, abgesehen davon das diese Zahl in der Realität wohl nie erreicht wird. Aber der Gesetzgeber hat bewußt bei Jägern auf eine Limitierung verzichtet. Was soll also diese Richterliche Beugung begründet auf die Anzahl? Ist der Jäger straffählig geworden, war er nicht mehr im Besitz des JS? Beides nein. Was ist das hier mittlerweile für eine komische Rechtsauffassung v. Staat statt Rechte zu verteidigen die rechtstreuen Bürger zu drangsalieren, nur weil legal Waffen besessen werden?! Wo will man die Genze ziehen, ala Körting max 5 sind genug oder eine. Solche Diskussionen sind unsinnig, da eine reale Gefährdung der inneren Sicherheit nicht besteht,also geht es doch nur wieder mal um Verbot und Schikane!

Analog die 2 Schuss Mag Geschichte, BJagdG verbietet nur bei der Jagd auf Wild ein größeres Mag. Auf dem Stand, Schießkino oder. Ein/Anschießen gibt es keine Beschränkung, auch hier wieder daher die Frage was soll dieser richterliche Quatsch? Gedeckt v. Gesetzestext ist es nicht eher wieder eine vorweg genommene Verschärfungsinterpretation!

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und schon entwickelt sich eine Debatte um eine Langwaffenlimitierung und schwupps trifft es ALLE. Einfach mal über den eigenen Horizont schauen und alles betrachten, die Pros und Contras. Eine persönliche sinnvolle Selbstbeschränkung kann da eben aushelfen,

Ich halte das erstens für grundsätzlich falsch, wenn hier ein Argument aufgebaut wird: Wir müssen uns selbst einschränken, damit wir unseren Gegnern keine Argumente liefern. Gerade umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn etwas Erlaubtes getan wird, dann soll der Gegner erstmal den Nachweis führen. Will er damit meine Rechte beschneiden, wehre ich mich.

Ich kenne diese Argumentation auch imZusammenhang mit §6AWaffV, wo gesagt wird: schuld an dem kleinen Anscheinsparagraphen sind die bösen Waffenhändler und die militärgeilen Sportschützen gewesen. Völliger Quatsch ! Diejenigen, die seinerzeit (vielleicht im Überschwang) ihre neuen Freiheiten durch das novellierte Waffengesetz genossen haben, haben nur ihre Rechte genutzt. Und neidische, angstvolle Büroraten haben dann nachgebessert, weil der Gesetzgeber etwas erlaubt hatte, was den Beamten nicht gepasst hat.

Wenn man keine Wellen macht, ist das OKAY. Wenn man aber wirklich seine Freiheit voll auskostet, dann ist das AUCH in Ordnung. Insofern hat der Jäger mit seinen knapp 200 Waffen zumindest meine moralische Unterstützung.

Ich weiß zwar, wie argumentiert wird, das ändert aber nichts daran, daß jemand mißgünstigerweise diesem Jäger seine Freiheit nicht gönnt. Und daß ist moralisch NICHT die Schuld des Jägers. Und wenn er 200 weiter Waffen kaufen will, ist das erlaubt.

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