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IGNORED

Jetzt geht es den Jägern an den Kragen


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Die Jagd ist kein Krieg und es werden auch keine Ziele bekämpft.. :glare:

Ja ne, ist klar. Der übliche Volumenmangelschock wird durch gut zureden erzielt und die lieben Tierchen machen das auch alles freiwillig mit. Dafür opfern wir dem Jagdgott und ihren Seelen - besonders damit sie auch nicht so schreien und sich nicht so quälen, wenn der Volumenmangelschock noch das ein oder andere Minütchen braucht.

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Das stimmt schon. Aber mir persönlich ist das Vorhandensein von Mindestanforderungen lieber als eine Einschränkung oder gar ein Verbot. Ich krieg das einfach nicht hin, wenn ich mir überlege, was einige Leute machen würde wenn bei einer Drückjagd eine Rotte vorbei zischt und man 10 Schuss parat hat. Ein Stück mehrfach oder mehrere Stücke einfach? oder was dazwischen? Und was ist mit den Dänen und den Holländern bei den Forstdrückjagden (ohne jemandem zu nah treten zu wollen).

Vielleicht sehe ich das Ganze zu emotional. Es ist gerade 4 Wochen her, dass ich eine Bache und einen Frili nahsuchen müsste, der Schütze schoss mit einer SLB sowohl als auch und keins von beiden richtig. Das war kein schöner Anblick, das muss ich nicht haben.

Wie ich sagte, ist nichts waffenrechtliches. Hat mit meiner Einstellung den Tieren gegenüber zu tun.

Ich finde auch, der Erfolg bei den Drückjagden stehlt sich eher durch gute Vorbereitung ein als durch die Verwendung von mehrschussigen SLBs.

Meine Meinung natürlich.

Der Leistungsnachweis ....usw.

Gruß

Hunter

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Die Logik Deines Beitrags, bis auf den letzten Satz, erschließt sich mir nicht. Ich kann vermutlich nicht so kompliziert denken.

Die Jägerprüfung, so auch die Schießausbildung, stellt eine Mindestanforderung an den Jungjäger dar. Es ist bei jeder Ausbildung so, das keiner als perfekter Profi geboren wird. Das wird man mit der Zeit, Erfahrung, Entwicklungs- Lernbereitschaft ist dafür eine Voraussetzung.

Eine MINDESTanforderung. So eine Mindestanforderung stellt meiner Meinung nach auch ein, sagen wir mal so, Befähigungsnachweis, für die Verwendung einer mehrschüssigen SLB>3. In der Hoffnung, dass man diese Fertigkeit ausbaut und, viel wichtiger, dadurch die eigenen Grenzen kennenlernt. Dieser Befähigungsnachweis kann auch als Teil der Schießausbildung erfolgen. Wäre sehr sinnvoll sogar. Es könnten zwei laufende Überläufer die Bahn lang ziehen, da könnte glatt eine neue jagdliche Disziplin entstehen.

Das ist bei allen Ausbildungsarten so. Man muss lernen, Prüfungen ablegen, Leistungsnachweise abliefern. Ich persönlich finde das gut so. Ich finde sogar, für gewisse Ausbildungsarten könnte die Messlatte ruhig höher sein.

Meine Meinung.

Besten Gruß

...... Ich habe deine Argumentation einfach logisch angewandt....Aber eigentlich bin ich der Meinung, daß solche Ideen wie Leistungsnachweise für Magazinkapazitäten der komplette Bullshit sind.

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Du hattest aber gesagt, daß die 2-Patronen-Magazin-Regelung beim Schuß auf Wild aus dem BJG auf die RAF zurückgeht.

Ich habe den Begriff "2-Patronen Magazin" nie benutzt. Hör doch auf Dich dumm rauszureden. Du gehörts auch zu denen, die nie Unrecht haben können. Ist eine Charakterschwäche. Ich werde Dir nicht mehr antworten. Ist mir einfach zu dumm.

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Ich hab´s dir im Anhang zusammengebaut. Da HA/VA zur Jagd nie verboten waren, kannst du dich im Kontext mit den übrigen Beiträgen nur auf die Magazine und deren Verbot beim Schuß auf Wild bezogen haben.

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...

Ich habe bis jetzt keinen Jäger gesehen, der mit seinem Schweden und original Visier zum Abendansitz jogget.

...

soll ich dir ein bild von mir schicken ;) ? dann hast du einen gesehen :) ... es war aber ein 98er, Morganansitz, und ich bin gefahren, nicht gejoggt ... :)

K.

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Also eigentlich will er eher, dass jeder Jäger bei Beantragung des JJS auch jedes mal einen Schießleistungsnachweis beibringen muss.

Von "jedesmal" lese ich da aber nichts. Er hat sich nach meinem Verständnis für eine erweiterte Schießprüfung im Hinblick auf "Jagdausübung mit Selbstladern größerer Kapazität" ausgesprochen. Das wäre gegenüber dem jetzigen Zustand keine Erschwernis, sondern eine (wenn auch mit Aufwand verbundene) Option auf Erweiterung der Möglichkeiten.

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Exakt! Warum sollte man nicht frei sein, sich waffenrechtlich zu verbessern, wenn man das gegen Bildung und Weiterbildung tun kann? Den Selbstlader als Prüfungsteil in der Jägerprüfung rein nehmen, dafür Freigabe der Mag-Kapazität. Thematisieren, ausbilden und liberalisieren. Das wäre doch der richtige Weg.

Warum sollte für Jäger das Führen ohne Ladezustandeingrenzungen nicht allgemein gegen Ausbildung & Upgraden erlaubt sein?

Wäre doch schön, wenn der Sachverhalt "Führen" im Allgemeinen, für alle LWBs, gegen Bildung, Ausbildung und Weiterbildung liberalisiert wird! Dafür würde ich nochmal glatt die Schulbank drücken. Du, @gebuesch1, etwa nicht? oder würdest Du den Vorschlag wegen "zweiklassengesellschaft" ausschlagen?

Wie sagte das Mutti schon mal? der liebe Gott hat uns nicht alle Gleich gemacht. Damit müssen wir leben. Die Gleichheit nach oben hin kann man sich erarbeiten, in dem Masse wie das für einen wichtig ist oder nicht. Für die Gleichheit nach unten, einfacher, braucht man nur die Grünen zu wählen. Die werden es schon richten.

Besten Gruß

Von "jedesmal" lese ich da aber nichts. Er hat sich nach meinem Verständnis für eine erweiterte Schießprüfung im Hinblick auf "Jagdausübung mit Selbstladern größerer Kapazität" ausgesprochen. Das wäre gegenüber dem jetzigen Zustand keine Erschwernis, sondern eine (wenn auch mit Aufwand verbundene) Option auf Erweiterung der Möglichkeiten.

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Du hast nicht unrecht, aber da muss jeder durch. Das sind Mindestvoraussetzungen. Soll nach Deiner Vorstellung dann auch auf das Schießteil der Jägerprüfung verzichtet werden?

Bitte beachten, es sind doch schon ein paar Komponenten mehr, die bei einer Schießprüfung mitwirken. Nicht nur die gestanzten Löcher, sondern auch das Verhalten unter Stresssituationen. Wer sich nicht zusammenkriegt bei einer Schießprüfung, wie soll er sich dann unter dem Volk draußen zusammenkriegen und was treffen?

Aber so schlimm ist es überhaupt nicht wie Du das implizierst. Jedes Jahr bestehen zum Schluss ca. 85% aller Prüflingen ihre Jägerprüfung, einschl. Schießteil. Das ist doch sehr erfreulich.

Ich persönlich kenn keinen auf der Jagd guten Schützen, der die Scheibe nicht trifft. Keinen. Im Gegenteil. Leute die draußen treffen, treffen auch drinnen. Umgekehrt ist es nicht der Fall, da gebe ich Dir recht. Aber irgendwann muss man anfangen, das Schießen auf Papier ist eine gut gewählte Mindestanforderung.

Die jagdliche Erfahrung und der jagdliche Erfolg stellen sich nach und nach ein. Aber eine gute Schießausbildung ist durch nichts zu ersetzen. Zumindest was die Waffenhandhabung betrifft.

Meine Meinung natürlich.

Irgendwelche Ergebnisse auf Zielscheiben oder im Schießkino sagen überhaupt nichts aus wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann!

Das beherrschen der Knarre und die Anzahl der Patronen sind das eine.. aber man muss auch noch wissen auf was man schießt.. und das lernt man nicht auf dem Schießstand ;)

Gruß

Hunter

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ja, her damit :)

eigentlich sollte es ganz selbstverständlich sein, das man nach Belieben die Waffen benutz, die man gerade nutzen möchte. Ohne jegliche Einschränkung. Ohne die Angst, jemand könnte auf die Idee kommen, darunter eine verdeckte Sammlung erkennen zu müssen. So ein Schwachsinn, mit Verlaub.

Besten Gruß

soll ich dir ein bild von mir schicken ;) ? dann hast du einen gesehen ... es war aber ein 98er, Morganansitz, und ich bin gefahren, nicht gejoggt ... :)

K.

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Das stimmt schon. Aber mir persönlich ist das Vorhandensein von Mindestanforderungen lieber als eine Einschränkung oder gar ein Verbot. ...

Gut, so kann man das sehen (als kleineres Übel), allerdings bleibt es damit trotzdem bei einer Bevormundung und Anmaßung seitens der Kontrollinstanz. Nüchtern betrachtet bringt es auch gar nicht viel. Ich persönlich denke, es ist besser auf Eigenverantwortung und Eigeninteresse als auf behördliche Kontrolle zu setzen.

Schließlich kann man davon ausgehen, dass jeder Jäger ein natürliches Interesse daran haben muss, beschossenes Wild auch zur Strecke zu bringen, ebenso wie jeder Wiederlader ein natürliches Interesse haben dürfte sich nicht in die Luft zu sprengen und jeder Autofahrer, keinen Unfall zu verursachen. In vielen Ländern geht das auch ganz gut ohne Kontrollen, Sachkundenachweise, Aufbewahrungsvorschriften und Beschränkungen. Aber das ist in Deutschland heutzutage wohl nur sehr schwer vorstellbar, dass es so etwas wie Eigenverantwortung gibt.

Die permanente oder periodische Kontrolle irgendwelche Schießfertigkeiten wäre nur ein zusätzlicher kostspieliger bürokratischer Aufwand. Billige Übungsmunition und eine gute Infrastruktur mit Schießständen (d. h. auch geringere Anforderungen bei der Genehmigung von Schießständen), auf welchen man auf bewegliche Ziele schießen kann, würden sehr viel mehr bringen als irgendwelche Nachweise, die nur auf dem Papier stehen.

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Dafür würde ich nochmal glatt die Schulbank drücken. Du, @gebuesch1, etwa nicht? oder würdest Du den Vorschlag wegen "zweiklassengesellschaft" ausschlagen?

Ich würde ihn ausschlagen, da ich grundsätzlich den Regelungsbedarf in Frage stelle. Wenn ich bei sowas mitmachen würde, würde ich den grundsätzlichen Regelungsbedarf anerkennen.

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Bist du Vegetarier ?

Bestimmt. Anders kann es doch gar nicht sein, wenn ich Dinge so benenne, wie sie sind, und nicht vom edlen Waidwerk spreche, bei dem erlegt wird - der dreifach gedrechselte Augsprossen-Dreistangen-Bock.

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Du bist für eine regellose (also gesetzlose) Gesellschaft auf der ausschließlichen Grundlage der Eigenverantwortung?

Das hat meines Erachtens noch nie irgendwo stattgefunden. In ähnlicher Form einmal währen der Pariser Kommune und einmal währen des Spanischen Bürgerkriegs in den durch die Anarchisten von Buenaventura Durruti befreiten Gebieten, aber dort haben auch ganz klare Regeln das Spiel bestimmt.

Ich meine, eine Menschengesellschaft ist ohne ein Werk, welches das Zusammenlegen nachvollziehbar, menschengerecht und bestandstreu regelt, nicht überlebensfähig.

Meine Meinung, wie immer.

Ich würde ihn ausschlagen, da ich grundsätzlich den Regelungsbedarf in Frage stelle. Wenn ich bei sowas mitmachen würde, würde ich den grundsätzlichen Regelungsbedarf anerkennen.

wie meinst Du das jetzt mit den beweglichen Zielen, nicht aus Papier???

auf welchen man auf bewegliche Ziele schießen kann, würden sehr viel mehr bringen als irgendwelche Nachweise, die nur auf dem Papier stehen.

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Du bist für eine regellose (also gesetzlose) Gesellschaft auf der ausschließlichen Grundlage der Eigenverantwortung?

Das hat meines Erachtens noch nie irgendwo stattgefunden.

Du bist wieder ein Mensch, der nicht zwischen gesetzlos und recht-/regellos unterscheiden kann. Ermordest du wirklich nur deswegen deine Nachbarn nicht, weil es dagegen ein Gesetz gibt?

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Exakt! Warum sollte man nicht frei sein, sich waffenrechtlich zu verbessern, wenn man das gegen Bildung und Weiterbildung tun kann? Den Selbstlader als Prüfungsteil in der Jägerprüfung rein nehmen, dafür Freigabe der Mag-Kapazität. Thematisieren, ausbilden und liberalisieren. Das wäre doch der richtige Weg.

Warum sollte für Jäger das Führen ohne Ladezustandeingrenzungen nicht allgemein gegen Ausbildung & Upgraden erlaubt sein?

........

Besten Gruß

Ha...aber dann für alle. Auch für die "unbegrenzten" Geradezugrepetierer ala Blaser, welche ja gerade wegen des schnellen Nachladens beworben werden. Oder halt....lassen wir das scheinbar Urdeutsche für alles muss es eine Ausführungsvorschrift mit nachfolgender Prüfung geben lieber ganz weg. Auf das der Rundumversicherte und am besten "all inclusiv" Pauschaldeutsche wieder lernt sein Gehirn zu benutzen und auch wieder etwas Eigenverantwortung in sein wohlfeiles, träges und behütetes Leben kommt.

Kopfschüttelnde Grüße

Klaus

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Das Recht auf Waffen (und zwar auch Leistungsfähige und Moderne)hat ein Grundrecht zu sein.

Der Bürger in seiner Masse muß immer ein Gegengewicht zum anonymen Staat mit seinen Machtmitteln bilden können.

Nur der Bürger kann verhindern, daß der Staat, angeführt von korrupten Subjekten, sich selbstständig macht und gegen seine Bürger vorgeht, zu Profit und Nutzen kleiner Gruppen.

Ein Waffenrecht hat zu bestimmen, wer aus welchen nachvollziehbaren Gründen vom Waffenbesitz ausgeschlossen wird, nicht andersrum.

Alles andere ist der Fuß des Staates in der Tür der Diktatur, gleich welcher Coleur.

Und das erklärt auch nebenbei, warum die UN die Bürger komplett entwaffnen möchte.

Und was soll die Wortklauberei? Natürlich sind Tiere, die gejagt werden sollen, für den jeweiligen Jäger Ziele. Daher nimmt der Waidmann auch ein Gewehr mit Zielfernrohr :AZZANGEL: , nicht mit Tierfernrohr.

Aber ach ja... die Tiere werden ja nicht getötet, sondern nur der Natur entnommen.

Nichts gegen Traditionen, aber man muß sich manche Sachen nicht selber schönreden. Es ist, wie es ist und Jagd ist nötig und sinnvoll.

Die traditionelle Sprache drumherum ist auch nett und zünftig, aber ein totes Tier ist ein totes Tier ist ein totes Tier.

Und ich hab da auch kein Problem mit. Im Gegenteil. Lecker.

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Die Regeln in einer organisierten Gesellschaft von 80Mio Menschen heißen Gesetze. Und, ich würde sicherlich meinen Nachbarn nicht ermorden, ich kann Dir aber einen Haufen Gefängnisinsassen zeigen, die das für ein paar Kröten gewiss machen würden. Wer eine Oma für 50 € umbringt und aus Spaß an der Freude jemanden in der U-Bahn totprügelt, würde sich mit Deiner Regeldefinition den Hintern wischen, das tut er mit dem Strafgesetzbuch auch! auch, und manchmal insbesondere erst recht, wenn er denn lesen kann!

Das will heißen, nicht alle Menschen ticken wie man selbst. Daher die Notwendigkeit der Gesetzgebung. Und diese ist nicht Teil des Problems. Das sind die organisierten Menschengruppierung, die durch die Gesetzgebung anderen Menschen Ihre Meinung aufzwingen wollen.

Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht. Dieses Freiheitsrecht zu verstehen und zu nutzen ist eine Sache der Bildung und Ausbildung.

Nicht mehr und nicht weniger.

Beten Gruß

Du bist wieder ein Mensch, der nicht zwischen gesetzlos und recht-/regellos unterscheiden kann. Ermordest du wirklich nur deswegen deine Nachbarn nicht, weil es dagegen ein Gesetz gibt?

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Wer eine Oma für 50 € umbringt und aus Spaß an der Freude jemanden in der U-Bahn totprügelt, würde sich mit Deiner Regeldefinition den Hintern wischen, das tut er mit dem Strafgesetzbuch auch! auch, und manchmal insbesondere erst recht, wenn er denn lesen kann!

Und was hat dann das Gesetz genau gebracht? Was bringen Gesetze, die verhindern, daß die Oma ihr Recht auf Selbsteigentum schützen kann? Was ist von Menschen, Organisationen und Institutionen zu halten, die ihr dieses Recht absprechen? Was ist richtig? Was ist logisch? Was ist gut? Recht oder Gesetz?

Das Recht auf Freiheit ist ein Grundrecht. Dieses Freiheitsrecht zu verstehen und zu nutzen ist eine Sache der Bildung und Ausbildung.

Das bedeutet deiner Sicht nach, daß dieses Grundrecht, was ein abgeleitetes sekundäres Grundrecht aus dem Hauptgrundrecht auf Selbsteigentum ist, einem nur zusteht, wenn man z.B. ausreichend intelligent ist. Logisch betrachtet ist es damit kein Grundrecht mehr und Leute, die dumm sind, verlieren somit dieses sekundäre Grundrecht. Da es sich um ein abgeleitetes Grundrecht handelt, stellst du damit ihr eigentliches Grundrecht auf Selbsteigentum in Frage. Das bedeutet logisch, daß du sie zum Sklaven, zum Nutzvieh degradierst.

Freiheit ist logisch nur beschränkt, wo sie das Selbsteigentum und sekundärer Grundrechte anderer beschneidet. Im konkreten Fall einer gewissen Anzahl an Waffen oder einer bestimmten Kapazität von Magazinen ist dies logisch unmöglich, sofern der Besitzer in freiwilliger Vertragsvereinbarung oder durch eigene Arbeit in ihren Besitz kam. Diese Fälle haben also nichts mit verantwortungsvollem Umgang mit Freiheit zu tun.

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Sinngemäß: Wenn der Staat seine Schergen mit Sturmgewehren ausrüstet, darf der Bürger sich nicht mit Vorderladern zufrieden geben müssen.

Uns wurde jahrzehntelang das Prinzip der Abschreckung als leuchtendes Beispiel hingestellt. Das kann man doch dann auch mal leben.

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Sinngemäß: Wenn der Staat seine Schergen mit Sturmgewehren ausrüstet, darf der Bürger sich nicht mit Vorderladern zufrieden geben müssen.

..

Naja.. Vollautomaten wirds in D wohl nie legal geben! Und von dem ganzen Sturmgewehr-Gelumpe gibt's längst Halbautomatische Nachbauten die man sich kaufen kann wenn man will!

Gruß

Hunter

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Ha...aber dann für alle. Auch für die "unbegrenzten" Geradezugrepetierer ala Blaser, welche ja gerade wegen des schnellen Nachladens beworben werden.

Nur am Rande:

Das "unbegrenzt" musst du dabei aber in ganz fette Anführungsstriche setzen... Das Beispiel taugt nicht.

Wenn du die Blaser-Konstruktionen R93 (mit ohnehin nur internem Magazin) und R8 (mit seiner Mag.-/Abzugseinheit) nur halbwegs kennst, dann wird dir klar, dass da schon konstruktiv bedingt eine ziemlich enge Begrenzung der Schusszahl vorliegt, die aus eben diesen Gründen auch nicht erweiterbar ist.

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