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IGNORED

Jetzt geht es den Jägern an den Kragen


2nd_Amendment

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Nur am Rande:

Das "unbegrenzt" musst du dabei aber in ganz fette Anführungsstriche setzen... Das Beispiel taugt nicht.

Wenn du die Blaser-Konstruktionen R93 (mit ohnehin nur internem Magazin) und R8 (mit seiner Mag.-/Abzugseinheit) nur halbwegs kennst, dann wird dir klar, dass da schon konstruktiv bedingt eine ziemlich enge Begrenzung der Schusszahl vorliegt, die aus eben diesen Gründen auch nicht erweiterbar ist.

Es war ja wohl auch eher als Beispiel zum Aufzeigen der Sinnlosigkeit zu verstehen. Mit einem 98er-Repetierer hast Du ja auch 5 Schuss zur Verfügung und keiner findet das unwaidmännisch oder gefährlich, wenn Du das Magazin vollmachst. Wenn man aber meint mehr als 3 Schuss seinen zuviel für einen Jäger, dann müsste man es auch bei den Repetierern verbieten nach der Logik, man kann gar nicht sinnvoll kurz hintereinander mehr als 3 Schuss in jagdlichen Situationen abgeben, bei Repetieren logischerweise noch weniger als bei Selbstladern und eine Waffe mit großer Magazinkapazität ist gefährlicher als eine mit kleiner.

Die Macher dieser Regelung waren nur entweder einfach komplett verblödet oder sie hatten prinzipiell etwas gegen Selbstlader, warum auch immer. Ich tippe eher auf Letzteres. Da hat eine unheilige Allianz aus jagdlichen Traditionalisten und paranoiden Sicherheitspolitikern ganze Arbeit geleistet.

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Nur am Rande:

Das "unbegrenzt" musst du dabei aber in ganz fette Anführungsstriche setzen... Das Beispiel taugt nicht.

Wenn du die Blaser-Konstruktionen R93 (mit ohnehin nur internem Magazin) und R8 (mit seiner Mag.-/Abzugseinheit) nur halbwegs kennst, dann wird dir klar, dass da schon konstruktiv bedingt eine ziemlich enge Begrenzung der Schusszahl vorliegt, die aus eben diesen Gründen auch nicht erweiterbar ist.

Hallo,

das Beispiel taugt sehr wohl (an alle Blaserbesitzer, ihr seit nicht expliziet gemeint), denn alle hier im Forum angesprochen Fälle, so auch hier im Strang, bezogen sich auf den zweiten schnellen Schuss der (auch) daneben ging. Wo solle denn da die Grenze gezogen werden, direkt nach dem Einzellader oder erst nach 5 Schuss im Magazin oder doch eher nach 10? Zudem wird hier der selbe Fehler begangen wie wir ihn immer den Waffengegenern vorhalten, die Schuld wird dem Werkzeug zugeschrieben.

Gruß Klaus

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Die Macher dieser Regelung waren nur entweder einfach komplett verblödet oder sie hatten prinzipiell etwas gegen Selbstlader, warum auch immer. Ich tippe eher auf Letzteres. Da hat eine unheilige Allianz aus jagdlichen Traditionalisten und paranoiden Sicherheitspolitikern ganze Arbeit geleistet.

Nach dem, was ich gehört habe, standen bei der Schaffung dieser Regelung die zwei oder drei Schuss der entsprechenden Einzellader (DB/BBF/Drilling, in welcher Form auch immer), die schnell hintereinander abgegeben werden können Pate... Man wollte die Selbstladewaffen da nicht besser stellen.

Und frag' mich nicht nach dem SINN oder der Begründetheit dieser Regelung - wegen mir kann sie lieber heute als morgen weg.

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Naja.. Vollautomaten wirds in D wohl nie legal geben! Und von dem ganzen Sturmgewehr-Gelumpe gibt's längst Halbautomatische Nachbauten die man sich kaufen kann wenn man will!

Ja. Ersteres ist mir klar. Vor allem, weil die Verbotsparteien ja kräftig gewählt und diese Ansicht damit unterstützt wird.

Ein Halbautomat kann per se kein Sturmgewehr sein ;) , höchstens ein "Leichte Brise-Gewehr".

Gruß hp

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Und was hat dann das Gesetz genau gebracht?

Ich gehe davon, Du benutzt das Wort “Selbsteigentum” in Sinne von “freie Verfügung über sich selbst”.

Das Gesetz schafft Normen und prägt Verhaltensmuster, die sonst nicht möglich wären. In einer Stammesgesellschaft von 500 Stammesmitgliedern (Urvölker) ist da keine besondere gesetzgebende Institution erforderlich. Diese Funktion wird direkt über die Stammesälteren wahrgenommen, die Normenprägung wird in der Enge der Stammesmitgliedschaft direkt über die Angehörigen erreicht, denn jedes Stammesmitglied ist ein Angehöriger. Der nominele Zwang ist hier unüberwindbar.

In einer modernen Gesellschaft von 80Mio Menschen ist die Familie keine ausreichende Normierungsinstitution mehr. Die Sozialisierung findet zum größten Teil außerhalb der Familie statt. Ohne gesetzgebende Institutionen befände sich die Kindes(Menschen-Erziehung im Zustand des freien Falls (obwohl man den Eindruck hat, dass das genau der Fall ist wenn man die Zeitung liest).

Die Sinnhaftigkeit jeder einzelnen Gesetzgebungsform ist jedoch ein Thema für sich. Darüber wird seit Jahrhunderten debattiert, die ältesten bekannten desbezügliche Auseinandersetzungen stammen aus der Athener Zeit von 300v.C.

Was Recht und Gesetz ist entscheidet heute die Politik, meist abgekoppelt vom gesellschaftlichen Duktus. Das nennt man dann Objektivität, ich nenne es Ideologie. So sind wir wieder am Anfang der Überlegung. Was ist ungerecht? Ganz klar ein Waffenverbot. Das hat aber nicht mit der Notwendigkeit des Normenzwangs unserer Gesellschaft zu tun, sondern damit WIE dieser Normenzwang auszusehen hat. Und dieser Normenzwang kann für Teile der Gesellschaft sehr ungerecht sein!

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Das bedeutet deiner Sicht nach, daß dieses Grundrecht, was ein abgeleitetes sekundäres Grundrecht ...usw.

Nein.

Zum Einen kann ich nicht sagen, dass Freiheit ein Sekundärrecht des Selbsteigentums ist. Eher umgekehrt ist es der Fall. Aber, das ist gar nicht wichtig.

Denn es geht hier nicht darum jemanden damit zu degradieren (das geht sowieso nicht), sondern darum, in einer Gesellschaft die Freiheit (oder Selbsteigentum meinetwegen) ALLER Beteiligten zu akzeptieren. Das bedeutet, der Einzelne MUSS das Recht des Anderen auf freie Verfügung AUCH anerkennen.

DAS geht nur mit Bildung und Ausbildung im Rahmen einer normierten Struktur. Die größte Herausforderung bei der Erziehung eines Kleinkindes ist das Kind dabei zu unterstützen, ein eigenes Bewusstsein zu entwickeln. Das bedeutet automatisch, den ANDEREN (zuerst meist die Mutter) gesondert wahrnehmen zu können.

So ist es auch mit der Freiheit. Die Wahrnehmung der Freiheit des ANDEREN will auch erlernt sein. Von sich aus ist der Mensch ein freies, gesellschaftsfähiges Tier. Bildung und Ausbildung, also Kultur, also Gemeinschaftswesen, machen ihn erst zum Menschen. Dabei die Freiheit zu bewahren ist die Kunst an der Sache.

Und das ist auch was unseren Politikern und Teilen unserer Gesellschaft heute am meisten fehlt. Eine Kultur der Freiheit!

Auch ferner ist der berechtigte Besitz einer SLB mit großer Magazinkapazität nicht auch selbstredend eine Berechtigung für jedwede mögliche Einsatzart, sondern nur im Rahmen von bestehenden Vereinbarungen in einer bewusst strukturierten Normität. Sonst würde man als rechtmäßiger Besitzet der SLB damit auch die Grundstücksdifferenzen mit dem Nachbarn klären. Wo ist da der Unterschied? Doch nicht etwa der Gute Wille und das Verantwortungsgefühl eines Waffenbesitzers, der sich als NICHT Teil einer strukturierten Gemeinschaft sieht?

Selbstverständlich ist auf der Grundlage des Rechtes zur freien Verfügung gar nichts. Erst die Abstimmung in der Gemeinschaft macht die bewusste Freiheit in der Gesellschaft möglich. Und manche Abstimmungen sind nun mal eben falsch, oder ungerecht, oder mies. Diesen Missstand zu beseitigen kann man nur durch Kulturpartizipation, durch Bildung und Ausbildung. Ausschließlich!

Besten Gruß

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Hallo Vitos!

Dem hier:

In einer modernen Gesellschaft von 80Mio Menschen ist die Familie keine ausreichende Normierungsinstitution mehr. Die Sozialisierung findet zum größten Teil außerhalb der Familie statt.

möchte ich ganz entschieden wiedersprechen!

Denn:

Ganz egal wie gross die Anzahl der Mitglieder einer Gesellschaft ist, der Einzelne kommt damit nicht mit mehr Einzelindividuen zusammen, das ist schon physikalisch nicht möglich (ein Mensch braucht immerhin mindestens 0,25qm Platz :-) ), praktisch hat das heranwachsende Individuum Kontakt mit seinem direkten Umfeld.

Die Familie hat hierbei ENTSCHEIDENDEN Einfluss darauf WIE sich dann diese Sozialisierung entwickelt, und hierbei zählen in erster Linie die moralischen Werte innerhalb der Familie, das Vorleben durch Eltern oder Geschwister und der Umgang miteinander.

Sozialisierung durch die Gesellschaft erfolgt nur dann, wenn die Familie das Individuum "frei drehen" lässt, sprich sich gar nicht (bzw. zu wenig) darum kümmert.

Woher weiss ich das?

Ich habe selber zwei Kinder und sehe am praktischen Beispiel was da so abgeht (Kindergarten, Schule, etc.) und zwar in beide Richtungen (Beachtung zuhause und freidrehen) sowie das Ergebnis.

Die Erziehung des Individuums durch Gesetze ist ein höchst zweifelhafter Akt. Der hat uns aud deutschen Boden einen Terrorstaat und einen reinrassigen Unrechtsstaat eingebracht.

Nich um sonst findet sich die Familie unter dem besonderen Schutz des GG wieder, die soll den Staat nämlich als moralische Instanz überwachen.

Lies dazu mal Zeitdokumente vom Anfang der BRD, die Angst vor einem übermächtigen Staat (den man nach jahrelangem Krieg endlich los war) war ziemlich tief verwurzelt.

Also: Der Staat als Moralinstanz ist ein absolutes NoGo

Grüsse,

Colti

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Ich gehe davon, Du benutzt das Wort "Selbsteigentum" in Sinne von "freie Verfügung über sich selbst".

Zum Einen kann ich nicht sagen, dass Freiheit ein Sekundärrecht des Selbsteigentums ist. Eher umgekehrt ist es der Fall.

Denn es geht hier nicht darum jemanden damit zu degradieren (das geht sowieso nicht), sondern darum, in einer Gesellschaft die Freiheit (oder Selbsteigentum meinetwegen) ALLER Beteiligten zu akzeptieren. Das bedeutet, der Einzelne MUSS das Recht des Anderen auf freie Verfügung AUCH anerkennen.

Die freie Verfügung über etwas bedeutet Eigentum. Daher ist Selbsteigentum die Grundlage von Freiheit. Wenn ich mir nicht selbst gehöre, so kann ich nicht frei sein, da es dann jemanden gibt, dem ich gehöre. Dieser bestimmt dann den Grad meiner Freiheit - von der Legebatterie (Sklaverei) bis zur Freilandhaltung (Bürger in der Demokratie). Es gibt aber immer einen Zaun und einen Bauern, der über dich bestimmt. Das Selbsteigentum ist daher Grundlage der Freiheit und aller anderen Menschenrechte. Sie leiten sich daraus ab.

Wer das Recht auf Selbsteigentum nicht anerkennt, wie der Menschenbauer, der handelt logisch-moralisch falsch. Gegen ihn ist es rechtens vorzugehen - in Selbstverteidigung, ein weiteres Menschenrecht abgeleitet aus dem Selbsteigentum.

Das Gesetz schafft Normen und prägt Verhaltensmuster, die sonst nicht möglich wären.

Richtig, z.B. das Ausgrenzen von Menschen und ihre anschließende Vernichtung in der Gaskammer - eine künstliche Normierung, die sonst einem Menschen nicht möglich wäre.

In einer modernen Gesellschaft von 80Mio Menschen ist die Familie keine ausreichende Normierungsinstitution mehr.

Es bedarf auch dazu nicht einer Familie, da gerade in der Familie vielfach die gleichen Verhaltensmuster an den Tag gelegt werden, die auf staatlich-gesellschaftlicher Ebene ebenfalls problematisch sind. Eine Familie und deren Erziehung können gut oder schlecht sein - in Abhängigkeit, von dem was vorgelebt wird.

Was Recht und Gesetz ist entscheidet heute die Politik, meist abgekoppelt vom gesellschaftlichen Duktus. Das nennt man dann Objektivität, ich nenne es Ideologie. So sind wir wieder am Anfang der Überlegung. Was ist ungerecht? Ganz klar ein Waffenverbot. Das hat aber nicht mit der Notwendigkeit des Normenzwangs unserer Gesellschaft zu tun, sondern damit WIE dieser Normenzwang auszusehen hat. Und dieser Normenzwang kann für Teile der Gesellschaft sehr ungerecht sein!

Die Politik meint entscheiden zu können, was Recht sei. Dies ist logisch unmöglich, da Recht aus sich existiert und nicht veränderlich ist. Die Politik kann nur über Gesetze entscheiden. Gesetze, die dem Recht in den meisten Fällen zuwiderlaufen. Wenn der Normenzwang auch nur für einen Teil der Menschen ungerecht, sprich gegen das Recht, ist, so ist die Normierung und der Zwang schlecht.

Von sich aus ist der Mensch ein freies, gesellschaftsfähiges Tier. Bildung und Ausbildung, also Kultur, also Gemeinschaftswesen, machen ihn erst zum Menschen.

Kultur ist es, wenn man aus der Haut seines Nachbarn einen schönen Lampenschirm macht. Es ist hingegen Zivilisation, wenn sich der Nachbar effektiv dagegen wehren kann.

Weder Kultur noch Gemeinschaftswesen machen den Mensch zum Mensch. Wäre dies so, so hätte der Mensch nie entstehen können oder beides hätte schon vor dem Menschen existieren müssen. Der Mensch ist vielmehr Schöpfer und Träger dieser Dinge. Zur Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen bedarf es genau einer Grundlage - Selbsteigentum und Logik. Aber gerade diese Grundlage wird den Menschen kaum näher gebracht. Vielmehr wird meist das Gegenteil getan. Von daher ist die bisherige Bildung und Erziehung mit ihren Zielen kontraproduktiv und in Frage zu stellen.

Erst die Abstimmung in der Gemeinschaft macht die bewusste Freiheit in der Gesellschaft möglich. Und manche Abstimmungen sind nun mal eben falsch, oder ungerecht, oder mies.

Eine Abstimmung an sich über einen anderen, der nicht freiwillig sich dem Votum der Abstimmenden und der Abstimmungsregeln unterworfen hat, verstößt so eklatant gegen das Selbsteigentum, daß direkt ersichtlich wird, daß sie logisch-moralisch zutiefst verwerflich ist. Wenn er dies hingegen freiwillig tut und damit sein sich selbst inneliegendes Selbsteigentum zumindest temporär aufgibt, so wäre es nur logisch, wenn er sich auch freiwillig in Sklaverei begeben könnte und direkt in das Eigentum eines anderen Menschen übergehen würde.

Auch ferner ist der berechtigte Besitz einer SLB mit großer Magazinkapazität nicht auch selbstredend eine Berechtigung für jedwede mögliche Einsatzart, sondern nur im Rahmen von bestehenden Vereinbarungen in einer bewusst strukturierten Normität. Sonst würde man als rechtmäßiger Besitzet der SLB damit auch die Grundstücksdifferenzen mit dem Nachbarn klären.

Am konkreten Fall erkennt man die schwerwiegenden Lücken in diesem Gedankengebäude. Zum einen kann es keinen unberechtigten Besitz einer SLB geben, so lange dieser nicht auf der Grundlage einer logisch-moralisch falschen, umgangssprachlich kriminellen, Handlung wie Diebstahl basiert. So lange ich nicht mit diesem unbelebten Gegenstand SLB, der keinen eigenen Willen hat, gegen das Selbsteigentum eines anderen und seines daraus abgeleiteten Eigentums anderer Art vorgehe, kann es auch keine unberechtigte Einsatzart geben. Bei der Jagd auf Wild, welches ich auf Grund meines Eigentums daran erlegen darf, ist es daher vollkommen egal, wie das dazu verwendete Werkzeug gestaltet ist und eingesetzt wird. Es muß in meinen Augen den Einsatzzweck erfüllen. Der Einsatz gegen den Nachbarn schließt sich logisch-moralisch durch dessen Selbsteigentum an sich selbst aus. Es braucht dazu nicht einmal eines Gesetzes - es ist Recht.

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Die Familie hat hierbei ENTSCHEIDENDEN Einfluss darauf WIE sich dann diese Sozialisierung entwickelt,

Ja, aber es ist bei weitem nicht mehr DIE ausschlaggebende Instanz. Ich habe auch zwei Kinder und verfolge deren Entwicklung sehr nah. Die Kunst der Kindeserziehung liegt heut darin, die außerfamiliären Einflüsse rechtzeitig zu erkennen und diese im Sinne des Erziehungsziels zu verändern. Subtil und Diskret. Wer heute blind auf die Selbstwerte setzt, und nur versucht diese knallhart durchzusetzen, hat schon verloren.

Meine Meinung

Besten Gruß

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da Recht aus sich existiert und nicht veränderlich ist.

das halte ich mit Verlaub für Unsinn. Recht existiert nur in einer Gemeinsaft, die dies als ETWAS, was auch immer, wahrnimmt. Diese Wahrnehmung ist die Folge einer diesbezüglichen Übereinstimmung. Außerhalb einer Menschengemeinschaft existiert kein Recht. Außerhalb der Menschengemeinsaft existiert nur "werden". Nichts weiter.

Der Missbrauch der Begriffigkeit "Recht" als selbständiges Gut, welches von sich aus existiert und unanfechtbar ist, diente (und dient auch heute noch) in der Vergangenheit mehrfach zur Begründung der Durchsetzung Eigeninteressen. Durch Gruppierungen, welche dem Begriff "Recht" auch den jeweiligen Inhalt verpassten, der ihnen gerade nützlich war.

Das "Ding an Sich" gibt es nicht. Der Mensch entsteht erst durch seine Wahrnehmung. Sonst wäre er nur ein Stück Fleisch.

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Kultur ist es, wenn man aus der Haut seines Nachbarn einen schönen Lampenschirm macht. Es ist hingegen Zivilisation, wenn sich der Nachbar effektiv dagegen wehren kann.

Die Begriffe Kultur und Zivilisation sind wie zwei Seiten einer Münze. Man könnte auch sagen, Zivilisation ist die Grundlage die es ermöglicht, dass Du eine SLB im physischen Sinne erwerben kannst. Kultur hingegen ist das Normenkomplex welches aus Dir einen Waffenbesitzer macht, der aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes eine SLB erwerben möchte und darf. Das OB, WIE, IN WELCHER FORM usw. ist Sache der komplementären Übereinstimmung. Eine Sache der kulturellen Auslegung in Kombination mit politischen Zwängen und zeitgeistigen Vorgaben. Eine reine Angelegenheit von Bildung und Ausbildung (Kultur).

Ich stelle fest, wir unterhalten uns über zwei verschiedene Ebenen. Du sprichst über den Inhalt, ich über das Gefäß. Das Gefäß muss gewisse Vorbedingungen erfüllen, damit es einen bestimmten Inhalt aufnehmen kann. Darüber hinaus ist das Gefäß in der Lage auch andere Inhalte aufzunehmen oder nicht. Ohne diese Vorbedingungen zu klären, hier das Strukturkomplex des menschlichen Gemeinschaft, kann das Gefäß womöglich nicht die DIR (und vielleicht auch mir und jedem LWBs in D) erwünschte Inhalte aufnehmen, sprich eine bestimmte Auslegung des Begriffes Recht. Das Gefäß muss erst entsprechend vorbereitet werden. Durch Bildung und Ausbildung.

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Dieser Jäger hat sich selbst entwaffnet: http://regionales.t-..._61827862/index

Würden die Gerichte bei anderen Dingen ebenso hart mal durch greifen. Straftat und dann z.B. sofort Abschiebung bzw. keine Aufenthaltsgenehmigung , eben nicht gesellschaftsfähig und ebenso keine Zuverlässikeit.

Das die Zuverlässigkeit nur bei Waffen so sehr Gewicht hat.

Wenn ich dann Waffenbesitzer bin, dann bin ich ja im Umkehrschluß sowas von zuverlässig. Dann bin ich doch ein besserer Mensch als alle nicht Waffenbesitzer, sollte mir doch wesentliche Vorteile im Leben , Beruf etc, bringen???

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Außerhalb einer Menschengemeinschaft existiert kein Recht. Außerhalb der Menschengemeinsaft existiert nur "werden". Nichts weiter.

Natürlich kann Recht nur durch den Mensch existieren, weil der Mensch bisher das einzig uns bekannte Tier ist, welches zu logisch-moralischen Betrachtungen in einer gewissen Höhe fähig ist. Wenn es aber Menschen gibt, so gibt es automatisch logisch-moralisch aus dem Selbsteigentum inhärent kommendes Recht, welches ohne Gesetz und ohne weitere Übereinkunft existiert.

Diese Wahrnehmung ist die Folge einer diesbezüglichen Übereinstimmung.

Wenn Recht in Form von Gesetz nur durch Zustimmung existieren könnte, so wäre Recht nicht absolut sondern relativ.

Damit wäre es möglich, daß Diebstahl nichts falsches wäre, wenn nur alle oder eine Mehrhet der Meinung wären, daß es in Ordnung sei, Mitmenschen zu bestehlen. Auch Mord wäre nicht falsch, wenn er nur auf Übereinstimmung basieren würde. Wenn aber Mord logisch-moralisch nicht falsch wäre, wäre er richtig. Wenn er richtig wäre, wäre es logisch-moralisch geboten zu morden, um ein guter Mensch zu sein. Da ein logisch-moralisches Prinzip zu jeder Zeit und an jedem Ort für jeden gelten muß, würde dies das Mordopfer amoralisch werden lassen. Man erkennt also, daß ein Gesetz, welches auf Übereinkunft oder auch anders entsteht, niemals Recht ersetzen kann, denn Recht sind jederzeit, überall für alle Menschen anwendbare logisch-moralische Grundsätze.

Logisch betrachtet wäre es mit deiner Argumentation auch unmöglich, daß es unveränderliche Menschenrechte gäbe, da ihre Existenz ja vom Konsens über sie abhängen würde. Da es sicherlich immer Menschen gibt, die diese Rechte ihrer Mitmenschen nicht anerkennen möchten, ergäbe sich logisch, daß Menschenrechte im Prinzip nicht existieren und darüber hinaus jederzeit zur Disposition gestellt werden können.

Der Missbrauch der Begriffigkeit "Recht" als selbständiges Gut, welches von sich aus existiert und unanfechtbar ist, diente (und dient auch heute noch) in der Vergangenheit mehrfach zur Begründung der Durchsetzung Eigeninteressen. Durch Gruppierungen, welche dem Begriff "Recht" auch den jeweiligen Inhalt verpassten, der ihnen gerade nützlich war.

Da ich oben auf die Problemhaftigkeit deiner Gedanken zur Entstehung von Recht hingewiesen habe, würde mich an dieser Stelle interessieren, wen du mit deiner Aussage genau meinst.

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Die Begriffe Kultur und Zivilisation sind wie zwei Seiten einer Münze. Man könnte auch sagen, Zivilisation ist die Grundlage die es ermöglicht, dass Du eine SLB im physischen Sinne erwerben kannst. Kultur hingegen ist das Normenkomplex welches aus Dir einen Waffenbesitzer macht, der aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes eine SLB erwerben möchte und darf. Das OB, WIE, IN WELCHER FORM usw. ist Sache der komplementären Übereinstimmung. Eine Sache der kulturellen Auslegung in Kombination mit politischen Zwängen und zeitgeistigen Vorgaben. Eine reine Angelegenheit von Bildung und Ausbildung (Kultur).

Nein.

Kultur bezeichnet, was der Mensch im Gegensatz zur freien Natur gestaltet. Kultur kann daher auch das Menschenopfer zu Ehren eines Gottes oder besagter Lampenschirm aus menschlicher Haut zu Dekorationszwecken sein.

Zivilisation bezeichnet hingegen den aufklärerischen Fortschritt in weltanschaulichen und technischen Belangen aus der Barbarei der bloßen Kultur.

Um beim Beispiel der SLB zu bleiben, kann auch im Rahmen von Kultur eine SLB kunsthandwerklich und funktional vollwertig erstellt werden. Allerdings wird man die physikalischen Abläufe nicht korrekt erforschen und verstehen, sondern bspw. auf göttliches Handeln projezieren. Es wird auch keine logisch-moralisch saubere Grundlage geben, wer diese besitzen darf oder nicht. Vielleicht wird es auch dazu eine göttliche Aussage geben, daß nur hohe Priester oder von Gott eingesetzte Herrscher über solche Gegenstände verfügen dürfen. In der Zivilisation wird man hingegen die physikalischen Vorgänge erforschen und grundlegende Prinzipien wie z.B. den Zusammenhang zwischen Kraft und Masse erkennen. Diese Prinzipien werden so allgemein formulierbar sein, daß sie jederzeit und überall Gültigkeit aufweisen. Ebenso wie dies im technischen Bereich geschieht, wird es auch im weltanschaulichen geschehen. Die Grundlage sind dann logisch-moralische Prinzipien, welche jederzeit, überall für alle Menschen Gültigkeit besitzen und nicht mehr aus vermeintlich göttlichem Handeln oder auch nur menschlichem Konsens abgeleitet sind. Um wieder zum Beispiel der SLB zurückzukehren, ergibt sich daraus, daß entweder alle Menschen eine SLB besitzen dürfen oder keiner. Es ist logisch unmöglich, daß nur eine Teilmenge der Menschen ein solches Gerät besitzen darf.

Ich stelle fest, wir unterhalten uns über zwei verschiedene Ebenen.

Das Problem ist, daß du rechtspositivistisch argumentierst. Da positives Recht jedoch kein wirkliches Recht im Sinne einer jederzeit, überall und für jeden Menschen gültigen logisch-moralischen Handlungsgrundlage ist, kann es jederzeit zum Vor- oder Nachteil bestimmter Gruppen oder Individuen geändert werden. Das beste Beispiel ist immer wieder Herr Filbinger, der zwar sagte:

"Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!",

aber eigentlich meinte:

"Was damals Gesetz war, kann heute nicht ungesetzlich sein!"

Er argumentierte und handelte im positiven Recht, was an sich kein Recht sondern nur Gesetz ist. Hätte sein Handeln und Argumentieren hingegen auf Recht, also den jederzeit, überall, für alle Menschen gültigen logisch-moralischen Handlungsgrundlagen basiert, so hätte er zum einen niemals als Marinerichter in der bekannten Art und Weise geurteilt, noch hätte er ~35 Jahre später wie oben angegeben argumentiert.

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Natürlich kann Recht nur durch den Mensch existieren

Richtig erkannt, so ist es!

Wenn Recht in Form von Gesetz nur durch Zustimmung existieren könnte, so wäre Recht nicht absolut sondern relativ.

Das “Recht” ist nicht absolut. Damit es absolut existiert, müsste es eine Form von “Wesenheit” sein. Es gibt Meinungen die behaupten, Ideen existieren unabhängig vom dem jenigen der sie denkt. Das ist nicht meine Meinung. Für mich existiert das “Recht” nur, weil ich es begreifen und ihm Inhalt verleihen kann. Ohne Träger, kein Gedanke.

Logisch betrachtet wäre es mit deiner Argumentation auch unmöglich, daß es unveränderliche Menschenrechte gäbe, da ihre Existenz ja vom Konsens über sie abhängen würde

Es gibt keine unveränderlichen Menschnrechte außerhalb dieser Menschengemeinschaft, die dem “Menschenrecht” die jeweilige und zugehörige moralische Klasse zuteilt. In Deinem Fall ist das ein “unveränderliches Menschenrecht”. In Deinem Ausdruck spiegelt sich Deine moralische Haltung und die der Gesellschaft in der Du sozialisiert wurdest. Da ist nichts absolutes dabei.

Kultur bezeichnet, was der Mensch im Gegensatz zur freien Natur gestaltet. Kultur kann daher auch das Menschenopfer zu Ehren eines Gottes oder besagter Lampenschirm aus menschlicher Haut zu Dekorationszwecken sein.

Ja durchaus. Genau so ist es ein Kulturprodukt, für sich festzustellen dass es ein “Recht” gibt und “unveränderliche Menschenrechte”, sowie die Bibel, das Kapital, und sämtliche einer Gesellschaft zugehörigen Kategorien als Produkt der geistigen-sozialen-Entwicklung seiner Mitglieder und deren Normgeflechte.

Es sind Ausdrücke einer und derselben Sache, des jeweiligen Kultur-Standes.

Zivilisation bezeichnet hingegen den aufklärerischen Fortschritt in weltanschaulichen und technischen Belangen aus der Barbarei der bloßen Kultur.

Manch einer betrachtet den Begriff “Zivilisation” als einen sozusagen “Dachverband” der Menschenkulturen einer bestimmten Epoche. An und für sich ist es die andere Seite der Münze. Man kann sagen, die Spieglung von Momentaufnahmen der jeweiligen Kulturstandards eines Zeitabschnitts auf eine Leinwand kann man Zivilisation nennen.

Wie dem auch sei, es gibt kein Widerspruch zwischen Kultur und Zivilisation. Das eine ist Teil vom anderen und spiegelt sich in ihm und umgekehrt.

…… würde mich an dieser Stelle interessieren, wen du mit deiner Aussage genau meinst.

die Kirche.

Um beim Beispiel der SLB zu bleiben, kann auch im Rahmen von Kultur eine SLB kunsthandwerklich und funktional vollwertig erstellt werden. Allerdings wird man die physikalischen Abläufe nicht korrekt erforschen und verstehen, sondern bspw. auf göttliches Handeln projezieren

Im Rahmen einer Kultur kann handwerklich alles hergestellt werden was den technischen Standard dieser Kultur entspricht, auch Teilchenbeschleuniger oder Fusionsreaktoren (wenn es denn so weit sein sollte). Die Trennung die Du hier vornimmst, geistiges gehört zur Kultur, technisches zur Zivilisation, ist in der Form unzulässig. Der LHC ist eine geistige-technische Erungenschaft, Teilchenphysik und Mathematik ist genau so wie Philosophie und Theologie daran beteiligt.

In der Zivilisation wird man hingegen die physikalischen Vorgänge erforschen und grundlegende Prinzipien wie z.B. den Zusammenhang zwischen Kraft und Masse erkennen. Diese Prinzipien werden so allgemein formulierbar sein, daß sie jederzeit und überall Gültigkeit aufweisen. Ebenso wie dies im technischen Bereich geschieht, wird es auch im weltanschaulichen geschehen. Die Grundlage sind dann logisch-moralische Prinzipien, welche jederzeit, überall für alle Menschen Gültigkeit besitzen und nicht mehr aus vermeintlich göttlichem Handeln oder auch nur menschlichem Konsens abgeleitet sind

Ich widerspreche Deiner These, dass man aus den Zwischenverhältnissen von Masse und Energie die Existenz eines absoluten Rechtes ableiten kann. Im Gegenteil. Wenn uns die Quantenmechanik in den letzten Jahrzenten was beigebracht hat, ist dass es kein Abolutes geben kann. Das Bezugssystem ist immer von herausragender Bedeutung.

Außerdem ist es wenig sinnvoll, auf der Grundlage eines Naturgesetzes zwischenmenschliche Gesetzmäßigkeiten zu konstruieren. Das wurde uns Menschen in unserer geistigen Entwicklung um Jahrhunderte zurückwerfen.

Um wieder zum Beispiel der SLB zurückzukehren, ergibt sich daraus, daß entweder alle Menschen eine SLB besitzen dürfen oder keiner. Es ist logisch unmöglich, daß nur eine Teilmenge der Menschen ein solches Gerät besitzen darf.

Das kann sehr woll der Fall sein, das Teilmengen von Menschen weder eine SLB, sonst welche Waffen auch immer besitzen sollen. Aber das ist jetzt hier zum Teil OT und eine andere Baustelle.

Das Problem ist, daß du rechtspositivistisch argumentierst. Da positives Recht jedoch kein wirkliches Recht im Sinne einer jederzeit, überall und für jeden Menschen gültigen logisch-moralischen Handlungsgrundlage ist……….

Du verfängst Dich wieder in Auseinandersetzungen über den Inhalt, ich spreche über das Gefäß. Die Feststellung ob rechtspositivistisch oder naturrechtlich ist für mich hier nicht von Belang. Ich stelle fest: “es gibt keine Möglichkeit eines Rechtsbegriffes außerhalb einer Menschengesellschaft” und “es gibt kein absolutes Recht, also ein Recht außerhalb eines Strukturkomplexes, welches dieses Recht als solches wahrnimmt” Es ist egal ob positivistisch oder naturrechtlerisch. Beides gehört zur menschlichen Kultur, als ein Produkt von Bildung und Ausbildung.

Dein Begreifen des Begriffes “Recht” in unserer Gesellschaft ist stark von Deinem moralischen Standpunkt beeinflusst. Selbstverständlich ist es möglich, dass Diebstall in einer anderen Gesellschaftsform moralisch anders beurteilt wird und Deinem Bild von “Recht” nicht entspricht. Es gibt kein “vom Gott her gegebenes absolutes Recht” das den Diebstall als “Unrecht” charakterisiert. Es ist nach wie vor vom Bezugssystem, vom Normenkomplex abhängig. Die Ureinwohner Amerikas hatten ein ganz anderes Rechtsempfinden über das Eigentum, als Du sie heute wahrscheinlich hast.

Genau so die Kannibalen Afrikas vor 200 Jahren. Du empfindest die Idee einen Menschen zu verspeisen womöglich als abscheulich und ungerecht. Für die Kannibalen war das eine Erhebung. Eben ein anderes Wertesystem.

Vor einigen Jahren hat Friedrich Merz eine Diskussion vom Zaun gebrochen, als er das berühmte Wort “Leitkultur” auf die Tagesordnung brachte. Es würde seitens der Geleichmacher sofort geschrien, manch einer erinnert sich vielleicht daran. Es ging im Medienrummel unter, aber das war eigentlich der Mittelpunt dieses Themas. Das Rechtsempfinden im Rahmen eines bestimmten Wertesystems.

Gäbe es ein absolutes Recht, wäre die Rechtsempfindenintension ob hier oder in den Bergen Afghanistans gleich. Das es wünschenswert ist, keine Frage, vorausgesetzt, die Intension unserer Gesellschaft soll allgemeingültig sein und nicht dies der afghanischen Berge.

Aus diesem falschen Rechtsverständnis resultieret sich auch die falsche Vorstellung, unsere Rechtsvorstellung und deren ableitenden Instanzen (Gerechtigkeit, Demokratie usw.) selbstverständlich den Gleichen Wert auch in anderen Gesellschaftsformen besitze. Mitnichten.

Aber mittlerweile ist man schlauer, in Kabul versucht keiner mehr eine Demokratie zu gründen. Obwohl dies sicherlich fantastisch wäre. Für uns. Nach meinem Menschenrechtsempfinden, was eine Folge meines Bezugssystems ist. Für die Kabuler sieht es womöglich anders aus.

. Das beste Beispiel ist immer wieder Herr Filbinger, der zwar sagte:

"Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!",

aber eigentlich meinte:

"Was damals Gesetz war, kann heute nicht ungesetzlich sein!"

Na klar meinte er Gesetz, aber auch Recht. Bloß mit dem Unterschied, er gehörte dem gleichen Wertesystem wie die, die er verurteilte. Er wusste zu genau, was et tat. Daher ist sein Spruch anders zu beurteilen, als die Tat eines afrikanischen Kannibalen von 1813, der plötzlich in Berlin 2013 aufwacht und sich bei seinem nächsten vergreift um seinen Hunger zu stillen (Sehr vereinfacht dargestellt!).

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...

Inhaltlich schreibe ich wohl morgen in Ruhe was zu deinem Beitrag, da es eine etwas längere Antwort geben dürfte.

Vorab etwas ketzerisch nur soviel:

Bei Anwendung deiner Ausführungen bzgl. des Wertes der Ausbildung und des Leistungsnachweises als Grundlage des Besitzes und der Nutzung bestimmter Gegenstände in bestimmten Situationen, solltest du vom Gebrauch von Internetforen Abstand nehmen, da aus deinem Beitrag als Leistungsnachweis deutlich ersichtlich ist, daß du nicht ausreichend im Gebrauch der Zitierfunktion ausgebildet bist. Dies erschwert das Lesen und die Beantwortung des Beitrags wesentlich.

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"Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist."

(Niccolò Machiavelli)

..denn wir Menschen eher dem Schein als dem Sein zugewandt sind.

Vorab etwas ketzerisch nur soviel:.............

........ausgebildet bist. Dies erschwert das Lesen und die Beantwortung des Beitrags wesentlich.

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Das "Recht" ist nicht absolut. Damit es absolut existiert, müsste es eine Form von "Wesenheit" sein. Es gibt Meinungen die behaupten, Ideen existieren unabhängig vom dem jenigen der sie denkt. Das ist nicht meine Meinung. Für mich existiert das "Recht" nur, weil ich es begreifen und ihm Inhalt verleihen kann. Ohne Träger, kein Gedanke.

Wenn Recht in seinen Grundzügen nicht absolut ist, so ist deiner Argumentation nach absolut in Ordnung, einen Menschen zu töten, obwohl dieser Mensch es nicht möchte, eine bestimmende Menge Menschen jedoch dafür ist. Dies bedeutet, daß deiner Ansicht nach der Holocaust nicht falsch war, da die bestimmende Menge Menschen den Konsens gefunden hatte, daß Juden schädlich und daher zu vernichten sind. Wenn ich einen anderen Menschen als Menschen anerkenne, so ergibt sich automatisch absolutes Recht, welches entdeckt und aus dem logisch-moralisch abgeleitet werden kann. Wenn ich dies in Frage stelle, so stelle ich in Frage, daß ein Mensch Mensch ist.

Es gibt keine unveränderlichen Menschnrechte außerhalb dieser Menschengemeinschaft, die dem "Menschenrecht" die jeweilige und zugehörige moralische Klasse zuteilt. In Deinem Fall ist das ein "unveränderliches Menschenrecht". In Deinem Ausdruck spiegelt sich Deine moralische Haltung und die der Gesellschaft in der Du sozialisiert wurdest. Da ist nichts absolutes dabei.

In meinen Äußerung spiegelt sich ganz eindeutig nicht unsere Gesellschaft wieder. Wenn dies so wäre, hätten wir ein anderes Grundgesetz und ich hätte mir kaum am Wochenende auf einer Party anhören können, daß das Gemeinwohl über dem Individuum stehen würde - eine Position, die du ebenfalls vertrittst. Das GG verstößt gegen und negiert in Teilen Menschenrechte, da sie dort nicht absolut sind sondern analog zu dir als relative Privilegien betrachtet werden. Die Rest-LWB haben dies selbst mit der Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung zu spüren bekommen.

Das GG ist ein großer Fortschritt in der Menschheitsgeschichte in Deutschland, Zivilisation statt bloßer Kultur, keine Frage. Aber es ist nicht der Stein der Weisen. Dieser Punkt ist sogar Bestandteil des GG - Art 146.

Ja durchaus. Genau so ist es ein Kulturprodukt, für sich festzustellen dass es ein "Recht" gibt und "unveränderliche Menschenrechte", sowie die Bibel, das Kapital, und sämtliche einer Gesellschaft zugehörigen Kategorien als Produkt der geistigen-sozialen-Entwicklung seiner Mitglieder und deren Normgeflechte.

Es sind Ausdrücke einer und derselben Sache, des jeweiligen Kultur-Standes.

Nein, denn das Naturrecht existiert in dem Moment, in dem ein Mensch oder ein ähnliches Wesen existiert. Es wird jedoch nicht durch den Mensch definiert. Es wird durch ihn entdeckt.

Manch einer betrachtet den Begriff "Zivilisation" als einen sozusagen "Dachverband" der Menschenkulturen einer bestimmten Epoche. An und für sich ist es die andere Seite der Münze. Man kann sagen, die Spieglung von Momentaufnahmen der jeweiligen Kulturstandards eines Zeitabschnitts auf eine Leinwand kann man Zivilisation nennen.

Wie dem auch sei, es gibt kein Widerspruch zwischen Kultur und Zivilisation. Das eine ist Teil vom anderen und spiegelt sich in ihm und umgekehrt.

Zivilisation ist die Fortentwicklung bloßer Kultur. Die Menschenhaut als Lampenschirm ist Kultur. Das Erkennen des Naturrechts eines Menschen auf Selbsteigentum und damit der moralischen Richtigkeit nur einer freiwilligen Schädigung seines Körpers, von der wir im Falle des Lampenschirms gerade im Moment nicht ausgehen, ist hingegen Zivilisation. Kultur gibt es seit langem. Zivilisation hingegen erst seit kurzem und nur in Teilen.

Im Rahmen einer Kultur kann handwerklich alles hergestellt werden was den technischen Standard dieser Kultur entspricht, auch Teilchenbeschleuniger oder Fusionsreaktoren (wenn es denn so weit sein sollte). Die Trennung die Du hier vornimmst, geistiges gehört zur Kultur, technisches zur Zivilisation, ist in der Form unzulässig. Der LHC ist eine geistige-technische Erungenschaft, Teilchenphysik und Mathematik ist genau so wie Philosophie und Theologie daran beteiligt.

Diese Trennung habe ich nicht vorgenommen. Ich habe getrennt zwischen einer Welt von unlogischen Mythen, Religionen und Gewaltherrschaft und einer Welt der Erkenntnis und der Logik - in Naturwissenschaft, Geisteswissenschaft und Weltanschauung.

Ich widerspreche Deiner These, dass man aus den Zwischenverhältnissen von Masse und Energie die Existenz eines absoluten Rechtes ableiten kann. Im Gegenteil. Wenn uns die Quantenmechanik in den letzten Jahrzenten was beigebracht hat, ist dass es kein Abolutes geben kann. Das Bezugssystem ist immer von herausragender Bedeutung.

Außerdem ist es wenig sinnvoll, auf der Grundlage eines Naturgesetzes zwischenmenschliche Gesetzmäßigkeiten zu konstruieren. Das wurde uns Menschen in unserer geistigen Entwicklung um Jahrhunderte zurückwerfen.

Ich habe die Darstellung einer Entdeckung eines der Natur inneliegenden Prinzips als Analogie zur Entdeckbarkeit des Naturrechts verwendet. Ich habe nicht eine Entdeckung Newtons zur Gestaltung zwischenmenschlichen Umgangs nutzen wollen. Die Quantenphysik hat übrigens bisher die von Newton entdeckten und formulierten Zusammenhänge erweitert, aber nicht widerlegt.

Du verfängst Dich wieder in Auseinandersetzungen über den Inhalt, ich spreche über das Gefäß. Die Feststellung ob rechtspositivistisch oder naturrechtlich ist für mich hier nicht von Belang. Ich stelle fest: "es gibt keine Möglichkeit eines Rechtsbegriffes außerhalb einer Menschengesellschaft" und "es gibt kein absolutes Recht, also ein Recht außerhalb eines Strukturkomplexes, welches dieses Recht als solches wahrnimmt" Es ist egal ob positivistisch oder naturrechtlerisch. Beides gehört zur menschlichen Kultur, als ein Produkt von Bildung und Ausbildung.

Das Gefäß, um in deinen Bildern zu sprechen, ist der Mensch. Das Recht ist nicht der Inhalt dieses Gefässes. Das Recht beginnt zu existieren durch die Existenz des Gefässes, definiert das Verhalten zwischen ihnen und ist nicht ihr Inhalt. Auch die Verzierungen in Form von Bildung ändern nichts am Recht. Die Entdeckung des Rechts wird durch sie nur erleichtert.

Dein Begreifen des Begriffes "Recht" in unserer Gesellschaft ist stark von Deinem moralischen Standpunkt beeinflusst. Selbstverständlich ist es möglich, dass Diebstall in einer anderen Gesellschaftsform moralisch anders beurteilt wird und Deinem Bild von "Recht" nicht entspricht. Es gibt kein "vom Gott her gegebenes absolutes Recht" das den Diebstall als "Unrecht" charakterisiert. Es ist nach wie vor vom Bezugssystem, vom Normenkomplex abhängig. Die Ureinwohner Amerikas hatten ein ganz anderes Rechtsempfinden über das Eigentum, als Du sie heute wahrscheinlich hast.

Genau so die Kannibalen Afrikas vor 200 Jahren. Du empfindest die Idee einen Menschen zu verspeisen womöglich als abscheulich und ungerecht. Für die Kannibalen war das eine Erhebung. Eben ein anderes Wertesystem.

Wie ich oben bereits schrieb, widerspricht mein Standpunkt in weiten Teilen der Moral der jetzigen Gesellschaft. Diebstahl kann niemals gut sein, ob mit oder ohne Gott. Verschiedene Gesellschaften mögen, wie du richtig sagst, ein unterschiedliches Rechtsempfinden haben. Das Empfinden von Recht hat jedoch nichts mit dem Recht zu tun. Vor einiger Zeit gab es in Deutschland auch das gesunde völkische Rechtsempfinden. Was in seinem Namen geschah, kann niemals Recht sein - außer alle Geschädigten haben sich freiwillig daran beteiligt. Wenn etwas freiwillig geschieht, kann es aber nicht mehr Diebstahl oder Mord sein. Ich empfinde es nicht abscheulich einen Menschen zu essen. Jeder soll machen dürfen, was er will, sofern er andere nicht schädigt. Wenn also das Essen freiwillig an dem Essen teilnimmt, so ist alles in Ordnung, da niemand geschädigt wurde. Ist es jedoch unfreiwillig, so urteile ich nicht, ob das Opfer gegessen wird oder nicht. Nein, ich urteile, daß ein Mensch gegen absolutes Recht auf Selbsteigentum und Leben umgebracht wird. Es ist vollkommen sekundär, wie genau dies geschieht und was mit den Überresten passiert.

Gäbe es ein absolutes Recht, wäre die Rechtsempfindenintension ob hier oder in den Bergen Afghanistans gleich. Das es wünschenswert ist, keine Frage, vorausgesetzt, die Intension unserer Gesellschaft soll allgemeingültig sein und nicht dies der afghanischen Berge.

Aus diesem falschen Rechtsverständnis resultieret sich auch die falsche Vorstellung, unsere Rechtsvorstellung und deren ableitenden Instanzen (Gerechtigkeit, Demokratie usw.) selbstverständlich den Gleichen Wert auch in anderen Gesellschaftsformen besitze. Mitnichten.

Aber mittlerweile ist man schlauer, in Kabul versucht keiner mehr eine Demokratie zu gründen. Obwohl dies sicherlich fantastisch wäre. Für uns. Nach meinem Menschenrechtsempfinden, was eine Folge meines Bezugssystems ist. Für die Kabuler sieht es womöglich anders aus.

Das Recht ist immer gleich. Wäre es nicht überall, jederzeit und für alle gleich, so wäre es kein Recht sondern maximal ein Gesetz. Und es ist kein Widerspruch, wenn eine Gruppe von Menschen dieses Recht schneller und besser erkannt hat als eine andere. Deiner Argumentation nach sind alle Greultaten und Unrechtssysteme dieser Welt in Ordnung, wenn regional begrenzt eine bestimmende Teilmenge an Menschen diese jeweils als gut betrachtet. Wäre diese Argumentation richtig, so wäre der Holocaust deiner Sichtweise nach nicht falsch gewesen.

Wenn du mir jetzt noch erläutern magst, wie Demokratie bei unfreiwilliger Teilnahme, wie sie landläufig praktiziert wird, mit dem Menschenrecht auf Selbsteigentum vereinbar ist?

Na klar meinte er Gesetz, aber auch Recht. Bloß mit dem Unterschied, er gehörte dem gleichen Wertesystem wie die, die er verurteilte. Er wusste zu genau, was et tat. Daher ist sein Spruch anders zu beurteilen, als die Tat eines afrikanischen Kannibalen von 1813, der plötzlich in Berlin 2013 aufwacht und sich bei seinem nächsten vergreift um seinen Hunger zu stillen (Sehr vereinfacht dargestellt!).

Der Verurteilte gehörte nicht dem gleichen Wertesystem an. Der Verurteilte war üblicherweise als Wehrpflichtiger versklavt. Ein solcher Soldat, welcher desertiert, folgt einem Wertesystem, welches dessen Filbingers diametral gegenübersteht. Hätten sie beide das gleiche Wertesystem, Ablehnung eines Grundrechte negierenden Systems, gehabt, so wäre Filbinger ebenfalls desertiert statt zu urteilen. Filbinger hat in diesem Kontext nie Recht gesprochen sondern immer nur Unrechtsgesetze angewandt. Der Soldat wußte genau, was er tat, im Sinne, daß er sich sicherlich des Risikos bewußt war. Er wußte aber auch das sein Handeln richtig und das Handeln Filbingers falsch war.

P.S.: Würde ein Moderator bitte diese weltanschauliche Diskussion abtrennen und in den Politikbereich verschieben. Danke.

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Früher, da ich unerfahren und bescheidener war als heute,

hatten meine höchste Achtung andre Leute.

Später traf ich auf der Weide außer mir noch mehr're Kälber,

und nun schätz ich sozusagen erst mich selber.

Wilhelm Busch

Haltung ist angewandte Selbstachtung.

Avery Weisman

pseudophilosophische Stuss ....................................nervt nur noch.

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Hallo Vitos!

Dem hier:

Die Erziehung des Individuums durch Gesetze ist ein höchst zweifelhafter Akt. Der hat uns aud deutschen Boden einen Terrorstaat und einen reinrassigen Unrechtsstaat eingebracht.

---meinen Beifall zu dieser Aussage! Ergänzend noch zu deinem Satz: Nicht nur EINEN Terrorstaat, sondern in geschichtlicher Folge sogar ZWEI.---Aber ich denke, Du meinst Dasselbe.

MfG!

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