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IGNORED

Jetzt geht es den Jägern an den Kragen


2nd_Amendment

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In dem Fall haben das leider unsere bescheuerten Jagdverbände verbrochen. Wenn die 1972 hingestanden wären und gesagt hätten: "Wir brauchen Selbstlader mit höherer Magazinkapazität zur effektiven, modernen Jagd", dann stünde das heute nicht im Gesetz,

Das stimmt so nicht! 1972 gab es noch nicht diese Schwarzwildschwemme und die vielen Drückjagden wie sie heute notwendig sind. Selbstlader zu Jagdzwecken waren damals überhaupt kein Thema.

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na ja, eine Menge Leute sind mit den 3 Schuss im SL schon jetzt mächtig überfordert, mehr würde auch nichts bringen. Nur angeflickte Sauen die man hinterher nachsuchen muss. Das muss ich nicht haben.

Das Schwarzwild wird man nicht mit einer größeren Magazinkapazität hin bekommen, sondern mit dem richtigen Eingriff in die Altersklassen.

Ich sehe es so, wer eine größere Magazinkapazität nutzen will, der muss auch bereit sein durch Schiessleistungen nachweisen zu müssen, dass er damit auch umgehen kann. Aufhebung der Einschränkung durch Bildung und Ausbildung. Wer bereit ist in der Ausbildung zu investieren, soll auch die Früchte seiner Bemühungen ernten können.

Meiner Meinung nach sollte dieser Grundsatz für das gesamte Waffenrecht gelten. Auch Waffenscheinerteilung gegen Bildung und Ausbildung. Und die Messlatte kann ruhig richtig hoch sein.

Meine Meinung

Besten Gruß

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Hallo Vitos,

in diese Richtung geht es im Waffenrecht in Tschechien (Einblick habe ich dort, über einen Bekannten, in den Sportschützenbereich).

Die Sachkundeprüfung für die Sportschützenlizenz ist offenbar ziemlich umfangreich und recht streng, also noch anspruchsvoller als die deutsche... Wer diese aber bestanden hat, darf dann weitgehend alles erwerben, was sportlich irgendwie "schießbar" ist, und Trage-/Waffenscheinerteilung ist auch kein großes Problem.

Den Ansatz halte ich prinzipiell nicht für falsch. Nur würden vielen unserer Polit-Entscheider in D angesichts der daraus resultierenden Freiheiten die Haare zu Berge stehen. Im Gegensatz zu früher geht es nun östlich des Bayerischen Walds freiheitlicher zu...

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Das stimmt so nicht! 1972 gab es noch nicht diese Schwarzwildschwemme und die vielen Drückjagden wie sie heute notwendig sind. Selbstlader zu Jagdzwecken waren damals überhaupt kein Thema.

So, so, sie waren kein Thema. Warum muss man sie dann verbieten? Sind damals etwa Wildererbanden mit Sturmgewehren und 30-Schuss-Magazinen durch Deutschlands Wälder geschlichen und haben alles abgeknallt, was sich bewegt?

Abgesehen davon hatte man in den 50er- und frühen 60er-Jahren eine Schwarzwildplage, die mit der heutigen vergleichbar war. Und auch schon damals haben viele Jäger und Bauern zu illegalen Mitteln wie Scheinwerfern und sogar Fallen gegriffen um der Plage Herr zu werden. Diese Argumentation kann also überhaupt kein Grund sein, so ein bescheuertes Verbot nicht nur hinzunehmen, sondern es auch noch zu befürworten!

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na ja, eine Menge Leute sind mit den 3 Schuss im SL schon jetzt mächtig überfordert, mehr würde auch nichts bringen. Nur angeflickte Sauen die man hinterher nachsuchen muss. Das muss ich nicht haben.

Das Schwarzwild wird man nicht mit einer größeren Magazinkapazität hin bekommen, sondern mit dem richtigen Eingriff in die Altersklassen....

Mag sein, aber darum geht es ja gar nicht. Sonst könnte man auch die Doppelflinte verbieten weil die meisten, die mit dem ersten Schuss nicht treffen, mit dem 2. auch vorbeischießen, und natürlich auch die Kurzwaffen und die Drillige, und, und, und...

Diese Argumentation setzt am falschen Ende an. Was wird denn durch das Verbot verbessert? Das sollte man sich fragen, statt zu fragen, ob es einen zwingenden Grund gibt etwas nicht zu verbieten!

Der Ansatz alles zu verbieten, was man nicht unbedingt braucht und was irgendwie gefährlich ist, führt auf direktem Weg in den totalen Staat.

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Diese 2+1 Regelung ist maßgeblich auch der tlw. sehr angestaubtem Sichtweise unserer Jagdverbände geschuldet. Noch immer schwirren dort wilde Theorien herum ("Vollernter" ). Dies ist sicher auch dem fortgeschrittenen Alter der dort tätigen Herrschaften geschuldet.

Darüberhinaus trägt auch dieser "unsägliche" DSB mit seinem Funtionär Dr. Jürgen Kohlheim zu diesem Umstand bei. In der Mitgliederzeitschrift des DSB hat dieser Mann die Vereine dazu angestiftet Schützen die mit "militärisch anmutenden Waffen" schiessen wollen des Standes zu verweisen. Darüberhinaus ist er fleissig dabei den Waffengegnern zuzuarbeiten (Zustimmung zum Anscheinsverbot, diverse Interviews in einschlägigen Medien -taz, SZ...- in der er freimütig von der Sinnhaftigkeit weiterer Verbote schwadroniert.

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Das ist nicht nur dein Problem, das scheint mittlerweile ein gesellschaftliches Problem zu sein.

Es gibt einfach zu viele Leute die angeblich "neutral von oben" betrachten.

Und leider viel zu wenig die sachlich und neutral von unten betrachten!

Aus welcher Richtung ist doch egal, es geht halt um einen selbstkritischen Blick. Aber da ja hier inzwischen gewisse Themen im Hinblick auf die Gefahr der Waffenfreiheit als konträr angesehen werden - man also mehr oder weniger nur noch der Waffenfreizügigkeit zu Applaudieren hat - dann bekommt das Ganze auch eine gewisse Absurdität. Wenn LWB/-Interessierte sich nicht mal selbstkritisch thematisch unterhalten können, ohne irgendwelche Forderungen im Hinterkopf oder Unterstellung, sondern einfach nur der Thematik wegen, dann ist das leider eine Entwicklung die man ruhig auch mal hinterfragen kann.

Wie gesagt, mir gings nicht um Einschränkungen oder das etwas nicht rechtens ist, sondern ob gewisse Dinge "richtig" sind (unabhängig der Gesetzgebung). Mehr wollte ich nicht anreißen, aber ich lasse es, es bringt nix, außer irrationale Ängste vor ominösen Gungrabbern und diese Zustände will ich nicht noch fördern. Finds halt nur schade, entzieht es dem Ganzen auch gewissen Themen, die durchaus interesant wären. Aber gut... "from my dead cold hands".^^

grüße,

zykez

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nee, nee, nee,

nicht jetzt Birnen mit Äpfeln in einen Topf werfen!

Ich finde, die Magazinkapazität soll keine Rolle spielen. Und wenn ein Jäger seinen HA mit 10 Schuss oder 20mitnimmt, soll es mit recht sein.

Ich finde es nicht gut, wenn der HA mit großer Mag-Kapazität ohne Differenzierung und besondere Vorbereitung auf einer Drückjagd eingesetzt wird. Die Problematik meinerseits ist aber nicht eine waffenrechtliche sondern eine jagdrechtliche und eine tierschutzrechtliche.

Daher meine Meinung, Berechtigung gegen Leistungsnachweis.

Ansonsten jeder nach seiner Fasson.

Mag sein, aber darum geht es ja gar nicht. Sonst könnte man auch die Doppelflinte verbieten weil die meisten, die mit dem ersten Schuss nicht treffen, mit dem 2. auch vorbeischießen, und natürlich auch die Kurzwaffen und die Drillige, und, und, und...

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Das stimmt so nicht! 1972 gab es noch nicht diese Schwarzwildschwemme und die vielen Drückjagden wie sie heute notwendig sind. Selbstlader zu Jagdzwecken waren damals überhaupt kein Thema.

Falsch,

da gabs noch Niederwild zuhauf und viele im Umlauf befindliche Auto5 aus diese Zeit beweisen, dass man sie auch damals gerne verwendet hat. Und dann kam 72 und der DJV fand plötzlich sie seinen unwaidmännisch...

Gruß

Erik

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Ich sehe es so, wer eine größere Magazinkapazität nutzen will, der muss auch bereit sein durch Schiessleistungen nachweisen zu müssen, dass er damit auch umgehen kann.

Was also im Umkehrschluß bedeutet, daß du forderst, daß jeder der nur die Schießprüfung der Jagdscheinprüfung bestanden hat, nur noch einen Einzellader erwerben und zur Jagd führen darf. Gewehre mit zwei oder , Gott verhüte, drei Läufen braucht so ein Mensch bestimmt nicht.

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Das stimmt so nicht! 1972 gab es noch nicht diese Schwarzwildschwemme und die vielen Drückjagden wie sie heute notwendig sind. Selbstlader zu Jagdzwecken waren damals überhaupt kein Thema.

Und war das jetzt ein sinniger Grund, Magazine mit einer größeren Kapazität als 2 Patronen beim Schuß auf Wild zu verbieten?

Niemand konnte das Internet vorhersagen, deswegen haben wir alle Telefone ohne Wahlscheibe und digitalen Rechner vorsorglich bei der Nutzung eines DFÜ-Netzwerkes verboten.

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Sie waren jagdlich kein Thema. Verboten wurden sie wegen der RAF.

*prust*

Bestimmt, weil die RAF immer soviel gejagt hat - vor allem in Innenstädten.

Und vor allem hat man damit wirkungsvoll dafür gesorgt, daß alle Magazine mit mehr als 2 Patronen Kapazität der RAF nicht mehr zur Verfügung standen - ganz sicher.

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Ich habe 1972 bereits meinen 12ten Jagdschein gelöst und weiß daher aus eigener Erfahrung um die seinerzeitigen Zu- und Umstände.

Auto5 und drgl. waren in Frankreich und Italien weit verbreitet. In D eher nicht und galten nach damaligem Zeitgeist als unwaidmännisch.

Wenn Selbstlader damals verboten wurden, dann waren primär Büchsen gemeint und da Schrotautomaten ohnehin unbeliebt waren, konnte sich der DJV mit einem pauschalen Halbautomaten-Verbot gut abfinden.

Halbautomaten für Büchsenpatronen wurden -von 22 lfB abgesehen- meiner Erinnerung nach 1972 in D garnicht angeboten.

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Fairerweise muss man anmerken dass es die 2+1 Regel nicht nur bei uns in D gibt, das gibts auch in anderen Ländern und auch in sehr vielen US-Staaten dürfen sich auf der Jagd nur 2 Patronen ins Magazin einer SLF schieben lassen, tlw. gilt das dort auch für VRF.

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Dir ist offensichtlich der politische Anlass für die Einführung des Gesetzes in 1972 unbekannt. Sonst würdest Du nicht so ein dummes Zeug schreiben.

Dir ist mir sehr wohl bekannt. Du hattest aber gesagt, daß die 2-Patronen-Magazin-Regelung beim Schuß auf Wild aus dem BJG auf die RAF zurückgeht. Und das ist Blödsinn. Ansonsten hätte man grundsätzlich entsprechende Magazine und/oder Waffen verboten.

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Dir ist offensichtlich der politische Anlass für die Einführung des Gesetzes in 1972 unbekannt. Sonst würdest Du nicht so ein dummes Zeug schreiben.

das ist ein schoenes beispiel was solche "gut gemeinten" gesetze bringen..... da kann man sich den ar.ch damit abwischen

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nein, nichts dergleichen. Ich glaube, Du willst mich bewusst missverstehen. Ich meine nur das, was ich geschrieben habe. Ich finde ein HA mit großer Magazinkapazität soll nicht in einer Drückjagd eingesetzt werden können, es sein denn der Schütze hat vorher einen Leistungsnachweis erbracht. Nicht mehr und nicht weniger.

Wer damit nicht schießen kann, soll auch nicht auf die Tiere halten. Lieber auf die Papiertiger!

Ich finde auch, wie oben schon geschrieben, das Waffengesetz soll gänzlich liberalisiert werden. Gegen Bildung und Ausbildung. Wer es kann, und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, soll es haben dürfen. Ganz einfach.

Besten Gruß

PS. Meine Meinung natürlich, musst Du nicht teilen.

Was also im Umkehrschluß bedeutet, daß du forderst, daß jeder der nur die Schießprüfung der Jagdscheinprüfung bestanden hat, nur noch einen Einzellader erwerben und zur Jagd führen darf. Gewehre mit zwei oder , Gott verhüte, drei Läufen braucht so ein Mensch bestimmt nicht.

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nein, nichts dergleichen. Ich glaube, Du willst mich bewusst missverstehen.

Ich habe dich nicht mißverstanden. Ich habe deine Argumentation einfach logisch angewandt. Du sagst, daß Jägern nur mit entsprechendem Leistungsnachweis die Möglichkeit zur raschen Abgabe von n Schüssen (n>3) gegeben werden soll, da ansonsten wegen der üblicherweise vorhandenen mangelnden Schießfertigkeit und daraus resultierender geringen schnellen Ausfallwahrscheinlichkeit des zu bekämpfenden Ziels vermehrt Ziele nur angeschossen werden. Wenn man die Anforderungen der Jagdprüfungen anschaut, so sind sehr schlechte Schießergebnisse mit der Büchse oftmals zum Bestehen ausreichend. Wenn z.B. jemand für seine 3 Schuß in der Prüfung auf einen Rehbock die Zehn in der Höhenachse braucht, so kann daraus grob ableiten, daß seine Treffwahrscheinlichkeit in dieser Situation im relevanten Bereich zum Erzielen eines raschen Totalausfalls des bekämpften Ziels bei gleichzeitiger Schonung des Wildprets bei unter 70 % liegt. Nach deiner Logik sollte so jemand eigentlich gar nicht auf eine solche Entfernung/Zielgröße auf die Jagd gehen. Ich habe ihm immerhin noch einen Einzellader zugestanden.

Aber eigentlich bin ich der Meinung, daß solche Ideen wie Leistungsnachweise für Magazinkapazitäten der komplette Bullshit sind.

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...

Ich meine nur das, was ich geschrieben habe. Ich finde ein HA mit großer Magazinkapazität soll nicht in einer Drückjagd eingesetzt werden können, es sein denn der Schütze hat vorher einen Leistungsnachweis erbracht. Nicht mehr und nicht weniger.

...

Der Leistungsnachweis müsste dann aber aus 20 Jahren Jagderfahrung und mindesten (durch glaubwürdige neutrale Zeugen bestätigt) 500 Stück erlegtem Schwarzwild bei Bewegungsjagden bestehen!

Irgendwelche Ergebnisse auf Zielscheiben oder im Schießkino sagen überhaupt nichts aus wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann!

Viele sehr gute Standschützen versagen Erfahrungsgemäß in der Realität total wärend andere die nie auf einem Schießstand sind Beute machen!

Das beherrschen der Knarre und die Anzahl der Patronen sind das eine.. aber man muss auch noch wissen auf was man schießt.. und das lernt man nicht auf dem Schießstand ;)

Aber abgesehen davon ist die Vorderung großes Magazin gegen Nachweis (was auch immer das sein soll) ein reiner Blödsinn weil man dadurch eine Zweiklassengesellschaft aufbauen würde die wesentlich mehr Nachteile für die Gesamtheit der Jäger bringen würde als den geringen Vorteil für ein paar Einzellne!

Gruß

Hunter

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