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IGNORED

Vater des Amokschützen fühlt sich mitschuldig


Dan More

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich glaub, man kann kaum nachvollziehen, was es heißt, ein Kind zu verlieren, geschweige den auf so eine Art und Weise.

Demnach kann ich die Nebenkläger in gewisser Weise verstehen, daß sie jemanden hängen sehen wollen, nachdem der eigentliche Täter nicht mehr greifbar ist. Rache ist eine ureigene Art des Menschen, da kann jemand noch so sehr das Gegenteil beteuern. Daß man den Eltern der Opfer nicht mit einer neutralen Diskussion über das WaffG kommen kann, ist doch verständlich.

Aber Amokläufe sind kein waffenrechtliches, sondern ein gesellschaftliches Problem.

Die Waffenbesitzer sind hier das Bauernopfer. Einfacher, für die Politiker, auf diese zu zeigen statt sich selbst an die eigene Nase zu fassen und von ihrer total versagenden Politik abzulenken. Steuerpolitik, Schulsystem, Leistungsdruck....man kann das endlos weiterspinnen, was dazugeführt hat, daß die Eltern ihren Sohn nicht wirklich „kannten“, warum sie ihn mehr oder weniger sich selbst überlassen haben, warum er gerade die Schule für den Amoklauf ausgewählt hat usw.

Selbst ein totales Waffenverbot würde die Gefahr von Amokläufen zu keinem Prozentsatz senken.

In einem Spiegel-Artikel wurde gefordert, die Schießclubs müßten mehr pädagogische Arbeit leisten. Das wird mit Sicherheit in gewissem Sinne auch schon getan. Aber hier geht es wieder nur um ein Abschieben der Verantwortung. Erziehung muß zuhause stattfinden.

Ich denke, das Leben des Vaters ist ohnehin schon vorbei, ob mit Verurteilung oder ohne. Wobei ich finde, ein Verstoß gegen das WaffG liegt vor, aber nicht der der fahrlässigen Tötung. Denn dann würde für mich auch das Beispiel greifen mit dem Jugendlichen, der den Autoschlüssel klaut und in eine Menschenmenge rast. Wo zieht man hier die Grenze zwischen der Verantwortung der Eltern und dem alleinigen Handeln des Kindes.

Geschrieben

gerade auf "K 1" gesehen! Das "Vidio" und "Bilder des "Würmchens",.....ohne "Verdunkelung"

Ein "Normaler" 17jähriger, ...sieht so nicht aus. ! ! ! Mit 17, war "ich " schon unterwegs auf den Weg,... nach Realschulabschluß, Lehre.Armee und dem Hintergrundgedanken einer "Eigenen Familie"

Vor Jahren hatte sich meine Tante in Brandenburg( Görden) mit genau solchen "Leuten" beschäftigen müssen.

Hier, war anscheinend ein "Irrer" am Werk. Und die " Familie" soll nichts davon "bemerkt" haben ? Nun, dem ABW soll,s Recht sein, auf dem Weg zur "Eigenen Selbstdarstellung"

Geschrieben

Du kannst das am Aussehen nicht festmachen.

Ich war auch ein "Spätzünder", und hatte mit 17 praktisch kein Interesse an Mädels... dafür lief ich komplett in schwarz rum, hörte Heavy-Metal, spielte Ballerspiele am PC und war im Schützenverein.

Und ich war damit nicht alleine... auch ich hatte gleichgesinnte Freunde. Das ist in dem Alter nicht so unüblich, schließlich ist das das "Abkanzelalter", indem die Verbindungen zur Familie und der Gesellschaft gekappt werden sollen. Wer in dem Alter nicht seltsam auf seine Umgebung wirkt, der ist nicht normal.

Geschrieben
....dafür lief ich komplett in schwarz rum, hörte Heavy-Metal, spielte Ballerspiele am PC und war im Schützenverein.

Das mache Ich heute noch so. Warum auch nicht? :)

Edit: Sogar meine Arbeitsklamotten sind schwarz....

Gruß

Turrican

Geschrieben
Ein "Normaler" 17jähriger, ...sieht so nicht aus. ! ! ! Mit 17, war "ich " schon unterwegs auf den Weg,... nach Realschulabschluß, Lehre.Armee und dem Hintergrundgedanken einer "Eigenen Familie"

Am besten jeden der sich nicht der sogenannten "Norm" nach anzieht und sein Leben mit 17 noch nicht durchgeplant hat zur MPU ! :gaga:

Geschrieben

Zum Thema finde ich den folgenden Kommentar heute auf der Titelseite der "Heilbronner Stimme" beachtenswert:

Die Erwartungen an den Prozess

gegen den Vater des Amokläufers

Tim K. sind übertrieben.

Von Peter Reinhardt

Falsche Hoffnung

Das Missverhältnis ist grotesk. Es

ist das größte Verfahren in der Geschichte

des Stuttgarter Landgerichts

mit 41 Nebenklägern. 27 Verhandlungstage

sind für das Verfahren

gegen den Vater des Amokläufers

Tim K. angesetzt, obwohl es um

einen vergleichsweise kleinen Tatvorwurf

geht. Die Anklage lautet auf

einen Verstoß gegen das Waffengesetz,

der eindeutig vorliegt und

nicht einmal vom Angeklagten bestritten

wird. Selbst wenn am Ende

eine Verurteilung wegen fahrlässiger

Tötung stünde, fällt dieses Verfahren

aus dem Rahmen.

Die Angehörigen der Opfer erhoffen

sich eine Aufklärung der unfassbaren

Tat. Das ist menschlich nachvollziehbar.

Sie wollen wissen, wie

es so weit kommen konnte, dass ein

stiller 17-Jähriger neun Schüler, drei

Lehrer und dann noch drei Menschen

auf der Flucht erschießt. Aber

der Täter hat sich selbst gerichtet.

Vor Gericht steht der Vater, dessen

eigenes Leben in den letzten eineinhalb

Jahren in Scherben gegangen

ist. Das deutsche Recht sieht keine

Stellvertreterprozesse vor. Umso erstaunlicher

ist da, dass Augenzeugen

der Tat in der Albertville-Realschule

auftreten sollen. Was können

sie zur Klärung der Mitverantwortung

des Vaters beitragen?

Auf die „generalpräventive“ Wirkung

der öffentlichen Hauptverhandlung

setzt Generalstaatsanwalt

Klaus Pflieger. Tim K.s Vater, der

nach allen Folgen der Tat kaum

noch Nachhilfe durch ein Gericht

braucht, ist eigentlich nicht mehr zu

helfen. Eher ist es so, dass entscheidende

Juristen dem öffentlichen

Druck auf einen großen Prozess

nachgegeben haben. Es ist nun Sache

des Gerichts, die Rechte des Angeklagten

zu wahren.

Grüsse, RIP

Geschrieben
"Auf die „generalpräventive“ Wirkung der öffentlichen Hauptverhandlung setzt Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. Tim K.s Vater, der nach allen Folgen der Tat kaum noch Nachhilfe durch ein Gericht braucht, ist eigentlich nicht mehr zu helfen. Eher ist es so, dass entscheidende Juristen dem öffentlichen Druck auf einen großen Prozess nachgegeben haben."

Das trifft es m.E. exakt.

Auch die Stuttgarter Zeitung hat (zu meinem gewissen Erstaunen..) in ihrer gestrigen Meinungskolumne zum Thema Zweifel daran geäußert,

dass der öffentliche Prozess nun tatsächlich aus Gründen der "Generalprävention" notwendig sei. Worin soll diese Prävention - nach dem

gewaltigen Echo, das von der Tat selbst und der veröffentlichten Meinung ausging - denn noch bestehen?

Geschrieben

Letztes Jahr hat der SWR3 (glaube ich), eine Umfrage zu den Prozess veranstalltet, keine der Stimmen von der Straße war für einen Prozess, alle empfanden die Anklageerhebung damals als falsch. Dem Sender war das nicht gewünschte Ergebniss damals so peinlich, das man gleich betont hat, das das Zufallsumfragen seien die nicht representativ sind, sprich man hat niemanden gefunden, dessen Antwort in das gewünschte Bild gepasst hätten.

Der Verein um Herrn Schober hat zwar diesen Prozess erzwungen, aber in der wirklichen öffentlichen Meinung sich damit keinen Dienst erwiesen, und diese Stimmung spüren auch die Zeitungen.

Geschrieben

Das Ganze fand gestern Sendezeit in der Tagesschau. Relativ lange sogar und m.M. nach auch recht neutral.

Den Code meines Tresor kennt nur Einer, und da sind immer alle Waffen drinn !

Geschrieben

Nun muss sich Jörg K. vor Gericht verantworten. Es ist eigentlich eine Tat, die er nicht begangen hatte, aber offensichtlich zu einem erheblichen Maß ermöglicht hat. Es ist richtig, er hat bereits am 09.03.2009 alles verloren, was erreicht hat und wäre persönlich gesehen genug bestraft.

Tatsache ist, dass er mit seiner nicht aufbewahrten Pistole auch uns jede Menge Scherereien, Kämpfe um unseren Sport, unsere Passion oder Sammelleidenschaft eingehandelt hat. Wir mussten auch vorerst unangemeldete Kontrollen hinnehmen-> Einschränkung des Art. 13 Abs 1 GG. Wenn so will, er hat uns das Ansehen von Geächteten in dem Land eingebrockt. Seine nicht aufbewahrte Pistole führt heute noch dazu, dass die (zu) gut bezahlten Holophoben im Bundestag (Dr. Scheer, Trittin, Künast, Roth, Ernst und Gysi) immer wieder unablässig weitere Verschärfungen des WaffG bis hin zur gesetzlichen Unmöglichkeit des privaten Waffenbesitzes fordern. Bei den derzeitigen Umfrageergebnissen sehe ich äusserst schwarz für den privaten Waffenbesitz hier in Deutschland nach der nächsten Bundestagswahl.

Wahrheit ist auch, er bleibt auch uns die Antwort schuldig, warum er nicht anstelle der "Aufbewahrung" in den Pullovern eine gesetzeskonforme Aufbewahrung in einem kleinen verankerten Stufe 1 Safe z.B. neben seinem Bett gewählt hat. Die Anschaffungskosten mit Montage 800,00 €. Das wäre ein sehr gut angelegtes Geld gewesen. Denn wenn Tim diese Waffe trotzdem entwendet hätte, dann wäre tatsächlich die Frage gewesen, wie konnte Tim die Kombination oder den Schlüssel sich aneignen. Bei einem möglichen Aufbruch des Safes durch Tim wäre Jörg K. ganz fein raus. Gegen brachiale Gewalt ist man machtlos.

Deshalb bin ich der Meinung, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, dann soll er dafür bestraft werden (wie wir es in Bayern sagen) und zwar gscheid.

Geschrieben
Deshalb bin ich der Meinung, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, dann soll er dafür bestraft werden (wie wir es in Bayern sagen) und zwar gscheid.

Es gibt eine gesetzliche Grundlage- das Waffengesetz. Jeder andere legale Waffenbesitzer hätte nach -beispielsweise- einer Alkoholkontrolle als Autofahrer- ohne einen Unfall gebaut zu haben- automatisch alle seine Waffen abschreiben können.

Das sehr spät eingeleitete Verfahren gegen den Vater des Amokschützen wird aber- ein guter Verteidiger vorausgesetzt- für den Beschuldigten, wahrscheinlich oder sicher nicht vorbestraft, auf eine für ihn locker zahlbare Geldbuße hinauslaufen.

Selbst eine mögliche Haftstrafe dürfte- wenn überhaupt ausgesprochen- auf Bewährung enden.

Nur wäre ich doch neugierig, was nach der Amoktat des Sohnes mit den restlichen Waffen des Beschuldigten geschehen ist:

Im Normalfall wegen Unzuverlässigkeit sofortige Beschlagnahme.

Darüber hört oder liest man jedoch nichts.

Geschrieben

Meine bescheidene Meinung:

Bis zur Novellierung des WaffG im Herbst 2009 war eine zulässige Aufbewahrung lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Nur wegen des erheblichen Druckes durch die Öffentlichkeit - in Form des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden - ist es überhaupt zu einer Anklage gekommen, dessen Begründung mir aufgrund der OWi nicht ganz klar ist.

Selbstverständlich hätte Winnenden niemals passieren dürfen, aber dies rechtfertigt nicht die waffengesetzlichen Bestimmungen derart zu verbiegen.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass hier der Versuch gemacht wird, den Amoklauf Winnenden in Deutschland zum Dauerthema zu machen und dies auf Kosten von über 3 Mio. gesetzestreue Bürger! Haben wir im Zusammenhang mit der Bildung keine anderen Themen mehr?

Egal wie die Verhandlung ausgeht, damit wird die Akte nicht geschlossen. Staatsanwalt, Nebenkläger oder der Beschuldigte werden Rechtsmittel einlegen.

Geschrieben
Am besten jeden der sich nicht der sogenannten "Norm" nach anzieht und sein Leben mit 17 noch nicht durchgeplant hat zur MPU ! :gaga:

Das hat absolut nichts mit "Norm"zu tun. Auch ich war damals mit den langen Zossen auserhalb der sogenanten Norm. Und im Zusammenhang mit "westlicher Dekadenz" ein Dorn im Auge der "Linientreuen"

Allerdings befand ich mich damals schon im ersten Lehrjahr,das berufsbedingt auch recht viel mit "Montage" zu tun hatte.

Waren wirklich schöne Zeiten, da ich recht schnell begriffen hatte, das man in der Brigade nicht gegen, sondern miteinander arbeiten sollte.

Abschotter, waren da nicht so richtig erwünscht.

Aber, auch um diese Personen hatte man sich "gekümmert"

War halt irgendwie eine andere "Gesellschaft" ! !...natürlich ohne Schmuselehrer und selbsternannter "Gutmenschen"

Geschrieben
Meine bescheidene Meinung:

Bis zur Novellierung des WaffG im Herbst 2009 war eine zulässige Aufbewahrung lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Nur wegen des erheblichen Druckes durch die Öffentlichkeit - in Form des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden - ist es überhaupt zu einer Anklage gekommen, dessen Begründung mir aufgrund der OWi nicht ganz klar ist.

Du bist da nicht alleine!

Ich frage mich seit vorgestern, als der Medienhype wieder losging, wie die versammelte Kommentatorenschaft

darauf kommt, dass der Vater wegen des Verstoßes gegen die Aufbewahrungsregeln mit bis zu einem Jahr

Freiheitsstrafe zu rechnen habe. Zum Tatzeitpunkt war es halt "nur" eine OWi.

Geschrieben
Du bist da nicht alleine!

Da ist mir gerade ein Schreibfehler aufgefallen. Natürlich meinte ich:

Bis zur Novellierung des WaffG im Herbst 2009 war eine unzulässige Aufbewahrung lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Vermutlich ist der Amoklauf Winnenden für die Meinungsmacher ein gefundenes Fressen, die Bevölkerung zu beeinflussen! Und die Politik kann mit diesem Thema geschickt von anderen Katastrophen wie z.B. Staatsverschuldung und Atom(nachsorge)politik ablenken und nach der Amok-Winnenden-Legalwaffenbesitzer-Hetze zum Tagesgeschäft!
Geschrieben
Ich frage mich (..) wie die versammelte Kommentatorenschaft

darauf kommt, dass der Vater (...) mit bis zu einem Jahr

Freiheitsstrafe zu rechnen habe.

Siehe STRAFtatbestand des § 52 III Nr.7, IV WaffG (fahrlässiges Überlassen an einen Nichtberechtigten). Selbiger besteht nicht erst seit der letzten Novellierung...

Geschrieben
Das sehr spät eingeleitete Verfahren gegen den Vater des Amokschützen wird aber- ein guter Verteidiger vorausgesetzt- für den Beschuldigten, wahrscheinlich oder sicher nicht vorbestraft, auf eine für ihn locker zahlbare Geldbuße hinauslaufen.

Selbst eine mögliche Haftstrafe dürfte- wenn überhaupt ausgesprochen- auf Bewährung enden.

Ja nur wenn er schuldig gesprochen wird, werden die Nebenkläger Schadensersatz geltend machen. Und gegen die Summen um die es dann geht, ist Knast sogar noch billig.

Nur wäre ich doch neugierig, was nach der Amoktat des Sohnes mit den restlichen Waffen des Beschuldigten geschehen ist:

Im Normalfall wegen Unzuverlässigkeit sofortige Beschlagnahme.

Darüber hört oder liest man jedoch nichts.

Er ist aus dem Schützenverein ausgetreten, die Waffen wurden vernichtet.

So hab ich es die Tage irgendwo in der Presse gelesen.

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