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  1. Eben gesehen: https://www.jagdverband.de/content/innenminister-seehofer-schießt-bei-der-waffenrechtsänderung-über-das-ziel-hinaus
  2. Hier noch etwas aktuelles zum Thema: https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Seehofer-kuendigt-Loesung-fuer-Schuetzen-an;art129810,10202227 Grüße, Rip
  3. Vor allem - wenn ich das richtig verstanden habe - hätte die Kommission im Falle einer Nicht-Einigung von Rat und Parlament (IMCO) ungehindert einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung direkt ins EU-Parlament einbringen können...
  4. Und hier ein aktueller Ausblick seitens Gunsweek/FU: http://www.gunsweek.com/en/current/articles/eu-gun-ban-european-commission-bully-council-parliament Gruß, Rip
  5. Wahrscheinlich drückt einer unserer Gönner mit aller Kraft auf die Bremse... Gruße, Rip
  6. In diesem Fall müßte doch Artikel 31 GG greifen? Dieser besagt glasklar: "Bundesrecht bricht Landesrecht" (im Falle widersprüchlicher Bestimmungen betreffend denselben Sachverhalt). Grüße, Rip
  7. Irgendwie erinnert mich das an diese Geschichte: https://german-rifle-association.de/medien-anfrage-an-einen-der-gra-verbundenen-waffenhaendler Grüße, Rip
  8. Ich gebe Dir hundertprozentig recht, bin jedoch der Meinung, die Mühe kann man sich bei erfahrungsgemäß beratungsresistenten Medienvertretern getrost schenken. Schönes WE, Rip
  9. Schnee von gestern. Wurde im Bundestag abgelehnt. Grüße, Rip
  10. Das sehe ich total anders: Xamoel hat zu 100% Recht. Wir sollten (weiterhin) entschlossen alle unsere Energie auf sachliche Aufklärung / Information der Entscheidungsträger (IMCO, MEPs) und Unterstützung der für uns kämpfenden Organisationen (z. B. Firearms United, FACE) verwenden, anstatt hier demotivierendes Gejammer zu verbreiten! Grüße, Rip
  11. Der "grüne" Antrag (Drucksache 18/8710) wurde heute im Bundestag abgelehnt. Grüße, Rip
  12. Hier der heutige Pro-Legal-Newsletter zum Thema: Sehr geehrter Herr XXX, das Bundesverwaltungsgericht hatte im März dieses Jahres, unter kreativer Verwendung des Gesetzestextes und der Fehlinterpretierung von europäischen Abkommen zur Jagd, ein Urteil gesprochen, das de Facto den Besitz von halbautomatischen Langwaffen für Jäger verbietet, weil diese entgegen des sachlichen Verbotes nach §19 BJagdG trotzdem Magazine mit einem größeren Fassungsvermögen als zwei Patronen beim Schießen auf Wild verwenden könnten! (Wir berichteten) Wie wir soeben erfahren haben, will das BMEL im Zuge der Novellierung des BJagdG genau diesen Punkt mit aufgreifen und „eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen." Das BMI hat hierzu seine Unterstützung zugesagt. Minister Christian Schmidt (CSU) hält hiermit sein Wort gegebenes Wort. Bleibt jetzt nur noch abzuwarten, wie genau der Gesetzestext aussehen wird. Der DJV hatte hierzu bereits einen sinnvollen Vorschlag unterbreitet: Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen. Wichtiger Hinweis noch am Ende: Bis zur endgültigen Regelung sollten Jäger ihre halbautomatischen Langwaffen nicht zur Jagd führen. So lange gilt noch die Rechtsprechung (und hiermit das Quasi-Verbot) durch das BVerwG. Also für MICH liest sich das sehr erfreulich! Grüße, RIP
  13. http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/bundesverwaltungsgericht-verbietet-jaegern-halbautomaten-mit-wechselbaren-magazinen/'>http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/bundesverwaltungsgericht-verbietet-jaegern-halbautomaten-mit-wechselbaren-magazinen/ https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis'>https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis
  14. Hier gibt's Neuigkeiten von Seiten des BDS: http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=7350968b1cf03cc328439f6e777b66ea#436591 Grüße, Rip
  15. Ich laß mich gerne eines besseren belehren; allerdings sieht das die Fachzeitschrift "Visier" (siehe verlinkten Artikel in meinem vorherigen Posting) wohl eher so wie ich, und in den NRA-"High-Power-Rifle"-Matches sind auch M1 Garand und sogar Repetiergewehre wie z. B. M1903 und M1917 vertreten, die alle ja nun nicht grade über große Magazinkapazitäten verfügen. Gruß
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