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IGNORED

Transport zum Schützenhaus


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Geschrieben

Whaco

ich bin genau deiner Meinung 

Ich bin auch unter anderm beim BDMP und kann deine Aussage bestätigen

Ja mit Schloss.

 

Bei meinem Stammverein im DSB ,benützen viele eine Geldkassette zum Muntransport…….

 

was soll da verwerflich sein,

ehrlich gesagt verstehe ich hier viele nicht ,wie sie sich anstellen

Geschrieben
57 minutes ago, Roter-Baron said:

Bei meinem Stammverein im DSB ,benützen viele eine Geldkassette zum Muntransport…….

 

was soll da verwerflich sein,

ehrlich gesagt verstehe ich hier viele nicht ,wie sie sich anstellen

 

Ist nicht verwerflich, das kann jeder halten wie er will. Ich werfe die Munitionsbox einfach in die Tasche zur Waffe. Generell hätte ich aber auch kein Problem damit das geladene Magazin neben(!) der Waffe in den Koffer zu packen oder die Munition in der Jackentasche zu transportieren, da es nur eine - inzwischen sehr gut präzisierte - Anforderung gibt: Nicht in der Waffe.

 

Ich verzichte übrigens auch oft auf das extra Angst-Schloss, wenn die Waffe (beispielsweise im Rucksack) so verpackt ist, dass sie unmöglich mit den geforderten "weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann" (WaffVwV).

 

Geschrieben

Ja klar ,es kann jeder halten wie er es will……

 

Nur wenn du mal in eine Kontrolle kommen solltest , musst du damit rechnen ,dass der dich kontrolliert weniger Ahnung vom Waffenrecht hat als du .

Gewöhnlich sitzen die welche dich kontrollieren am längeren Hebel als du .

Wenn die dann einfach deine Sachen sicherstellen und mitnehmen ,dann schaust du blöd aus der Wäsche .

 

Daher ist ein Schloss oder eine abschließbare Kassette sich nicht ganz falsch …

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ein Kontrolleti meint am längeren Hebel zu sitzen helfen im Ernstfall nicht mal beliebige viele Schlösser. Da ich die Kurzwaffen mit der Munition in der neutralen Tasche oder im neutralen Rucksack transportiere, gibt es ohne das verdächtige Schloss nicht mal einen Anhaltspunkt für eine Waffe. Könnte ja auch sein, dass das Schloss bei ahnungslosen Kontrollettis erst die Probleme erzeugt. Denn wer (s)eine Tasche abschliesst der hat sicher etwas zu verbergen und muss genau kontrolliert werden.

 

Kann also so oder so ausgehen. Und eine Sicherheit gibt es mit dem Waffengesetz sowieso nicht, da sich jeder Behördenmitarbeiter und Richter wenn es blöd läuft sowieso seine eigenen "Gesetze" zusammenbastelt.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben

Demos Kratos: Gewalt des Volkes. Oder etwas anschaulicher: Wenn eine Mehrheit der Gruppe entscheidet, Dich morgen aus irgendwelchen Gründen am nächsten Laternenpfahl aufzuhängen, dann ist das demokratisch.

 

Der Begriff den Du gesucht hast - und der inzwischen von Presse, Politik und Gerichten gescheut wird wie vom Teufel das Weihwasser - ist FDGO: Freiheitlich Demokratische Grundordnung. Wobei von "Freiheitlich" praktisch nichts relevantes mehr vorhanden ist und "Demokratisch" so verwässert ist, dass man es schon als Neusprech bezeichnen kann. Womit auch klar wäre, womit wir es tatsächlich zu tun haben. Die Begriffe dazu sind "Autokratisch" und "Totalitär".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb whaco:

ich sehe ich allen Bereichen des Schießsports (...) Schützen, die ihre Munition in einem Separaten Behältnis zum Stand transportieren.

 

Das ist halt auch eine Mengen- bzw. Gewichtsfrage.

Je nachdem, wieviel ich dabei habe, trägt es sich besser in der Cal. .50-Herrenhandtasche.

Bearbeitet von weyland
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb tuersteher:

Demos Kratos: Gewalt des Volkes. Oder etwas anschaulicher: Wenn eine Mehrheit der Gruppe entscheidet, Dich morgen aus irgendwelchen Gründen am nächsten Laternenpfahl aufzuhängen, dann ist das demokratisch.

 

Der Begriff den Du gesucht hast - und der inzwischen von Presse, Politik und Gerichten gescheut wird wie vom Teufel das Weihwasser - ist FDGO: Freiheitlich Demokratische Grundordnung. Wobei von "Freiheitlich" praktisch nichts relevantes mehr vorhanden ist und "Demokratisch" so verwässert ist, dass man es schon als Neusprech bezeichnen kann. Womit auch klar wäre, womit wir es tatsächlich zu tun haben. Die Begriffe dazu sind "Autokratisch" und "Totalitär".

 

Das hat jetzt mit den Regeln zum erlaubnisfreien Führen im WaffG genau was zu tun? Nichts. Dachte ich mir.

Therapiebedürftig, hier das ewig gleiche in jeden Thread reinzurülpsen auch wenn es noch so fachfremd ist.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Roter-Baron:

Nur wenn du mal in eine Kontrolle kommen solltest , musst du damit rechnen ,dass der dich kontrolliert weniger Ahnung vom Waffenrecht hat als du .

Ich habe meinen Führerschein knapp 60 Jahre und in dieser Zeit hat noch niemand in meinen Kofferraum geschaut. Wenn der Kontrollierende von etwas keine Ahnung hat wird er sich in der Regel auch nicht darum kümmern, falls doch gibt es Handys wo man sich z. B. bei der Waffenbehörde erkundigen kann.

vor 17 Stunden schrieb Roter-Baron:

Gewöhnlich sitzen die welche dich kontrollieren am längeren Hebel als du .

Auch den kann man stutzen.

vor 17 Stunden schrieb Roter-Baron:

Wenn die dann einfach deine Sachen sicherstellen und mitnehmen ,dann schaust du blöd aus der Wäsche .

So einfach geht das nun auch wieder nicht. 

vor 17 Stunden schrieb Roter-Baron:

Daher ist ein Schloss oder eine abschließbare Kassette sich nicht ganz falsch …

Stimmt, aber nicht notwendig, die Faustregel 3 sec oder 3 Handgriffe für nicht zugriffsbereit gilt.

Ich hänge auch ein kleines Schloß sichtbar an meine Behältnisse, denn es kommt vor dass man sein Fahrzeug auch mal verlassen muß.

Geschrieben
1 hour ago, uwewittenburg said:

Ich hänge auch ein kleines Schloß sichtbar an meine Behältnisse, denn es kommt vor dass man sein Fahrzeug auch mal verlassen muß.

 

Mit oder ohne Tasche? Mit Tasche wäre kein Schloss unauffälliger (solange die drei Handgriffe in mehr als drei Sekunden erfüllt sind). Ohne Tasche hilft das Schloss nichts, weil im Ernstfall die Tasche mit Schloss weg ist bzw. die Tasche durch das Schloss evtl. erst richtig interessant wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist natürlich richtig, daß man mit einem kleinen (mobilen) Tresor im Kofferraum auf der sicher(st)en Seite ist. Richtig ist aber auch, daß nach der formalen Rechtlage nur die 3-Handgriff-Regel beachtet werden muß. Wo allerdings, wenn man das weiterdenkt, die Unsicherheit beginnt, denn im Fall des Falles entscheidet ein Richter und der wird nach aller Erfahrung dies eher sehr restriktiv beurteilen, also möglicherweise 3 Handgriffe aus unserer Sicht als eine "natürliche" Handlungseinheit behaupten. Plus natürlich die Unsicherheit, daß er dies überhaupt beachtet. Andererseits wiederum ist das Risiko, insofern kontrolliert zu werden, denkbar gering. Ich selbst bin war noch keine 60 sondern nur 50 Jahre motorisiert unterwegs, wurde aber von Grenzübertritten abgesehen noch nie insoweit kontrolliert, als ich auch nur Fahrerlaubnis oder Kfz-Papiere vorweisen mußte. Von einer Durchsuchung/Inspektion des Fahrzeugs nicht zu reden. Und mich erstaunt wirklich, warum nicht regelmäßig vor Schützenvereinen und Schießständen kontrolliert wird. Da könnte man so viele Kollegen aus dem Verkehr ziehen ... ;-)

Ich lege meinen unverschlossenen Koffer (mit LW und Mun) bzw. LW-Hülle/Tasche meist in den Kofferraum bzw. Laderaum, manchmal auch auf den Rücksitz (aber nur ausnahmsweise, denn man muß ja niemanden unnötig auf dumme Gedanken bringen). Auch dort habe ich vom Vordersitz aus "schnell" nicht mal physischen Zugriff, von "schnellem" Auspacken und in-Anschlag-bringen nicht zu reden. Das sich daraus ergebende Restrisiko, im Fall des sehr unschwahrscheinlichen Falles eines Prozeß führen zu müssen, gehe ich bewußt ein. Klar, sicherer und daher vernüftiger wäre, das Schloß des Koffers zu betätigen und am Reißverschluß der Hülle/Tasche ein Schloß anzubringen. Und das würde ich auch jedem raten, der mich nach der sichersten Verfahrenweise befragt. Aber bei mir selbst muckt da der noch verbliebene Rest des aufsässigen Buben auf, der gegen die Obrigkeit opponiert: Nicht mehr als unbedingt nötig nachgeben. Auch wenn (vielleicht) nicht 110% sicher, absolut ohne jedes noch so geringe Restrisiko. Aber - und das entscheidet natürlich jeder für sich selbst - in Ansehung des absolut geringen Risikos einer Kontrolle und Durchsuchung des Autos (manchmal, wenn mit dem Mopped unterwegs, lege ich die Mun und KW auch nur in eine der Bags und hänge die Hülle mit der LW um - ohne Abnehmen des Helms bekomme ich sie ohnehin nicht mehr ab). Aber für den Rat, die Mun separat - gar abgeschlossen - zu transportieren gibt es nun wirklich keine rechtliche Grundlage. Ebenso kann man "zur Sicherheit" zu der ohnehin im Bund knapp sitzenden und "unmöglich" runterrutschenden Hose noch einen Gürtel und Hosenträger applizieren. Aber bitte, das kann jeder für sich selbst entscheiden, falsch ist es jedenfalls nicht, aber definitiv nicht erforderlich.

Klar ist aber auch: Schloß usw. dient hier ja nicht dem Schutz vor Diebstahl bzw. Zugriff Unbefugter. Sondern das Ziel ist, uns selbst daran zu hindern, "sofort" eine Waffe in der Hand halten zu können. Dahinter steckt natürlich der Gedanke, daß wir bei Kontrollen oder auch in Konfliktsituationen nicht aus dem Affekt heraus sofort zur Waffe greifen können. Ob die zugrundeliegende Unterstellung irgendetwas mit der Realität zu tun hat ....

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
1 minute ago, MarkF said:

Und mich erstaunt wirklich, warum nicht regelmäßig vor Schützenvereinen und Schießständen kontrolliert wird. Da könnte man so viele Kollegen aus dem Verkehr ziehen ... ;-)

 

Und zwar (bei uns) wegen Alkohol! Ich sage (bzw. predige!) das den Schützenkameraden immer wieder. Aber speziell die Älteren (zu denen ich mich fast auch zählen müsste) wollen das nicht hören.

 

4 minutes ago, MarkF said:

Aber bei mir selbst muckt da der noch verbliebene Rest des aufsässigen Buben auf, der gegen die Obrigkeit opponiert: Nicht mehr als unbedingt nötig nachgeben.

 

Das hat bei mir nicht mit aufsässig oder so zu tun. Es ist bei der klaren 3 Handgriff Regelung lächerlich, irgendwelche Schlösser anzubringen, wenn ich die Waffe erst mal unten aus dem Rucksack / der Tasche fummeln muss und dafür mindestens 20 Handgriffe brauche, weil ich erst mal das ganze Geraffel darüber herausnehmen und dann noch die Waffe aus dem schützenden Koffer bzw. dem Tuch in das sie zum Schutz zusätzlich eingewickelt/verpackt ist herausholen muss. Klar wenn sie offen in der mit einem Klett verschlossenen Seitentasche steckt, wo ich sie mit einem Griff herausziehen könnte, würde ich auch zum zusätzlichen Schloss greifen. Ist aber bei mir nicht der Fall. Da steckt die (schwere Kurz)Waffe immer schwerpunktoptimiert mit der Munition (natürlich nicht in der Waffe) ganz unten im Rucksack bzw. in der Tasche.

 

Gilt natürlich nur bei Kurzwaffen. Die Langwaffen transportiere ich im Koffer, der sowieso ein Zahlenschloss hat.

Geschrieben
Am 22.9.2025 um 14:48 schrieb tuersteher:

Und zwar (bei uns) wegen Alkohol! Ich sage (bzw. predige!) das den Schützenkameraden immer wieder. Aber speziell die Älteren (zu denen ich mich fast auch zählen müsste) wollen das nicht hören.

Das Klischee bestätigt sich leider häufig und es erstaunt, mit welcher Lässigkeit die ihr für sie so wichtiges Hobby auf‘s Spiel setzen.

Würde einem fast Respekt abnötigen🤣 wenn das nicht so dämlich wäre, was🍾🥂 die dann teils neben Verbrenner und E-Mobilität antreibt🤣😂🤣

Geschrieben

Ich erinnere:

Vorgaben für den Transport von Munition auf der Straße sind (nur) dem Transportrecht zu entnehmen. Da ist aber wohl eher „Originalverpackt“ als  „Lose“ oder „im Magazin“ vorgesehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Netterweise betrifft das dann die Wiederlader nicht, denn die bestimmen als "Hersteller" selbst was "Originalverpackt" bedeutet. Diejenigen, die allerdings ihre Munition in nette Boxen oder jagdliche Etuis umpacken ...

 

Immer wieder interessant - das Wort lustig will ich dafür gar nicht mehr nutzen - wie sich die Schützen selbst der grösste Feind sein können.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Am 22.9.2025 um 14:48 schrieb tuersteher:

 

Es ist bei der klaren 3 Handgriff Regelung lächerlich,

 

Die garnicht so klar ist, weil das Gesetz von "unmittelbar zugriffsbereit" spricht.  Das mit den 3 Handgriffen kommt aus der WaffVwV und findet sich zuvor im Entwurf des "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" von 2008 (Bt.-Drs. Drucksache 16/7717, Seite 25   https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf)

 

Lesen wir doch mal, was hier so steht:

 

 

Zitat

Die neu aufgenommen Definitionen der Begriffe „schussbereit“ und „zugriffsbereit“ (Dreifachbuchstabe bbb) sollen bestehende Rechtsunsicherheiten in der Praxis, die sich beim Transport von Schusswaffen ergeben, ausräumen.

 

Insbesondere der Begriff „zugriffsbereit“ führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgriffen – in Anschlag gebracht werden kann.

 

Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Beim Transport der Waffe, verpackt in einem geschlossenen, nicht zwingend verschlossenen Futteral oder Behältnis (z. B. Aktenkoffer auf der Rückbank oder im Kofferraum des PKW), ist die Waffe hingegen grundsätzlich nicht zugriffsbereit.

 

Der Bundesrat wendet aber ein: (Seite 36)

 

Zitat

Die Begründung des Gesetzentwurfs führt aus, dass eine Waffe nicht zugriffsbereit ist, wenn mehr als drei Handgriffe und mehr als drei Sekunden erforderlich sind, um sie in Anschlag zu bringen. Dies trifft auf eine Waffe im geschlossenen Handschuhfach eines Wagens oder in einer Jackentasche, die z. B. lediglich mit einem Klettverschluss geschlossen ist, nicht zu. Auch in die sen Fällen ist eine Waffe mit weniger als drei Handgriffen und in weniger als drei Sekunden in Anschlag zu bringen.

 

Nur bei verschlossenen Behältnissen ist es ausgeschlossen, eine Waffe mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen. Der vorgesehene Wortlaut ist daher in sich widersprüchlich. Die Formulierung „geschlossen“ wür de sowohl bei den Behörden als auch bei den Gerichten zu unnötigen Auslegungsproblemen führen. Die Formulierung „verschlossen“ hingegen ist eindeutig. Nach der Regelung des Entwurfs wäre es ausreichend, dass eine Schusswaffe in einem nicht verschlossenen Handschuhfach, Aktenkoffer, Waffenkoffer etc. in ei- nem Fahrzeug aufbewahrt wird. Gerade aus kinder- und jugendpolitischer Sicht er- scheint eine derartige Regelung nicht vertretbar. Es wäre somit leicht möglich, die Schusswaffe zu erlangen

 

 

Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Gegenäußerung zunächst dagegen, aber in den Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (=Beschlussfassung des Bundestages) ergibt sich folgender gesetzgeberischer Wille:

 

(Bt-Drs Drucksache 16/8224, Seite 20) https://dserver.bundestag.de/btd/16/082/1608224.pdf

Zitat

Aus der neuen Fassung der Definition des Begriffs „zugriffsbereit“ ergibt sich damit, dass eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis stets und in einem lediglich geschlossenen Behältnis nur dann als nicht zugriffsbereit
 anzusehen ist, wenn sie nicht unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann (z. B. weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

 

 

Man trotzt also mal wieder auf dem rechtlich dünnen Eis eines nach wie vor unbestimmten Rechtsbegriffs "unmittelbar" herum. Und es entsteht der Eindruck, das mancher Zeitgenosse die aktuelle Definition des Gesetzes nur vom Hörensagen kennt, also schauen wir da mal rein:

 

Zitat

13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird, ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann;

 

Und genau hier Obacht und den pubertären Trotz mal hinten anstellen: Die erste Definition ist eine positiv-Definition, die beantwortet, wann ist eine Waffe  auf jeden Fall Zugriffsbereit ist  Hat man genügend Urteile und Beschlüsse  und die Begrüdnung der Beschlussfassung gelesen, weis man das das keine abschließende Definition ist, sondern im Zweifelsfalle so gelesen wird, das es auch noch andere Möglichkeiten der Zugriffsbereitschaft gibt - die natürlich auf den betreffenden LWB zutreffen-  und geschlossenes Behältnis maximal restriktiv auszulegen ist, und deswegen der LWB fürderhin nicht mehr waffenrechtlich Zuverlässig ist.

 

Dann gibt es die negativ-Definition: Verschlossenes Behältnis.  In einem Verschlossenen Behältnis ist die Waffe nicht zugriffsbereit. Punkt.

 

 

 

Am 22.9.2025 um 14:48 schrieb tuersteher:

irgendwelche Schlösser anzubringen, wenn ich die Waffe erst mal unten aus dem Rucksack / der Tasche fummeln muss und dafür mindestens 20 Handgriffe brauche, weil ich erst mal das ganze Geraffel darüber herausnehmen und dann noch die Waffe aus dem schützenden Koffer bzw. dem Tuch in das sie zum Schutz zusätzlich eingewickelt/verpackt ist herausholen muss. Klar wenn sie offen in der mit einem Klett verschlossenen Seitentasche steckt, wo ich sie mit einem Griff herausziehen könnte, würde ich auch zum zusätzlichen Schloss greifen. Ist aber bei mir nicht der Fall. Da steckt die (schwere Kurz)Waffe immer schwerpunktoptimiert mit der Munition (natürlich nicht in der Waffe) ganz unten im Rucksack bzw. in der Tasche.

 

Das wird die dann ein Richter sagen. Und dann heisst es wieder mimimimi Urteilsschelte, Unrechtsstaat 111ELf! .... Wie wäre es, wenn du das so machst aber nicht andere zu dem Unfug animierst?

Was zum Teufel ist so schlimm daran ein Schlösschen, einen wiederverwendbaren Kabelbinder, einen Karabinerhaken, einen scheiss Schnürsenkel etc. als Verschlussmechanismus zu verwenden und so auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?

 

 

 

 

Am 22.9.2025 um 14:48 schrieb tuersteher:

Gilt natürlich nur bei Kurzwaffen. Die Langwaffen transportiere ich im Koffer, der sowieso ein Zahlenschloss hat.

 

Das interessiert weder die  Polizei noch die Behörde, noch den Richter. Oder meinst du, dass du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nur für die Kurzwaffen, nicht aber für Langwaffen verlierst? :rolleyes:

 

Geschrieben
12 hours ago, ASE said:

Was zum Teufel ist so schlimm daran ein Schlösschen, einen wiederverwendbaren Kabelbinder, einen Karabinerhaken, einen scheiss Schnürsenkel etc. als Verschlussmechanismus zu verwenden und so auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?

 

Es liegt in der Natur "des Deutschen" Regeln immer so weit austesten oder übertreten zu müssen wie es gerade so noch geht (die Konsequenzen tragen zu können) um das eigene Ego zu tätscheln. Warum muß man bei 100km/h Beschränkung 105km/h oder 110 fahren? Nur fürs Ego - rational nicht erklärbar. Muß ne Kompensation von Minderwertigkeitskomplexen sein, oder so... Es gibt viele mit schwachem Selbstbewußtsein da draußen, erlebe ich jeden Tag auf den Straßen.

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