Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Er sagt deutlich, dass es seine Meinung und Rechtsinterpretation ist und das Video stelle keine Rechtsberatung dar. Also sollte sich jeder selbst überlegen, das dürften mit Masse der Kreis seiner Kunden sein, ob es das ausprobieren möchte oder nicht. Zudem kommt es auf den Hausrechtsinhaber des Schießstandes an, wie der das sieht und ob er das erlauben möchte. Ich denke, man wird da recht zurückhaltend sein...

 

Herr Sprave ist eigentlich mit dem WaffG gut vertraut, kommen daher auch die Ideen für seine Produkte.

Bearbeitet von Last_Bullet
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Viel Spaß mit der teleologischen Auslegung vor Gericht....

 

Selbst wenn wasserdicht wie bei den Pfeilabschussgeräten, das wird dann die zweite Gesetzesänderung mit der Jörg Sprave sich schmücken kann. Auch ein Sammelthema...

Bearbeitet von ASE
  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 3
Geschrieben

Viel interessanter war doch das Urteil,  ich kannte es schon, das selbst das illegale beschaffen einer Schusswaffe nicht strafbar ist, wenn ich mich in einer akuten Bedrohungslage befinde. Aber einen WS bekomme ich nicht. 

Geschrieben

Das Urteil stammt von 2000.

Das Urteil erging a posteriori, also nachdem eine tatsächlicher Angriff abgewehrt wurde.

Das wird einem nichts nützen, wenn man mit seinem 11J Püster erwischt wird auf eine potentielle Bedrohung hinzuweisen... 

 

Abgesehen davon: Strafrecht und Waffenrecht sind zwei verschiedene Gesetze. Freispruch bedeutet nicht auch weiterhin waffenrechtlich zuverlässig zu sein, da objektiv Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen...etc pp.

 

 

Geschrieben

Mal wieder eine Konstellation, an welche bisher bei Waffengesetzanpassungen nicht gedacht wurde.

Was mache ich eigentlich als Aufsicht, wenn jemand mit so einem Teil aufschlägt?

 

Klingt jedenfalls nach recht dünnem bzw. bald weggetautem Eis. Meine Zuverlässigkeit würde ich wegen so was nicht riskieren.

Geschrieben

Dann schick ich ihn weg wenn ich mir nicht sicher bin ob ich Beihilfe zu irgendwas geleistet habe wenn ich es nicht mache.

 

Jetzt mal ehrlich, welche Aufsicht würde da zuschauen unklar ob sie sich irgendwie schuldig macht.

Geschrieben (bearbeitet)
8 hours ago, ASE said:

Viel Spaß mit der teleologischen Auslegung vor Gericht....

 

Nach der ginge es ja noch irgendwie an. Der Gesetzgeber hat ja nichts dagegen, dass man die Waffe und den Exportsatz besitzt, und er hat nichts dagegen, dass man auf einem Stand vorübergehend eine stärkere hat. So gesehen sogar noch logisch.

 

Schwieriger dürfte es bei der systematischen Auslegung mit einer Interpretation werden, die sich darauf beruft, dass eine Konfigurationsänderung der Waffe ein vorübergehender Erwerb sei, weil man ja die Absicht hat, diese Konfigurationsänderung wieder rückgängig zu machen. Das scheint mir sprachlogisch recht weit hergeholt. Würde man diese Interpretation konsequent umsetzen, dann würden vermutlich aus vielen normalen Konfigurationsänderungen anzeigepflichtige Erwerbe, usw.

 

Am ärgerlichsten dürfte aber eine unter diesem Namen nicht gelehrte, aber trotzdem angewandte Auslegungsmethode sein, die böswillige Auslegung. Der Amtsschimmel ist in aller Regel humorlos und wird böse wenn man ihn verarscht. Wenn man mit der Verarsche in gewissem Maße Recht hat, dann wird er nicht weniger, sondern noch mehr böse. 

 

Und wofür? Die Amis, die z.B. in völlig unpraktische, aber theoretisch interessante 3D-gedruckte Waffen machen, verfolgen damit oft eine völlig ernstgemeinte Aussage über den Zusammenhang zwischen dem Recht auf Redefreiheit und dem Recht auf Waffenbesitz. Die Verteidigung des Umfangs dieser Grundrechte kann einem rationalen Menschen wichtig genug sein, um dafür schlimmstenfalls Knast zu riskieren. Aber so ein Ansatz ist bei dieser Luftpuster-Argumentation ja gar nicht erkennbar. Es geht um den Betrieb eines Spielzeugs und das Vorführen des (in der Tat doofen) Gesetzgebers und Amtsschimmels. Wer wollte bei rationaler Betrachtung seiner Interessen dafür ein Jahr Zeit, Geld und Nerven riskieren, selbst wenn alles gutgeht und er damit durchkommt?

 

Wenn man sein Luftgewehr mal mit etwas mehr Puste ausprobieren will, dann wird man das mit dem geringsten Risiko dann manchen, wenn man es unbeobachtet tut, nicht wenn man sich eine etwas verquere Rechtstheorie überlegt und dann auf dem Stand aufschlägt.

Bearbeitet von Proud NRA Member
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben

Sorry, ich sags immer wieder

der gute MAnn arbeitet daran, das irgendwann

der private Waffenbesitz verboten wird.

Verständnis habe ich für dieses Verhalten nicht

Geschrieben

@ALBA

Etwas weniger dramatisch formuliert:

Da werden "Gesetzeslücken" so dermaßen beworben, dass sie in absehbarer Zeit dicht gemacht werden. Es scheint regelrecht der "sportliche Ehrgeiz" des tendenziell verbotsfreudigen Gesetzgebers geweckt zu werden.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 6
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Es geht um den Betrieb eines Spielzeugs und das Vorführen des (in der Tat doofen) Gesetzgebers und Amtsschimmels.

 

Und man gibt Nancy damit eine Steilvorlage, das WaffG unbedingt noch ganz schnell zu ändern. Denn diese Lücke, mit der sich Reichsbürger und Rechtsextremisten jetzt auf die Übernahme vorbereiten, muss unbedingt geschlossen werden! Ein paar Medienberichte der bekannten Qualität und jeder Depp wird den Handlungsbedarf erkennen, da kann die FDP dann auch nix mehr machen.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 9
Geschrieben

Jetzt will ich mich doch auch mal an dieser (wie ich finde nutzlosen) Diskussion beteiligen :

 

Selbst wenn man alles, was der Ersteller dieses clips behauptet, vor dem Kadi "durchbekommen" würde, so läßt er doch einen klitzekleinen Aspekt außen vor:

 

Auch wenn Überlassung am Stand, nicht-Gegebenheit der Herstellung, etc. okay wären, gibt es aber ein Problem :

 

Wenn ich (von mir selbst) eine solche abgeänderte Waffe am Stand "erwerbe", brauche ich als Erwerber keine waffenrechtliche Genehmigung. 

Aaaaaber ich bin gleichzeitig Erwerber UND Überlasser. 

Und als Überlasser (selbst wenn nur für eine Sekunde) bin ich im Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe, die aber nirgendwo registriert ist, also einer illegalen Waffe, und damit straffällig. 

 

MMn. hat sich damit die künstlich "herausgefundene" Gesetzeslücke in Nichts aufgelöst. 

Aber ich bin natürlich kein Jurist. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ALBA:

Sorry, ich sags immer wieder

der gute MAnn arbeitet daran, das irgendwann

der private Waffenbesitz verboten wird.

Verständnis habe ich für dieses Verhalten nicht

Ich freue mich darauf. Vor allem auf die langen Gesichter der jammernden Nulpen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ALBA:

Sorry, ich sags immer wieder

der gute MAnn arbeitet daran, das irgendwann

der private Waffenbesitz verboten wird.

Verständnis habe ich für dieses Verhalten nicht

Dafür braucht die Politik keinen Jörg Sprave. Die Grünen forderten schon in ihrem Grundsatzprogramm aus 2020: „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“.

Wenn man immer nur klein beigibt, dann kommt das Verbot von privaten Waffenbesitz irgendwann automatisch. Deshalb brauchen wir einen Verband wie den VDB der sich aktiv für unsere Rechte und ein liberaleres WaffG stark macht.

Bearbeitet von Lebel
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb BlackBull:

Wenn ich (von mir selbst) eine solche abgeänderte Waffe am Stand "erwerbe", ..... 

Aaaaaber ich bin gleichzeitig Erwerber UND Überlasser. 

 

so eine Konstruktion gibt aber (bin kein Jurist, aber hinsichtlich der "Leihe" wurde mir das mal verdeutlicht) das deutsche Recht nicht her.

Geschrieben

Mal abgesehen von der vielleicht etwas abenteuerlichen Begründung von Jörg Sprave, so halte ich die schiesssportlichen Möglichkeiten für Luftdruckwaffen > 7,5J für in D ausbaufähig.

 

  • Luftdruckwaffen > 7,5 J ermöglichen supergünstiges Training mit EWB-pflichtigen Waffen (4,5 mm Diabolo+Luftpumpe zum selber aufpumpen), z.B. CZ 200 mit 16J auf 50m
  • Luftdruckwaffen als halbautomatische Modelle sind auch für klassische Disziplinen wie BDS Speed auf 25m absolut brauchbar
  • Luftdruckwaffen so wie von Sprave beworben mit einigen hundert...bis 1600J sind sicher auch für 100m Stände tauglich.
  • Luftdruckwaffen ermöglichen stark lärmreduziertes Schiessen und damit Training auch außerhalb regulärer Schießzeiten auf dem Schießstand
  • Luftdruckwaffen sind auch weniger umweltbelastend und gesünder fürs eigene Gehör - also spricht nichts gegen mehr Trainingssessions mit Luftdruck
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb alzi:

 

so eine Konstruktion gibt aber (bin kein Jurist, aber hinsichtlich der "Leihe" wurde mir das mal verdeutlicht) das deutsche Recht nicht her.

Naja, da würde es auch nicht dran scheitern, wenn Du zu zweit auf den Stand gehst und Dann halt jeweils 2 Leihverträge vorab machst, die dann passgenau immer unterschrieben werden. Dann baut der eine legal um und verleiht dem anderen auf dem Stand und umgekehrt. Also das ließe sich lösen... aber noch besser wäre es, man könnte offiziell mit WBK auf dem Schießstand damit trainieren, s.o.

 

Geschrieben

Ich denke, auch wenn es zwei Personen sind, wäre das Problem das gleiche :

 

Einer besitzt (für eine Sekunde) eine illegale Waffe. 

 

Aber das Thema ist, finde ich, sowieso nutzlos und eher etwas für Theorie - Fetischisten. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Schwarzwälder:

halte ich die schiesssportlichen Möglichkeiten für Luftdruckwaffen > 7,5J für in D ausbaufähig.

Dem stimme ich zu.

Allerdings müsste man dann bei > 200J wahrscheinlich eine Pressluftflasche anschließten, um mehr als eine Handvoll Schüsse machen zu können.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:

erschließt sich mir nicht der Sinn.

Mir auch nicht. Denn man kann ja heute schon völlig rechtssicher auf einen Stand gehen und dort mit GK Waffen schießen. Für den Preis eines solchen Luftgewehrs kann man das sogar sehr oft machen.

Bearbeitet von Andor
Typo

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.