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IGNORED

Waffenkäufer hat keine EWB - wie weiter?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen?

 

Wohnsitz laut Personalausweis.

 

Aber ja, die öffentliche Verwaltung ist nicht immer gut aufzufinden, und selbst wenn,  man muss sie auch noch erreichen...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
Gerade eben schrieb ASE:

Wohnsitz laut Personalausweis.

 

Hat Herr Merlin aber auch nicht erhalten. Nur eine Jagdscheinnummer und etwas das eine NWR-ID sein könnte. Die nutzt beim Privatverkauf aber nicht viel, da der Verkäufer diese nicht überprüfen kann.

Geschrieben

Die genannte Versandadresse muß nicht der Wohnsitz sein. Es gibt verschiedene Gründe, warum Pakete, auch Waffen, gerade nicht an die Meldeadresse geschickt werden sollen.

Geschrieben

Ob Pflicht oder nicht, aber ist es wirklich so schwierig, anhand des Wohnorts den Landkreis zu ermitteln und dann zu normalen Bürozeiten einmal bei der Zentrale der Kreisverwaltung anzurufen und zu fragen "Moin, welche Abteilung macht bei Ihnen Waffenrecht?" Die werden Dir dann schon die Durchwahl geben oder eben an die Polizei verweisen und auch die Telefonnummer zur Hand haben.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Herr_Merlin:

Ich sehe immernoch nicht wo das rechtliche Problem seinen soll, nach der zuständigen Behörde zu fragen.

Die Frage stellt sich, warum du bei absehbarem Ergebnis überhaupt ein solches Thema aufgemacht hast. 

Geschrieben

Die NWR ID ist uninteressant

die JAgdschein nr auch

 

Er braucht den kompletten Jagdschein und den Perso.

Damit wäre er aus der SAche raus.

Ist er Verantwortungsbewußt, ruft er bei der BEhörde an und fragt nach.

Mir hat man dort schonmal die AUskunft verweigert, kommt auf die BEhörde an.

Mit den Angaben die Merlin hat, würde ich die Waffe nicht herausgeben

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Geschrieben

ich habe in meiner "automatischen" antwortmail bei egun schon mal gar nicht meine kotodaten drin!

die gebe ich erst heraus wenn mir ALLE unterlage vorliegen die ich benötige.

wenn ich dann das ok der entsprechenden behörde habe (oder ein ok von MEINEM sb), erst dann verschick ich kontodaten!

Geschrieben

Wenn Dir was komisch vorkommt, dann nimm Kontakt zu DEINER örtlichen Polizeidienststelle auf und schildere den Sachverhalt.

Man wird Dir definitiv weiterhelfen.

Habe vor Jahren auch ne Waffe bei eGun angeboten und bekam eine Mail, ob wir das nicht auch ohne WBK lösen können.

Der Typ hatte dan recht kurzfristig einen behördlichen Hausbesuch.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Xarkor:

aber ist es wirklich so schwierig, anhand des Wohnorts den Landkreis zu ermitteln und dann

 

Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb BlackFly:

Ist das jetzt eine neue Masche?

Das machen die Halunken 100 mal bis sie an Ernst Tattergreis geraten der von diesem ganzen "neumodischen NWR Glump" schon mal was gehört hat und nach Übermittlung der "sehr authentisch wirkenden" ID ABC-13579-24680 seinen alten Drilling locker flockig per DHL verschickt. Als Dreingabe, weil er sie jetzt ja eh nicht mehr braucht und der Käufer am Telefon ausgesprochen nett gewirkt hat, wurden die letzten Schachteln Munition, Polte Werke - Magdeburg Herstellung 1944, gleich mitgeschickt.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Max Musculo:

Ernst Tattergreis

Für den ist die Zuverlässigkeit egal. Allerdings würde er im Knast besser versorgt als zuhause und die Angehörigen könnte man nicht für den Heimplatz zur Kasse biiten. 

 

Daher wird da das Überlassen an nicht Berechtigte sicherlich nur milde bestraft. 

Geschrieben

google : untere jagdbehörde "Wohnort des Käufers"

Ruf an: sag JS Nr. XY + Name, will bei mir Waffe erwerben, können Sie damit was anfangen? (Ja/ Nein)

(an dieser Stelle wird dir schon so deutlich gemacht ob das ne gute Idee ist)

Können Sie mir kurz per Mail bestätigen ob ich das machen kann?


bei Nein kann ich nicht oder ablehnender schriftform = kein Waffenversand

Geschrieben
Gerade eben schrieb Max Musculo:

Korrekt aber ein böser Bube hat dann eine Waffe.

In 90% der Fälle halt nen Drilling.
Für fast alles eher ne ungeeignete Waffe, könnte mir jetzt keine Straftat vorstellen bei der ich mit einem Drilling gut gerüstet wäre

Geschrieben

Ich hab jetzt mal einfach meine Postleitzahl und "zuständige Waffenbehörde " in Google eingegeben..........da erscheinen alle saarländischen Waffenbehörden. Aber wenn man bei EINER anruft und fragt ob die zuständig für den Wohnort sind werden sie sagen ja oder nein, aber die wissen dann mit Sicherheit welche Behörde das ist. Zeitaufwand geringer als hier einen Thread zu eröffnen und kostet auch nur 2 telefonate...................Will man das nicht braucht man halt beglaubte Kopien der enstprechenden Berechtigungen / Perso.

Geschrieben

war ja nicht lange hier, aber das glaub ich jetzt nicht ! es gibt leute die dürften keine waffen kaufen , aber auch leute die keine VERKAUFEN dürften, unglaublich!

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Max Musculo:

Korrekt aber ein böser Bube hat dann eine Waffe.

 

"Der" böse Bube hat schon lange (mindestens) eine Waffe.......

 

vor 28 Minuten schrieb zxguzzi:

............unglaublich!

Jaja, der Glaube......da isser wieder. Berge versetzen?

Geschrieben

Wow, ich glaube es ja fast nicht. Diskussionen um etwas was keiner Diskussion bedarf. Also wieder alles typisch WO.

 

Da möchte jemand einen Knallstock über Egon und Co verkaufen, der Meistbietende weist seine Berechtigung nicht schlüssig nach, hat jedoch bezahlt und erwartet nun die Lieferung.

Wo liegt nun das Problem? Knallstock beim Anbieter und Geld bereits beim Anbieter, EWB hängt noch in weiten Säcken.......!

Geschrieben

Die Lösung wurde schon mehrfach genannt:
- letztmalige Aufforderung an den Käufer, dir Ablichtungen von Perso, gültigem Jagdschein und WBK sowie die Kontaktdaten der zuständigen Waffenbehörde zu schicken.

- kommt er der Aufforderung nicht nach, meldest Du ihn bei eGun, ziehst eine angemessene Aufwandspauschale von der Überweisung ab und schickst den Rest zurück.

 

Alternativ: Melde ihn bei eGun, behalte das Geld. Jemand der versucht sich durch arglistige Täuschung eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu besorgen wird kaum den Weg zum Anwalt nehmen um an sein Geld zu kommen. Nur dumm wenn er evtl. deine Adresse hat... dann könnten er und seine Brüder irgendwann mal bei dir vor der Tür stehen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Servus,

 

da sich viel hier bei mir ändert, steht sehr viel zum Verkauf wie einige gesehen haben.

Wie dem auch sei, nun hat jemand ein Gewehr erstanden und bezahlt.

Fragt nun schon das zweite Mal nach der Paketnummer...

Ich habe leider noch keine EWB erhalten und den Kontakt zu seiner Behörde.

Jetzt kam eine Mail mit einer Jagdschein Nummer und etwas, was entfernt an eine NWR ID erinnert und dem Hinweis seine Behörde wäre unterrichtet, ich solle losschicken.

Ähm nein? So nicht.

 

Jetzt meine Fragen;

A) wie mit dem erhaltenden Geld umgehen?

B) was muss ich rechtlich noch tun, dass jemand hier versucht eine Waffe zu erstehen, obwohl vermutlich nicht berechtig? Versendet wird die absolut nicht ohne EWB und Behörden Kontakt - ergo habe ich diese weiterhin hier.

C) Was kann ich noch tun? Bei der Auktionsplattform melden - vermutlich. Sollte so jemand ein LWB werden - vermutlich nicht. 

 

Grüße

 

Das ist doch der Klassiker.

 

  1. Zivilrechtlich Kauf.
    • Schuldteil ist über eGun abgewickelt
    • Erfüllungsteil ist in der "Mache"
      • Käufer hat gezahlt
      • Du kannst dem Käufer aber die Waffe nicht überlassen, da er Dir die für die Überlassung notwendigen Unterlagen nicht vorlegt. Damit ist spätestens nach Setzung einer angemessenen Frist der Käufer im Annahmeverzug
  2. Verwaltungsrechtlich Überlassen
    • Du darfst dem Erwerber die Waffe erst überlassen, wenn Du Dich von der Gültigkeit seiner Erwerbsberechtigung überzeugt hat. I.d.R. durch
      • originale Dokumente
      • amtlich beglaubigte Kopien der Dokumente
      • Kopien der Dokumente, deren Inhalt Dir sicher von der zuständigen Behörde bestätigt wurde

Ich kann Dir nicht raten, was Du machen solltest. Ich würde dem Käufer eine klare Frist, die aber üblicherweise problemlos zu erfüllen ist, zur Erfüllung der Dokumentationen und Informationen setzen und genauso klar erklären, welche Unterlagen und Informationen ich zu Prüfung seiner Erwerbsberechtigung von ihm erwarte. ... und erstmal weitersehen. :closedeyes: Es ist ja möglich, dass der Käufer mit dem Internet und mit dem Versandhandel von ewb-pflichtigen Produkten keinerlei Erfahrungen hat.

 

Den Kauf ggf. rückabwickeln mit eventuellen Informationen an eGun und an die vermutliche Waffenrechtsbehörde des Käufers oder gar Staatsanwaltschaft und möglichen Einbehalt eines angemessenen Schadensersatz könnte ich dann später immer noch.

 

Dein

Mausebaer

 

 

 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Für den ist die Zuverlässigkeit egal. Allerdings würde er im Knast besser versorgt als zuhause und die Angehörigen könnte man nicht für den Heimplatz zur Kasse biiten. 

...

Das mit der Versorgung kann ja sein, aber die JVA ist für die Insassen nicht für lau. Wem es finanziell zuzumuten ist, der muss einen Haftkostenbeitrag zahlen. Einen Heimplatz ersetzt die JVA auch nicht. Wer nicht haftfähig ist, der kommt nicht in Haft. Aber die Angehörige müssen seit 2020 erst ab einem Bruttoeinkommen von € 100.00,00 p.a. für den Anteil des Eigenanteils an den Heimkosten aufkommen, den die betreute Person nicht selbst zahlen kann.

 

Dein

Mausebaer

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