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IGNORED

Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein


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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Speedmark:

Ich denke da kommen wir nicht mehr raus.

Erst mal lebt verkehrt, wer sich nicht wehrt. 

 

Es lohnt auch den §8b ganz zu lesen. 

§8b (1) erklärt, wer nicht geeignet ist. Soweit ok und plausibel. Zur Begutachtung sagt der §8b (2)

Zitat

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an von der betroffenen Person beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der Person unter Darlegung der Gründe für die Zweifel oder der die Bedenken begründenden Tatsachen hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung aufzugeben, dass sie sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf eigene Kosten einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat. In der Anordnung ist die Person darauf hinzuweisen, dass die Behörde bei Verweigerung der Untersuchung oder nicht fristgerechter Vorlage des Gutachtens auf die Nichteignung schließen darf.

Eine grundsätzliche Verpflichtung einen Zettel vom Arzt beizubringen sehe ich da noch immer nicht. 

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Erst mal lebt verkehrt, wer sich nicht wehrt. 

 

Es lohnt auch den §8b ganz zu lesen. 

§8b (1) erklärt, wer nicht geeignet ist. Soweit ok und plausibel. Zur Begutachtung sagt der §8b (2)

Eine grundsätzliche Verpflichtung einen Zettel vom Arzt beizubringen sehe ich da noch immer nicht. 

 

hmmm, jetzt bauchen wir auch noch einen VDW (Verband deutscher Wiederlader) um das gerade zu biegen. Oder "Pro-Explosiv":D Ich weiß, nix zum Lachen!

 

Geschrieben (bearbeitet)

...Gesetz genau lesen....aus §8b: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen".....

Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen).

Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen.

Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich!

Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind!

Bearbeitet von fuzzy.77
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Speedmark:

Ich denke da kommen wir nicht mehr raus.

 

wenn du danach gehst, dann müsste "ab sofort" JEDER waffenbesitzer 1 mal im jahr dem amt ne aktuelle MPU vorlegen, damit du auch weiterhin deine waffen behalten darfst!!!

das ganze ist mal wieder "geistiger dünnschiss" einer behörde!!!

:016:

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

nein, das ist Doch keine MPU.....das ist eine unverhältnismäßige Forderung, entnommen aus dem §8b. Ich denke da hat einer gedacht er macht was gutes :rolleyes:

Also ich habe jedenfalls ernsthaft noch nichts in meinem RLP LK davon gehört.

Geschrieben

ich bin gespann was unsere S Bine mir jetzt bei meinem Antrag auf Verlängerung sagt.

Sie hat so wie so manchmal sehr merkwürdige A sichten und legt manches aus weiblicher Logig sehr schräg aus.

 zum Beispiel. Ein Lehrgangsszeugnis ist von dem Prüfenden der Behörde und vom Lehrgangsträger unterschrieben.

Die Behörde hat einen üblichen grünen Stempel drauf gedrückt. Der lehrgangsträger nich, hat nur unterschrieben. Jetzt will sie die Erlaubnis nicht ausstellen weil der Lehragsträger seinen Namen nicht leserlich drunter gesetzt hat. Der volle Name mit Anschrift ist jedoch im Vollem Umfang im Zeugnis aufgeführt.

Das ist ihr aber zu wenig.

ist alles nur noch Symphatiesache bei ihr was sie macht oder nicht machen will.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb 1913:

ist alles nur noch Symphatiesache bei ihr was sie macht oder nicht machen will.

Die ist nur so, weil andere sich das bieten lassen. 

 

Hatte ich auch mal als Gegenüber, war heilbar. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Die ist nur so, weil andere sich das bieten lassen. 

 

Hatte ich auch mal als Gegenüber, war heilbar. 

ich bin auch schon bis zum Oberlandgericht gegangen für den SB aufklären zu lassen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb erstezw:
Zitat

innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf eigene Kosten einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung zu unterziehen und ein Gutachten beizubringen hat.

 

Für mich steht da, daß man einen Zettel bräuchte vom: Augenarzt, HNO, Handchirurgen, Orthopäden, Logopäden (gibt es den als Arzt?), Suchtarzt, Seelenklempner und Diabetesarzt. Und das alles in einem (1) Gutachten zusammengeführt und das ganze binnen einer behördlich diktierten Frist. Gibt es denn für diese Ärzte einen Leitfaden, welche Anforderungen an einen Wiederlader, Vorderladerschießer, Böllerer zu stellen sind? Bei Luftfahrzeugführern gibt es das als Vorgabe. Bei Tauchern und Schiffeversenkern vermutlich auch. 

 

Aber wenn Ihr jetzt zum SB geht und um seine persönliche Untersuchung bittet, dann weiß man schon mal welche Approbationen eine Verwaltungsangestellte im mittleren Dienst so drauf hat.

 

Btw., uns hat man beim Wiederladelehrgang dringendst empfohlen, Frau und Kinder zu "nicht stören" zu vergattern und die Türe abzusperren. Wozu soll man da sprechen können?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Speedmark:

 

hmmm, jetzt bauchen wir auch noch einen VDW (Verband deutscher Wiederlader) um das gerade zu biegen. Oder "Pro-Explosiv":D Ich weiß, nix zum Lachen!

 

 

Gibt es doch hier !

Zumindest macht der Herr Spyra irgendwas in die Richtung … finde die korrekte Seite gerade nicht :unknw:

Bearbeitet von Bosc
Geschrieben

Ihr seid doch selber schuld, zumindest zum großen Teil, denn alle was ich hier lesen kann ist geprägt von "Wohlverhalten", "kuschen", "auf Good Will machen und hoffen", "eine Stufe darunter versuchen", "welche Ärzte ...?", "was sagen die Verbände?", selbst bei der Behörde (dem SB) erscheinen", usw. usw. usw..

 

So stelle ich mir echte Kämpfer für Recht und Ordnung und den privaten Waffenbesitz vor - ihr seid ein echtes Vorbild der nächsten Generation - pfui Teufel.

 

Schon mal mal was von Gesetzen, von Vorgaben und vom Rechtsweg gehört? Ja, natürlich, aber immer nur wenn´s die ANDEREN gemacht haben, die das Risiko und die Kosten auf sich genommen haben - oder?

 

Ihr seid echte Kämpfer für die Sache und echte Helden - Pfui Deibel.

 

Tommie

Geschrieben

Sollte das Schule machen, wird es sicher bald eine neue medizinische Disziplin geben, Nitropädie. Der Dr .med N.C. ist dann einzig berechtigt diese

Untersuchung durchzuführen. Wird nicht ganz billig.

Spaß beiseite, ich würde so was als Arzt nicht ausfüllen.

Geschrieben
3 hours ago, fuzzy.77 said:

Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen.

Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich!

Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind!

 

Ach wie ist dieser Vordruck denn da mit reingerutscht , nein , den müssen Sie natürlich nicht ausfüllen. (Hätte ja aber klappen können...) Und bei ca. 20% führt es dazu , das se sich vorab Einnässen und die Verlängerung nicht beantragen. Klappt!

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Speedmark:

Ich denke da hat einer gedacht er macht was gutes

 

"Herr Leutnant, Herr Leutnant! Im Keller brannte noch Licht. Aber ich habe es ausgemacht"

 

Es kommt permanent vor dass Sachbearbeiter (nicht nur bei Waffen, bei allen Behörden und auch in der freien Wirtschaft) auf einen Posten kommen und sich dort profilieren wollen, sei es um dort wieder weg zu kommen oder sich finanziell zu verbessern.

 

Kleine Anekdote aus dem wahren Leben:

F4-F Geschwader, Instandsetzung, Mitte der 90er

Wir hatten die QRA (Einsatzbereitschaft 2x bewaffnete Maschinen mit 24/7 Besatzung + (weil die Dame ja etwas Älter war) 2 weitere ausf StdBy)

 

Ungeplanter Triebwerkwechsel an einer StdBy Maschine notwendig, ganz junger Technischer Offizier, frisch von der Akademie leitet die Spätschicht, lt. Flugplan musste die Karre fertig werden um am nächsten morgen Mindesteinsatzstärke bei der NATO zu bestätigen.

Natürlich haben solche Leute immer großartige Ideen wie man Arbeiten, die seit Mitte der 70er durchgeführt werden, verbessern und beschleunigen kann.

Er ordnet also an, die Maschine auf einen Eckstellplatz in der Halle zu stellen.

Mehrere sagen ihm: geht nicht, wenn wir den Motor da ausbauen, können wir den nicht rangieren und bekommen den nicht hinter dem Flieger weg.

Es wurde diskutiert, gefuchtelt, gemessen... und Zeit verplempert.

Es blieb dabei.

Also alle Mann ran, Triebwerk ziehen.

Och, bekommen wir gar nicht hinter der Maschine weg.

T.O.: ist nicht schlimm, habe ich eine Idee: wir ziehen die Maschine 50cm vor.

Äh, nein? Mit 1 ausgebauten Triebwerk ist schleppen nicht zulässig, die Zelle verzieht sich sonst. Beide drin oder beide draussen.

Völlig irre Entscheidung: 2.ter Motor auch raus.

Ein einmal ausgebautes Triebwerk darf aber nicht wieder rein, das muss dann ein überholtes sein.

Was hatten wir denn wohl nicht einfach so rumstehen? Richtig: 2 Triebwerke.

 

Ende vom Lied: die ganze Aktion hat mit Einbau 2 überholter Triebwerke inkl. Test Run usw. bis morgens 1100 gedauert.

Der Kommodore durfte die Einsatzbereitschaft bei der NATO abmelden und der Technische Offizier hatte nie wieder Spätschicht Leitung

 

So, genug OT für heute

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb fuzzy.77:

Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen).

Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen.

Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich!

Es ist doch gaaaanz einfach, folgende Tatsachen könnten die Annahme rechtfertigen das dir der Schein verweigert werden könnte.

Du möchtest die Genehmigung für den Umgang mit Sprengstoff erhalten und trägst keine Hosenträger sondern einen Gürtel - die Verbindung Sprengstoff und Gürtel ist in bestimmten Kreisen sehr explosiv.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Klar gibt es da ein Formular "Ärztliche Bescheinigung"...

Aber die Behörde darf diese eben nicht pauschal anfordern, sondern im Einzelfall, wenn begründete Zweifel an der Eignung vorliegen. 

 

Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. 

Geschrieben
1 hour ago, fuzzy.77 said:

Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. 

 

Ohne konkrete Annahmen wäre es für einen Arzt auch schwierig, zu wissen, was er da eigentlich beurteilen soll. Fertige Standards wie z.B. für verschiedenen Klassen fliegerärztlicher Untersuchungen existieren für das Wiederladen nicht, wären auch nicht besonders sinnvoll, alldieweil auch Versehrte, Rheumatiker usw. einwandfrei und sicher wiederladen können, nur langsamer.

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