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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das kann ich ich so (Gott sei Dank) nicht bestätigen für GANZ Bayern. Kann über meine Waffenbehörde bisher absolut nichts schlechtes sagen. Voreinträge gibt es bei Abgabe der WBK sofort (sofern vorab alle sonstigen Unterlagen vorgelegt wurden). Erwerbseinträge ebenfalls "im Vorbeigehen". Kosten absolut im erträglichen Rahmen. Fragen per Mail oder Telefon werden in aller Regel zeitnah beantwortet. Eigentlich alles so wie ich es mir wünsche... -
Fragebögen und sonstige Abfragen zur gesundheitlichen Eignung
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Seit wann denn das ??? -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Endlich einer der es verstanden hat und nochmal kurz und knapp für alle darlegt! Danke! -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das Beispiel mit der roten Ampel etc. ist sowas von "Äpfel mit Birnen" verglichen. Über rote Ampeln fahren ist schlichtweg (Ausnahmen für Feuerwehr etc mal außen vor) nicht erlaubt, das wird hier wohl keiner bestreiten. Es steht aber weder im Gesetz, noch in einer Norm, dass ein Tresor unter 1000 Kg verankert werden muss um die geforderte DIN/EN 1143-1 zu erfüllen. Die Norm fordert, dass der Befestigungspunkt vorhanden sein und dieser eine bestimmte Widerstandskraft haben muss. Damit verankert werden KANN und der Punkt, sofern verankert wird, nicht das schwächste Glied ist. Das jemanden ggf vor Gericht die "Empfehlung" eines LKA, Schränke unter 1000kg zu verankern, ggf vor Gericht auf die Füße fällt ist unbestritten. Aber weder Norm noch Gesetz schreiben es vor! Es folgt der berühmte Einzelfall .... "Warum haben Sie ihren 800kg Schrank nicht verankert?" / "Weil die Verankerung denjenigen, der den Aufwand betreibt das Ding aus meinem Keller zu entwenden auch nicht aufgehalten hätte"! Mann muss laut Gesetz die "erforderlichen Vorkehrungen" treffen. Was erforderlich ist, hängt davon ab, was ich an Aufwand für den Diebstahl als Otto-Normalbürger erwarten kann. 35-Kg Würfel im Erdgeschoss-Flur. Klar klemmt den sich jeder Beppo unter den Arm > Verankern. 800Kg-Tresor (+Inhalt) im Keller ... wie wahrscheinlich und realistisch ist es, dass Einbrecher sich diesen Aufwand machen das Ding komplett zu klauen ohne dabei bemerkt zu werden, um an ein paar Waffen zu kommen? Erforderlich ist, was vorhersehbar und erwartbar ist. Nicht, was alles möglich ist. Denn möglich ist fast alles und 100% Sicherheit gibt es nicht. Und weil es unbestimmt ist, kann man sich dann vor Gericht so schön darüber streiten. (Vor Gericht und auf hoher See...) Aber es ist nicht per se "vorgeschrieben" sondern lediglich einzelfallbezogen "erforderlich" (oder auch nicht). Und das ist das Blöde daran, das genau darüber Bürger und Verwaltung im Streitfall ggf unterschiedlicher Ansicht sein können! ... und jetzt gebe ich es auf und bin ab jetzt raus hier.... -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
.... so langsam würde ich hier gerne mal wissen, wie die Verfechter der "Ein Tresor MUSS mit einem bestimmten Abreisgewicht verankert sein"-Doktrin ihre eigenen Behältnisse befestigt haben (und ob Sie ein entsprechendes Gutachten oder eine Zertifizierung dafür haben) Meinetwegen soll es jeder so machen wie er will, aber was hab ich davon wenn ich versuchen muss alle davon zu überzeugen, dass meine Art die einzig richtige ist!? Der Mensch im Video scheint mir durchaus ein Fachmann für Normen zu sein (nimmt ja scheinbar auch Schießstände ab). Seine Erläuterungen klingen für mich logisch und nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich bewußt) gewisse Spielräume gelassen (Lebenswirklichkeit), man sollte diese halt nur nicht "bewußt" nach unten ausreizen ("meinen 35kg-Tresor in der Gartenhütten trägt schon niemand weg") -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Mithin fällt das Hobby Jagd oder Sportschütze aus .... oder irgendwo Platz mieten wo man den Tresor regelkonform aufstellen kann! Bitte von mir verlinktes Video ansehen und Kommentar dazu lesen: Es kommt darauf an..... steht der 250Kg Tresor im Flur im Erdgeschoss eines ebenerdigen Hauses auf einer Lichtung im Wald, fernab jeder sonstiges Behausung... sollte man über eine (wie auch immer geartete Verankerung nachdenken). Vielleicht sogar über den Aufstellungsort, ob es nicht einen Besseren gibt. Steht der 250Kg Tresor im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses, oder im Keller eines Einfamilienhauses mit dichter Bebauung rundum, könnte es sein, dass man das Gewicht des Tresors durchaus als ausreichenden Diebstahlschutz betrachten kann. § 36(1) WaffG spricht von den "erforderlichen Vorkehrungen". > Sorgfaltspflicht. Ich weis, der typische Deutsche will immer alles ganz genau bis ins Kleinste geregelt haben. Damit kann man aber üblicherweise nicht jede Lebenswirklichkeit abbilden. Daher werden im Gesetzt (manchmal bewußt) Spielräume gelassen, so dass man für einen Einzelfall das beste daraus machen kann/muß. Mit den entsprechenden, auslegungstechnischen Vor- und Nachteilen für Bürger wie Verwaltung. Nennt sich auch Ermessensspielraum bzw. Verhältnismäßigkeit ("erforderliche Vorkehrungen" <> Sorgfaltspflicht). -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen.... Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten: Über Thomas Sadewasser So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen) Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist). Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen. Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun. Daraus folgt für mich: Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!) Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen" Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben. Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln). Just my 2 cents! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Ablehnung der Verlängerung schriftlich per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben lassen. Einspruch einlegen und ggf. Klagen..... wenn man sich das antun will! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
...Gesetz genau lesen....aus §8b: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen"..... Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen). Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen. Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich! Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wieder was gelernt, Danke! (Sagte ja ich bin kein Handwerker ;-) ) -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Stimmt! Hab ich mit Faustfeuerwaffen verwechselt..... Punkt für dich! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bin was Handwerk angeht sicher kein Experte. Aber ich sehe, dass an diesem "tollen Tresor" das Scharnier außen liegt. Warum flext er nicht einfach das Scharnier ab ??? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Demnach werde der "einfache Diebstahl von Schusswaffen aus Wohnungen (335400)" ja nur der Diebstahl von "freien" Waffen (Luftgewehr/Vorderlader etc). Denn wenn das Diebesgut eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen wäre, wäre es ja ein "besonders schwerer Fall" gem. § 243 (1) Nr. 7 gewesen! Richtig? Oh nein, Denkfehler: Da steht "Handfeuerwaffe" bzw weiter hinten auch "halbautomatische Gewehre". Demnach fallen Repetiergewehre nicht unter die Nr. 7. Jedoch wieder unter die Nr. 2 wenn ein verschlossenes Behältnis zu überwinden war. Die Gesetzessystematik macht einem eine Auswertung nicht gerade leicht..... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
.... jetzt ist es soweit.... seit heute bin ich Fördermitglied im VDB.... dem einzigen Verband von dem man bisher was Vernünftiges zu den neuen/alten Plänen von Nancy gehört hat!