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maedergolla

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  1. Natürlich kann man als Jäger .357 kaufen, da es dafür auch Langwaffen gibt. Ich habe z.B. einen .357 Revolver, aber keinen Munitionserwerb eingetragen. Begründung der Behörde auf Nachfrage: Warum? Sie sind Jäger. Alles was es als Langwaffe gibt, können Sie kaufen und besitzen.
  2. Habe dort etwas bestellt, was nach email Kontakt angeblich kurzfristig lieferbar sein sollte. Nachdem die Ware dann nach etwa einem Monat immer noch nicht bei mir war, habe ich die Bestellung storniert. Stornierung wurde auch prompt bestätigt mit der Ankündigung mir mein im voraus bezahltes Geld zurück zu erstatten. Das war nun vor ca. 6 Wochen, seither keine Antwort mehr auf Mails und kein Geld. Ich warte nun noch diese Woche ab, dann Einschreiben mit letztmaliger Zahlungsaufforderung und dann leite ich rechtliche Schritte ein. Sehr Schade, so kann man sich seine Kunden auch vergraulen.
  3. Wer mit 1,5 Promille auf dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt gibt seinen Führerschein ab wenn er erwischt wird…
  4. Ich hatte den Fall auch mal. Waffe bei Behörde gemeldet, Behörde hat Waffe als „Fundwaffe“ deklariert bzw. behandelt, nachdem die Waffe nirgends vermisst wurde, ist sie eingetragen worden. Zusätzliche Kosten sind dadurch nicht entstanden.
  5. Waffennummer und Beschuss sind wichtig, das kann neu weiter hinten eingelasert werden. Alles andere ist unnötiger Schmuck am Nachthemd.
  6. Du kannst eine Waffe einem Berechtigten überlassen. Ist ein Büchsenmacher / Waffenhändler mit Waffenhandelserlaubnis berechtigt? Grundsätzlich wohl ja. Also wo ist das Problem?
  7. Wenn man etwas bestellt hat was vorerst nicht lieferbar war und dann von Brownells aus dem Programm genommen wurde, hat sich die Bestellung dann damit erledigt oder kommt das noch irgendwann? (Blitzkrieg Visierung).
  8. Batterien sind auch Gefahrgut und werden regelmäßig mit DHL versendet...
  9. Mein Sachbearbeiter hat den Kollegen der anderen Behörde aufgeklärt. Händler hat dann nach Rücksprache mit seiner Behörde (dem weitergebildeten SB) grünes Licht zum Versand bekommen.
  10. @kulli Wieso sollte es da Probleme geben? Das Waffengesetz ist da eindeutig. Ich habe auf Jagdschein sowohl eine Kurzwaffe für 9mm und auch in .357 Mag, einen Eintrag für den Munitionserwerb habe ich aber weder für die eine, noch für die andere. Warum auch, auch hier sagt meine Behörde, dass das sinnfrei wäre, weil ich mir das alles auf Jagdschein kaufen kann, ich benötige als Jäger keinen Eintrag zum Munitionserwerb. Einziger Haken bei der Sache, wenn ich meinen Jagdschein mal nicht verlängern würde und dann noch Munition zu Hause hätte für die ich keinen Eintrag zum Munitionserwerb habe, würde ich diese Munition nicht legal besitzen.
  11. Selbstverständlich, so fern es eine Langwaffe in den jeweiligen Kaliber gibt. Ich hatte ein mal ein Problem mit einem nicht näher benannten großen online Händler. Der wollte mir keine .38 Special verkaufen, weil seine zuständige Behörde der Meinung war, dass das eine reine Kurzwaffenpatrone ist... geballte Fachkompetenz... Nach mehreren Telefonaten ist mir das dann zu dumm geworden. Mein Sachbearbeiter hat dann sowohl den Händler und den Kollegen der zuständigen Behörde angerufen und sowohl über das Waffengesetz wie auch über Unterhebelrepetiergewehre in .38 Special aufgeklärt, danach ging es.
  12. "........."........................

  13. Der BGS hatte bis in die 90er, genaues Datum fällt mir gerade nicht ein, einen Kombattantenstatus. Als der Kombattantenstatus aberkannt wurde, erfolgte auch die Umbenennung in Bundespolizei. U.a. deswegen war der BGS auch militärisch ausgerüstet und ausgebildet. In einem offenen Krieg hätten sie kämpfend eingreifen dürfen und müssen, außerdem wären sie auch wie jeder Soldat bekämpft worden. Bei Polizisten ist das anders. Polizisten haben keinen Kombattantenstatus, dürfen in Kämpfe nicht eingreifen und dürfen auch nicht bekämpft werden, genau wie alle anderen Zivilisten auch.
  14. Das hat wohl eher finanzielle Gründe.....
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