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IGNORED

Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?


axel_dulz

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@axel_dulz

 

was denkst Du was Du da hast ?

Das ist besserer Baustahl.

Ich habe nen D30 Schrank für mein Pulver,

da mußte ich ein 18er Loch für eine Kabeldurchführung rein bohren.

So lange man nicht durch die Türe bohrt ( Panzerglasscheibe in der Türe integriert)

geht das ganz ohne Probleme,

Ich habe das Loch mit einem 18 Volt Makita Akkuschrauber gebohrt, hat keine 5 Minuten gedauert.....

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vor 47 Minuten schrieb axel_dulz:

so ein Ding mit nem Akkuschrauber

 

Du bist ja noch recht frisch. Ich dachte auch mal, die Dinger steigern die Sicherheit.

Bei dem Abgebildeten steht die Tür schon auf. Von daher kann ich nicht sagen, ob "man" - nicht ich - da zwei Minuten oder was auch immer braucht.

 

Aber es sei dir versichert, dass niemand vom Fach sich an die Bolzen, die wie oft auch immer unfassbar verstärkten Wände oder den Abtransport begibt. Der wird einfach geöffnet. Es hat 2017 nur niemand den Staatssekretären gesteckt.

Bearbeitet von MAHRS
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51 minutes ago, axel_dulz said:

Ganz einfach, weil laut WaffG nur der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben darf. Ja, der Schrank gehört erst einmal den Erben, diese dürfen Waffen jedoch nicht in Besitz nehmen, sofern sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. WBK) haben.

Erben WBK schon mal gehört? Und sei dir sicher, die von der Waffenbehörde wollen alles, aber bestimmt nicht, dass das Zeug verschwindet. Denn den verstorbenen Waffenbesitzer kann man nicht mehr zur Verantwortung ziehen.

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vor einer Stunde schrieb Drai29:

Ich habe ein Schließfach bei der Bank. Da ist die Zahlenkombination hinterlegt. Habe es mit der Bank so geregelt, dass nur ich oder der Erbberechtigte mit Erbschein dran kommt. 

Die anderen Unterlagen die noch drin sind braucht vorher auch niemand.

Wenn jemand wirklich so ein gewaltiges Panzerteil daheim hat oder in einem Gebäude einer ehemaligen LZB lebt und den Tresorraum für seine Waffen mit übernommen hat, dann ist ein Bankschließfach die, wenn auch nicht so ganz billige, Lösung. Bei Bekanntwerden des Todes des Inhabers, wird es ohnehin gemeldet und wird somit bekannt und muss auch geöffnet werden.

 

Wer "normale" Waffenschränke, auch EU 1, geerbt hat, kann einen qualifizierten Schlüsseldienst oder den Hersteller beauftragen. I.d.R. wird sich jedoch der Schlüssel oder die Kombination finden lassen, wenn der Inhaber verstorben und nicht verschollen ist. Der Erblasser wollte sicherlich ja auch an seine Waffen kommen. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

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vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

Der Erblasser wollte sicherlich ja auch an seine Waffen kommen. :rolleyes:

 

Bei einem Tresor mit Schlüssel ist genau das auch mein Gedanke. Der Schlüssel muss also irgendwo sein, man muss ihn nur finden!

Und so ein Tresorschlüssel ist ja eigentlich auch nix was man einfach so verbummelt. Ich hatte z.B. das Problem das der Fahrzeugbrief bei meiner Mutter nicht auffindbar war, hier gehe ich davon aus das sie diesen einige Jahre vorher auf einem Stapel Papiere gelegt hatte (sie hatte vor ein paar Jahren eine Phase in der Ihr alles zuviel wurde, Ihr die Kraft für alles fehlte und dann alles auf Stapeln abgelegt wurde) und dann ein paar Jahre später diesen ganzen Stapel entsorgt hatte mit dem Gedanken "wenn ich ihn die letzten 2 Jahre nicht gebraucht habe werde ich ihn auch nicht mehr brauchen". Bei einem Tresorschlüssel halte ich so etwas aber für eher ausgeschlossen, der sollte sich finden lassen, entweder dort wo man ihn am ehesten vermutet (entweder offensichtlich für den häufigen Gebrauch oder schlechtes, weil absolut vorhersehbares und typisches, Versteck) oder wo man ihn am wenigsten vermutet (gutes Versteck).

Bei einem Tresor mit Zahlencode ist es natürlich problematischer, dieser Zahlencode kann natürlich überall versteckt sein oder der Erblasser hatte ein so gutes Gedächtnis das er sich dachte er kann es sich merken und muss es gar nicht aufschreiben. Das ist dann wirklich der Fall von "dumm gelaufen" und ein Fall für den Profi...

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vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

Bei einem Tresor mit Schlüssel ist genau das auch mein Gedanke. Der Schlüssel muss also irgendwo sein,

Vielleicht ist der Erblasser aber ein Spaßvogel und hat die Schlüssel verschluckt, bevor er sich suizidiert? 

 

vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

Bei einem Tresor mit Zahlencode ist es natürlich problematischer, dieser Zahlencode kann natürlich überall versteckt sein oder der Erblasser hatte ein so gutes Gedächtnis das er sich dachte er kann es sich merken

Ich habe ein mechanisches Schloss. Die drei Zahlen kann ich mir natürlich merken und hab ich nicht notiert... 

Wobei der durchschnittliche Mitbewohner vermutlich selbst mit dem richtigen Code nicht gleich wüsste, wie das Teil zu öffnen ist..... 

 

vor einer Stunde schrieb axel_dulz:

so ein Ding mit nem Akkuschrauber öffnen zu können loooool

Was hast du für ein Schloss drin? 

Du könntest meinen sportlichen Ehrgeiz mit solchen Wetten durchaus anstacheln.... 

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vor 13 Minuten schrieb BlackFly:

... Bei einem Tresorschlüssel halte ich so etwas aber für eher ausgeschlossen, der sollte sich finden lassen, entweder dort wo man ihn am ehesten vermutet (entweder offensichtlich für den häufigen Gebrauch oder schlechtes, weil absolut vorhersehbares und typisches, Versteck) oder wo man ihn am wenigsten vermutet (gutes Versteck).

Bei einem Tresor mit Zahlencode ist es natürlich problematischer, dieser Zahlencode kann natürlich überall versteckt sein oder der Erblasser hatte ein so gutes Gedächtnis das er sich dachte er kann es sich merken und muss es gar nicht aufschreiben. Das ist dann wirklich der Fall von "dumm gelaufen" und ein Fall für den Profi...

Der Erst-Schlüssel wird zu über 90% am Mann/Frau/Sonstigen oder in der Nähe sein. Der Zweitschlüssel wird i.d.R. versteckt sein. Wenn ein Zahlenkode nicht extrem einfach ist und in keiner Beziehung zu persönlich wichtigen Daten steht, dann ist er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort aufgeschrieben, wo ihn der Erblasser schnell und sicher finden konnte - ähnlich dem Erstschlüssel. Sinnlose Telefonnummern sowie Todesanzeigen u.ä. vor- und rückwärts sind da sehr beliebt. Deswegen gibt es ja bei E-Schlössern den Abbruch, wenn zu oft ein falscher Kode eingegeben wurde.  :teu382: Da wird es dann eine Frage deiner Geduld und der Abnutzung der Tasten. ;)

 

Dein

Mausebaer

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vor 9 Minuten schrieb Mittelalter:

Vielleicht ist der Erblasser aber ein Spaßvogel und hat die Schlüssel verschluckt, bevor er sich suizidiert? 

 

...

Also stets eine Obduktion, wenn der Schlüssel*) nicht da ist? :heuldoch:

 

Dein

Mausebaer

 

*) bei richtigen Tresoren ist das nur das Schlüsselblatt, dass zum Öffnen eingelegt werden muss, und nicht diese aus billigen Material gefertigten Monsterteile, wie sie bei Waffenschränken üblich sind.

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Eine weitere Möglichkeit ist mit jemandem die gemeinsame Aufbewahrung zu machen. Also am besten Familienmitglieder für den Schießsport begeistern!

 

Ansonsten hat Petman ja schon alles gesagt. Eine weitere Möglichkeit: Ein verschlossenener Umschlag im Verein wo die richtigen Zahlen drauf sind, aber nicht die Reihenfolge. Die weiß wiederum nur der Ehepartner oder pot. Erbe.

 

Wie immer. Alles rechtlich 100% haben wollen ist schwierig oder kostet halt viel Geld. Also jeder wie er mag.

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@David K

Das klingt so sinnvoll, wie die Patientenverfügung meiner Mutter. Eine Patientenverfügung erstellen, verstecken, niemanden davon erzählen und auch auf ausdrückliche Nachfrage des Pflegeheims bei Umzug dorthin nicht aushändigen und sich dann darauf berufen wollen in einem Notfall. :mega_shok:

Ergebnis: Große Telefonrunde bei Verwandtschaft und Hausärztin, dann abgewartet bis geistig verwirrt und Notarzt gerufen. Die Notärztin hat dann selbst noch einmal die große Telefonrunde mit dem gleichen Erfolg gemacht und dann ab in den RTW. :gaga:

 

Dein

Mausebaer

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Ich hinterlege hier mal meine Zugangsinformationen

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Auch wenn es jetzt off Topic ist, viel wichtiger als die Frage wie übermittle ich den Zugriff nach meinem Ableben (weil dafür gibts Fachbertiebe die öffnen können)

finde ich die Frage wie teile ich meinen Erben mit, was der Krempel wert sein könnte.

 

Sonst krallt sich der erste Aufkäufer die Waffen für den Wert der Montage -50%, weil das zu verkaufen ganz schwer wird und er das nur zahlt weil die Erben so nett sind...

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Das kommt jetzt drauf an, was der Ehefrau vorher bei jedem Kauf erzählt wurde, wieviel das neue Eisen gekostet hat...;)

 

Aber Spaß beiseite, warum nicht zu Lebzeiten eine Liste mit realistischen (!) Zeitwerten  erstellen und auf dem Laufenden halten, die mit in den Schrank gelegt wird. Dann hat der Erbe zumindest mal eine grobe Vorstellung. Was sich dann real erlösen lässt, ist wieder ein anderes Thema. Ansonsten halt im Vereinsumfeld eine vertrauenswürdige Person als Ansprechpartner suchen und benennen, der evtl. auch bereit wäre, die Waffen im Auftrag des Erben zu veräußern, so denn gewünscht.

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vor 7 Stunden schrieb axel_dulz:

Ganz einfach, weil laut WaffG nur der Waffenbesitzer Zugriff auf die Waffen haben darf. Ja, der Schrank gehört erst einmal den Erben, diese dürfen Waffen jedoch nicht in Besitz nehmen, sofern sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis (z.B. WBK) haben.

 

Die Erben dürfen die Waffen nicht nur direkt in Besitz nehmen (auch ohne Erben-WBK, die z.B. bei direktem Verkauf durch die Erben sowieso nicht beantragt wird) - sie tun dies sogar automatisch kraft Gesetzes im Zeitpunkt des Todes gem. § 857 BGB. Man kann nämlich rechtlich durchaus etwas besitzen, was man (noch) gar nicht in Händen hält...

 

Das dies auch waffenrechtlich legal ist, stellt zudem die WaffVwV klar:

 

20.1.4 Die Erwerber infolge eines Erbfalls erwerben und besitzen die Waffe rechtmäßig, auch wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis noch nicht erteilt worden ist. Die Besitzberechtigung verlängert sich bis zur Erteilung einer WBK, vorausgesetzt, dass der Antrag nach § 20 Absatz 1 rechtzeitig gestellt worden ist. § 37 Absatz 1 bleibt unberührt.

 

Selbst wenn die Erben sich jahrelang nicht rühren und es auch die Waffenbehörde nicht merkt, werden die Erbwaffen nicht illegal, denn:

 

20.1.5 Derjenige, der infolge eines Erbfalls erlaubnispflichtige Waffen erwirbt und die Anmeldefristen nach § 20 Absatz 1 versäumt, begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das Überschreiten der Antragsfrist nach § 20 Absatz 1 hat zur Folge, dass ein Erbe die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis unter den erleichterten Voraussetzungen des § 20 Absatz 2 nicht mehr verlangen kann. Die Erteilung einer Erlaubnis ist nur unter Erfüllung der in § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Voraussetzungen möglich. Bei Antragstellern, denen aufgrund eines anerkannten Bedürfnisses bereits waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt wurden (z.B. Sportschütze, Jäger, Waffensammler), ist von dieser Möglichkeit kein Gebrauch zu machen. Sie sind im Sinne von § 7 sachkundig.

 

Bearbeitet von tt22
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