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IGNORED

Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?


axel_dulz

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vor 7 Stunden schrieb heinzaushh:

Dann schreibs ins Testament, oder wird dies in handschriftlicher Ausführung auch abgelehnt?

Dann bleibt nur eins: Notar wechseln.

Man kann doch ein Testament auch ohne den Umweg Notar selber beim Gericht hinterlegen. Was auf dem Papier in dem Umschlag steht interessiert den Rechtspfleger nicht. Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Wert des zukünftigen Nachlasses was (im Gegensatz zum Notar) keiner hinterfrägt. Dafür braucht es dann halt später den Erbschein aber da die Erben unerwartet zu Reichtum kommen wird das nicht das große Problem sein.

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Also bei den letzten Fällen in unserem Verein sah das so aus : Waffenbesitzer verstirbt, in dem Moment erlangten die Witwen den Schlüssel oder Notschlüssel (den der Waffenbesitzer natürlich bis zum Tod bei sich trug). In der Regel wandten sie sich an mich, was denn nun passiert, Ich riet Ihnen, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen. Zusätzlich - Ausscheiden eines Mitgliedes - informierte ich die Behörde. Die sind bei uns sehr Freundlich, meinten zu mir, Ja, wissen wir schon - Wir kontaktieren die Witwe so in 2 oder drei Wochen, die hat momentan andere Probleme. In einem Fall ( Depressive Witwe, tragischer Tod - die Sachbearbeiterin und die Witwe kannten sich privat) bat mich die Sachbearbeiterin, die Munition wenn möglich bei mir einzulagern.

Ich habe mit den Hinterbliebenen dann die Verfahrensweise abgestimmt, also ob sie die Waffen behalten oder veräußern wollten, und dann bei Beantragen der Erben- WBK unterstütz, oder mit der Behörde vereinbar, daß die Waffen innerhalb von 6 Monaten verkauft sind. Dazu wurde dann keine Erben - WBK ausgestellt. Der Verkauf war wesentlich lukrativer als die Waffen einem Händler als Paket zu überlassen, hat mich aber einen Haufen Zeit gekostet - Würde ich auch nur noch bei mir sehr nahestehenden Erben machen ...

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vor 9 Minuten schrieb Ulli S:

Also bei den letzten Fällen in unserem Verein sah das so aus : Waffenbesitzer verstirbt, in dem Moment erlangten die Witwen den Schlüssel oder Notschlüssel (den der Waffenbesitzer natürlich bis zum Tod bei sich trug).

 

 

Hier wurde ja kürzlich (beim Thema Schlüsseltresor u.a.) gegen den beim LWB getragenen/versteckten Schrankschlüssel gezetert. Wir sehen, die Methode hat nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile...

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vor 24 Minuten schrieb Ulli S:

bat mich die Sachbearbeiterin, die Munition wenn möglich bei mir einzulagern.

 Hier erzählt man sich dass die Behörde auch schon mal  umgehend vor Ort die Munition abgeholt hat. Kann ich aber nicht sicher bestätigen. Bzw wäre da bei einem durchschnittlichen schützen ja auch ein kleiner Transporter nötig... 

 

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vor 22 Stunden schrieb PetMan:

Sollte man sich vorher gedanken drüber machen. Mein Bruder, ebenfalls legaler Waffenbesitzer kennt die Zahlenkombi meines Schrankes und ich seine. So können wir beide jeweils dem anderen seinen Erben Zugang verschaffen. Wir haben beide das gleiche "Erlaubnisniveau ", also sind beide Sportschützen und in keinem Schrank steht etwas was der andere nicht auch haben dürfte. Ich kenne einige Leute die ähnliche Vorkehrungen getroffen haben

Vorsicht mit solchen Äußerungen 

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Am 24.8.2023 um 12:06 schrieb EkelAlfred:

Passiert hier ständig.

 

Und es ist Fakt:

Bisher ist kein legaler Weg zu finden, wie man das machen soll. Am Ehesten ist noch der Weg von PetMan sinnvoll.

 

Ich wil aber seinen Codes nicht wissen, denn bei einem Einbruch ist man dann automatisch verdächtig.

 

Ich habe hier schon eine Lösung genannt:

 

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vor 7 Stunden schrieb Mittelalter:

 Hier erzählt man sich dass die Behörde auch schon mal  umgehend vor Ort die Munition abgeholt hat. 

Freundlicher Service. Dann können die Erben die allfälligen Erwerber dort vorbei schicken, EWB wird amtlich geprüft, Handelsfähigkeit der Munition wird geprüft und es bleibt nur noch das Inkasso offen. 

vor 7 Stunden schrieb erstezw:

Hat da einer nebenbei einen kleinen Handel? 

Denken wir an den selben ehemaligen SB und ehemaligen Händler? 2 Blöde - 1 Gedanke :drinks:

vor 7 Stunden schrieb Ulli S:

Der Verkauf war wesentlich lukrativer als die Waffen einem Händler als Paket zu überlassen, hat mich aber einen Haufen Zeit gekostet - Würde ich auch nur noch bei mir sehr nahestehenden Erben machen ...

Vor allem: Ohne WHL höllisch aufpassen daß einem Vater Staat nicht in unendlicher Dankbarkeit illegalen Handel anhängt. Oder das Finanzamt falls man sich Spesen ersetzen läßt. Oder gar als Empfänger von Transferleistungen. Kumpel hat da böse und ganz, ganz tief für seine Hilfsbereitschaft in die braune Masse gegriffen.

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Aus meiner Erfahrung mit mehreren Nachlassen heraus kann ich schreiben, das es die Behörden in KEINEM der Fälle interessiert hat wie die Erben den Waffenschrank geöffnet haben. In einem Fall ging die Witwe von selber auf die Behörde und wollte wissen was sie mit den Waffen machen soll. Der SB meinte, sie solle versuchen sie zu verkaufen, dann bekäme sie wenigstens noch etwas Geld dafür. Keine Frage nach dem Schlüssel, nicht mal nach der Munition. Es wurden auch keine Fristen gesetzt.

Sollte sich jemand mal um eine Abwicklung eines solchen Erbfalles kümmern wollen empfehle ich die Waffen über " die vorübergehende Verwahrung/Beförderung einer Waffe (Nachweis nach § 38 Nr. 1 e des Artikels 1 (WaffG) des WaffRNeuRegG) " zu sich zu nehmen. Wurde mir von meiner eigenen Behörde so angeraten, damit alles seine " Richtigkeit " hat. Sind 2 Waffenbehörden involviert , die eigene und die des Verstorbenen, sollte man beide Informieren das man die Waffen zu sich holt.

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Kleine bankschliessfächer (Grundfläche ca. DIN A4 und Höhe 5 cm) gibt es auch schon unter 50 EUR pro Jahr- das sollte einem eine sichere und rechtskonforme Regelung wert sein. 
 

Beispiel einer Sparkasse = ab 45 EUR 

Bearbeitet von cb01
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