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IGNORED

Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Ösophagus:

 

Hab ich schon und wird einfach ignoriert. Er zitiert den Paragraph 14 Abs. 4  WaffG selbst und schiebt dann im nächsten Satz das Schießbuch nach. Er schafft es also sich in zwei Sätzen selbst zu widersprechen. Das Schießbuch begründet er mit der 12/18-Geschichte und dann soll ich doch mal den Rest (fünf Jahre) auch noch schicken...

Hast du das schriftlich oder mündlich ? Und der will Nachweise aus der zeit wo du noch bei einer anderen Behörde geführt wurdest? Aus den letzten FÜNF Jahren ? Auch da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Das die sich gerne auf irgendeinen Paragraphen, hier wohl der §14 , berufen ist allgemein bekannt. Der ist aber nicht die Genehmigung einfach mal alles was dem Einfällt zu verlangen. Wenn er der Meinung ist das Schiessbuch sei Pflicht soll er doch bitte so nett sein und dir die " offizielle Vorlage " zum Führen eines Schiessbuches zukommen lassen. Man will ja nichts falsch machen......................

Und nochmal............es gibt keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen, es macht aber vieles viel einfacher. Z.B bei der Beantragung von Waffen beim Verband . Auf der Behörde hat das aber i.d.R. nix zu suchen. Durch die Vorlage des kompletten originalen Schiessbuches , mit Aufzeichnungen über Jahre , auf der Behörde hat sich schon der eine oder andere selbst " ins Knie geschossen ". Und die können einfach nix verlangen was nicht vorgeschrieben ist. Und selbst gegen eine schriftliche Auflage ein solches persönliches Schiessbuch zu führen würde ich mich wehren. Und vor allem den Verband involvieren. Am besten hat man einfach genug Termine/Wettkämpfe übers Jahr, dann ist man immer auf der sicheren Seite. Ich sagte meiner SBìne mal auf ohre Frage ob ich überhaupt genug schiesse sie soll meinen Namen in den Ergebnislisten meiner beiden Verbände googlen.........................seit dem fragt die nicht mehr danach......Bis dato wurden auch noch nicht die Wettkämpfe meiner Überkontingentwaffen abgefragt. Aber so wie der ihr Büro aussieht hat sie genug andere Sachen zu tun.........................Ich habe beim letzten Besuch drauf gewartet, das einer der Papierstapel in ihrem Büro der Schwerkraft folgt. Und das in einer Behörde mit Kundenkontakt. Manchmal tut sie mir fast leid.............aber nur manchmal............

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb JPLafitte:

Thüringen - ist das nicht das Land in dem einem gewählten Ministerpräsidenten der Blumenstrauß nicht übergeben sondern zu Füßen gelegt (geworfen) wird?

Nur wenn er nicht gegen das Waffengesetzt verstoßen hat....

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb PetMan:

Was ich immer nicht nachvollziehen kann ist, das Behörden  Einsicht in pers. Schiessbücher verlangen. Ich würde die mal Fragen, wo genau im Gesetz die Pflicht zum Führen eines solchen geregelt ist ? Ja, es macht vieles leichter, aber es gibt einfach keine Pflicht eins zu haben, geschweige denn das die Form normiert wäre.

Ich hatte das auch Ende 2022 mit meiner saarländischen Behörde. Die wollten unbedingt das Schießbuch für 2021 und 2022. "Wegen Corona gerne auch 2020 und 2019 dazu". Es hat ein paar Telefonate, eMails und ein persönliches Gespräch, in denen ich ihnen immer wieder vorallem den Paragraph 14 um die Ohren gehauen habe (natürlich immer schön höflich um das gute Verhältnis nicht zu beschädigen), gebraucht, bis ihnen die Vereinsbescheinigung reichte.

Ich habe meinem SB sogar irgendwann im persönlich Gespräch gesagt, dass ich keinen Streit will und ihnen die Bücher geben würde, bevor das eskaliert und wir vor Gericht gehen, aber dass ich einfach gern hätte, dass sie mir entweder eine Rechtsgrundlage nennen oder es gut sein lassen. Ein paar Tage später haben sie es dann gut sein lassen.

Ein guter Freund war dann Anfang 2023 dran. Selbes Spiel. Allerdings sind sie bei ihm nach der ersten Mail eingeknickt. Wobei der SB weiss, dass wir gut befreundet sind...

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb ALBA:

Wo ist da jetzt der Unterschied ?

Vorher: Magazin mit einer Kapazität von zwei Schuss

 

Nachher: Magazin mit maximal drei Schuss geladen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Fyodor:

Nachher: Magazin mit maximal drei Schuss geladen

+ 1 in der Waffe?

 

Ot, aber vorsicht mit vermeintlich einfachen Definitionen.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Vorher: Magazin mit einer Kapazität von zwei Schuss

 

Nachher: Magazin mit maximal drei Schuss geladen

Nein, so wie ich das damals verstanden habe:

Vorher: Verbot von allen Halbautomaten mit Wechselmagazinen, weil da ja auch größere Magazine mit einer Kapazität von mehr als 2 Patronen verwendet werden könnten.

Nacher: Halbautomaten auch mit großen Wechselmagazinen erlaubt, wenn das Magazin nur mit max. 2 bzw. 3 Patronen befüllt ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Mein, das seht Ihr falsch

Am Anfang, HA mit 2 Schuß MAgazin und auf dem Schießstand auch, das war die Meinung meines SB und der Klagegrund.

Vor der GEsetztesänderung war das Bundesverwaltungsgericht der Meinung,

das JÄGER KEINE Halbautomatischen Waffen besitzen dürfen....

Die haben das Urteil aus Münster kassiert und ein ganz eigenes gefällt, eines das garnicht zur Debatte stand

und nur deswegen kamen plötzlich auch die Verbände dazu, die haben sich nämlich bis zu diesem TAg

in Ihren Löchern versteckt...

AM Ende dann 3 Schuß im MAgazin ( 1 im LAuf ? )

 

Aber das ist der falsche Thread dafür

Bearbeitet von ALBA
Geschrieben (bearbeitet)

Ein kurzes Update zum Thema:

 

Der Sachbearbeiter hat aktuell wohl den E-Mailverkehr eingestellt und antwortete nicht auf meine letzte Frage. Es ist seither nichts mehr passiert. Mein/ein beratender Anwalt wies noch einmal darauf hin, dass Schießbücher nichts bei der Behörde zu suchen haben und allein der Verband bzw. der Verein entsprechende Aktivitätsnachweise erbringen soll, da es so auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Nur insofern die Integrität des Verband bzw. des Vereins begründet angezweifelt werden darf, könnte die Behörde direkte Nachweise einfordern. Die WKB ist noch nicht zurück und auch postalisch kam nichts vom Landratsamt. Vermutlich wartet man nun geduldig auf den entsprechenden Handlungsimpuls und rückt dann erst die WKB wieder raus.

 

Erschreckenderweise habe ich mich in meinem Verein umgehört und dort rennen wohl die Thüringer Kollegen regelmäßig mit dem Schießbuch zur Behörde. Scheint dort wohl normal zu sein. Jedenfalls machen die dann Kopien der Schießbücher, welche sie einbehalten - und dann genügt das. Einerseits möchte ich endlich meine Ruhe haben und ziehe in Erwägung, meine Schießnachweise direkt vorzulegen. Andererseits nerven mich Behörden die sich nicht an die Spielregeln halten und offenbar diese auch nicht kennen bzw. selbst neue erfinden.

Bearbeitet von Ösophagus
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ösophagus:

Erschreckenderweise habe ich mich in meinem Verein umgehört und dort rennen wohl die Thüringer Kollegen regelmäßig mit dem Schießbuch zur Behörde. Scheint dort wohl normal zu sein. Jedenfalls machen die dann Kopien der Schießbücher, welche sie einbehalten...

 

Thüringen 2023 oder Thüringen 1983...?

 

Nur so ein Gedanke. 

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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Ösophagus:

Andererseits nerven mich Behörden die sich nicht an die Spielregeln halten und offenbar diese auch nicht kennen bzw. selbst neue erfinden.

Bitte nicht mitmachen und ab jetzt über Verband/Anwalt agieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ösophagus:

Erschreckenderweise habe ich mich in meinem Verein umgehört und dort rennen wohl die Thüringer Kollegen regelmäßig mit dem Schießbuch zur Behörde. Scheint dort wohl normal zu sein. Jedenfalls machen die dann Kopien der Schießbücher, welche sie einbehalten - und dann genügt das. Einerseits möchte ich endlich meine Ruhe haben und ziehe in Erwägung, meine Schießnachweise direkt vorzulegen. Andererseits nerven mich Behörden die sich nicht an die Spielregeln halten und offenbar diese auch nicht kennen bzw. selbst neue erfinden.

 

Sag dem Anwalt schnellstens Tschüssing und nimm dir deine neuen Schützenkollegen zum Vorbild und leg einfach die Nachweise vor.

 

Ansonsten zahlt du deinem Anwalt nen Haufen Kohle, und wenn du klagst, verlierst du mächtig. Dann bekommst Du zwar vom Anwalt zu hören "ja, wir haben zwar verloren, aber moralisch sind wir trotzdem im Recht" oder irgendwas ähnlich geistreiches, und dann machst du es wie deine Schützenkollegen und legst einfach die Nachweise vor.

 

Wie auch immer, ist natürlich deine Entscheidung.

Geschrieben

Also die erste anwalt rechnung

ist nicht allzu hoch.

ich hoffe dennoch du bist rechtschutzversichert.

der streitwert für solche dinge ist meist nicht sehr hoch.

bei meiner klage waren das 5000 euro.

daran wird die Gebühr berechnet die der anwalt in rechnung stellen darf.

sehr viel wird das nicht sein

aber selbst wenn du gewinnst

-

das geht dann weiter

verwaltungsgericht

ovg

Bvg

karlsruhe

bis zum bvg zahlt die rechtschutz

danach zahlst du den deckel….

also spätestens beim bvg aufhören

 

viel glück

 

vielleicjt gibst du denen einfach deine schiessbücher - wenn du welche hast ?

ich weiss das die kein anrecht drauf haben 

aber

ich würde sowas nicht nicheinmal anfangen….

entscheiden musst du dich

lass dich nicht von anderen belabern - es ist dein geld

deine zeit

Dein hobby.

 

ich kann dir aber mal vorab sagen was der bds vorsitzende damals zu mir gesagt hat :

 

warum sind sie nicht einfach in eine andere stadt gezogen….

 

so richtig viel rückendeckung kannst du nicht erwarten

 

frank

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Ösophagus:

Die WKB ist noch nicht zurück

 

Schreib bitte endlich W B K. 

 

Ansonsten viel Glück in der Sache.

Bearbeitet von Vroma
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Geschrieben

Das die Rechtsschutz Berufung und Revision bezahlt ist schon eher selten. 

Die zahlen nur bei ausreichenden Erfolgsaussichten und da muss die Berufung zur nächsten Instanz schon sehr gute Gründe haben. 

Geschrieben

Momentan warte ich noch auf den zweiten Nachweis über meine Aktivität von meinem alten Verein. Mein aktueller Verein kann mir aufgrund des Umzuges lediglich die Aktivität innerhalb der letzten 16 Monate attestieren. Sobald der andere Verein mir ebenso eine Bescheinigung ausstellt, geht das zur Behörde. Falls sich dann nichts tut bzw. man noch immer die WKB nicht zurückbekommt, werde ich wohl doch die Schießbücher vorlegen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ösophagus:

 Falls sich dann nichts tut bzw. man noch immer die WKB nicht zurückbekommt, werde ich wohl doch die Schießbücher vorlegen.

 

Vergiss nicht, dein Rückgrat auch mit abzugeben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Ösophagus:

MSobald der andere Verein mir ebenso eine Bescheinigung ausstellt, geht das zur Behörde. Falls sich dann nichts tut bzw. man noch immer die WKB nicht zurückbekommt, werde ich wohl doch die Schießbücher vorlegen.

 

Na siehste, geht doch.

 

Und die selbsternannten "Freedom-Fighter" hier im Forum können Dir ja ansonsten auch gerne die Prozess- und andere Kosten bezahlen, wenn du es dir anders überlegen solltest und wirklich diesen Blödsinn mit dem "Klagen" durchziehen willst.

 

Vermutlich ist dann aber die Hilfs- und Spendenbereitschaft unter diesen Homies nicht mehr ganz so groß.

 

Bearbeitet von GermanKraut

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