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IGNORED

Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ich bin seit letztem Jahr von Bayern nach Thüringen umgezogen und habe kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben. Entsprechend habe ich die dafür notwendigen Unterlagen bei meiner thüringer Behörde eingereicht und war erstaunt, was sich im Fortgang ereignet hat. Statt simpel die Waffen ein- und auszutragen wird nun gleich neben dem Bedürfnis nun auch offenbar die Rechtmäßigkeit der WKB angezweifelt. Angeblich finden sich in meiner Akte der bayerischen Kollegen wohl keine Hinweise zum Bedürfnis, abgesehen natürlich von den ausgestellten WKB (grün und gelb). Meine Behörde fordert mich nun ernsthaft auf, ich solle Bilder von meinem Schrank, meine fast fünf Jahre alten Schießnachweise vor der WKB-Beantragung (12/18) nachreichen und auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war. Weiterhin soll ich für den Besitz die letzten 24 Monate schießsportliche Aktivität nachweisen. Dies bitte innerhalb von einer Woche und natürlich samt dem Schießbuch im Original(!).

 

Was sagt ihr dazu?

 

 

 

Bearbeitet von Ösophagus
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ösophagus:

Hallo,

 

ich bin seit letztem Jahr von Bayern nach Thüringen umgezogen und habe kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben. Entsprechend habe ich die dafür notwendigen Unterlagen bei meiner thüringer Behörde eingereicht und war erstaunt, was sich im Fortgang ereignet hat. Statt simpel die Waffen ein- und auszutragen wird nun gleich neben dem Bedürfnis nun auch offenbar die Rechtmäßigkeit der WKB angezweifelt. Angeblich finden sich in meiner Akte der bayerischen Kollegen wohl keine Hinweise zum Bedürfnis, abgesehen natürlich von den ausgestellten WKB (grün und gelb). Meine Behörde fordert mich nun ernsthaft auf, ich solle Bilder von meinem Schrank, meine fast fünf Jahre alten Schießnachweise vor der WKB-Beantragung (12/18) nachreichen und auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war. Weiterhin soll ich für den Besitz die letzten 24 Monate schießsportliche Aktivität nachweisen. Dies bitte innerhalb von einer Woche und natürlich samt dem Schießbuch in Original(!).

 

Was sagt ihr dazu?

 

 

 

Wie immer, nix sagen, Anwalt nehmen.

 

 

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Ösophagus:

Meine Behörde fordert mich nun ernsthaft auf,

 

a) ich solle Bilder von meinem Schrank,

 

b) meine fast fünf Jahre alten Schießnachweise vor der WKB-Beantragung (12/18) nachreichen und

 

c) auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war.

 

d) Weiterhin soll ich für den Besitz die letzten 24 Monate schießsportliche Aktivität nachweisen.

 

e) Dies bitte innerhalb von einer Woche und natürlich samt dem Schießbuch im Original(!).

 

a) Machen und hinschicken. Tresor zu von außen, Tresor offen und Typschild. Wenn noch Kaufbelege da sind, die ebenso. Man ist ja kooperativ.

 

b) Rechtsanwalt. Du bist umgezogen und sollt noch uralte Nachweise vorrätig haben? Hatte doch alles deine bayerische Behörde. Nicht Dein Problem!

 

c) und e) siehe b)

 

d) Lass dir von deinem Verein bestätigen, dass du in ENTWEDER in den letzten 24 Monaten ODER den letzen 12 Monaten sportlich aktiv gem. WaffG (neu) warst, WENN deine WBK nicht bereits älter als 10 Jahre ist. Dann ANWALT.

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Geschrieben

Und im Schriftverkehr nach Möglichkeit "WBK" schreiben, sofern eine Waffenbesitzkarte gemeint ist. Sonst wirkt es befremdlich, auch wenn bei der Sachlage verständlicherweise Aufregung im Spiel ist.

Geschrieben

Die Bilder vom Schrank würde ich - wie Sal-Peter schon geschrieben hat - auch umgehend schicken, ist ja auch kein großer Aufwand.

 

Die andere Frage ist, was in der Akte, die von Bayern nach Thüringen gegangen ist, drinsteht.

Es wäre ein Option, darin mal Einsicht zu nehmen, damit Du weißt, was bei der "neuen" Behörde konkret vorliegt.

Das wäre sicherlich auch kurzfristig möglich.

 

Du scheibst, Du hast "kürzlich eine Waffe verkauft und eine neue erworben" - gelbe WBK?

Geschrieben (bearbeitet)

Wie grizzly45 schon geraten hat, wäre die einfachste und sicherste Möglichkeit, damit zum Anwalt zu gehen.

 

Aber vielleicht ist die Akte nur durch irgendeinen blöden Zufall unvollständig?

Auch vor 5 Jahren hat doch wohl keine Behörde eine WBK ohne entsprechende Nachweise ausgestellt.

Wie war der Kontakt zu der bayrischen Waffenbehörde, eventuell mal dort nachfragen?

Hast Du noch Kopien vom Antrag für die Gelbe und den erforderlichen Nachweisen?

 

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Elo:

(...)

 

Aber vielleicht ist die Akte nur durch irgendeinen blöden Zufall unvollständig?

Auch vor 5 Jahren hat doch wohl keine Behörde eine WBK ohne entsprechende Nachweise ausgestellt.

Wie war der Kontakt zu der bayrischen Waffenbehörde, eventuell mal dort nachfragen?

Hast Du noch Kopien vom Antrag für die Gelbe und den erforderlichen Nachweisen?

 

 

Nein, nein und dreimal nein! Das ist Arbeit der Behörde, dafür bekommt sie Steuergelder und Gebühren. Da wird gar nichts nachgereicht. Man füttert doch einen offenbar komplett unfähigen SB nicht auch noch an. Da hilft nur die volle Härte des Gesetzes: Anwalt nehmen und zwar ganz schnell.

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 12 Minuten schrieb Hinnerk2005:

Nein, nein und dreimal nein! ... Da wird gar nichts nachgereicht.

Auch ich hatte ja geschrieben, es wäre die einfachste und sicherste Möglichkeit, damit zum Anwalt zu gehen.

 

Bisher weiß der TE aber offenbar nicht, was konkret in der Akte steht.

Wenn aber hier schlicht nur ein paar Unterlagen "verloren" wurden, läßt sich das eventuell sehr einfach beheben.

Ohne möglicherweise hohe Kosten zu verursachen, die später ggf. nicht oder nicht vollständig erstattet werden.

 

Auch in die Überlegung einbeziehen - die im WaffR bekannten Anwälte können auch auf Basis von Honorarvereinbarungen arbeiten.

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb pescator:

Die Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt.

 

Da hätte ich Zweifel.

 

Siehe hier: § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz - Akteneinsicht durch Beteiligte

 

Abgesehen von dem Recht aufgrund Gesetz - man kann einfach höflich fragen und und sich ggf. gemeinsam die relevanten Unterlagen anschauen. Es mag durchaus Behörden geben, die ein solches Problem auf möglichst einfachem Weg beilegen möchten und dabei Hilfestellung leisten.

Wie die Behörde in Thüringen da eingestellt ist, läßt sich natürlich als Außenstehender nicht sagen.
Gibt aber vielleicht Leute im Verein, die da Erfahrungswerte haben?

 

Siehe dazu: § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz - Beratung, Auskunft ...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Elo:

Wenn aber hier schlicht nur ein paar Unterlagen "verloren" wurden

Dann hätte die Behörde das aber auch sagen können: "Beim Umzug der Akte sind möglicherweise Unterlagen verloren gegangen. Wir bitten sie x y und z nochmal wenn möglich in Kopie nachzureichen oder bei einem Termin zu erörtern." Das ist was anderes als "Hallo Neuanwohner, wir beabsichtigen Ihre WBK zu widerrufen weil sie rechtswidrig erlangt wurde. Was haben Sie dazu zu sagen?"

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Ösophagus:

und auch den Nachweis, dass meine damals erworbene Waffe (inzwischen bereits wieder verkauft) für den Sport geeignet war.

Ich frage mich, wie die sich das vorstellen ?

 

Wie kommunizieren die mit Dir ? Per Mail, was da ja schon mal deutlich vereinfacht ?

Ich würde, auch wenn die sehr strange erscheinen, trotzdem nicht gleich auf Konfrontation gehen.

Zuerst mal die Fotos rübermailen, was ja kein Problem sein sollte, und dann die Frist auf mindestens 2 Wochen erhöhen.

Die hat man auch Zeit zum Eintrag einer Waffe, somit sollte man sie Dir auch zugestehen. Und damit würdest Du erkennen,

ob die zumindest minimal kooperativ oder wirklich komplett anti sind.

Bearbeitet von MB69
Geschrieben

Ich bin auch kein Freund von Konfrontation und Anwalt, verstehe aber, daß es manchmal ratsamer ist. Ich frage mich nur, bei wem bleiben die Kosten hängen? Was kostet das überhaupt? Bekommt der klagende sein Geld zurück wenn er recht hat? Zu sagen man solle sich einen Anwalt nehmen hört sich erstmal immer leicht an, aber das ist es nicht. Und wenn man noch auf den Kosten sitzen bleibt, umso schlimmer. Dann könnten die Behörden ja mit absurden Forderungen jeden aus dem Sport vertreiben, der sich keinen Anwalt leisten kann. 

Geschrieben
6 hours ago, Hinnerk2005 said:

Da hilft nur die volle Härte des Gesetzes

 

Welche Härte denn? Ein Straftatbestand Dummheit im Amt existiert nicht, noch nicht einmal einer für Böswilligkeit im Amt. Disziplinarrechtlich werden die auch kaum geahndet, außer man verdirbt es sich mit dem Falschen.

 

Ein Anwalt kann Dir sicher Arbeit abnehmen, aber tut er natürlich kostenpflichtig. Er kann auch (hoffentlich) rechtssicherer formulieren, aber reine Tatsachen, die sie vermutlich eh schon haben, und die zur Ausstellung der WBK nötig waren, scheinen mir jetzt auch kein so riskantes Thema.

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Geschrieben

1. Rechtsschutz vorhanden? Evtl. über Verband?
2. direkt zum Anwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

3. nichts vorab der Behörde schicken, auch keine Bilder vom Schrank. Allenfalls die Mitteilung, dass man sich anwaltlicher Hilfe bedient.

4. Akteneinsicht über Anwalt beantragen. Akteneinsicht wird persönlich allenfalls vor Ort gewährt, Anfertigung von Kopien stehen im Ermessen der Behörde….weiteres Eskalationspotential. 
5. Kostentragung ergibt sich aus Ziffer 1, falls nicht, je nach Waffenanzahl ein paar hundert Euro netto, evtl. Pauschale mit RA für die einzelnen Tätigkeiten vereinbaren (Akteneinsicht, Schreiben an Behörde).

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb P22:

nichts vorab der Behörde schicken, auch keine Bilder vom Schrank. Allenfalls die Mitteilung, dass man sich anwaltlicher Hilfe bedient.

Kann man schon machen.... Muss man aber nicht. 

Weil:

klar ist natürlich: man überspringt damit auf der Eskalationsleiter gleich einige Sprossen... 

 

Ich würde das ganze erstmal so angehen, wie @Sal-Peteroben geschrieben hat.

So kann man ganz einfach  zeigen, daß man gerne mit hilft die Welt sicherer zu machen. 

Zum Anwalt kann man immer noch, wenn die Behörde wirklich auf Krawall gebürstet ist, was man anhand eines Schreibens noch nicht sagen kann. 

 

Vielleicht ist der SB auch einfach faul ähh bequem und sagt sich: soll der Kunde mal ran schaffen, bevor er sich die Mühe macht und bei der alten Behörde anfragt... 

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Geschrieben

Wenn Du mit der alten Behörde gut konntest, vielleicht da mal anrufen, das denen vorgeworfen wird, das sie WBKen zu unrecht ausstellen.

 

Ist ja aus Thüringen nicht nur ein Vorwurf allein an dich sondern auch deine alte Behörde.

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Geschrieben

Die Daten der Aufbewahrung nachreichen kommt regelmäßig vor. Die sind vor Jahren nicht so detailliert aufgenommen worden. Jetzt bei einem Umzug nachvollziehbar. Bedürfnis nachweisen - also Vereinsmitgliedschaft - ist Standard. Aber darüber hinaus, vor allem die nicht mehr im Besitz befindlichen Waffen, ist schon merkwürdig.

 

Bist du im BDS?

https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html

Mit der Geschäftsstelle in Berlin Kontakt aufnehmen und um ein Gespräch mit Herrn Falk bitten.

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Geschrieben
42 minutes ago, P22 said:

5. Kostentragung ergibt sich aus Ziffer 1, falls nicht, je nach Waffenanzahl ein paar hundert Euro netto, evtl. Pauschale mit RA für die einzelnen Tätigkeiten vereinbaren (Akteneinsicht, Schreiben an Behörde).

 

Wobei einem klar sein muss, dass die Stundenanzahl qualifizierter Arbeit die man für ein paar hundert Euro bekommt, sich in argen Grenzen hält. Natürlich gibt es Anwälte, die für deutlich weniger in der Stunde arbeiten als ein Handwerksmeister in einem Handwerk, das Diagnose und Verstehen unbekannter und komplexer Probleme voraussetzt, sagen wir Automechaniker, aber das hat dann vermutlich auch einen Grund. Die Unzufriedenheit, die viele Leute mit ihren Anwälten haben, ist oft nicht ganz unberechtigt, aber sie hat einen wirtschaftlich leicht nachvollziehbaren Grund.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Ösophagus:

Hallo,

 

ich bin seit letztem Jahr von Bayern nach Thüringen umgezogen und habe .....

 

Was sagt ihr dazu?

 

 

 

Fotos vom Schrank finde ich ok. Das erspart Dir einen Hausbesuch.
Da gabs doch die Änderung, hinsichtlich der Waffenschränke, bei Euch?

Zum Rest.. pfuuhh, ohne vorheriger sachkundiger Rechtsberatung würde ich da erst einmal nichts tun!

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Rschrbg
Geschrieben

Insofern es bei Dir noch keine Aufbewahrungskontrolle gab,, haben die nen Anspruch darauf zu sehen wo Du den Kram

aufbewahrst. Also sind die Bilder vom Schrank für mich OK, die würden Sie auch bekommen.

Ich würde versuchen alles weitere durch ein klärendes Gespräch vom Tisch zu bekommen.

Sollte das scheitern, würde ich mir einen GUTEN RA suchen, nich einfach irgendeinen, sondern einen der Waffenrecht / Verwaltungsrecht macht.

und nicht den der in Düsseldorf ansässig ist.....

Geschrieben
7 minutes ago, ALBA said:

Ich würde versuchen alles weitere durch ein klärendes Gespräch vom Tisch zu bekommen.

Dümmer geht es nicht. Nicht gelernt aus der Vergangenheit und den unzähligen Vorfällen?

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