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IGNORED

Gebrauchten Revolver gekauft, hulsent lassen sich nicht auswerfen


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SolarFire:

Könnte eine Patrone sein die stark lidert.

Zumindest die Tatsache, daß sie vorher leicht rein gehen spricht dafür. 

Wenn ich viel geschossen und wenig geputzt habe, dann merke ich auch, wie immer mal wieder Hülsen schwer raus gehen. Die fallen dann aber auch nicht mehr alleine komplett rein. Man muss dann schon hinten drauf drücken zum laden... 

Und ja... Ich schieße den Revolver deutlich öfter, als ich ihn putze :wacko2:

 

Ich würde also auch dazu raten, erstmal eine andere Munition zu versuchen, bevor die Waffe zurück an den Händler geht... 

Geschrieben
11 hours ago, SolarFire said:

Könnte eine Patrone sein die stark lidert.

 

Was theoretisch auch mit aus irgendwelchen Gründen--in der Patrone oder im Revolver--entstehenden Überdruckverhältnissen zu tun haben könne. Ich würde es mal zunächst mit bekannten Schlappladungen versuchen, .38 und wenn die gehen schwache .357, vorausgesetzt, alles sieht sauber und glatt aus.

Geschrieben

Der Hinweis, zunächst Fabrikmunition diverser Hersteller zu versuchen, wurde ja schon genannt.

 

Ich stand vor dem gleichen Problem.

 

Ich habe bei einem meiner S&W Revolver festgestellt, dass bestimmte Fabrikmunition, bzw. deren Hülsen sich schwerer entfernen lassen als andere.

 

Je dünner die Hülsenwandung und je "günstiger" das Hülsenmaterial, desto mehr dehnt sich die Hülse aus und neigt weniger dazu, in die Ursprungsform zurückzukehren.

 

Mit hohem Druck ist der Effekt noch grösser.

 

Das gilt in meinem Fall nicht nur für Fabrikmunition, sondern auch für die wiedergeladenen Hülsen bestimmter Hersteller.

 

Als dieses Problem bei mir auftrat, habe ich die Kammern nummeriert, jeweils eine Patrone verschossen, die Patronen der entsprechenden Kammer zugeordnet, alle Hülsen vorher und nachher vermessen.

Das ganze mit verschiedenen Herstellern. Ein wahnsinniger Aufwand.

 

Letztendlich konnte ich feststellen, dass alle Hülsen im CIP Maß waren und keine Aufbauchungen oder Schleifspuren, die auf Dellen hindeuten, am Hülsenkörper hatten. Demzufolge sollten auch alle Kammern I.O. sein.

 

Ich habe da viel gelernt und beobachtet. Insbesondere, wie stark und unterschiedlich sich Hülsen ausdehnen. Der Bereich in welchem der Zündkanal läuft bleibt von der Expansion eigentlich unberührt. Hier ist schön zu erkennen, wie sehr sich Hülsen ausdehnen.

 

.38 Spl. hat nie Probleme bereitet.

 

Die Hülsen des Herstellers Geco in .357 z.B., verursachen bei mir Schwierigkeiten beim Auswerfen, interessanterweise die Hülsen des selbern Herstellers im meinem S&W in .22lr auch. Da klemmen die Hülsen richtig fest. Die alten Chargen von Geco hingegen, wie auch die .38 Spl. von Geco. bereiten keine Probleme.

 

G.F.L ( Fiocchi ) kann ich als Fabrikpatronen einfach auswerfen, als wiedergeladene Hülse wird es schwieriger, gleiches gilt auch für CBC (Magtech).

 

S&B fallen eigentlich (fast) immer beim Betätigen des Auswerfers heraus, auch als wiedergeladene Hülsen.

 

Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest, wie es weiter geht.

 

Gruß Inst

 

 

Geschrieben

Ich bekomme in letzter Zeit öfter mit, dass die Revolverschützen, die schon lange/sehr lange schießen bemängeln, dass das in letzter Zeit

häufiger vorkommt, explizit bei Geco und Magtech.

So auch gerade deutlich bei unseren KM mit der Vereinswaffe erlebt.

Der Verdacht ist, dass die Hersteller versuchen die hohen Rohstoffkosten durch immer dünnwandigeres Hülsenmaterial zu kompensieren.

Und die dehnen sich halt bei hohen Drücken noch mehr aus, werden noch stärker an die Kammerwand gepresst.

Von daher würde ich auch zuerst, vor allem Verschicken usw., mal verschiedene Sorten testen. In gut gereinigten Trommel-Kammern,

Ausstosser usw.

Geschrieben
Am 21.4.2023 um 09:58 schrieb callahan44er:

Auf deine Kosten zurück schicken? Ist der mittem Klammerbeutel gepudert worden? Das ist nen Garantiefall!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei einem Händler gebraucht gekauft. Gebraucht ist das Zauberwort. Nix Garantie, maximal eine 1-jährige Gewährleistung, wenn nicht selbst verschuldet. Wenn 14 Tage vorbei geht auch kein Rücktritt mehr vom Kauf wegen Onlinekauf. Um zu schauen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt muss die Waffe erst einmal zum Händler und nach der Beschreibung würde ich als Händler auch erstmal keine Versandkosten übernehmen. Wenn berechtigt wird zurückerstattet, wenn unberechtigt kommt der Rückversand für den Kunden noch obendrauf.  

Geschrieben

Wie im Beitrag von Canon Balls  die Trommel polieren und ja kein Fett oder Öl in die Trommel oder an die Patrone.

 Zum letzen Beitrag, wenn der Händler mit S&B schießt und dann keine Probleme hat dann ist das kein Garantiefall ...dann kannst du dich an S&W wenden 

oder an den Munhersteller...  . 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rene2109:

zurückerstattet

Toller Händler wärst du. Ja Gewähr........man kann auch erstmal den Verdand zusagen und wenn unberechtigt hat man die Waffe und cerlangt dann die VK!

Gut zum Händler ginge das Ding bei mir mit DHL. Die 8.- kann ich verknusen!

 

Hatte sowas ähnliches gerade bei einem M27. In immer die selben 2 Kammern passten selbstgeladene Patronen nicht. In die anderen 4 schon. Merkte man nur im Double Action. Auch ging nicht alle Fabrikmuni. Der Fehler war also eindeutig. Der Händler stellte sich auch so blöd an und ich hatte das Gefühl der will die 14 Tage aussitzen. Also am 14ten Tag widerrufen. Konnte er dann direkt behalten. Neues Modell 27 gefunden und da passte alles.

Geschrieben

Der Händler meint ich soll das einfach als DHL Paket mit 5000€ Wert aufgeben...

Kann mir nicht vorstellen daß man Waffen so verschickt.

Das ist mir viel zu unsicher.

Was meint ihr?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb KemoSabe:

Der Händler meint ich soll das einfach als DHL Paket mit 5000€ Wert aufgeben...

Kann mir nicht vorstellen daß man Waffen so verschickt.

Das ist mir viel zu unsicher.

Was meint ihr?

 

 

Was denkst du wie die Waffen vom Importeur/Grosshändler zum Händler kommen?

 

Wenn es dir zu unsicher ist, wähle halt ne andere Versandart, bist ja offensichtlich Ü18 und in der Lage selbst Entscheidungen zu treffen.........aber da brauchst dann eher keine Erstattung der (Gesamt-)Kosten vom Händler erwarten.

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Geschrieben
Am 22.4.2023 um 12:28 schrieb inst200:

Die Hülsen des Herstellers Geco in .357 z.B., verursachen bei mir Schwierigkeiten beim Auswerfen

Jep hatte neulich genau das gleiche Problem - musste die beim Wettkampf förmlich aus der Trommel prügeln.

Geco Hülsen mag mein 44er auch nicht besonders. Fürs Wiederladen setzte ich nur noch auf Starline/Magtech.

Geschrieben

 

vor 46 Minuten schrieb KemoSabe:

Der Händler meint ich soll das einfach als DHL Paket mit 5000€ Wert aufgeben...

Was meint ihr?

 

DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut.

Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem.

 

Gewerblich sieht das anders aus.

 

Inst

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb inst200:

 

 

DHL schließt den Versand von Schußwaffen durch Privatpersonen in seinen AGB aus. So genanntes Verbotsgut.

Wenn mit der Sendung etwas "schief" läuft, hast Du ein nicht unerhebliches Problem.

 

Gewerblich sieht das anders aus.

 

Inst

 

Durch das x-fache wiederholen wird diese FALSCHE INFO halt nicht besser!

 

DHL schliesstr das nur INTERNATIONAL aus, nicht NATIONAL!

 

Aber du kannst mir ja sicher zeigen wo das steht, hier der entsprechende Passus der AGB:

2 Vertragsschluss; Ausschluss von Leistungen (Verbotsgut)
(1) Beförderungsverträge kommen für Sendungen, deren Beförderung nicht nach
Absatz 2 ausgeschlossen ist, durch deren Übergabe durch oder für den Absender
und deren Übernahme in die Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen
(„Einlieferung“ bzw. „Abholung“) nach Maßgabe der vorliegenden AGB
zustande. Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beförderungsvertrages
zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2 näher bestimmten
ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) sind. Entgegenstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung, Lagerung, Verwendung
oder Verwendungszweck gegen anwendbare gesetzliche oder behördliche
Verbote einschließlich außenwirtschafts- und verbrauchssteuerrechtlicher
Bestimmungen oder Genehmigungspflichten verstoßen; dazu gehören auch
Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums
verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten
(Markenpiraterie);
2. Sendungen, für deren Beförderung eine besondere Behandlung durch DHL
(z. B. Einhaltung einer bestimmten Temperatur, Einholung einer öffentlichrechtlichen
Genehmigung, Bewilligung oder Entscheidung oder eine Anzeige
bei einer Behörde) erforderlich ist;
3. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf
und trotz ausreichender Verpackung objektiv geeignet sind, Personen
zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen;
4. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
ausgenommen sind wirbellose Tiere (z. B. Bienenköniginnen und
Futterinsekten), sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen
gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
5. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt,
soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen
Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt;
6. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- Euro brutto;
die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB bleiben von dieser
Wertgrenze unberührt;
7. Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände,
Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, gültige Briefmarken
oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall
keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden
können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- Euro brutto
enthalten; Näheres bestimmt die „Liste der zulässigen Inhalte“;
8. alle vom selben Absender am selben Tage übergebenen Sendungen an
denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 7 im Gesamtwert von mehr als
500,- Euro brutto enthalten.

Bearbeitet von CZM52
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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb CZM52:

 

Durch das x-fache wiederholen wird diese FALSCHE INFO halt nicht besser!

 

Ja, da hast Du recht. International ist das explizite ausgeschlossen.   

 

National nicht. Mein Fehler.........

DHL äußert sich hierzu wie folgt:

 

"Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen.

Waffen können national transportiert werden - wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt........"

 

Sorry

Inst

Geschrieben

Der erste Schritt sollte es sein die preiswerteste Loesung zu finden. Eine gruendliche Reinigung der Kammer mit einer Bronze- oder Messingbuerste und einem Reinigungsoel, gegenenfalls an einem kurzen Reinigungsstab und bei langsamer Umdrehung in einer Bohrmaschine wird die Kammer ohne Beschaedigung reinigen.

Bei einer Stahlbuerste ist die Gefahr des Verkratzen recht hoch, etwas weniger bei Korth oder Manurhin Revolvern, die durch die Materiualverdichtung eine besonders harte Oberflaeche haben. Trotzdem empfahl Willi die Reinigung hoechstenfalls mit feiner Stahlwolle.

Da nicht bekannt ist, ob der Vorbesitzer viel .38 Special aus der Waffe verschossen hat, wuerde ich erfahrungsgemaess, auch wenn die ungeschossenen Patronen gut geladen werden koennen, eine Reinigung im vorderen Bereich der Kammer empfehlen wenn die Reinigung mit der Buerste das Problem nicht behebt. Vieleicht ist im Verein des OP ein Wiederlader, der eine .357 Magnumhuelse vorn soweit aufweitet, dass sie beim Einfuehren jede verhaertete Carbonschicht entfernt.

Geschrieben
Am 24.4.2023 um 09:05 schrieb KemoSabe:

einfach als DHL Paket mit 5000€ Wert aufgeben...

 

wie hoch ist denn der preis  der waffe wirklich?!?

wenn das nicht der wert der waffe ist immer den betrag (beim versand) zur versicherung heranziehen der dem am nächsten kommt...

Geschrieben

Da wir hier von Legierungen reden und sicherlich keinem perfekt kubisch flächenzentriertem Material ist eine Verdichtung doch nichts ungewöhnliches.

Wir reden hier ja bestimmt nicht von einer Planck Dichte, sonst wäre das Gewicht des Revolvers mit 10^93 g/cm3 doch etwas hoch :D

 

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