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IGNORED

Jagdschein an Nazi


Lusches

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vor 26 Minuten schrieb GermanKraut:

Wo liegt denn das Problem, das ein verurteilter Nazi den Jagdschein machen kann?

 

Nochmal: Das Ablegen einer Jägerprüfung ist ungleich dem Erlangen eines Jagdscheins, sondern lediglich eine Voraussetzung dafür.

Und gerade bei der Ausstellung des ersten Scheins prüfen die Behörden besonders gründlich.

 

Ich verbuche das also mal unter der Rubrik "Presse und Waffenschein".

 

Abs4

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vor 59 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

ich hoffe Du glaubst den Schxxß nicht auch selbst den Du schreibest!!!!!!!

Schau doch selbst:

 

https://openjur.de/u/2326605.html

 

Verurteilter Frauenvergewaltiger und -mörder bekommt den Jagdschein und darf mit Schußwaffen jagen und töten.

 

Falls Du das unglaublich findest:

 

Ich auch.

 

Von daher weiß ich auch nicht, warum man sich hier über den verurteilten Nazi und seinem Jagdschein so aufregt.

 

Das kann man ja leider noch problemlos toppen.

 

Aber darüber scheint sich komischerweise keiner aufzuregen.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 14 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wirklich ein krasser Vorgang.

 

Lebenslang plus besondere Schwere der Schuld wegen Mord, dann auf Bewährung raus plus Straferlass und jetzt Jagdschein und Waffenbesitz.

 

Besten Dank auch.

 

Ein verurteilter Frauenmörder- und Vergewaltiger und ein verurteilter Nazi.

 

Beide mit Jagdschein und völlig legal im Besitz von halbautomatischen und großkalibrigen Schußwaffen.

 

Ja, wahrlich eine echte Bereicherung für die Jägerschaft und deren Ansehen in der Öffentlichkeit.

 

Da müssen die Jäger in Deutschland ja wirklich stolz drauf sein, solche Kandidaten in ihren Reihen zu haben und gemeinsam mit ihnen das Jagdleben teilen zu dürfen.

 

Gratulation.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

Wo liegt denn das Problem, das ein verurteilter Nazi den Jagdschein machen kann?

 

Verurteilte Frauenmörder und -Vergewaltiger können den ja auch problemlos machen und dürfen dann mit ihren Schußwaffen jagen und töten.

 

Da regt sich doch auch keiner drüber auf, also was soll's?

 

Genauso wie Geisteskranke in Foren posten dürfen. 

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vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Ein verurteilter Frauenmörder- und Vergewaltiger und ein verurteilter Nazi.

 

Beide mit Jagdschein und völlig legal im Besitz von halbautomatischen und großkalibrigen Schußwaffen.

 

Ob der Vorbestrafte aus Mecklenburg-Vorpommern (was ist übehaupt ein "verurteilter Nazi"?) tatsächlich einen Jagdschein bekommt, bleibt abzuwarten, bisher hat er ja ganz offensichtlich nur die Prüfung abgelegt.

 

Was den 1987 Verurteilten angeht, ist es doch die ganz grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft einem Straftäter eine neue Chance einräumen soll oder will.

Hier ist es natürlich ein extremer Fall, bei dem ich auch ein ungutes Gefühl habe, aber trotzdem kann das dann kein Grund sein, die Gesetze zu verbiegen.

Genauso werden ja auch dringend Tatverdächtigte aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der Prozeß nicht rechtzeitig beginnt oder auch verurteilte drogensüchtige Täter kommen aus der Strafhaft, weil kein Therapieplatz frei ist.

Oder ein ehemaliger KZ-Aufseher Ü90 wird mittels Krankentransport vom Pflegeheim in den Gerichtssaal verbracht.

Alles in einheitlicher Anwendung der Gesetze ...

 

Das OVG hat nun gesagt - wie ich es verstanden habe - es kommt vordringlich auf die Prognose für die Zukunft an, nicht mehr so sehr auf lange zurückliegende Taten.

Wenn man mehr über die Person erfahren will, ist übrigens auch das vorangegangene Urteil des VG aufschlußreich.

Ob es letztlich zur Erteilung des Jagdschein kam, läßt sich nicht sagen, weil das Urteil ja vorbehaltlich der Ergebnisse der nach § 5 Abs. 5 WaffG einzuholenden Erkundigungen erfolgte.

Es scheint ja insbesondere um die Weiterführung des von den Eltern betriebenen Dam- und Rotwildgeheges zu gehen, vielleicht einigt man sich auf Beschränkungen oder Auflagen?

Ich bin weiter der Meinung, daß grundsätzlich alle Menschen eine zweite Chance verdienen.

Aber wie schon geschrieben, hier muß ich zugeben, daß ich ein ungutes Gefühl habe ...

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vor 14 Minuten schrieb Elo:

Vorbestrafte

 

Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a) wegen eines Verbrechens oder
b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
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vor 6 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich bekomme da Pickel. 

Ich auch.

 

Aber so sagt es das Gesetz. Wer also 15 Jahre im Bau war, kann direkt danach auf "Weiße Weste" plädieren, wenn er nicht ein Waffenverbot kassiert hat. Egal, was der Strolch getan hat. Strafe ist verbüßt, Schulden somit bezahlt. Finde ich auch nicht gut. Aber das interessiert niemanden, solange ich mich nicht irgendwo festklebe oder klebrigen Reisbrei einem Richter oder Politiker oder einem millionenschweren Bild ins Gesicht kippe.

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7 minutes ago, Sal-Peter said:

Wer also 15 Jahre im Bau war, kann direkt danach auf "Weiße Weste" plädieren, wenn er nicht ein Waffenverbot kassiert hat.

Weil er dann resozialisiert ist.

Wäre das nicht so, bzw. würde man es nicht schaffen Straftäter zu resozialisieren, könnte man auch gleich die Todesstrafe einführen...

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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Naja, Salpeter. Das mag schon stimmen.

 

Aber Mord mit besonderer Schwere der Schuld - und dann wieder frei und legal bewaffnet … ne, oder?
 

Ich bekomme da Pickel. 

 

Das geht wohl den meisten hier im Forum so. Meine Wenigkeit eingeschlossen.

 

Da kann man aber nichts gegen machen, sondern muss das akzeptieren.

 

In Zukunft dürfte es aber schwer werden, die Behauptung, dass sich verurteilte Mörder und Vergewaltiger unter den Jägern befinden und diese verurteilten Straftäter völlig legal halbautomatische großkalibrige Schußwaffen besitzen und damit jagen und töten dürfen, zu widerlegen.

 

Denn das Gegenteil wurde ja sehr anschaulich bewiesen.

 

 

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vor 38 Minuten schrieb GermanKraut:

Aber Mord mit besonderer Schwere der Schuld - und dann wieder frei und legal bewaffnet … ne, oder?

Die Gerichte und die Sachverständigen sind zu dem Schluss gekommen, daß von dem ehemaligem Straftäter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Wenn das richtig ist, ist die Entscheidung der Gerichte

für mich nachvollziehbar. Entweder, es besteht die Möglichkeit, das der ehemalige Straftäter weiterhin die Gesellschaft gefährdet, oder eben - mit höchtmöglicher Sicherheit - nicht.

Eine Unsicherheit wird in jedem Fall bleiben. Wenn sie jedoch nicht größer ist, als bei jedem unbescholtenem Bürger auch, ist die gefallene Entscheidung für mich nachvollziehbar und OK.

Da müssen sich die Gerichte auf das Fachwissen der Sachverständigen verlassen.

 

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vor 15 Stunden schrieb David K:

In Berlin weiß ich das nicht, aber Mitgliedschaft bei Reps, NPD gehören dazu. AFD weiß ich nicht.

AFD Mitgliedschaft ist sicher auch schon kritisch, Sadie Partei ja nach wie vor unter dem Radar des Verfassungsschutzes ist. 

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vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

Wer also 15 Jahre im Bau war, kann direkt danach auf "Weiße Weste" plädieren, wenn er nicht ein Waffenverbot kassiert hat.

 

ganz so ist es nicht

 

§5 Abs3  

Zitat

(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher die betroffene Person auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

 

vor 8 Stunden schrieb EkelAlfred:

Aber Mord mit besonderer Schwere der Schuld - und dann wieder frei und legal bewaffnet … ne, oder?
 

Ich bekomme da Pickel. 

Die Gewissheit, dass es genug Schwerverbrecher mit oder auch ohne Verurteilung gibt, die bewaffnet sind, legal oder illegal, relativiert die Aufregung wieder ein bisschen. Man sollte nicht den Fehler machen, den Schusswaffenbesitz auf ein so hohes Podest zu stellen. Weder ist die Kanone zum töten notwendig noch ist es die WBK unbedingt nötig um sowas in die Finger zu bekommen. Man darf wohl oder übel annehmen, dass Waffen in Verbrecherkreisen weit häufiger anzutreffen sind als beim Normalbürger. Ist vielleicht beunruhigend, aber nicht zu ändern und war vermutlich auch schon immer so.

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5 minutes ago, sealord37 said:

Man sollte nicht den Fehler machen, den Schusswaffenbesitz auf ein so hohes Podest zu stellen.

 

Eigentlich nicht. Aber wenn der Gesetzgeber das tut, dann muss die Verwaltung sich gefallen lassen, dass der Bürger sich fragt, ob die bestehenden Gesetze überhaupt und dazu noch sinnvoll umgesetzt werden.

 

Zum Fall der Mörders kann ich nichts sagen. Kann ja sein, dass das wirklich glaubhaft eine Situation war, die sich nicht wiederholen wird, und dass er seitdem einen mustergültigen Lebenswandel führt, der wirklich gar keine Probleme mit Aggressionskontrolle nahelegt. Kann auch sein, dass es offensichtlich ist, dass gerade der Typ besser die Finger von so etwas lassen sollte.

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vor 5 Stunden schrieb Pikolomini:

Die Gerichte und die Sachverständigen sind zu dem Schluss gekommen, daß von dem ehemaligem Straftäter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Und falls doch, dann besteht die Gefahr auch ohne legale Waffe und der Mann hätte in Verwahrung bleiben müssen. Die WBK macht da nur noch einen kleinen Unterschied. Allerdings haben Gerichte und Sachverständige immer wieder gezeigt, dass sie keine verlässlichen Prognosen abgeben können. Immer wieder haben Freigänger, psychisch Kranke oder andere Gewalttäter auf Hafturlaub oder nach Freilassung sofort den nächsten Mord oder die nächste Vergewaltigung begangen. Genauso oft sind Leute die einmal wegen psychischer Auffälligkeit in der Geschlossenen gelandet sind, jahrelang drin geblieben, obwohl sie eigentlich keine Gefahr darstellten, nur weil ein Gutachter vom vorhergehenden abschreibt. Was nun? Alle auf ewig eingesperrt lassen? Alle freilassen? Letztlich kann man nur hoffen, dass sorgfältiger geprüft wird, aber wenn ich sehe, dass der Remmo wegen fehlendem Therapieplatz freigelassen wird, obwohl er noch Jahre zu sitzen hatte...

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vor 14 Stunden schrieb GermanKraut:

Verurteilte Frauenmörder und -Vergewaltiger können den ja auch problemlos machen und dürfen dann mit ihren Schußwaffen jagen und töten.

 

 

Schon wieder die  Leier.

Das hast du jetzt doch sattsam und mehrfach ausgebreitet.

Ist das irgendwie... manisch?

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