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IGNORED

Ist euch diese Verordnung bekannt?


iluvatar

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Ich bin auf folgende Verordnung gestoßen:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/BJNR261000020.html

 

Augenscheinlich werden in dieser Verordnung vom 30.11.2020, alle Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften freigestellt.

Verstehe ich es richtig, dass seit Inkrafttreten dieser Verordnung alle Mitarbeiter von Bundesbehörden, an keine Waffenrechtlichen Auflagen mehr gebunden sind? Diese haben nun unbeschränkten Zugang zu scharfen Schusswaffen?

Ich finde das bemerkenswert. Eventuell interpretiere ich diese Verordnung auch falsch, jedoch würde mich eure Einschätzung dazu mal interessieren.

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Gerade eben schrieb iluvatar:

Ich bin auf folgende Verordnung gestoßen:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/BJNR261000020.html

 

 

 

Augenscheinlich werden in dieser Verordnung vom 30.11.2020, alle Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften freigestellt.

 

Das ist die Verordnung zu §55 Abs 5 WaffG.

 

Gerade eben schrieb iluvatar:

 

Verstehe ich es richtig, dass seit Inkrafttreten dieser Verordnung alle Mitarbeiter von Bundesbehörden, an keine Waffenrechtlichen Auflagen mehr gebunden sind? Diese haben nun unbeschränkten Zugang zu scharfen Schusswaffen?

Im Rahmen ihrer Diensttätigkeit entsprechend den in der Verordnung festgelegten Regeln und den dienstlichen Anweisungen. Nicht "keinerlei" Auflagen, ganz im Gegenteil. Aus dem Behördenfester schießen darf da auch keiner...

Bearbeitet von ASE
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vor 7 Minuten schrieb iluvatar:

 

Verstehe ich es richtig, dass seit Inkrafttreten dieser Verordnung alle Mitarbeiter von Bundesbehörden, an keine Waffenrechtlichen Auflagen mehr gebunden sind? Diese haben nun unbeschränkten Zugang zu scharfen Schusswaffen?

 

Nein, das verstehst du nicht richtig!

Diese Verordnung gilt für die Behörden, nicht für die Mitarbeiter. Der Mitarbeiter selber ist, sofern er eben nicht die Behörde vertritt, an alle auflagen gebunden wie jeder andere Mensch auch. Wenn der Mitarbeiter allerdings im Dienst ist, dann ist er in dienstlichen Belangen von den auflagen befreit weil er die Behörde vertritt. 

Nehmen wir mal an das es nicht so wäre, das Verteidigungsministerium hat z.B. Zugang zu Waffen die Verboten sind, soll nun jede Sekretärin die in Neu Beschaffung oder verkauf involviert ist wegen Handel mit Kriegswaffen angeklagt werden?

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Warum ist das beindruckend? Das ist eigentlich vollkommen logisch.

Das bedeutet ja auch nicht das jede Sekretärin nun mit einem Vollautomaten durch die Büros laufen darf. Es steht geschrieben "soweit diese dienstlich tätig werden". Wenn nun also die Aufgabe der Sekretärin ist das Maschinengewehr aus dem Raum A in den Raum B zu tragen, dann ist Ihr das natürlich erlaubt. Wenn die Putzfrau ein Regal putzen soll in der eine kurze Wichsflinte liegt dann darf sie diese natürlich auch in die Hand nehmen und zum putzen auf die Seite legen. Nix anderes sagt dies aus.

 

Das die Sekretärin das Maschinengewehr nicht aus eigenen Interesse bespielen darf ist dann aber auch klar da sie dann ja nicht dienstlich tätig wird.

 

Und nein, ich habe nicht vermutet das es nur Behörden sind die eh schon Umgang mit Waffen haben. Aber es sind Behörden die, wenn auch nur in Ausnahmefällen oder speziellen Einzelfällen, umgang mit Gegenständen aus dem WaffG haben könnten. Beim Landwirtschaftministerium könnte es dann z.B. Pyrotechnik sein die erlaubnispflichtig ist

 

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vor 27 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Was das Landwirtschaftsministerium jetzt damit zu tun hat, erschließt sich mir aber nicht.

Das Ministerium hieß auch mal "Land- und Forstwirtschaftsministerium",

dann ist klar, um welchen Personenkreis es hier geht. 

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Auf den älteren Dienstausweisen meiner Kollegen steht noch:

 

“… ist befugt, im Dienst unmittelbaren Zwang mit Hilfsmitteln… sowie Personen zu fesseln…“

 

Bei den neueren steht es nicht mehr drauf, aber die Befugnis soll man dennoch noch haben. Ist das plausibel?

 

Dennoch darf von uns keiner Kanonen führen. Wie es mit Pfeffer aussieht weiß ich nicht. 

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vor 8 Minuten schrieb Alex:

Ihr seid auch die einzigsten, die als Rettungsfenster im Lichten Maße 0,60 x 1,00 m habt.

Weil ihr alle so schlank seid, ich weiss ich weiss.:ridiculous:

Nein, die haben einfach mehr Ahnung vom Fensterln.

 

Standardflachwitz, bei jeder Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz zu den zu unterschiedlichen Landesbauordnungen.

 

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Diese Freistellungen hat es wie bereits gesagt in älterer Fassung schon mindestens seit 1976 gegeben (darauf wird auch in § 3 der WaffGBundFreistV verwiesen).

 

Ansonsten gibt es hier noch eine Erklärung vom VDB dazu: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/06042021_fake-news_die_kinderarmee_im_kanzleramt.html

 

Solche Freistellungs-Verordnungen gibt es in ähnlicher Form auch in jedem Bundesland u.a. für Gerichte, Staatsanwaltschaften (hier dann überwiegend um "Tatwaffen" händeln zu dürfen) und für Gemeinden/Landkreise die Waffenbehörden sind (damit diese überhaupt Waffen sicherstellen/entgegennehmen dürfen etc.).

Bearbeitet von tt22
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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es gab auch Zeiten wo bei der Berufsfeuerwehr

Gibt oder gab es auch heute noch, die BF Rostock hat Jäger (gehabt). Wie es ausging weiß ich nicht:

 

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/rostocker-feuerwehrleute-muessen-schusswaffen-abgeben-2239143204.html?amp

 

vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

wobei ich statt der Post eher auf dem RTW eine befürworten würde

Es gibt mindestens einen Notarzt der umschnallt.

 

Aber weder in FFM noch in Hamburg „braucht“ der RD das. Man lernt mit Klientel umzugehen. Das bedeutet aber nicht, dass ich der Personengruppe grundsätzlich verwehren würde.

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vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Gibt oder gab es auch heute noch, die BF Rostock hat Jäger (gehabt). Wie es ausging weiß ich nicht:

Die BF hier hatte zu DDR Zeiten in den Waffenkammern der Polizei 8 oder 12 Pistolen Makarow, die wurden dann für spezielle Einsätze ausgegeben, so zum Beispiel für Zivilstreifen bei der Biermann Ausweisung.

Aber auch für größere Fahndungsmaßnahmen, so z. B. damals in Halle ? (weiß nicht mehr genau), da war die Feuerwehr die erst bewaffnete Einheit bei einer Großfahndung vor Ort. 

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@uwewittenburg lange ist es her und die Aufgaben haben sich auch gewandelt. Die heutige FW ist politisch neutral (sollte sie zumindest sein auch wenn manche Vertreter es anders leben … leider) und hat zwar sehr weitgehende Befugnisse, wendet aber keine Gewalt bei der Durchsetzung an. 
 

Da bedient man sich an der Polizei. Das gleiche gilt auch für den Rettungsdienst. 
 

Einige sehen es schon äußerst kritisch, wenn Rettungsdienstler (privat beschaffte) Stichschutzwesten unter der Dienstkleidung tragen. Eben auch der RD ist politisch neutral, warum man sich deswegen aber nicht unauffällig schützen darf ist mir persönlich nicht ganz klar. Man befürchtet wohl Eskalationen bei gewissen Einsätzen. 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Eben auch der RD ist politisch neutral

Jetzt sprichst du aber vom RD einer BF... Also Kommunale Beamte oder Angestellte... In meinem Bundesland wird der RD aber fast komplett von den HiOrgs getragen und die sind im Prinzip nur auf dem Papier neutral... 

Während das BRK komplett schwarz ist (Kreisvorstand ist immer mit mindestens einem CSU MdL oder MdB besetzt) kümmert sich die SPD hier beispielsweise um den ASB usw... 

 

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