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  1. In Hinblick auf das kürzlich ergangene Tresorschlüssel-Urteil aus NRW, kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Vorhaben mit deutschem Recht vereinbar ist. Es ist ja schon nicht in Ordnung, wenn man seine Waffen in einem Tresor mit Schlüssel eingeschlossen hat und den Schlüssel zur Nacht irgendwo ablegt, weil man in diesem Moment ja nicht die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel ausübt. Wie soll es dann möglich sein in einem Hotel zu übernachten ohne dass die Waffen in einem Waffenschrank verschlossen sind? Geschweige denn, auch noch das Hotelzimmer zu verlassen und die Waffen da zu lassen. Wenn das Hotel einen Waffenschrank haben sollte, gibt es das Problem, dass der Hotelangestellte der den Tresor öffnen kann auch WBK-Inhaber sein muss da man ihm die Waffe überlässt.
  2. Vielen Dank für die Aufklärung. Jeder fängt ja irgendwann mal an.
  3. Die Frage war wohl unglücklich gestellt. Ich habe selbstverstänlich nichts Illegales vor - Nur um das klarzustellen. Es geht mir nur darum, als Anfänger das System zu verstehen und keine Fehler bei der Anmeldung etc zu machen. Ich habe die Frage gestellt, weil ich ja weiß, dass alle wesentlichen Teile einer Waffe einer Person zuzuordnen sein müssen und habe dabei gewundert ob es anhand der SNR möglich ist. Nach meinem Verständnis, war die SNR nur eine Seriennummer und keine individuelle Nummer. Ich hoffe, dass kam nun richtig rüber. Oder war die die gesamte Frage zu doof?
  4. OK, verstanden. Ja, die SNR stehen jeweils auf dem Brief und den Waffenteilen. Kann man somit anhand der SNR die Waffenteile mir zuordnen?
  5. Hallo Forum, ich habe als Sportschütze meine erste eigene Pistole (gebraucht vom Händler) erworben. Dabei lag ein Waffenbrief, zu dem ich eine Frage. Die auf dem Brief befindlichen NWR-IDs der verbauten Waffenteile, finden sich nicht auf den Waffenteilen selbst wieder, sondern nur die SNR ist auf den jeweiligen Teilen zu finden. Mit der SNR, lassen sich jedoch die Teile gar nicht identifizieren - Es ist ja nur eine Seriennummer, oder nicht? Auf dem Griffstück und dem Verschluss sind andere längere Nummern eingeprägt, diese finden sich aber nicht auf dem Waffenbrief wieder. Die eingeprägten Nummern, sind auch vom Aufbau ganz anders als die auf dem Brief befindlichen NWR-IDs. Und auf dem Lauf, ist gar keine Nummer eingeprägt. Ich weiß, eine absolute Anfängerfrage, aber bitte klärt mich bitte auf. Danke
  6. OK, das kannst du recht haben, dass es sich nur auf die Dienststellen bezieht und nicht auf die Mitarbeiter
  7. Ich bin auf folgende Verordnung gestoßen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffgbundfreistv/BJNR261000020.html Augenscheinlich werden in dieser Verordnung vom 30.11.2020, alle Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften freigestellt. Verstehe ich es richtig, dass seit Inkrafttreten dieser Verordnung alle Mitarbeiter von Bundesbehörden, an keine Waffenrechtlichen Auflagen mehr gebunden sind? Diese haben nun unbeschränkten Zugang zu scharfen Schusswaffen? Ich finde das bemerkenswert. Eventuell interpretiere ich diese Verordnung auch falsch, jedoch würde mich eure Einschätzung dazu mal interessieren.
  8. Eingentlich ist meine Frage schon vor 10 Seiten beantwortet worden. Ich bin seitdem nur stiller mitleser, jedoch durchaus verwundert wie weit eine simple Frage ausarten kann. Was ich als neuling im Schießsport jedoch schon feststellen konnte: Es ist in Deutschland nicht so einfach, diesem Hobby unbeschwert nachgehen zu können. Es kommt wohl maßgeblich darauf an in welchem Verein man landet und wie dort manche Dinge gehandhabt oder auch nicht gehandhabt werden.
  9. Was soll man machen, man ist neu in einem Verein und so muss man sich halt anpassen...
  10. Genau, das habe ich mir auch gedacht. Das wurde aber ebenso auf dem Lehrgangs für die Sachkunde / Standaufsicht so verkündet. Im Verein wird es so gehandhabt, dass volle Magazine in die Hosentasche gesteckt werden können.
  11. Hmm, also eine Art ungeschriebenes Gesetz? Sehr merkwürdig.
  12. Hallo Forum, ich bin seit kurzem in einem Schützenverein und somit noch nicht so ganz bewandert im Thema Waffenrecht etc. Im Verein wurde mir gesagt, wenn Sicherheit hergestellt wird, ist die Waffe zu entladen und mit geöffnetem Verschluss abzulegen. Hierbei sei aber darauf zu achten, dass das entnommene Magazin keine Patrone mehr enthalten darf. Sprich, wenn in dem entnommenen Magazin noch Patronen enthalten sind, würde die Waffe noch als "geladen" gelten. Ich nehme das natürlich so hin, ruft allerdings bei mir Verständnisfragen hervor. Nach meinem Verständis einer geladenen Waffe, müsste sich zumindest eine Patrone entweder im eingeführten Magazin oder im Patronenlager befinden. Aber man sagte mir das stünde so im Gesetz bzw. in der Sportordnung des DSB. Ich konnte dazu jedoch nichts finden. Kann mir jemand sagen, wo das steht? Vielen Dank
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