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Schädlingsbekämpfung > Rattenschießen mit Luftgewehr


fw114

Empfohlene Beiträge

Wie ist hier die rechtliche Grundlage ?

 

Kann ich beim Entsorger "nebenan" der ne Rattenplage hat und die Köder nich mehr so richtig greifen, ein Luftgewehr nehmen und am Wochende

da mal die Ratten dezimieren?

 

Wie ich Deutschland kenne, wahrscheinlich nicht, deswegen hier vorab die Frage nach der Rechtslage.

 

Kennt jemand die Rechtslage dazu ?

 

Danke !

 

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Jagbares Wild ist es schonmal nicht.
Dazu befriedeter Bereich.
Dazu 7.5J sind etwas wenig - könnte zu Problem im Sinne von Tierschutz kommen, auch wenn Ratten Schädlinge sind. Ergo LG mit EWB nötig und damit nixmehr F18 und eigner Grund und und und..
LGs von vor 1970 dürfen stärker sein, allerdings darf damit nicht auf dem befriedetem Besitztum geschossen werden - hier gilt 7.5J.. hilft also auch nicht.

Vll. Armbrust mit Kugeln nehmen? Energie dürfte reichen. Schießen auf eigenem Grund auch erlaubt.. könnte passen. Vll. kann da. wer mehr input geben.
Bogen? Ist keine Waffe ist ein Sportgeräte.. sollte also passen. Schießen und Energie.. was das Tierschutzgesetz dazu sagt ist etwas anderes. Das weiß ich nicht.

.













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In den frühen 70ern gabs bei meiner Oma im Ort eine Rattenplage.............da gabs für jeden " Ratenschwanz " 50 Pfennig...........mit was die geschossen wurden war damals allen egal. Da waren nicht nur Luftgewehre , sondern auch einige KK im Einsatz. Hat früher keinen interessiert......Heute darf man das nicht mal mehr mit freien Luftgewehren auf dem eigenen Grund und Boden. Schon lächerlich, sowas...........

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vor 27 Minuten schrieb rwlturtle:

Klassiker, bei uns auch.

Die Meisten haben Ratten gejagt, ich habe Ratten gezüchtet und Kohle verdient!

Die fünf Groschen gab es bei uns nur für den Schwanz von Bisamratten.

An den Wanderratten haben wir geübt.

 

vor 2 Stunden schrieb Herr_Merlin:

[...] Dazu 7.5J sind etwas wenig [...]

Mit 4,5mm brauchst Du einen zweiten für den sicheren Nachschuss.

5,5mm geht. :ph34r:

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7,5 Joule ist definitiv zu knapp.

Man braucht ein Gewehr mit Export Feder oder noch besser eines mit Luftdrucktank und "offenem Ventil". in der Regel sind die WBK -pflichtig (Ausnahme für Gewehre vor 1971 hergestellt in der BRD oder vor 02.04.1991 in der DDR)

 

Dann braucht es für >7,5 Joule Waffen eine Schießerlaubnis. Hierfür wird in der Regel die Behörde den Nachweis einer Versicherung und den Nachweis, dass die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können, verlangen. Das bedeutet Einsatz praktisch nur innerhalb von Gebäuden (Lagerhalle/Scheune). Zusätzliche Auflagen sind denkbar.

 

frogger

 

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Mal vom rechtlichen ab: wer will sich das antun? Willst du dich stundenlang da hinsetzen und auf Ratten lauern um die Plage letztlich auch nicht zu mindern? Wieviele Ratten glaubst an nem Sonntag Nachmittag zu erwischen? Ich hätte da besseres zu tun. 

Wenn man die Ratten wirklich los werden will, und nicht nur ein bisschen Luftgewehr schießen, dann ist Gift die bessere Wahl. Es gab mal so Säckchen, die sollte man nicht mit den Fingern berühren. Da blieb das Gift am Fell der Ratte und wenn die sich im Nest gegenseitig putzen hats die alle erwischt. Rote Dose, ich glaub von Bayer. Kann aber sein, dass sie das auch verboten haben, wie jedes brauchbare Schädlings oder Unkrautmittel.

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vor einer Stunde schrieb sealord37:

Mal vom rechtlichen ab: wer will sich das antun? Willst du dich stundenlang da hinsetzen und auf Ratten lauern um die Plage letztlich auch nicht zu mindern? Wieviele Ratten glaubst an nem Sonntag Nachmittag zu erwischen? Ich hätte da besseres zu tun.

 

Für mich klingt das nach einem entspannten Nachmittag mit viel Spaß. 🙃

Je nach Situation vor Ort reicht die Spanne von 0-50.

 

Leider ist das hochgradig illegal, deshalb auch mein Rat es sein zu lassen.

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vor 10 Stunden schrieb fw114:

Wie ist hier die rechtliche Grundlage ?

 

Kann ich beim Entsorger "nebenan" der ne Rattenplage hat und die Köder nich mehr so richtig greifen, ein Luftgewehr nehmen und am Wochende

da mal die Ratten dezimieren?

 

Eine Monsterkatze ist da besser. Mein Mega Maine Coon Kater hat letzthin eine ganze Gruppe Ratten gejagt und eine davon erledigt.

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vor 47 Minuten schrieb akuji13:

Für mich klingt das nach einem entspannten Nachmittag mit viel Spaß. 🙃

Je nach Situation vor Ort reicht die Spanne von 0-50.

 

Das scheint der Plan dahinter zu sein. Wobei ich den Funfaktor da noch nicht so ganz sehe. Da geh ich lieber angeln. Oder eben jagen.

Die evtl. toten Ratten muss ja einer wegräumen, die verletzten erlösen und einige werden verwundet auch noch entkommen. Insgesamt kein schöner Gedanke. 

 

 

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Ist ja letztlich auch eine (illegale) Jagd (auf Schädlinge). Den Reiz dahinter kann ich gut nachvollziehen.

 

Interessant finde ich, das du dir Gedanken um verletzte und verwundete machst.

Das ehrt dich, die Wirkung von Gift ist jetzt aber nicht so, das sie friedlich einschlafen. 😉

 

Wegräumen könnte sie der Besiter des Grundstücks. 😆 Oder man lässt den Geiern der deutschen Tiefebene was liegen.

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vor 13 Stunden schrieb fw114:

Wie ist hier die rechtliche Grundlage ?

 

Kann ich beim Entsorger "nebenan" der ne Rattenplage hat und die Köder nich mehr so richtig greifen, ein Luftgewehr nehmen und am Wochende

da mal die Ratten dezimieren?

 

Wie ich Deutschland kenne, wahrscheinlich nicht, deswegen hier vorab die Frage nach der Rechtslage.

 

Kennt jemand die Rechtslage dazu ?

 

Danke !

 

Nicht selber machen!

Angelegenheit des Ordnungsamtes.

Wenn sich staatliche Stellen vordrängeln und Dir gesetzlich verbieten einzuschreiten, solltest du dich zurücklehnen und denen den Schlamassel überlassen. Bier und Chips bereithalten.

Bei Untätigkeit rechtliche Schritte einleiten.😉😎

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Unter dem Stichwort Pest Control findet man zahlreiche US-Videos dazu. Meist schießen die mit KK, aber auch mit Luftdruck, aber letzteres nicht auf 7,5J begrenzt.

 

KK und >7,5J gehen hier nur mit WBK und auf dem Schießstand. 

 

7,5J und 5,5mm mit speziellen Diabolos ist aber auch schon recht effektiv, die Reichweite ist dann aber begrenzt. 

 

Aber! Bis 7,5J kann man in der eigenen Wohnung, in den eigenen Geschäftsräumen oder im eigenen befriedeten Besitztum verwenden. Es spricht zum Beispiel nichts gegen Schießübungen im eigenen Garten, jedoch muss der Besitzer (penibel) darauf achten, dass die Geschosse nicht über das Grundstück hinausgelangen. 

 

Bleibt der Tierschutz. Wer das gewerblich macht, benötigt einen Sachkundenachweis. Macht man es nicht gewerblich, und davon ist beim TE ja auszugehen, darf man also Ratten töten. Man darf ja auch Rattengift oder Rattenfallen kaufen und benutzen. 

 

Wenn man unter diesen Bedingungen auf Ratten gehen darf, dann geht das im eigenen Garten auch mit 7,5J.  

 

Wichtig ist aber, dass die Tiere nicht gequält werden. Das könnte wieder ein Verstoß darstellen. Und vermutlich schließen sich Rattengift, Rattenfallen sowie 7,5J und Tierschutz sowieso aus.

 

Mal abgesehen davon sollte man keine oder einem wohlgesonnene Nachbarn haben, wenn man auch nur mit 7,5j als WBK Besitzer im eigenen Garten Schießübungen macht. 

 

Fazit: ich würde es lassen. 

 

 

 

 

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