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IGNORED

Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG


roman-1

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Hallo.

Ich hatte als Schießleiter diese Woche einen Agressiven Herrn einer Jagdschule auf dem Schießstand. Diesem

habe ich Standverbot erteilt und ohne Gewalteinwirkung nach draussen gebracht. Eine viertel Stunde später

kam er wieder und ich wies ihn darauf hin, das er den Raum verlassen sollte. Er ignorierte meine Aufforderung, obwohl ich meinen

Ausweisweis umhängen hatte und auch ihm mehrmals gezeigt hatte.

Als er dennoch versuchte mich abzudrengen habe ich ihn wieder nach draußen geschoben. Dabei hatte

ich bestimmt eine oder beide Hände zum Schieben, ohne großen Krafteinsatz genutzt. Dabei ist er komplett ausgeflippt

und hatte mir mehrmals gedroht mich zusammen zu schlagen und mir ins Geschicht zu schlagen.

Die passierte dann auch gleich und ich bekam eine Faust ins Gesicht. Kurz danach hatte dann ein Schüler seiner Gruppe

ihn von hinten an den Armen festgehalten und weggezogen.

Sie verschwanden dann. Ich hatte danach die Polizei angerufen und den Fall geschildert.

Als diese kamen hatte sie den Mann, der am Parkplatz stand befragt und er hat mich dann wegen Körperverletzung angezeigt.

Als die Polizei anschließend mit mir sprach erfuhr ich von der Anzeige und versuchte den Beamten zu erklären das ich geschlagen wurde,

die Polizei rief und wie der Sachverhalt war. Dies hat die Polizei überhaupt nicht interessiert. Meine WBK wurden überprüft und das war's.

Ich hatte auch der Polizei mitgeteilt, das hier Schusswaffen dabei sind. Vermutlich alles in Koffer aber ein. dummes Gefühl blieb, da mir

bekannt war, das sie Kurzwaffen dabei hatten.

Am nächsten Tag habe ich unserem Verband und die Waffenbehörde von dem Vorfall informiert. Hilfestellung war nur, ich soll Ruhig bleiben,

mir keinen Kopf machen und ich hätte richtig gehandelt. Auf nachfrage, ob der Verband einen Rechtsschutz für so etwas hatte, wurde mir

nur gesagt man würde sich Informieren.

Jetzt habe ich meinen Rechtschutz angefrag aber die würden da nichts machen , .... weil keine grobe Fahrlässigkeit ect.. vorliegt.

Das habe ich dann überhaupt nicht mehr verstanden. Erst nach langem Reden und telefonieren bekam ich dann die Zusage das sie

die Kosten aus Kulanz für eine Unterstützung beim ausfüllen der Erklärungen helfen übernehmen würden.

Ich hab jetzt echte bedenken, das meine Zuverlässigkeit, da Körperverletzung, aberkannt wird.

 

Sorry, das ich jetzt so viel geschrieben habe, aber meine Nerven liegen Blank

 

Gruß

Roman

 

 

 

 

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Ruhe bewahren.

 

Gibt es außer den Jagdschülern noch Zeugen? Notiere Dir gleich alle Namen und ermittle die Kontaktdaten.

 

Auch alle sonstigen Personen, die dabei waren, möglichst namentlich festhalten, alles aufschreiben, auch die genauen Uhrzeiten.

 

Hast Du eine eigene Rechtsschutzversicherung (ich habe das nicht ganz verstanden)?

Dann lasse einen Rechtsanwalt eine Gegenanzeige erstatten; ein beliebtes Spiel. Mach es nicht selbst.

 

Ansonsten: Sprich mit dem Vereinsvorstand und sorge dafür, dass der Betroffene ein lebenslanges Hausverbot erhält.

 

Wenn die Polizei Dir eine Beschuldigtenvorladung zustellt, dann gehe auf keinen Fall hin und nimm Dir sofort einen Anwalt.

 

Du redest Dich oder die reden Dich sonst nur noch zusätzlich rein.

 

 

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Damit die Zuverlässigkeit aberkannt wird, muss erst mal eine Verurteilung erfolgen. Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung muss erst mal eine Körperverletzung vorliegen. 

 

Mein Tipp: Es werden Aussagen aufgenommen, wahrscheinlich erst mal schriftlich per Post, dann nochmal einige Wochen später auf deiner lokalen Polizeidienststelle. Dann kriegst du wahrscheinlich eine Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde. 

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vor 8 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wenn die Polizei Dir eine Beschuldigtenvorladung zustellt, dann gehe auf keinen Fall hin und nimm Dir sofort einen Anwalt.

 

Tipp: Die Vorladung schriftlich absagen, entweder selbst oder idealerweise durch den Anwalt.

Ist kein Muss aber schlicht höflich und so mancher Richter mag so etwas (weil es die ordentliche Gesinnung des Angeklagten unterstreicht).

 

Für den Fall das es zum äußerten kommen sollte.

Bearbeitet von akuji13
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Für uns zum Verständnis des Gesamtzusammenhangs.

 

Du schreibst Verband RK / RAG - die haben meist keine eigenen Schießstände - was war das für ein Stand?

 

Übst Du dort für die RK oder RAG Schießsport die Schießleiterfunktion aus?

 

Der Gegenpart kommt mit/von einer Jagdschule? Kommen die regelmäßig, ggf. mit Nutzervertrag? Wer beaufsichtigt die dann?

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Ich kann mich @EkelAlfred da nur anschließen. Wenn ein Strafverfahren gegen Dich läuft:

Keine Einlassungen!

Anwalt konsultieren. Der bekommt Akteneinsicht - Du nicht.

Kontakt zu Zeugen sicherstellen.

Falls Du es noch nicht gemacht hast, mach ein Gedächtnisprotokoll.

 

Bearbeitet von RainerE
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Vielen Dank für eure Tipps und auch für's beruhigen. Das tut gut.😀

 

Wir, als RAG haben den Schierßstand in Langerringen schon seit 10 - 15 Jahren an einen festen Tag angemietet.

Die Frau des Schlägers ist kurz vorher, schon mit Schülern gekommen und hat nach einiger Zeit mich angesprochen,

das Sie den Stand gemietet haben. Ok, da ist halt was falsch gelaufen und ich wollte eine Einigung mit der Frau besprechen

das sie ein paar Bahnen haben kann und wir und da schon einig werden. Als die Frau dann sagte, sie würde die

Handhagung, mit und an der Waffe, in dem Brotzeitstüberl abhalten, habe ich ihr erklärt, das es nicht erlaubt ist, aber sie könne

es an einem Platz vor den Schießbsahnen gerne machen.

Genau da wurde ich von hinten angeschriehen ich sollte seine nicht so anreden, wenn ich das noch mal mache passiert etwas

und das ging ne ganze Zeit so. Ich habe in dieser Zeit die Frau mehrmals gefrag, was ich den gesagt oder gemacht hatte.

Aber diese regierte überhaupt nicht. Tja und dann gibs halt los.

Ich bin in der RAG Siebnach der zweite Vorstand und an diesem Abend als SAchießleiter eingeteilt gewesen. Am Schießstand muß hier

jeder seinen Schießleiter selber stellen.

Die Jagdschule bucht den Stand nur sporadisch. Ob die einen Schießleiter ect. haben,, .? Weiß ich nicht.

 

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Auf jeden Fall wäre das bei uns im Verein das letzte mal wo diese "Jagdschule " den Stand bekommen hätte.

 

ZUm Sachverhalt kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen, ich würde dort einen Anwalt einschalten. Der Prolet von der Jagdschule tut dies mit Sicherheit auch. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider nicht mehr das gleiche. ICH kann nur davon abraten in so einem Fall selbstständig zu agieren. Alle Anwesenden die den Sachverhalt mitbekommen haben als Zeugen ansprechen und Notieren. Zeugen sind immer gut.

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Also, jetzt hat sich ein Rechtsanwalt gemeldet, der mich unterstützt. Bin echt froh drüber.

Irgend etwas falsch geschrieben oder vormuliert ist schnell.  Ihr seht es ja an meinen Rechtschreibfehlern,

das so etwas nicht mein Ding ist. Lieber einen Hammer Bohrmaschine oder Schaufel,.....

Er schickt mir jetzt eine Vollmachtserklärung zu und ich soll ihm dann den ganzen Schriftverkehr zuschicken.

... und vor allem nichts selber machen, so wir ihr es mir schon geraten habt.

Ich werde euch da weiter auf dem laufenden halten.

Dumm an der ganzen Geschichte ist natürlich, das jetzt unsere Standaufsichten und Schießleiter Angst haben den Posten zu machen.

 

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Ich würde auch lieber vom schlimmsten ausgehen. Habe einen Fall in der Familie gehabt (Verkehrsunfall) wo sogar ein Polizist seine ursprüngliche Aussage um 180° revidiert hat. Das Urteil hat dann auch das Opfer zum Schuldigen gemacht.

Also Anwalt und die eigenen Zeugen unbedingt vom Anwalt kontaktieren lassen. Lieber jetzt zuviel Wind machen und am Ende muss der Schläger seine Zuverlässigkeit verlieren.

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vor 1 Stunde schrieb Ronon79:

Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung muss erst mal eine Körperverletzung vorliegen.

 

Ungefähr so, wie bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung erst mal eine Vergewaltigung vorliegen muss?

 

 

Und ja, eine Rechtschutzversicherung deckt normalerweise Strafrecht nicht mit ab, und selbst mit Strafrechtsschutz nur Straftaten, die auch fahrlässig begehbar sind. Der Tip von Alfred ist aber gut, die Rechtsschutzversicherung "offensiv" zu verwenden, d.h. zur Erstellung einer Gegenanzeige. Und dort hoffentlich die ganze Latte, also Hausfriedensbruch, Beleidigung (falls erfolgt), Bedrohung (falls erfolgt), Nötigung (falls erfolgt), Körperverletzung, etc.

 

Ansonsten Zeugen suchen (Name und Anschrift notieren wurde schon erwähnt) und möglichst alle Kommunikation durch den Anwalt erledigen lassen.

 

 

Bearbeitet von Ch. aus S.
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Ist denn geklärt, wer den Stand jetzt an diesem Tag offiziell gemietet hat? Ich gehe davon aus, dass ihr das seid , wenn ihr seit so langer Zeit an einem festen Tag angemietet habt. Dann hättet ihr Hausrecht.

Ich hätte das aber umgehend mit dem Vermieter abgeklärt und mich dann erst an die Verantwortlichen der Jagdschule gewandt.

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Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine Nerven nun blank liegen. Du hast als Schießleiter Deine Pflicht getan und bekommst dafür noch eine ins Gesicht verpasst und wirst als Krönung dafür tatsächlich noch angezeigt?

Ich wünsche Dir, dass Dein Anwalt die Sache schnell und gütlich klärt! Viel Glück!

 

Vielleicht hilft §11 AWaffV, Absatz 2:

 

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.
(2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.
(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
 
Der Jägerkollege hat da meines Erachtens viel mehr um seinen Zuverlässigkeit zu fürchten, als Du. Den Faustschlag solltet Du auf alle Fälle ärztlich bestätigen lassen und ebenfalls zur Anzeige bringen.

 

Bearbeitet von geissi
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vor 3 Stunden schrieb roman-1:

Der Schießstandbetreiber ist da schon sofort von mir informiert worden, .... aber ob das Konsequenzen hat bezweifle ich.

 

Es kann weh tun wenn es nicht viele Alternativen gibt oder der Stand schön ist, aber wenn der Betreiber des Schießstands solches Verhalten nicht als massives Problem ansieht, das abgestellt wird, dann würde ich mir einen Wechsel des Schießstands überlegen. Tätlichkeiten oder auch nur die Drohung damit im Zusammenhang mit Schusswaffen geht gar nicht. Wenn da der Standbetreiber nicht wissen will, was vorgefallen ist, und dann je nach Ergebnis mindestens eine der beteiligten Parteien rausschmeißen will, dann hätte ich meine Bedenken bezüglich dieses Standes.

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vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

 

Wenn da der Standbetreiber nicht wissen will, was vorgefallen ist...

Nein, der Betreiber hat sich auch entschuldigt und nimmt niemanden in Schutz. Hat sich Korrekt verhalten.

Dass es keine Konsequenzen gibt, ist eine Vermutung von mir. Bis jetzt hat der Standbesitzer ja zwei Meinungen gehört

und wir sicherlich nicht voreilig eine Entscheidung treffen.

Aber jetzt warten wir mal ab, wie sich die Lage entwickelt.

Ich bin jetzt auch etwas ruhiger, der Rechtsanwalt hat sich gemeldet und ich bin mir keiner Schuld bewußt.

Wenn ich aber  eingesperrt werde, hoffe ich doch, das ich von dem ein oder anderen ein Care-Packet bekomme

😆

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