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roman-1

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  1. Ja, als Vorstandsmitglied kommt man rein. Überhaupt kein Problem. Das PDF ausfüllen zurückschicken und warten. Wir (3 Vorstandmittglieder ) und noch ein anderer Verein (2 Vorstandmittglieder ) waren zusammen dort Roman
  2. Das glaub ich jetzt nicht so ganz, .... 34Euro plus Fahrkosten ist nicht gerade wenig. Bei uns im Verein, sind es die aller wenigsten, die zur IWA, weit fahren würden, ... geschweige den 34 Euro für ne Karte ausgeben.
  3. So kenne ich es auch. Gerade bei Kleidung, ... Ich finde, ein Besuch lohn. Fahre auch dieses Jahr wieder hin Roman
  4. Nein, der Betreiber hat sich auch entschuldigt und nimmt niemanden in Schutz. Hat sich Korrekt verhalten. Dass es keine Konsequenzen gibt, ist eine Vermutung von mir. Bis jetzt hat der Standbesitzer ja zwei Meinungen gehört und wir sicherlich nicht voreilig eine Entscheidung treffen. Aber jetzt warten wir mal ab, wie sich die Lage entwickelt. Ich bin jetzt auch etwas ruhiger, der Rechtsanwalt hat sich gemeldet und ich bin mir keiner Schuld bewußt. Wenn ich aber eingesperrt werde, hoffe ich doch, das ich von dem ein oder anderen ein Care-Packet bekomme 😆
  5. Der Schießstandbetreiber ist da schon sofort von mir informiert worden, .... aber ob das Konsequenzen hat bezweifle ich.
  6. Also, jetzt hat sich ein Rechtsanwalt gemeldet, der mich unterstützt. Bin echt froh drüber. Irgend etwas falsch geschrieben oder vormuliert ist schnell. Ihr seht es ja an meinen Rechtschreibfehlern, das so etwas nicht mein Ding ist. Lieber einen Hammer Bohrmaschine oder Schaufel,..... Er schickt mir jetzt eine Vollmachtserklärung zu und ich soll ihm dann den ganzen Schriftverkehr zuschicken. ... und vor allem nichts selber machen, so wir ihr es mir schon geraten habt. Ich werde euch da weiter auf dem laufenden halten. Dumm an der ganzen Geschichte ist natürlich, das jetzt unsere Standaufsichten und Schießleiter Angst haben den Posten zu machen.
  7. Vielen Dank für eure Tipps und auch für's beruhigen. Das tut gut.😀 Wir, als RAG haben den Schierßstand in Langerringen schon seit 10 - 15 Jahren an einen festen Tag angemietet. Die Frau des Schlägers ist kurz vorher, schon mit Schülern gekommen und hat nach einiger Zeit mich angesprochen, das Sie den Stand gemietet haben. Ok, da ist halt was falsch gelaufen und ich wollte eine Einigung mit der Frau besprechen das sie ein paar Bahnen haben kann und wir und da schon einig werden. Als die Frau dann sagte, sie würde die Handhagung, mit und an der Waffe, in dem Brotzeitstüberl abhalten, habe ich ihr erklärt, das es nicht erlaubt ist, aber sie könne es an einem Platz vor den Schießbsahnen gerne machen. Genau da wurde ich von hinten angeschriehen ich sollte seine nicht so anreden, wenn ich das noch mal mache passiert etwas und das ging ne ganze Zeit so. Ich habe in dieser Zeit die Frau mehrmals gefrag, was ich den gesagt oder gemacht hatte. Aber diese regierte überhaupt nicht. Tja und dann gibs halt los. Ich bin in der RAG Siebnach der zweite Vorstand und an diesem Abend als SAchießleiter eingeteilt gewesen. Am Schießstand muß hier jeder seinen Schießleiter selber stellen. Die Jagdschule bucht den Stand nur sporadisch. Ob die einen Schießleiter ect. haben,, .? Weiß ich nicht.
  8. Hallo. Ich hatte als Schießleiter diese Woche einen Agressiven Herrn einer Jagdschule auf dem Schießstand. Diesem habe ich Standverbot erteilt und ohne Gewalteinwirkung nach draussen gebracht. Eine viertel Stunde später kam er wieder und ich wies ihn darauf hin, das er den Raum verlassen sollte. Er ignorierte meine Aufforderung, obwohl ich meinen Ausweisweis umhängen hatte und auch ihm mehrmals gezeigt hatte. Als er dennoch versuchte mich abzudrengen habe ich ihn wieder nach draußen geschoben. Dabei hatte ich bestimmt eine oder beide Hände zum Schieben, ohne großen Krafteinsatz genutzt. Dabei ist er komplett ausgeflippt und hatte mir mehrmals gedroht mich zusammen zu schlagen und mir ins Geschicht zu schlagen. Die passierte dann auch gleich und ich bekam eine Faust ins Gesicht. Kurz danach hatte dann ein Schüler seiner Gruppe ihn von hinten an den Armen festgehalten und weggezogen. Sie verschwanden dann. Ich hatte danach die Polizei angerufen und den Fall geschildert. Als diese kamen hatte sie den Mann, der am Parkplatz stand befragt und er hat mich dann wegen Körperverletzung angezeigt. Als die Polizei anschließend mit mir sprach erfuhr ich von der Anzeige und versuchte den Beamten zu erklären das ich geschlagen wurde, die Polizei rief und wie der Sachverhalt war. Dies hat die Polizei überhaupt nicht interessiert. Meine WBK wurden überprüft und das war's. Ich hatte auch der Polizei mitgeteilt, das hier Schusswaffen dabei sind. Vermutlich alles in Koffer aber ein. dummes Gefühl blieb, da mir bekannt war, das sie Kurzwaffen dabei hatten. Am nächsten Tag habe ich unserem Verband und die Waffenbehörde von dem Vorfall informiert. Hilfestellung war nur, ich soll Ruhig bleiben, mir keinen Kopf machen und ich hätte richtig gehandelt. Auf nachfrage, ob der Verband einen Rechtsschutz für so etwas hatte, wurde mir nur gesagt man würde sich Informieren. Jetzt habe ich meinen Rechtschutz angefrag aber die würden da nichts machen , .... weil keine grobe Fahrlässigkeit ect.. vorliegt. Das habe ich dann überhaupt nicht mehr verstanden. Erst nach langem Reden und telefonieren bekam ich dann die Zusage das sie die Kosten aus Kulanz für eine Unterstützung beim ausfüllen der Erklärungen helfen übernehmen würden. Ich hab jetzt echte bedenken, das meine Zuverlässigkeit, da Körperverletzung, aberkannt wird. Sorry, das ich jetzt so viel geschrieben habe, aber meine Nerven liegen Blank Gruß Roman
  9. Danke für die Infos. Jetzt wäre noch ein Tipp über ein Buch / Waffenrecht toll. So in der Art: Waffenrecht für Dummis
  10. Es geht mir hauptsächlich um Sportschützen. 25 Jahre für Großkaliber ist auch noch klar. Allerdings zählt das Alter von 25 Jahre nur für die Erstwaffe??? Wer also bereits ein KK auf der Gelben WBK hat, darf dieser dann ab 21 Jahren ein Großkaliber kaufen?
  11. Hallo, iIch suche jetzt schon eine ganze Weile, nach einer Übersicht von Altersangaben, zum Kauf von Großkaliber und Halbautomatischen Waffen. Ich werde da leider nirgens so richtig fündig. Auch auf der Seite des Bundesministeriums, im Waffengesetzt konnte ich nichts finden. Gibt es vielleicht ein Buch, über das Waffengesetzt, das man auch versteht? Spätestens nach zwei Seiten von diesen § bin ich wieder so weit wie am Anfang. Danke Roman
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