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isegrim 7,62

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  1. losgelöst von der frage, ob man die magazine behalten darf (im zuge einer großzügigen altbesitz-regelung): lese ich es richtig, dass zusätzlich jede waffe mit zu großem magazin darin (11+ für lang; +21 für kurz) als waffe in kat A fällt? im umkehrschluss heißt das: selbst wenn die verbände großzügige altbesitzregelungen heraushandeln, kann die magazine nur noch in der kiste lassen - eine verwendung ist unter keinen umständen ohne entsprechende genehmigung (für kat A waffe !!!) zulässig ...
  2. ich hab den (in meinen augen) entscheidenden teil markiert - und ja, ich denke, dass wir (im querschnitt durch den durchschnitt der waffenbesitzer) das nötige verantwortungsbewusstsein, das erforderlich wäre, um entscheidungen über schießen und nicht schießen zu fällen, verlernt haben. wir reden hier wohlgemerkt nicht über (das ja schon für zivilisten verbotene) schießkinoszenario, in das wir alle wohlkonditioniert eintreten. das lässt sich nach ein wenig training bewältigen. ich rede von entscheidungen, die man unter extremen stress und angstzuständen fällen müsste - und ich habe einige situationen vor augen, wo teilnehmer bei der jagd oder sogar bei sportlichen wettkämpfen fehler gemacht haben, die ohne (ansonsten gern belächelt weil ja so übertriebene) sicherheitsvorkehrungen bzw. das eingreifen von verantwortlichen definitv schäden an leib und leben geführt hätten ... aber das ist jetzt mein letzter beitrag an dieser stelle - ich möchte eigentlich keine diskussion vom zaun brechen, halte mich raus und lasse mich auch jederzeit gern überstimmen, wenn das alles gesetz wird :) - allein: es wird nie passieren in deutschland.
  3. ?? was soll das? ich lobe doch ausdrücklich das vorgehen der GRA. deren persönlicher einsatz ist in meinen augen prima und absolut vorbildlich.
  4. das mag individuell unterschiedlich sein - aus meiner warte in den eigenen vier wänden vielleicht, szenarien an belebten orten sehe ich eher kritisch, vielleicht nicht beim überfall, aber z.b. bei einer amoklage - aber das führt hier tatsächlich zu weit bzw. völlig am thema vorbei ich glaube, dass für den großteil der waffenbesitzer der selbstschutz nicht primär wichtig ist, sondern sport, jagd, technikbegeisterung, etc. - und für die ist der besitz wichtig, der seit jahren untergraben und eingeschränkt wird. da ist es wichtig, eine breitere basis zu schaffen und zu werben. wie gesagt, zum selbstschutz ist der waffenbesitz - und erst recht das führen - kaum mehrheitsfähig. darüber kann man wehklagen, aber wer versucht es wegzudiskutieren, träumt in meinen augen.
  5. der beitrag ist recht sachlich, offenbar ist der letzte amoklauf soweit zurück, dass man sich dem thema etwas unaufgeregter widmen kann - wobei mir das ganze zu sehr in richtung selbstschutz geht - das ist schwieriger mehrheitsfähig und von gegnern leichter abzubügeln (siehe der unsinnige kommentar zu den usa von der grünen-dame, der niemand das andere beispiel schweiz vor die nase hält)... in meiner wahrnehmung geht die forderung nach selbstbewaffnung und selber führen schlicht an der realität und dem durchsetzbaren völlig vorbei und verhindert die diskussion um die gegenwärtigen unsinnigkeiten und ständigen verschlimmerungen (freuen wir uns doch mal auf den in kürze anstehenden entwurf zum waffg nach eu-richtlinie) - aber gut - nur meine meinung - und der persönliche einsatz der GRA ist in meinen augen sehr erfreulich und je mehr personen angesprochen sind und feststellen, dass waffen nur gegenstand sind, umso besser. ansonsten - wieviel der moderator von der thematik verstanden hat, kann man an der abmoderation erahnen: "... hoffen wir mal, dass wir nicht bald Zustände haben, wie in den USA ..."
  6. wer zufällig weiß, wer derzeit so einen Schaft anbietet oder abzugeben hat - ich bin für Infos dankbar.
  7. nimm dir einen anwalt, mit relativ hoher wahrscheinlichkeit (wenn du sonst nicht polizeilich in erscheinung getreten bist) kommst du mit einem blauen auge davon. im hinblick auf die waffenrechtliche zuverlässigkeit dürfte das ding jedoch gelaufen sein - selbst wenn du jetzt einen antrag stellen würdest (also noch keine anklage erhoben oder gar eine verurteilung erfolgt ist), ergibt die rückfrage bei der polizei dass gegen dich ermittelt wird wegen eines durchaus ernsthaften verstoß gegen das waffg - ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeinen sachbearbeiter gibt, der vor diesem hintergrund eine (positive) entscheidung fällt. etwas anderes wäre es, wenn es kein springmesser, sondern lediglich ein einhand-messer gewesen wäre - dann bist du im bereich einer ordnungswidrigkeit - aber selbst da würde ein SB wahrscheinlich sehr lange sehr genau schauen wollen ...
  8. wegen offensichtlicher ungereimtheiten geschlossen - die story kann mit den vorgetragenen fakten nicht der wahrheit entsprechen. @ TE - wenn du ernsthaftes interesse an einer antwort auf deine frage hast und hier vielleicht einfach nur ein paar sachen durcheinander geworfen hast, wirst du einen verwaltungsrechtler bemühen müssen ...
  9. auch mike darf sich angesprochen fühlen: was hast du denn zuletzt so an veranstaltungen und projekten mit ein wenig öffentlichkeitswirkung auf die beine gestellt? offenbar bist du ja zu schüchtern, das von dir aus zu sagen, daher hier die vorlage für dich. da ich ja jetzt gefragt habe, spar nichts aus, mach es gerne ausführlich.
  10. ich lese das erst heute - wenn es sich um Dr. Langen aus koblenz handelt, ich hatte vor ca. 1,5y als der ganze unsinn los ging, einen brief (papiervariante) an ihn geschrieben und eine ähnlich "einfach" formulierte copy-paste-antwort von ihm erhalten, in der er unterstellte, es handle sich um zusammenkopierte passagen. ich habe ernsthaft überlegt, noch einmal ausführlich zu antworten, anzurufen oder sogar in seinem büro vorbeizuschauen (ich wohne nur 20km entfernt), habe aber dann darauf verzichtet. es so jemand erklären zu wollen, erscheint mir sinnlos - dafür ist mir meine zeit zu wertvoll. der brief aber ist in meinem (überwiegend eigentlich treuen cdu-wählenden) umfeld verbreitet. die meisten davon haben mit schusswaffen überhaupt gar nix am hut und lehnen sie teilweise sogar ab. was sie aber verbindet, ist die ablehnung (teilweise bis zur empörung reichend) der dreisten antwort auf einen freundlichen und ausgesprochen sachlich formulierten brief. ich bin mir sicher, das bleibt einigen im gedächtnis und es hat definitiv bereits einfluss auf wahlentscheidungen genommen - bereits jetzt. das dauerte nicht bis zur nächsten wahl zum EU-parlament.
  11. ja, losgelöst von konkretem wissen sollten sich jedoch bei jedem schon mal die nackenhaare aufstellen - - - - derzeit werden offensichtlich ja diverse vorgespräche mit den verbänden geführt. und wenn jetzt (d.h. nachdem die EU-nummer schon lange durch ist), manche verbände, die nicht umsonst üblicherweise etwas behäbig wirken, anfangen flyer herauszugeben, dann kann man schon anfangen und ein wenig alarmiert sein ... ich bin in der hauptsache gespannt, wie sehr man uns vor den koffer sche**sen will - vor der wahl finde ich das von allen parteien sehr mutig ... - eine gute gelegenheit mal freundlich nachzuhaken, wie man denn die umsetzung so plant, sollte man das heft im herbst (noch) in der hand halten ...
  12. jaaaaa, aber zu weiten teilen durch den zivilen vorderschaft verdeckt ... so geht das nicht !!! im ernst: eine genaue definition ist nicht möglich - auch vom gesetzgeber wohl gezielt nicht gewollt ... du wirst leichter einen pudding an die wand genagelt bekommen, als eine verbindliche aussage hier. im zweifel wird es immer heißen: "die aufzählung der merkmale ist nicht abschließend ..." - und nochmal: ja, diese unsicherheit entspricht offensichtlich exakt dem willen des gesetzgebers
  13. das sieht eindeutig nach dem vorderschaft einer extrem speziellen spezial-sondereinheit aus - klar militärisch und damit ein sicheres zeichen für eine kriegswaffe - selbst wenn der rest des sportgerätes rosa wäre. ich denke, da braucht niemand auch nur einen zweiten blick drauf werfen. ich frage mich gerade,:wenn ich den vorderschaft ganz weglasse - also quasi maximal mögliche kühllöcher und sogar -rippen ... dann ist es doch völlig klar, dass es sich bei der waffe um eine ganz extrem gefährliche kriegswaffe handeln muss vom anschein, weil sie auf maximale kühlung ausgelegt ist, richtig?
  14. nach dem §6 der VO ist es doch völlig unwichtig, wenn der lauf zu kurz ist - so lange kein anschein => sportlich nutzbar. wo also ist das problem? nur wenn lauf zu kurz, hülsenlänge zu kurz oder magazin hinter abzug UND anschein => ausschluss vom sportlichen schießen. ist hier aber nicht problematisch, weil kein anschein. problem gelöst, weil gar nicht existent.
  15. gut, der rahmen, den diese richtlinie vorgibt, ist ungünstiger als erwartet. fakt ist: relevant ist für uns immer die nationale gesetzgebung - und die kann bekanntlich das ganze jederzeit noch viel schlimmer aussehen lassen... - bin gespannt, wie der blödsinn der anmeldepflichtigen va-dekos (bzw. ist dann jedes bauteil einer deko, also griffstück mit abzug, lauf, verschluss auch betroffen oder nur der zusammengebaute satz) umgesetzt wird. den verschweißten müll, der irgendwo im keller rumsteht, werden die wenigsten melden - sie wissen es schlicht nicht ... p.s. wollen wir wetten abschließen, wer alles dafür einen entsprechend geeigneten waffenschrank anschaffen wird?
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