Als allererstes ein großes Dankeschön an Bushmaster und dich, dass ihr euch dazu bewegen konntet
einigermaßen für Klarheit, in meinem Fall, zu sorgen. Mir ist heute ein unangenehmes Malheur
passiert, dass wohl schwerwiegende Folgen für mich und meinen WBK haben wird.
Ich bin heute morgen auf das Nachlassgericht gefahren und wurde am Eingang von der Polizei kontrolliert.
Mir war durchaus nicht bewusst, dass das mitführen dieses Messers verboten ist und habe es auch
freiwillig der Polizei übergeben. Ich habe es auch schlichtweg vergessen aus der Tasche zu nehmen.
Das Messer ist aber auch wirklich so klein, dass ich gar nicht gemerkt habe, dass es noch in meiner Jacke ist.
Und nur kurz zur Richtigstellung; das Messer wurde im Laden gekauft und kein Mitarbeiter des ASMC hat mich darauf hingewiesen.
Nun ja, mit den Konsequenzen werde ich wohl leben müssen, auch wenn´s schwer fällt. Ändern kann ich es trotzdem nicht.
Ich wollte mich in Kürze mit den Waffengesetzen beschäftigen, mir war aber nicht Bewusst, dass solch ein "Zahnstocher" solchen
Ärger machen kann. Und nein, ich wollte Keinem damit drohen, es sollte zur Abschreckung und notfalls zur Verteidigung dienen.
Danke nochmals für die vernünftigen Antworten und schöne Grüße!!!
Captain Crazy